Hundehalterin im Streit lebensgefährlich verletzt
Zürich/Schweiz, 11.1.02
Ein 30-jähriger Hundehalter ist am Freitag von der II. Strafkammer des Obergerichts
wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu 3¼ Jahren Gefängnis verurteilt
worden. Weil eine 29-jährige Frau ihren Hund nicht an die Leine nahm, kam es am 20.
November 2000 in Uerikon zum Streit zwischen den beiden «Hündelern». In dessen
Verlauf stach der Angeklagte mit dem Messer auf die Frau ein, die dadurch
lebensgefährliche Verletzungen erlitt.
Das Gericht sei sich vermutlich an sehr viele Emotionen gewohnt, sobald Tiere im Spiel
seien, sagte der Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers. Dabei habe sein Mandant mit
dem Hund nur friedlich «Gassi» gehen wollen. Gemäss Aussagen des Angeklagten habe
er zuvor mit einem Glas Champagner und einem Joint die Geburt seiner zweiten Tochter
gefeiert, die genau einen Monat zuvor auf die Welt gekommen war. Das war für den
stolzen Vater umso bedeutungsvoller, weil seine erste Tochter ein Jahr zuvor beim Sturz
aus dem Fenster tödliche Verletzungen erlitten hatte. Über diesen Schmerz sei der
Angeklagte, ein tunesischer Staatsangehöriger, bis heute nicht hinwegkommen, wie an
der gestrigen Hauptverhandlung immer wieder gesagt wurde.
Als vor der Haustüre die Nachbarin mit ihrem Hund auftauchte, war es mit dem Frieden
bald vorbei. Gemäss Anklageschrift kam es zu einer heftigen verbalen
Auseinandersetzung, weil der Angeklagte die Nachbarin aufforderte, ihren Hund an die
Leine zu nehmen. Beide Kontrahenten zückten ein Messer und drohten damit. Laut
Aussagen des Angeklagten habe er mit seinem Küchenmesser erst zugestochen, als ihn
die Nachbarin mit den Worten provozierte, sie werde dafür sorgen, dass seine zweite
Tochter ebenso sterbe wie seine erste. Diese Version wird von der Staatsanwaltschaft
bestritten. Vielmehr habe der Angeklagte plötzlich mit der 12 Zentimeter langen Klinge
durch die dicke Lammfelljacke hindurch auf den Oberkörper der Nachbarin eingestochen.
Und zwar so lange, bis das Griffstück am Messer abbrach und die Klinge im Körper der
Geschädigten stecken blieb. Die Tat sei besonders verwerflich, weil der Angeklagte
selbst nach dem Abbrechen der Klinge nicht lockergelassen habe und mit den Füssen in
den Bauch der verletzten Frau geschlagen habe. Der Angeklagte müsse deshalb mit 5½
Jahren Zuchthaus bestraft werden.
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine Verminderung der
Zurechnungsfähigkeit im mittleren Grad. Der Angeklagte wuchs in der tunesischen
Touristenstadt Nabeul ohne Vater und mit einer Mutter auf, die ihn häufig schlug. Nach
einem Jahr Gefängnis und dem Militärdienst kam er ins Zürcher Oberland, wo er eine
Schweizer Touristin heiratete, die 26 Jahre älter war als er. Nach fünf Jahren folgte die
Scheidung und die Heirat mit seiner jetzigen Frau. Der Verteidiger bat das Gericht, den
Vollzug der Strafe, die er auf 22 Monate beantragte, zugunsten einer ambulanten Therapie
aufzuschieben, damit sein Mandant zur jungen Familie zurückkehren könne.
Das Gericht kam aber zum Schluss, dass dies nicht zu verantworten sei. Die wegen der
Gewaltbereitschaft des Angeklagten dringend notwendige Therapie sei vielmehr schon
im Strafvollzug zu beginnen. Zu den 3¼ Jahren, zu denen ihn das Gericht einhellig
verurteilte, kommen 4 Monate aus diversen bedingt gewährten Vorstrafen hinzu.
Ergänzend dazu:
Der Landbote
In Uerikon hat ein wütender Hundebesitzer eine Hundehalterin angegriffen und mit sechs
Messerstichen lebensgefährlich verletzt.
Grund für die brutale Tat: Der Hund des Opfers war nicht angeleint. Gestern kassierte der
aus Tunesien stammende Täter wegen schwerer Körperverletzung eine Zuchthausstrafe
von Dreieinvierteljahren.
