Sehr geehrter Herr Bundespräsident Rau,

merlin

20 Jahre Mitglied
Andreas von Aulock, Houtladingstraat 2, NL 7102 BP Winterswijk

Per Einschreiben


Herr Bundespräsident

- Johannes Rau persönlich -

Spreeweg 1

10557 Berlin
Winterswijk,
2001-04-23





Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Rau,

mit Bestürzung haben meine Partnerin und ich zur Kenntnis genommen, dass
Sie offensichtlich unser Schreiben vom 14.04.01 nicht erhalten, oder
einfach nicht zur Kenntnis genommen haben. Anders ist es uns nicht
erklärlich, dass auch Sie das oben genannte Gesetz unterzeichnet und somit
zu seiner Gültigkeit, per 21.04.01, beigetragen haben.

Frau Marita Schmeink und ich haben in unseren Schreiben ausführlich
ausgeführt, dass das neue Gesetz diverse fachliche Mängel erheblicher
Tragweite, sowie eine Vielzahl von Fakten, die unter Bezug auf den
rechtstaatlichen Anspruch der Bundesrepublik äußerst fragwürdig sind,
umfaßt.

Wie Sie meinen Absenderangaben entnehmen können, sind wir, erzwungen durch
den Wahnwitz der LHV NRW, die mehr Leid als Sicherheit für die Bürger
schafft, Deutsche Staatsbürger außerhalb der BRD.

Bitte initiieren Sie doch in unserm Namen als Wahlbürger eine
Grundgesetzänderung dahingehend, das wir auch aus unserer deutschen
Staatsbürgerschaft entlassen werden können, ohne bereits eine weitere oder
die Zusage einer solchen vorweisen zu können.

Sollte Ihnen eine solche Initiative nicht gelingen, wird es uns eine
Freude sein, Ihnen in etwa 5 Jahren unsere deutschen Ausweispapiere
persönlich zur Vernichtung vorzulegen.

Unser "Stolz Deutsche zu sein" ist, sollte er dann jemals vorhanden oder
berechtigt gewesen sein, durch das Handeln der aktuellen deutschen Politik
vollständig und unwiderruflich erloschen.

In diesem Zusammenhang mahnen wir die Einhaltung des Artikel 15 der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO 10.12.194:cool: an, die von der
Bundesrepublik Deutschland anerkannt worden ist.

Der Artikel lautet wie folgt:

Art. 15

(1) "Jeder Mensch hat einen Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit."

(2) "Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch
ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln."

Der Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft beinhaltet für uns auch das
Recht auf diese, vorübergehend oder dauerhaft, freiwillig verzichten zu
dürfen.

Das niemandem die Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden darf,
bedeutet nach unserer Überzeugung nicht, das der einzelne Bürger nicht das
Recht hat, seine eigene Staatsbürgerschaft freiwillig zur Disposition zu
stellen.
Dennoch sieht es das Deutsche Grundgesetz so vor.

Aus der Überzeugung heraus das Richtige zu tun, haben wir seit Jahren SPD
und Bündnis 90/die Grünen gewählt. Aus der augenblicklichen Beobachtung
heraus müssen wir jedoch feststellen, das dies falsch war, denn wir
beanspruchen, seriös regiert zu werden.

Unter seriös regiert verstehen wir, das gewählte Volksvertreter sich bei
Fachleuten Rat holen, wenn Sie ein Problem zu lösen haben und nicht, wie
derzeit üblich, fachlichen Rat als Humbug ablehnen.

Des weiteren ist es unerträglich, dass Deutsche Politiker heute glauben,
sie müssten entgegen fachlichem Ratschlag Grundrechte der Bürger
einschränken, nur um bestimmte Journalisten nicht Lügen zu strafen.

