Schutzvertrag zum runterladen?

dogmother

Hallo Kampfschmuser!
Unser übrig gebliebener Welpe Bubba wird bald seinem neuen Besitzer übergeben. Wo bekomme ich jetzt einen Schutzvertrag, der hieb- und stichfest ist, her? Wir wollen vor allem auch eine Vereinbarung, daß wir das Rückkaufsrecht haben, falls wir mit irgend etwas nicht einverstanden sind oder ähnliches. Wir haben uns den neuen Besitzer gut ausgesucht und kennen ihn schon ein paar Jahre - aber man weiß ja nie... Irgendwie geben wir schließlich ein "Kind" von uns her... Ist sowas unüblich? Wir wollen nur das Beste für den kleienn Bulldoggen-Mix, für dessen Leben wir bei der Geburt so gekämpft haben!
Viele Grüße, Dogmother


<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von dogmother am 04. Juni 2002 editiert.]</font>
 
Hallo dogmother,
Das Thema hatten wir schon einmal, finde den Thread aber nicht mehr. Frag mal bei Andreas nach, ich glaub, er hat einen Schutzvertrag zum runterladen, ich hatte noch ein paar Tips zur Ergänzung.Ansonsten schicke ich Dir meinen zu.

Hanibal

imgProxy.asp
 
Hallo Hanibal,
danke für den Tipp!
Tigger hat mir auch einen geschickt und im Netz habe ich mir unter den gleichen runtergeladen. Welche Ergänzungen hast Du gemacht? Was ist eigentlich bei Mißachtung des Vertrags? Welche Handhabe hätten wir da?
Liebe Grüße,
dogmother
 
*rofl
Kein Wunder, das die gleich sind, ist meine Homepage
wink.gif


Gruss
tigger

****tigger****
identy2.jpg
 
*ggggg

ach so...

Hab ich nicht gewußt, bin ich über google hingekommen.
Ja, ja, das www ist ein Dorf....

Gruß, Dogmother
 
Ach Mensch, echt schade, dass die Suchfunktion hier nicht richtig funktioniert.
Ich mußte echt ÜBER EINE STUNDE alte Mitteilungen durcgforsten und habe hier den alten Beitrag wiedegefunden:

Da die Seite noch nicht im Index meiner Homepage eingetragen ist (und damit auch nicht von Suchmaschinen gefunden werden kann), habe ich die URL auf meiner eigenen Homepage nicht gewußt....
Hier ist sie:


ciao
Andreas
 
Hallo Andreas der Vertrag ist nicht schlecht, aberihm fehlt in jedem Fall ein ganz wichtiger Bestandteil und zwar:
xx.) Schlußbestimmung:
Sollte ein Bestandteil des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit des sonstigen Vertrages nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt diejenige, die in Sinn und Zweck dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen Vereinbarung gemeint war. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Änderung und Ergänzung bedarf der Schriftform.

Denn sonst kann, wenn ein Bestandteil vor Gericht als nicht zulässig erklärt wird der ganze Vertrag ungültig sein!!!

Wenn Du Interesse hast sende ich Dirauch mal meinen.

Gruss


****tigger****
identy2.jpg
 
Hallo,
ich würde gern eine bestmögliche Version bei mir zum Download bereitstellen und freue mich über jede Mitarbeit.

Meine Seiten sind noch nicht fertig, aber sobald der Inhalt brauchbar ist, kann ich ja wenigstens diese eine Seite schon bei den Suchmaschinen anmelden.

Wenn wir den Text hier gemeinsam erarbeiten, entfällt auch ein fremder Copyright-Hinweis. Denn mir geht es ausschließlich darum, den Leuten einen hilfreichen Schutzvertrag anzubieten und NICHT darum, meinen Namen oder irgendeine Institution zu bewerben.

Sobald die Vorlage als tauglich betrachtet wird, möchte ich sie in verschiedenen Formaten (Winword, RTF, andere Textformate) bereit stellen, damit möglichst jeder, auch ohne die neuesten Programme besitzen zu müssen, einen Ausdruck machen kann.

Dieser letzte Absatz - ich glaube "salvatorische Klausel" heißt das - habe ich auch schon mal von gehört. Finde ich gut, schaden kann's jedenfalls nicht.

Falls ich dich bis heute abned vergessen sollte, mail mir doch noch mal, bitte: andreas@schmidt9.de

ciao
Andreas
 
Hallo,
habe eben von Ute einen Schutzvertrag gemailt bekommen, in dem eine für mich wichtig erscheinende Klausel drin steht:

"(...) verpflichtet sich der Übernehmer den Hund binnen Frist von einer Woche steuerlich anzumelden und eine Hundehaftpflicht abzuschließen."

Das ist doch wünschenswert, oder? Ich werde dies auf jeden Fall in den Vertrag mit aufnehmen!