Der 1972 geborene Araber hatte vor zwei Jahren in Stäfa ein traumatisches Erlebnis
durchgemacht, als seine gerade einjährige Tochter bei einem Unfall aus dem dritten Stock
gestürzt war und das Leben verloren hatte. Diesen Schicksalsschlag und weitere
schlechte Erfahrungen konnte der junge Familienvater und Spitalkurier offenbar nicht
verarbeiten. Fest steht, dass er immer wieder mit Gewaltausbrüchen gegen ungeliebte
Drittpersonen reagierte. So auch am 20. November 2000. Die Anklageschrift berichtet, wie
der Kurier in den späten Abendstunden mit seinem Hund einen Spaziergang machte. In
der Dunkelheit begegnete er einer ihm flüchtig bekannten Hundehalterin, die ebenfalls mit
ihrem Vierbeiner unterwegs war. Der Angeklagte regte sich auf, dass die heute 28-jährige
Frau ihren Hund nicht an der Leine hatte. Als er sie deswegen ansprach, reagierte sie
heftig und bezeichnete ihn als «Sau-Araber». Er gab mit «********» zurück, worauf sie
ein Pfadfindermesser zückte. Fast gleichzeitig holte er seinerseits ein Küchenmesser
hervor und stach sechs Mal auf den Oberkörper der Frau ein. Das Opfer wurde danach
vom Angeklagten mit Fusstritten in die Bauchgegend sowie mit einen Kopfstoss gegen
die Stirne traktiert. Lebensgefährlich verletzt schleppte sich die Frau nach Hause und
alarmierte die Sanität, die sie retten konnte. Der Täter wurde kurz nach dem Vorfall
festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
Das Obergericht setzte gestern Dreieinvierteljahre Zuchthaus fest. Es hielt dem
Angeklagten sein Geständnis sowie eine mittelgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit
zur Tatzeit zugute. Eine Haftentlassung des gewaltbereiten Hysterikers zu Gunsten einer
ambulanten Therapie lehnte das Gericht jedoch ab: Die Therapie soll vielmehr
strafbegleitend erfolgen.
oder
Zürich/Schweiz, 11.1.02
Ein 30-jähriger Hundehalter ist am Freitag von der II. Strafkammer des Obergerichts
wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu 3¼ Jahren Gefängnis verurteilt
worden. Weil eine 29-jährige Frau ihren Hund nicht an die Leine nahm, kam es am 20.
November 2000 in Uerikon zum Streit zwischen den beiden «Hündelern». In dessen
Verlauf stach der Angeklagte mit dem Messer auf die Frau ein, die dadurch
lebensgefährliche Verletzungen erlitt.
Das Gericht sei sich vermutlich an sehr viele Emotionen gewohnt, sobald Tiere im Spiel
seien, sagte der Verteidiger zu Beginn seines Plädoyers. Dabei habe sein Mandant mit
dem Hund nur friedlich «Gassi» gehen wollen. Gemäss Aussagen des Angeklagten habe
er zuvor mit einem Glas Champagner und einem Joint die Geburt seiner zweiten Tochter
gefeiert, die genau einen Monat zuvor auf die Welt gekommen war. Das war für den
stolzen Vater umso bedeutungsvoller, weil seine erste Tochter ein Jahr zuvor beim Sturz
aus dem Fenster tödliche Verletzungen erlitten hatte. Über diesen Schmerz sei der
Angeklagte, ein tunesischer Staatsangehöriger, bis heute nicht hinwegkommen, wie an
der gestrigen Hauptverhandlung immer wieder gesagt wurde.
Als vor der Haustüre die Nachbarin mit ihrem Hund auftauchte, war es mit dem Frieden
bald vorbei. Gemäss Anklageschrift kam es zu einer heftigen verbalen
Auseinandersetzung, weil der Angeklagte die Nachbarin aufforderte, ihren Hund an die
Leine zu nehmen. Beide Kontrahenten zückten ein Messer und drohten damit. Laut
Aussagen des Angeklagten habe er mit seinem Küchenmesser erst zugestochen, als ihn
die Nachbarin mit den Worten provozierte, sie werde dafür sorgen, dass seine zweite
Tochter ebenso sterbe wie seine erste. Diese Version wird von der Staatsanwaltschaft
bestritten. Vielmehr habe der Angeklagte plötzlich mit der 12 Zentimeter langen Klinge
durch die dicke Lammfelljacke hindurch auf den Oberkörper der Nachbarin eingestochen.
