S.exueller Missbrauch an Tieren (Bitte um Mithilfe!)

Dekadenz

10 Jahre Mitglied
Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:

S.exuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht verboten.

Seit 1969 kann jeder seine persönlichen S.exuellen Neigungen und Bedürfnisse durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Die S.exuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" nicht geahndet werden.

Entspricht dieses geltende Tierschutzgesetz, das sich allein auf die Beweisbarkeit negativer körperlicher Folgen stützt, tatsächlich einem verantwortungsbewussten Tierschutz?

Sind S.exuelle Handlungen des Menschen wirklich kein S.exueller Missbrauch des Tieres, vor dem jedes einzelne Tier rechtlich geschützt werden muss?

Das deutsche S.exualstrafrecht schützt die S.exuelle Selbstbestimmung des Menschen als nicht entziehbares Menschenrecht. Doch bestimmte Tiere sind zu begehrten S.exual- und Lustobjekten geworden, ohne ihnen ebenfalls einen angemessenen tierrechtsorientierten Schutz gesetzlich zu garantieren. Hinter den Begriffen "Zoophilie" und „Bestialität“ verbirgt sich das Ausleben S.exueller Bedürfnisse am unzureichend geschützten und in Abhängigkeit lebenden Tier.

Was sagen SIE dazu? Äußern Sie IHRE Meinung hier und jetzt, indem Sie den für Sie bereitgestellten Fragebogen ausfüllen.

Quelle:

Zum Fragebogen bitte runterscrollen.
 
  • 29. März 2024
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Hi Dekadenz ... hast du hier schon mal geguckt?
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Auch erledigt. Schade nur, das man immer nur jeweils 1 Antwort anklicken kann. Bei Frage 9 Hätte ich gerne auch noch das Tierhalterverbot angeklickt. Wenn ich einen Menschen kennenlernen würde, der solch eine perverse Machenschaft freien lauf lässt, dem würde ich etwas abschneiden. Kinder und Tiere müssen vor solchen Menschen endlich ordentlich geschützt werden! Aber der Deutsche Staat versteht es nicht, das andere Strafen her müssen! Ganz ehrlich gesagt, bin ich in solchen Fällen für die Todesstrafe! Aber dabei müssen sie leiden!!!!
 
Das mit dem TH-Verbot habe ich dann in dem Textkästchen ergänzt ;) ... inkl. einer Forderung nach einer Deutschland-weiten Datenbank von Leuten mit THV!
 
Mir gings genau wie Becky; bei der ein oder anderen Frage hätte ich mir auch Mehrfachnennungen gewünscht.

LG Ruth
 
Ja, habe es dann auch untem im Kästchen ergänzt und bat um eine Mehrfachnennung!
 
Habe auch meine Meinung kund getan.

Es ist peinlich genug für die MEnschen, dass es so eine Umfarge überhaupt geben muss! Wirklich abartig und scheußlich!
 
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