Grüße,
Dogmother
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von dogmother:
Hallo,
habe eben von Ute einen Schutzvertrag gemailt bekommen, in dem eine für mich wichtig erscheinende Klausel drin steht:

"(...) verpflichtet sich der Übernehmer den Hund binnen Frist von einer Woche steuerlich anzumelden und eine Hundehaftpflicht abzuschließen."

Das ist doch wünschenswert, oder? Ich werde dies auf jeden Fall in den Vertrag mit aufnehmen!

Grüße,
Dogmother

[/quote]
würde ich übernehmen, aber ohne, mit anderer Frist. Und weils gerade hier so gut hereinpasst folgender Zeitungsauschnitt:

Schuld hat immer der Tierhalter
Wer Tiere hat, haftet grundsätzlich für alle Schäden, die Katze, Hund und Co. Anrichten

Vom Hamster bis zum edlen Reitpferd: In Millionen deutschen Haushalten gehören Haustiere zur Familie. Über die Fress- und Lebensgewohnheiten wissen die Halter meist genau Bescheid. Weniger bekannt ist hingegen, wie es mit der Haftung aussieht, wenn ein Tier einen Schaden anrichtet.

Im Unterschied zum „normalen" Haftungsfall kommt es bei „tierischen" Schäden nicht auf die Schuld des Halters an. Man spricht hier auch von einer Gefährdungshaftung, da ein Tier - trotz Erziehung und Ausbildung - eben doch immer ein Wesen mit einem unberechenbaren Verhalten bleibt.

Wegen der daraus resultierenden besonderen Gefährdung der Umgebung muss laut Gesetz grundsätzlich der Halter eines zum Vergnügen gehaltenen Tieres haften. Selbst wenn er alles Erdenkliche getan hat, um einen Schaden zu vermeiden, so befreit ihn das im Ernstfall dennoch nicht von seiner Schadenersatzpflicht.

Das trifft zum Beispiel den Pferdehalter, dessen ROSS trotz eines hohen Zaunes ausbricht und auf die Autobahn rennt. Das gilt aber auch, wenn ein angeleinter Hund sich losreißt, weil ihn ein lautes Geräusch erschreckt hat.

Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche Haftungsansprüche auf einen zukommen können, wenn ein Tier zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht oder einen Menschen so verletzt, dass dauerhafte Gesundheitsschäden zurück bleiben.

Bei kleineren zahmen Tieren - wie Hamster, Meerschweinen, Katzen und Wellensittichen - schließt die Privathaftpflichtversicherung auch die „tierischen" Risiken ein.

Anders sieht es jedoch bei Hunden, Pferden, Ponys oder Eseln aus. Von ihnen geht eine größere Gefahr aus als von ihren kleinen Haustiergenossen. Deshalb ist für sie der Abschluss einer speziellen Tierhalter-Haftpflichtversicherung nötig. Für eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Anschaffung sind aber auch sie - allerdings mit reduzierten Deckungssummen - in der normalen Privathaftpflicht eingeschlossen.

Für exotische Tiere wie Affen, Schlangen oder Leguane muss der Versicherungsschutz ohnehin individuell vereinbart werden.

Goslarsche Zeitung, Mittwoch, 5.Juni 02

@andreas
dito ich will auch nur den bestmöglichen Vertrag und den werde ich dann irgendwann mal vom Rechtsverdreher prüfen lassen -hmmm es sei denn wir haben einen unter uns
wink.gif


Gruss




****tigger****
identy2.jpg
 
was ich mit ohne/andere frist meine ist:

Ich würde es etwa so formulieren. Der neue Halter verpflichtet sich innerhalb der ihm an seinem Wohnsitz vorgeschriebenen Fristen den Hund ordnungsgemäss zu melden und weiterhin eine Tierhaftpflichtversicherung für den Hund abzuschliessen.

Was meinst Ihr? Welpe bzw Hund kann natürlich ersetzt werden.

Gruss

****tigger****
identy2.jpg
 
Huhu..

ich habe den Schutzvertrag für "Simba" bei runtergeladen und einfach nur maschinell ausgefüllt.



Liebe Grüssle

Squeeky & Queeny

ca-00-12-28-028.gif
 
Hallo dogmother,
unter Mißachtung des Vertrages weiß ich nicht, welchen Punkt Du ansprechen willst.Meine Meinung: Sind es rechtliche Dinge-ich würde dann eine Frist setzen, sind es Sachen, die den Hund betreffen und grobe Verletzungen seiner Pflichten, Zurücknahme des Hundes unter Erstattung der Schutzgebühr ( so kenne ich es)

@ Andreas und tigger:

Macht aus dem Schutzvertrag bitte keinen Vertrag, wo man einen Rechtsanwalt zum erklären braucht. Ich glaube, das wirkt dann vielleicht eher abschreckend und ein "wirklich wollender Mensch" sagt sich dann, zahle ich lieber 100 Euro mehr und geht dann zum Hundehändler, dem sowieso alles wurscht ist, Haupsache Kohle.Das mit der salvatorischen Klausel ist gut, denke aber, das kann man weglassen.