Und zwar so lange, bis das Griffstück am Messer abbrach und die Klinge im Körper der
Geschädigten stecken blieb. Die Tat sei besonders verwerflich, weil der Angeklagte
selbst nach dem Abbrechen der Klinge nicht lockergelassen habe und mit den Füssen in
den Bauch der verletzten Frau geschlagen habe. Der Angeklagte müsse deshalb mit 5½
Jahren Zuchthaus bestraft werden.
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine Verminderung der
Zurechnungsfähigkeit im mittleren Grad. Der Angeklagte wuchs in der tunesischen
Touristenstadt Nabeul ohne Vater und mit einer Mutter auf, die ihn häufig schlug. Nach
einem Jahr Gefängnis und dem Militärdienst kam er ins Zürcher Oberland, wo er eine
Schweizer Touristin heiratete, die 26 Jahre älter war als er. Nach fünf Jahren folgte die
Scheidung und die Heirat mit seiner jetzigen Frau. Der Verteidiger bat das Gericht, den
Vollzug der Strafe, die er auf 22 Monate beantragte, zugunsten einer ambulanten Therapie
aufzuschieben, damit sein Mandant zur jungen Familie zurückkehren könne.
Das Gericht kam aber zum Schluss, dass dies nicht zu verantworten sei. Die wegen der
Gewaltbereitschaft des Angeklagten dringend notwendige Therapie sei vielmehr schon
im Strafvollzug zu beginnen. Zu den 3¼ Jahren, zu denen ihn das Gericht einhellig
verurteilte, kommen 4 Monate aus diversen bedingt gewährten Vorstrafen hinzu.
Ergänzend dazu:
Der Landbote
In Uerikon hat ein wütender Hundebesitzer eine Hundehalterin angegriffen und mit sechs
Messerstichen lebensgefährlich verletzt.
Grund für die brutale Tat: Der Hund des Opfers war nicht angeleint. Gestern kassierte der
aus Tunesien stammende Täter wegen schwerer Körperverletzung eine Zuchthausstrafe
von Dreieinvierteljahren.
Der 1972 geborene Araber hatte vor zwei Jahren in Stäfa ein traumatisches Erlebnis
durchgemacht, als seine gerade einjährige Tochter bei einem Unfall aus dem dritten Stock
gestürzt war und das Leben verloren hatte. Diesen Schicksalsschlag und weitere
schlechte Erfahrungen konnte der junge Familienvater und Spitalkurier offenbar nicht
verarbeiten. Fest steht, dass er immer wieder mit Gewaltausbrüchen gegen ungeliebte
Drittpersonen reagierte. So auch am 20. November 2000. Die Anklageschrift berichtet, wie
der Kurier in den späten Abendstunden mit seinem Hund einen Spaziergang machte. In
der Dunkelheit begegnete er einer ihm flüchtig bekannten Hundehalterin, die ebenfalls mit
ihrem Vierbeiner unterwegs war. Der Angeklagte regte sich auf, dass die heute 28-jährige
Frau ihren Hund nicht an der Leine hatte. Als er sie deswegen ansprach, reagierte sie
heftig und bezeichnete ihn als «Sau-Araber». Er gab mit «********» zurück, worauf sie
ein Pfadfindermesser zückte. Fast gleichzeitig holte er seinerseits ein Küchenmesser
hervor und stach sechs Mal auf den Oberkörper der Frau ein. Das Opfer wurde danach
vom Angeklagten mit Fusstritten in die Bauchgegend sowie mit einen Kopfstoss gegen
die Stirne traktiert. Lebensgefährlich verletzt schleppte sich die Frau nach Hause und
alarmierte die Sanität, die sie retten konnte. Der Täter wurde kurz nach dem Vorfall
festgenommen und sitzt seither im Gefängnis.
Das Obergericht setzte gestern Dreieinvierteljahre Zuchthaus fest. Es hielt dem
Angeklagten sein Geständnis sowie eine mittelgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit
zur Tatzeit zugute. Eine Haftentlassung des gewaltbereiten Hysterikers zu Gunsten einer
ambulanten Therapie lehnte das Gericht jedoch ab: Die Therapie soll vielmehr
strafbegleitend erfolgen.
oder