Schweiz: Hund verteidigt in der S-Bahn seinen Besitzer

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Schweiz: Hund verteidigt in der S-Bahn seinen Besitzer

Als vier Jugendliche in der S 12 einen Mann angriffen und ausraubten, biss sein Hund einen der Jungen in den Arm.

 
  • 23. April 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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hi
Nett von dem hund ! aber ******** für den besitzer. wars nen listi? Dann wars das wahrscheinlich leider für den hund.
 
Der Mann fuhr kurz vor 23.30 Uhr mit seinem Rottweiler.....
Kommt vielleicht auch in der Schweiz darauf an, in welchem Kanton die Straßenbahn sich gerade befand!?
 
Also im LHundG NRW steht zumindest deutlich, dass ein Hund zum Schutz seiner selbst und seines Besitzers beißen DARF! Und das ist ja wohl hoffentlich in der Schweiz ähnlich.

Anders sieht das allerdings rechtlich zum Schutz von Eigentum aus. Wenn jemand bei mir einbricht, dürfen meine Hunde NICHT beißen :unsicher:

Wie man diesen juristischen Unterschied einem Hund erklären soll, konnte bisher allerdings niemand aufklären...
 
Ja, man muss wohl ein Warnschild anbringen, zumindest an das Garten-/Hoftor. Wie das aber mit der Haustür ist, weiß ich nicht.
 
Bei einer Bekannten, die in Köln wurde, wurde mal eingebrochen und ihr Rotti hat sich den Einbrecher auch gepackt, leider musste ihm ein Bein abgenommen werden, also dem Einbrecher. Ihr wurde gesagt, dass sie ein Warnschild an die Türe hängen muss und weil sie das zum Zeitpunkt des Einbruches nicht hatte musste sie Schmerzensgeld zahlen und man wollte ihr den Hund wegnehmen. Schon alles ziemlich verrückt.

Mein Freund sagt immer, wenn einer bei uns einbricht kann er froh sein wenn "nur" Chicca ihn bekommt und nicht mein Freund selbst!
 
na super da wir deine Bekannte bestraft, das sie den Einbrecher, vorm Einbruch, nicht
mit nem Schild, vor ihrem Hund gewarnt hat. *empörtbin*

Gruß Morgi
 
warum is das quatsch

heutzutage werden doch genau sone sachen gesucht.
der hund hat nur das getan was wahrscheinlich jeder hund tun würde aber sobald raus kommt das es ein listi is is das problem perfekt .dann würd nach allem gesucht was der besitzer falsch gemacht hat und da besitzer solcher hunde sowieso auf der roten liste stehen hat er ein problem.

wenn er hätte einen maulkorb tragen müssen es aber nich tat pech für ihr dann is er schuld nich der verbrecher.vlt muss der hund dann noch mal zu einem wesenstest und was dann daraus kommt steht manchmal auch in den sternen .

und wenn mein hund jemanden auf meinem grundstück beist auch wenn er eingebrochen is bin ich trotzdem schuld wie oben schon gesagt weil ich vlt kein schild dran habe
 
warum is das quatsch

heutzutage werden doch genau sone sachen gesucht.
der hund hat nur das getan was wahrscheinlich jeder hund tun würde aber sobald raus kommt das es ein listi is is das problem perfekt .dann würd nach allem gesucht was der besitzer falsch gemacht hat und da besitzer solcher hunde sowieso auf der roten liste stehen hat er ein problem.

wenn er hätte einen maulkorb tragen müssen es aber nich tat pech für ihr dann is er schuld nich der verbrecher.vlt muss der hund dann noch mal zu einem wesenstest und was dann daraus kommt steht manchmal auch in den sternen .

und wenn mein hund jemanden auf meinem grundstück beist auch wenn er eingebrochen is bin ich trotzdem schuld wie oben schon gesagt weil ich vlt kein schild dran habe

Das wir hier aber vo der SCHWEIZ reden ist dir klar ja?!
Ich frag mal, weil meines wissens nach gibts da keine Wesensteste und 'Listen'.

LG
 
In D sollte man sich genau überlegen, welchen Schriftzug ein "Warnschild" trägt.

Ein Beispiel:

Steht auf dem Schild: "Achtung, gefährlicher Hund" gebe ich damit zu, daß mein Hund potentiell gefährlich ist. Steigt nun ein Einbrecher über meinen Zaun, der Hund beißt und verletzt ihn, kann mich meine Hundehalterhaftpflichtversicherung in Regreß nehmen.

Immerhin wußte ich, wie gefährlich mein Hund ist (siehe Warnschild) und müßte ihn auf meinem Grundstück so verwahren, daß selbst auf diesem keinerlei Gefahr von meinem Hund ausgehen kann :(

watson
 
Warum sollte hier überhaupt irgendwas passieren ? Die Täter sind doch stiften gegangen ?

Der Kerl wird sich wohl hüten, zur Polizei zu gehen.
 
In D sollte man sich genau überlegen, welchen Schriftzug ein "Warnschild" trägt.

Ein Beispiel:

Steht auf dem Schild: "Achtung, gefährlicher Hund" gebe ich damit zu, daß mein Hund potentiell gefährlich ist. Steigt nun ein Einbrecher über meinen Zaun, der Hund beißt und verletzt ihn, kann mich meine Hundehalterhaftpflichtversicherung in Regreß nehmen.

Immerhin wußte ich, wie gefährlich mein Hund ist (siehe Warnschild) und müßte ihn auf meinem Grundstück so verwahren, daß selbst auf diesem keinerlei Gefahr von meinem Hund ausgehen kann :(

watson

Genauso ist es, es sollte auf dem Schild stehen:

"Vorsicht vor dem Hund!
Betreten auf eigene Gefahr"
 
Ich hab eins gekauft auf dem steht :

VORSICHT - hier beißt Herrchen selbst !

LG Gabi
 
Ich habe mal irgendwo gelesen (leider vergessen wo), das diese Formulierung bzw. dieser Zusatz sehr wichtig ist, vor allem, es kostet ja nichts und kann bestimmt nicht schaden.
 
ja ich weiss das es um die schweiz geht aber ich bin jetzt mal von den gesetzen und umständen bei mir in deutschland ausgegangen
 
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