Hanibal

imgProxy.asp
 
Hallo,
habe gestern so lange auf dem Hundeplatz verbracht, dass ich dnach zu nix mehr Zeit hatte, aber ich bleibe dran - spätestens Samstag geht's weiter.

Diese salvatorische Klausel ist wirklich wichtig: So gab es mal einen Tierschutzverein, der schrieb in seinen Veträgen, dass eine Zucht/Vermehrung mittels des Hundes verboten ist. Diese eine Bestimmung wurde irgendwann von einem Gericht mal als unzulässig erklärt. Die Folge war, dass jetzt der GESAMTE Vertrag nichtig war.

Das war mir bis dahin nicht klar, aber so ist die Juristerei halt. Wenn man diese Klausel nicht einbaut, ist man angeschmiert, wenn eine einzelne Sache unzulässig oder undurchführbar ist.

Ein weiterer Punkt wäre eine Vertragsstrafe, die man einbauen kann für Fälle, in denen gegen den Vertrag verstoßen wird, jedoch noch nicht die Abgabe des Tieres erfolgen muß. Beispielsweise "wenn die vereinbarte Impfung ohne zwingende Gründe um mehr als 30 Tage überzogen wird, so wird pro Monat eine Vertragsstrafe von 10 € fällig." Ob für diesen Punkt das so sinnvoll ist, wäre zu diskutieren. Aber man hat irgendeine Handhabe, um die Vereinbarungen auch durchzusetzen. Ohne Strafparagraf hat man nur die Wahl, Tier zurückholen oder gar nichts zu tun.

Möglichst verständlich ist gut. In meinen Tierschutzverein-Vertrag steht noch so Kauderwelsch wie "der Vertragsschließende zu 2)" - das kann man netter ausdrücken z.B. "der neue Besitzer".

Eine verständliche salvatorische Klausel habe ich hier gefunden:
TEXT1:
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.

TEXT2:
1. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

1.2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

ciao
Andreas
 
Hi Andreas,

ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum Schutzvertrag:

Eine Salvatorische Klausel ist unerlässlich.

Nicht alles, was aus tierschützerischer Sicht wünschenswert ist, kann vertraglich festgeschrieben werden. Wenn die Vertragsbestimmungen den neuen Halter zu stark binden, besteht die Gefahr, dass der Vertrag vor Gericht als nichtig angesehen wird, da dass Eigentumsrecht "erdrosselt" wird.

Das Vertragswerk sollte nicht unnötig aufgebläht werden. Bestimmungen wie "6. Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen." sind entbehrlich, da sie zu unbestimmt und daher nicht durchsetzbar sind.
"7. Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben und es bei Krankheitssymptomen beim Tierarzt vorstellig werden zu lassen." ist z.B. schon von Ziff. 1. erfasst.

Als Alternative zur Rückübereignung sollte eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart werden.



Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
@Hanibal
ein wirklich wollender Mensch lässt sich durch nichts abschrecken und wenn kann ich denn auch darauf verzichten. Einfach ist ja schön und gut, aber es muss schon so ausformuliert sein, das der Text
1. ...nicht anfechtbar ist.
2. ...keine Hintertürchen offenlässt, bzw. Auslegunggssache ist.

Und präzise Formulierungen klingen nun mal nicht immer schön. Das Setzen von Fristen ist schwierig und unter Umständen nicht rechtsgültig. Deshalb denke ich ja eine Formulierung wie von mir vorgeschlagen. Mir ist es lieber der Vertrag ist vielleicht schwieriger zu verstehen, aber dafür rechtsgültig, als ein leicht verständlicher Vertrag, der aber so ungenau(o. rechtwidrig) ist, das ich auch gleich nur eine mündliche Absprache hätte treffen können.

Zum Anmelden:
Im Grunde ist das Anmelden sowieso die Pflicht des neuen Halters und er muss eigentlich im Vertrag lediglich noch einmal daraufhingewiesen werden.

Gruss

****tigger****
identy2.jpg
 
@ tigger,
nicht das wir uns mißverstehen, der Vertrag soll schon so aussehen, das in dem Fall das zu vermittelnde Tier so weit wie möglich im Vornherein abgesichert ist,genauso derjenige, der das Tier abgibt, meistens sind es ja Tierheime oder Leute, die die Tiere unter Mühen aus schlechten Haltungsbedingungen rausgeholt haben.Also soll sichergestellt werden, daß das Tier nicht wieder so etwas erleben muß.Dahingehender Vertrag ist alles ok.
Was ich meine,unverständliche Bürokratensprache sollte in so einen Vertrag weitestgehend vermieden werden. Davon gibt es in Dtl. schon genug(jeder regt sich auf, wenn er so was von nem Amt in die Hände kriegt).Ich weiß auch, das man in einigen Formulierungen nicht drum rum kommen wird.Darum plädiere ich ja hier für die so weit wie mögliche Einfachheit des Vertrages.

Hanibal

imgProxy.asp
 
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