Sengscheid - "Totschlagfalle" verletzt Hund einer Spaziergängerin

  • 12. Juli 2025
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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ZITAT aus dem oben verlinkten Artikel:

" ... Sengscheid. In der Zeit um den Ostermontag, 1. April, wurde in der Nähe zur St. Ingberter Sehenswürdigkeit "Hänsel & Gretel" im Sengscheider Waldgebiet abseits des Weges an einem Steilhang von Unbekannten eine so genannte "Totschlagfalle" ausgelegt, wodurch der Hund einer Spaziergängerin verletzt wurde ... "

fettgedruckte:
Was hat er da verloren?

Diese Totschlagfallen, so dachte ich, sind verboten ( wobei wir wieder bei "Verboten" ankommen, wo nicht kontrolliert wird / werden kann und die Verursacher, wenn überhaupt mit einem blauen Auge davon kommen )

Schade, dass die immer wieder auftauchen :( LG
 
  • 12. Juli 2025
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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ZITAT aus dem oben verlinkten Artikel:

" ... Sengscheid. In der Zeit um den Ostermontag, 1. April, wurde in der Nähe zur St. Ingberter Sehenswürdigkeit "Hänsel & Gretel" im Sengscheider Waldgebiet abseits des Weges an einem Steilhang von Unbekannten eine so genannte "Totschlagfalle" ausgelegt, wodurch der Hund einer Spaziergängerin verletzt wurde ... "

fettgedruckte:
Was hat er da verloren?

Und was hat die Frage für eine Relevanz für den Fall?
 
ZITAT aus dem oben verlinkten Artikel:

" ... Sengscheid. In der Zeit um den Ostermontag, 1. April, wurde in der Nähe zur St. Ingberter Sehenswürdigkeit "Hänsel & Gretel" im Sengscheider Waldgebiet abseits des Weges an einem Steilhang von Unbekannten eine so genannte "Totschlagfalle" ausgelegt, wodurch der Hund einer Spaziergängerin verletzt wurde ... "

fettgedruckte:
Was hat er da verloren?

Und was hat die Frage für eine Relevanz für den Fall?

Für den "Fall" ist sie vill nicht relevant ... aber ich bearbeite keine Fälle und lasse meine Gedanken auch auf nicht-juristischer Ebene ihren lauf ;)
 
Und in welche Richtung gehen deine Gedanken?

Manchmal mache ich mir auch Gedanken außerhalb allen juristischen, und manchmal laufe ich dabei auch durch den Wald, abseits von Wegen. Und ich hätte keine Lust in so eine Falle zu treten. Es ist ganz einfach ein Unding. Auch für die Wildtiere, die möglicherweise darin verreckt wären. Und ich frage mich, was da für ein Unterschied sein soll, ob mein Hund unangeleint oder angeleint in die Falle tritt.
 
  • 12. Juli 2025
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Da von Totfangfallen kann bei unsachgemäßem Einsatz eine Gefahr für andere Wildtiere und für Menschen ausgehen kann, sind bei der Fangjagd besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Vorsichtsmaßregeln einzuhalten, die verhindern, dass Menschen, insbesonders spielende Kinder, oder Haustiere verletzt werden, oder dass Wildtiere gefangen, verletzt oder getötet werden, die geschützt oder geschont sind. ....
Beim Aufstellen von Totfangfallen muss das in der Landschaft geltende „freie Betretungsrecht“ beachtet werden. Deshalb darf die Fangjagd mit Totfangfallen im näheren Umfeld der von Menschen regelmäßig begangenen Gegenden nur in Fangbunkern, Fanggärten oder sonstigen geschlossenen Objekten ausgeübt werden. An Orten, an denen die Jagd – also auch die Fangjagd – die Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden könnte, darf nicht gejagt werden.

Alle Fallen müssen so aufgestellt, beködert und verblendet sein, dass Fänge geschützter freilebender Tier- und Wildarten ausgeschlossen sind. Das gilt auch für Tiere, die nicht im Rahmen des Jagdschutzes gefangen werden dürfen.

Bei der Fangjagd im Rahmen des Jagdschutzes ist der jeweils in den Jagdgesetzen festgelegte Abstand von menschlichen Siedlungen (Behausungen) einzuhalten.
...
Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie verwendet werden sollen. Die Besitzer haben die Fangeisen vor der ermaligen Verwendung und dann im Abstand von 5 Jahren von der Prüfstelle prüfen zu lassen. Jedes Fangeisen muss regisrtiert werden und ehält eine Nummer und ein Prüfzeichen
...
Beachte: Alle Fallen für den Totfang dürfen nur auf Abzug (nicht auf Tritt oder Druck) auslösen!

ich denke, eine legale falle sollte dem jäger zuzuordnen sein...
 
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