Schutz vor Hundeattacken

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
Schutz vor Hundeattacken

Hannover (ddp-nrd). Immer wieder gibt es Zwischenfälle mit beißenden Hunden. Erst jüngst fiel ein Rottweiler bei einer Familienfeier in Hademstorf im Landkreis Soltau-Falligbostel urplötzlich ein fünfjähriges Mädchen an und verletzte es schwer. Dabei soll sich das Tier vorher nie aggressiv gezeigt haben. Seit vor genau fünf Jahren der kleine Volkan in Hamburg auf einem Schulgelände durch Kampfhundbisse getötet wurde, reagiert die Öffentlichkeit sensibel auf derartige Nachrichten.

Nicht zuletzt als Reaktion auf die Hamburger Tragödie vom Juni 2000, gelten in Niedersachsen seit Ende 2003 neue Regelungen für die Hundehalter. Sie bieten nach Einschätzung von Experten zwar einen besseren Schutz vor gefährlichen Hunden. Allerdings lasse sich auch per Gesetz das Problem von Hundeübergriffen nicht gänzlich aus der Welt schaffen, sagt der Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Hansjoachim Hackbarth.

Immerhin habe das Gesetz bewirkt, dass sich das Verhältnis von Hundehaltern und Menschen ohne Vierbeiner entschärft hat, sagt der Tierarzt. Die Regelungen ermöglichten, dass Bürger gefährlich erscheinende Tiere beim Veterinäramt melden können. Das Amt kann nach Prüfung Auflagen verhängen. Dazu gehören ein Leinen- und Maulkorbzwang, ein Wesenstest für den Hund oder ein Sachkundenachweis für den Halter. Im äußersten Fall könne auch die Tötung eines gefährlichen Hundes angeordnet werden, sagt Hackbarth.

Positiv ist aus Sicht des Tierarztes, dass es in Niedersachsen keine Rasselisten mehr gibt. Der Begriff Kampfhund sei «völlig antiquiert», betont er. In Niedersachsen könne jeder Hund, der Auffälligkeiten zeigt, von jedem Bürger und jeder Behörde beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, erläutert Gert Hahne vom Landwirtschaftsministerium in Hannover.

Dabei sei es egal, ob es sich um einen Pitbull oder einen Pinscher handele. Die Behörde sei dann nach dem Niedersächsischem Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) verpflichtet, zu reagieren. Damit das ..........

 
  • 25. April 2024
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Hi Lewis7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zitat: "Der Halter sollte schon wissen, dass ein Hund stets nach einem möglichst hohen Rang im Rudel strebt. Das aber dürfe «das Rudel Mensch» nicht zulassen."

Welch qualifizierte Aussage :D :(

LG
Mareike
 
Arme Hunde, die dann wegen ihrer vermeintlichen Dominanz nicht mal dekorativ im Weg liegen dürfen :( :D
 
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