Unter seriös regiert verstehen wir weiter, dass Gesetze im Rahmen des
durch die Grundrechte möglichen geschaffen werden. Auch hier findet im
Augenblick zu unserer großen Beunruhigung in Deutschland das Gegenteil
statt, indem man an Grundrechten nur das bestehen lässt, was keinem
anderen Gesetzesvorhaben im Weg ist.

Bitte erlauben Sie uns hier die Bemerkung, dass uns die aktuelle
politische Praxis in Deutschland sehr an das erinnert, was wir über die
Zeiten von Gestapo und MfS erfahren haben.

Es ist für uns denkbar, das deutsche Hundehalter mittelfristig auch wieder
einen Widerstand nach dem Muster der Kommune "K1" oder der Münchener
"Weißen Rose" und anderen aufbauen werden.

Unter Berücksichtigung der geringen Basis der von mir genannten
Widerstands- oder APO Bewegungen und ihre doch beachtliche Wirkungen, wage
ich nur mit Schrecken daran zu denken, welche Auswirkungen eine solche
Bewegung auf der Basis deutscher Hundehalter erzielen kann.

In NRW wird bereits die wahrscheinlich auch Ihnen bekannte alte Losung
ausgegeben:

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Bürgerpflicht".

Zur Zeit lässt sich die Entwicklung von Widerstand in jeder Form noch
durch eine maßvolle Politik verhindern.

Unter maßvoller Politik verstehen wir als Beispiel, die Wiederherstellung
der Bürgerrechte, wie sie bis zum 20.04.01 gültig gewesen sind. An die
Stelle der Grundrechtsänderung sollte ein Bundesgesetz treten, in
modifizierter Anlehnung an das "Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden"
wie es bis zum Juli 2000 in NRW bestanden hat.

Wenn dieses Gesetz auch föderalverbindlich erlassen würde, könnte das
mehrere positive Nebeneffekte für Sie haben. Zum einen wüsste jeder
Hundehalter welchen Regeln er bundesweit unterliegt. Zum anderen könnten
Sie auf fachliche Hilfestellungen aus unseren Kreisen, sowie aus den
Bereichen der Kynologen und Veterinären zurückgreifen, anstatt erheblichen
Widerstand erwarten zu müssen. Als drittes würde der Spalt, der in den
letzten Monaten durch die Bevölkerung getrieben wurde, abgeschwächt und
auch die Kritik aus dem Ausland würde sicher nachlassen. Von der EU
Kommission würden sicher auch keine Gutachten mehr verlangt, die fachlich
seriös nicht vorgelegt werden können.

Bitte versuchen Sie, mit dem Minister des Inneren Herrn Schily und Ihren
Parteifreunden entsprechend zielgerichtet zu sprechen, zu unserer aller
Nutzen und Sicherheit.

Bitte machen Sie in diesen Gesprächen auch deutlich, dass die Änderung des
Grundgesetzes im groben Widerspruch zu den Artikeln 7 und 12, der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO 10.12.194:cool: steht.

Zum einen werden rechtlich Unterschiede zwischen Hundehaltern und nicht
Hundehaltern gemacht, zum anderen werden schwerwiegende und willkürliche
Eingriffe in das Privatleben, die Familie (zu der gehören die betroffenen
Hunde oft) sowie das Heim gefördert und zugelassen.

Die Artikel 7 und 12 lauten wie folgt:

Art. 7 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne
Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben
Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung,
welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede
Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung."

Art. 12 "Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine
Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre
und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf
rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge."

Auch wenn ich mir nicht anmaßen möchte, Sie und Ihre Berufskollegen in der
deutschen Sprache belehren zu wollen, habe ich dennoch sprachliche Mängel
an dem Bundesgesetz und den Länderverordnungen zu kritisieren.

In den entsprechenden Schriften findet sich durchgängig der Begriff der
unwiderlegbaren Vermutung bezogen auf das Gefahrenpotential. Dieser
Begriff ist schon deshalb falsch, weil die Vermutung nur ein Synonym für
die Begriffe "Annahme" und "Einschätzung" ist und daher nur auf unsicherem
Wissen basiert, das keinesfalls unwiderlegbar ist.

