Schutzvertrag und Schutzgebühr

Tina1986OB

15 Jahre Mitglied
Ich habe mal eine Frage
Und zwar hatte eine Freundin von mir aus dem Sauerland (Lennestadt) Anfang des Jahres einen Wurf Jacky-Mix-Welpen bekommen (ihre Hündin hat wohl mit dem Nachbarsdackel...na ihr wisst schon)

Jedenfalls waren es 4 Welpen. Alle wurden mit einem selbstgeschriebenen Schutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt. Im Vertrag steht dick und fett, dass der Welpe bei nicht-mehr-behalten an meine Freundin zurückgegeben werden muss, die Schutzgebühr aber nicht zurückerstattet wird. Ein Welpe kam jetzt Dienstag zurück, weil die Frau arbeitslos geworden ist und kein Geld mehr hat.
Ja und diese Frau will die Schutzgebühr jetzt zurückhaben.
Meine Freundin hat sie dann drauf hingewiesen, was da im Vertrag steht, aber diese Frau meckerte wohl nur rum und will jetzt den Anwalt einschalten (Frag mich nur, von welchem Geld, wenn die nichtmal Hundefutter kaufen kann)

Naja, wie sieht das denn jetzt aus? Hat meine Freundin mit ihrem selbstgeschriebenen Schutzvertrag Recht oder diese Frau?

ich weiss ja nicht, wie das bei selbstgeschriebenen Sachen ausschaut, daher hab ich ihr erstmal keine Infos geben können.

Vielleicht könnt ihr ja helfen!

Liebe Grüße

Tina
 
  • 20. April 2024
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Hi Tina1986OB ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sie hat ja was unterschrieben aber Schutzverträge ansich sind immer naja...nicht wirklich viel wert.Wie hoch war die SG denn?Ich denke nicht das sie die Summe zurück zahlen muss.
 
Die Schutzgebühr war 150 Euro pro Welpe.

Aber wieso sind denn Schutzverträge "nichts wert", ich mein, wofür hat man sie denn dann??
 
was sollte man denn stattdessen verwenden?

ich mein, Schutzverträge machen doch alle TSV´s.......und dann soll so ein Ding unnütz sein?

Das ist doch irgendwie widersprüchig!
 
Ein Schutzvertrag ist in unseren Gesetzen nicht erwähnt. Somit gilt ein solcher als normaler Vertrag zwischen zwei Parteien. Ob dieser Handschriftlich, selbst gedruckt oder als Formular gefertigt ist, ist weitgehend ohne Bedeutung. Er sollte nur leserlich sein, und nicht in seinem Inhalt gegen das Gesetz verstoßen.

Für den Abgebenden (Verkäufer) ist es schwer die Bedingungen zu erzwingen, wenn im Vertrag zum Beispiel steht der Hund dürfe nicht weiterverkauft werden. Tut der Käufer dies doch, kann der Verkäufer wenig dagegen tun. Bei Verstößen kann der Verkäufer nur Schadensersatz geltend machen, aber wo liegt der Schaden für den Verkäufer der einen Hund abgeben wollte, wenn dieser nicht mehr bei dem ersten Käufer ist?

Bei Deiner Freundin sieht es aber doch gut aus.
Die Käuferin hat sich an den Vertrag gehalten, Deine Freundin auch (in dem sie die Gebühr einbehalten hat). Ich sehe da kein Problem, zudem wird sich jeder Anwalt und besonders das Gericht für einen Streitwert von 150,00 Euro bedanken. Also entspannt ein neues (besseres) Sofa samt Besitzer suchen, und die Sache gelassen abwarten. Deine Freundin ist im Recht, wenn in dem Vertrag der Verfall der Gebühr steht und dies beide Unterschrieben haben.
 
Hallo, hat deine Freundin eine Rechtschutzversicherung? Mal anrufen und fragen ob die greift, wenn nicht ist meist trozdem ein kostenfreies Beratungsgespräch drin (mit Rechtsanwalt). Aus eigener erfahrung weiß ich das der vertragswiederige Halterwechsel das einzige ist wo man wirklich gegen angehen kann, tierschutzgesetze und deren nicht befolgung sind dann sache des Tierschutzes, leider. Ich bekam auch mal ne Hündin zurück, habe die gebühr nicht rückerstattet, allerdings wollte die auch niemand.
 
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