<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von dogmother:
Hallo,
habe eben von Ute einen Schutzvertrag gemailt bekommen, in dem eine für mich wichtig erscheinende Klausel drin steht:
"(...) verpflichtet sich der Übernehmer den Hund binnen Frist von einer Woche steuerlich anzumelden und eine Hundehaftpflicht abzuschließen."
Das ist doch wünschenswert, oder? Ich werde dies auf jeden Fall in den Vertrag mit aufnehmen!
Grüße,
Dogmother
[/quote]
würde ich übernehmen, aber ohne, mit anderer Frist. Und weils gerade hier so gut hereinpasst folgender Zeitungsauschnitt:
Schuld hat immer der Tierhalter
Wer Tiere hat, haftet grundsätzlich für alle Schäden, die Katze, Hund und Co. Anrichten
Vom Hamster bis zum edlen Reitpferd: In Millionen deutschen Haushalten gehören Haustiere zur Familie. Über die Fress- und Lebensgewohnheiten wissen die Halter meist genau Bescheid. Weniger bekannt ist hingegen, wie es mit der Haftung aussieht, wenn ein Tier einen Schaden anrichtet.
Im Unterschied zum „normalen" Haftungsfall kommt es bei „tierischen" Schäden nicht auf die Schuld des Halters an. Man spricht hier auch von einer Gefährdungshaftung, da ein Tier - trotz Erziehung und Ausbildung - eben doch immer ein Wesen mit einem unberechenbaren Verhalten bleibt.
Wegen der daraus resultierenden besonderen Gefährdung der Umgebung muss laut Gesetz grundsätzlich der Halter eines zum Vergnügen gehaltenen Tieres haften. Selbst wenn er alles Erdenkliche getan hat, um einen Schaden zu vermeiden, so befreit ihn das im Ernstfall dennoch nicht von seiner Schadenersatzpflicht.
Das trifft zum Beispiel den Pferdehalter, dessen ROSS trotz eines hohen Zaunes ausbricht und auf die Autobahn rennt. Das gilt aber auch, wenn ein angeleinter Hund sich losreißt, weil ihn ein lautes Geräusch erschreckt hat.
Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche Haftungsansprüche auf einen zukommen können, wenn ein Tier zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht oder einen Menschen so verletzt, dass dauerhafte Gesundheitsschäden zurück bleiben.
Bei kleineren zahmen Tieren - wie Hamster, Meerschweinen, Katzen und Wellensittichen - schließt die Privathaftpflichtversicherung auch die „tierischen" Risiken ein.
Anders sieht es jedoch bei Hunden, Pferden, Ponys oder Eseln aus. Von ihnen geht eine größere Gefahr aus als von ihren kleinen Haustiergenossen. Deshalb ist für sie der Abschluss einer speziellen Tierhalter-Haftpflichtversicherung nötig. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Anschaffung sind aber auch sie - allerdings mit reduzierten Deckungssummen - in der normalen Privathaftpflicht eingeschlossen.
Für exotische Tiere wie Affen, Schlangen oder Leguane muss der Versicherungsschutz ohnehin individuell vereinbart werden.
Goslarsche Zeitung, Mittwoch, 5.Juni 02
@andreas
dito ich will auch nur den bestmöglichen Vertrag und den werde ich dann irgendwann mal vom Rechtsverdreher prüfen lassen -hmmm es sei denn wir haben einen unter uns
Gruss
****tigger****