Das in den Gesetzestexten nur von unwiderlegbarer Vermutung gesprochen
wird anstatt von Beweisen, ist ein Zeugnis dafür, das es den
Parlamentariern an elementarem Wissen zur Problematik fehlt, sie sich aber
dennoch, ideologisch gesteuert, zu Lasten der Bürger profilieren möchten.

Sollten Ihnen meine Schreiben eine Antwort wert sein, würde mich das sehr
freuen, dennoch muss ich Sie Bitten von den üblichen Serienbriefen, die
oft schlecht erstellt sind und am Thema vorbei argumentieren abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen




Andreas von Aulock

Anlage
1 Erklärung der Menschenrechte (Taschenausgabe)
1 Tatsachenbericht


_____>

Hallo Hundehalter,
ein für mich unglaublicher Fall hat sich in Hessen zugetragen, die eine
Folge sind von Bouffiers Wirken in Hessen und dem gerade verabschiedeten
Bundeshundegesetz mit Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Art. 13 GG) für alle Hundehalter.

Die Sache stellt sich wie folgt dar:
Frau Vera Moc-Rosu, 63 Jahre, Alten- und Krankenpflegerin i.R., wohnhaft
in Kantstr. 50, 65719 Hofheim hat im September 99 ein von dem Wurf des
Hundes ihrer Nichte

stammenden Mischlingshund (Dogo-Argentino + Labrador + Staffordshire-Mix)
aus dem Tierheim Fechenheim übernommen, nachdem der Vorbesitzer das Tier
aus persönlichen Gründen ins Tierheim verbracht hatte. Dieser Hund (Paul)
hatte bei einem "Taskforce - Mann" und langjährigen Polizisten (gilt als
einer der schärfsten Prüfer in Hessen) Georgi einen hervorragenden
Wesenstest bestanden.

Am 27.02.2001, gegen 13.00 Uhr ging Frau Moc-Rosu mit einer Nachbarin,
Frau Scholz mit deren Hund (Dogge-Rottweiler-Mischling) ins benachbarte
Feld spazieren. Auf diesem Feld begegneten die beiden Damen einer Frau mit
einem freilaufenden Dackel, der sich extrem aggressiv gegen die beiden
großen Hunde aufführte. Frau Moc-Rosu hatte nach den ersten
gegenseitigen "Dominanzbekundungen" der beiden Rüden ihren Hund an die
Leine genommen, man habe sich noch kurz mit der Dame unterhalten, und
jeder sei dann seiner Wege gegangen. Von einer Beißerei oder ähnlichem sei
nie etwas zu sehen gewesen, geschweige denn darüber gesprochen worden.
(Zeugin - Frau Scholz).

