AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Schweiz: Bundesrat will Meldepflicht für Hundebisse (12.04.2006)
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Bern (aho) - Der Schweizer Bundesrat hat heute Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen. Die Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Sie treten auf den 2. Mai 2006 in Kraft und sollen die Verantwortung der Halter und gut sozialisierte Hunde fördern. Dies beginnt bei der Zucht, die auf geringe Aggressionsbereitschaft ausgerichtet sein muss. Das bedeutet, dass Zucht und Haltung die Sozialverträglichkeit der Hunde zum Ziel haben muss. Der Halter hat zudem die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Bei verhaltensauffälligen Hunden aber sollen die Vollzugsbehörden rasch durchgreifen können. Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbilder müssen deshalb Hundebisse bei Menschen oder anderen Tieren, aber auch Anzeichen von übermäßiger Aggression den zuständigen kantonalen Stellen melden.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden in der zur Zeit laufenden Totalrevision der Tierschutzverordnung überprüft. Auch weitere Maßnahmen, etwa bezüglich der Ausbildung von Hundehaltern, sind möglich.
Außerdem hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Frage einer Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter zu prüfen; insbesondere eine obligatorische Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle oder bestimmte Gruppen von Hunden.
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Schweiz: Bundesrat will Meldepflicht für Hundebisse (12.04.2006)
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Bern (aho) - Der Schweizer Bundesrat hat heute Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen. Die Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Vorbeugung von Vorfällen mit Hunden (Hundebisse). Sie treten auf den 2. Mai 2006 in Kraft und sollen die Verantwortung der Halter und gut sozialisierte Hunde fördern. Dies beginnt bei der Zucht, die auf geringe Aggressionsbereitschaft ausgerichtet sein muss. Das bedeutet, dass Zucht und Haltung die Sozialverträglichkeit der Hunde zum Ziel haben muss. Der Halter hat zudem die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Bei verhaltensauffälligen Hunden aber sollen die Vollzugsbehörden rasch durchgreifen können. Ärzte, Tierärzte, Zollorgane und Hundeausbilder müssen deshalb Hundebisse bei Menschen oder anderen Tieren, aber auch Anzeichen von übermäßiger Aggression den zuständigen kantonalen Stellen melden.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden in der zur Zeit laufenden Totalrevision der Tierschutzverordnung überprüft. Auch weitere Maßnahmen, etwa bezüglich der Ausbildung von Hundehaltern, sind möglich.
Außerdem hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Frage einer Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter zu prüfen; insbesondere eine obligatorische Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle oder bestimmte Gruppen von Hunden.
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