Am Nachmittag unternahm dann Frau Moc-Rosu mit Ihrem Hund einen weiteren
Spaziergang, diesmal mit Herrn Scholz, von dem sie ca. Gegen 17.00 Uhr
nach Hause zurück kehrten (Frau Moc-Rosu pflegt auf nachbarschaftlicher
Basis den älteren Herrn Scholz / Vater von der vorbezeichneten Frau
Scholz. Zu diesem Zeitpunkt standen bereits zwei Polizisten vor der Tür
von Frau Moc-Rosu, die sie informierten, dass eine Anzeige vorliege, es
habe einen Beißvorfall mit ihrem Hund gegeben. Frau Moc-Rosu informierte
die Beamten und bot Zeugen, Wesenstest, Versicherungsnachweis, Steuermarke
(Unterlagen liegen hier in Kopie vor) an, was die Beamten ablehnten. Die
Beamten bestanden auf einer Hausdurchsuchung, was Frau Moc-Rosu nach einer
kurzen telefonischen Rechtsberatung ablehnte. Die Beamten riefen
Verstärkung, und ca. gegen 20.30 Uhr waren insgesamt 8 Beamten und der
Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, ein Herr Wilkens, anwesend. Frau
Moc-Rosu bot Herrn Wilkens noch einmal alle Unterlagen ab, und bot ihm
ebenfalls an, dass er sich selbst gerne von dem friedlichen Zustand des
Hunde überzeugen könne, was dieser abermals ablehnte. Auch er bestand auf
einer Hausdurchsuchung durch seine Beamten, und als dies Frau Moc-Rosu
abermals ablehnte "stürmte" die Polizeieinheit die Wohnung. Als die
Beamten den Hund "testen" wollten, wollte die Hundehalterin mit dabei
sein, was die Polizei aber ablehnte. Als sie sich dann gegen den Willen
der Polizeibeamten in ihr Wohnzimmer zu ihrem Hund begeben wollte,
fesselten die Polizeibeamten die 63-jaehrige Frau mit Handschellen und
trug die sich nun wehrende aufgeregte Frau an Armen und Beinen die Treppe
runter und nahmen sie vorläufig fest (ohne sie über ihre Rechte
aufzuklären). Hierbei erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen
(Quetschungen, Prellungen an den Armen und Ellbogen (Ärztliches Attest
liegt vor)).

Während des Heruntertragens rief einer der Polizisten nach der Schilderung
von Frau Moc-Rosu " Was, Sie wollen mich beissen? Da kriegen Sie gleich
noch eins obendrauf" Frau Moc-Rosu bestreitet diesen Vorwurf. Sie habe zu
keinem Zeitpunkt einen Polizisten "beißen" wollen.

Nach den Schilderungen der anwesenden Nachbarn führte sich die Polizei
dabei auf wie Stasi-Kommando. Die aufgeregten Nachbarn, u. a. Herr und
Frau Peter und Ingrid Meurer) die sich für die Frau einsetzen wollten,
wurden mit Drohungen und Gebrüll in ihre Wohnungen "zurückbefohlen", dem
80-jaehrigen Nachbarn Scholz, der alles fotografierte, wollte man die
Kamera einziehen. Erst als er beteuerte, dass kein Film in der Kamera sei,
ließ man von ihm ab, nicht ohne ihm zu drohen, dass er mit massiven
Schwierigkeiten zu rechnen habe, falls doch noch Bilder auftauchen würden.
Der Hund, der sich - so die Beamten Vorort - ungewöhnlich ruhig und
friedlich verhielt - wurde dennoch sofort eingezogen und ins Tierheim
verbracht. Frau Moc-Rosu erhielt mittlerweile eine Strafanzeige der
Polizei wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Als gestern Frau Moc-Rosu mit ihrer Anwältin ein klärendes Gespräch mit
dem Ordnungsamtsleiter führen wollte, verweigerte dieser die Herausgabe
des Hundes mit dem Hinweis auf den noch fehlenden Sachkundenachweis der
63-Jaehrigen. Wenn sie die Sachkunde erbringe, werde er weiter darüber
nachdenken. (Hinweis: Ohne den jeweiligen Hund kann man keinen
Sachkundenachweis machen, und ohne den Sachkundenachweis kann die Frau den
Hund nicht bekommen Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle noch
zu erwähnen, dass Frau Moc-Rosu nach meinem Eindruck eine gepflegte ältere
Dame ist, die im übrigen bisher in ihrem Leben noch nie mit dem Gesetz in
Konflikt geraten ist. Die zuständige Polizeibehörde in Hofheim verweigerte
bis heute jede Auskunft zu dem Vorfall.

Kommentar: Frau Moc-Rosu wusste nicht genau, was in ihrem Mischlingshund
als Rasse "drinsteckt". Beurteilung von Tierärzten und Sachverständigen,
die zum Teil Monate auseinander lagen, differierten heftig. So meldete
dann Frau Moc-Rosu ihren Hund als Mischlingshund an und absolvierte
vorsorglich einen Wesenstest bei Hessens schärfsten
Sachverständigen-Polizisten, der auch die absolute Gutmütigkeit des Tieres
bestätigte. Meiner nicht juristisch ausgebildeten Meinung nach erfüllt
dieser Vorfall seitens der Polizei den Tatbestand folgender Straftaten:
Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Enteignung - und alles im Amt,
das sind also Offizialdelikte, und müssen strafrechtlich verfolgt werden.

Dieser unglaubliche Vorfall ist meiner persönlichen Ansicht nach eine
direkte Folge von den Aufforderungen und Anweisungen des Herrn
Staatsminister Volker Bouffier, der mehrfach die Öffentlichkeit zur
Denunziation von Hundehaltern "verdächtiger Hunde" aufgefordert hatte und
gleichzeitig die Behörden angewiesen hatte, in Verdachts-Fällen
"gnadenlos" durchzugreifen. Der Vorfall steht in keinem Verhältnis zu dem
Gebot der Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Dieser Vorfall zeigt
deutlich, wie die offiziellen Stellen gedenken, das neue Bundeshundegesetz
auf alle Rassen anzuwenden. Ein Wesenstest wird uns
nicht schützen, wenn eine auch noch so unbegründete Meldung einer
"besorgten Bürgerin" vorliegt. Man kann nur vermuten, was passiert wäre,
wenn der Hund von Frau Moc-Rosu den Dackel tatsächlich gebissen hätte.
Herzliche Grüße "Remington Steel" (der wahre Name des Autors ist bekannt)

NACHTRAG: Nach unserer E-Mail-Lawine bekam das Ordnungsamt sehr viele
empörte Protestschreiben. Zwei Tage später hatte Frau Moc-Rosu ihren
lieben Paul wieder, nicht allerdings, ohne dass ihr der Ordnungsamtsleiter
Wilkens klar machte, dass sie dafür sorgen solle, dass "der Herr Steel"
mit den Internet-Aufrufen aufhören solle. Schließlich brauche sie ja noch
ein polizeiliches Führungszeugnis, was NOCH sauber sei. Frau Moc-Rosu
lehnte das ab und erhielt wieder einige Tage später eine Strafanzeige
wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Frau Moc-Rosu hat ebenfalls
Strafanzeige gestellt, der Fall ist bei den Anwälten.
_____>

Dieses Schreiben wurde von mir so am 23.04.01 per Einschreiben mit
Rückschein versandt und sollte andere Kämpfer animieren den Herr
Bundespräsidenten mit Briefen dieser Art zu überschütten.

<>-------------------------------------------------<>
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Sehr geehrter Herr Bundespräsident Rau,“ in der Kategorie „Schriftverkehr“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

W
Ja Renate... und laß' uns den lieben Gott darum bitten, daß das Kopfschütteln nicht chronisch werden wird. Sabine Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu...
Antworten
5
Aufrufe
953
Sabine G
S
H
  • Gesperrt
Dann: a bientot et tout le meilliur
Antworten
24
Aufrufe
2K
CurlyWurly
CurlyWurly
spikerico
Grüßle von la Lu und dem Hoshi... Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
94
Aufrufe
5K
spikerico
spikerico
milly
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. @ Mum Number "Give Five"! Schon klar, ne! :lol:
Antworten
14
Aufrufe
1K
milly
milly
tessa
Ich bin schon ganz aufgeregt, morgen lerne ich den Neuen endlich kennen. :D Fotos von der Bande gibts erst nächste Woche, muss erst einen Fotoapparat organisieren. Dafür gibts miese Handyfotos von heute (ich hab sowas Modernes mit Knipse ja nicht) - hab meine Freundin besucht, schön...
Antworten
9
Aufrufe
1K
tessa
Zurück
Oben Unten