Schriftsatz an HessVGH

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Sent: Sunday, March 18, 2001 2:06 PM
Subject: Neuer Schriftsatz an HessVGH


Sehr geehrte Kollegen/innen,
Liebe Mitstreiter/innen,
anbei der letzte Schriftsatz im Normenkontrollverfahren vor dem HessVGH
sowie eine Strafanzeige wegen eines unglaublichen Polizeiexzesses in
Wiesbaden. Weitere Anzeigen wären sicher wünschenswert (Download Vorlage)
!
Chico geht es übrigens wesentlich besser.
MfG
RA Volker Stück


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Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268


Hessischer Verwaltungsgerichtshof
z.H. RiVGH Hessen Höllein
Brüder-Grimm-Platz 1

34117 KASSEL
17. März 2001
volker/chico/gericht/vgh12-doc.
Vorab per Fax: 0561 - 1007 264
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Mein Zeichen/Meine Nachricht
vom] Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr)
22.02.01 VGH 01/00 05631 - 58 14 32
In dem
Normenkontrollverfahren gem. § 47 Abs. 1 Ziff. 2 VwGO
Günter Stück u.a. ./. Land Hessen

- 11 N 2497/00 - Hauptsache

Termin: 2. Quartal 2001


wird auf den gerichtlichen Hinweis-/Auflagenbeschluß vom 22.02.2001 wie
folgt vorgetra-gen:

I.

Der Antragsgegner, vertreten durch Innenminister Volker Bouffier, ist
inzwischen mit den von ihm vertretenen kynologischen, juristischen und
politischen Ansichten zum Thema „Kampfhund“ isoliert. Er wird im
Hessischen Landtag keine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung finden,
die eine (willkürliche) Rasseliste enthält.

Diesbezüglich erlaube ich mir als Anlage beizufügen:

1. Schreiben der Sozialpolitischen Sprecherin des Bündnis 90/Die Grünen,
Frau Evelin Schönhut-Keil, vom 23.08.2000 sowie 19.12.2000 (Anlagen 1 und
2).
2. Schreiben der Sozialdemokratischen Fraktion des Hessischen Landtages
vom 18.12.2000 sowie Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion Hessen
„Kampfhunde-gefährliche Hunde“ vom 08.08.2000 und Redebeitrag des
Innenpolitischen Sprechers, Herrn Rolf Karwecki, vom 14.12.2000 (Anlagen 3
- 5).
3. Schreiben des Vorsitzenden des Innenausschusses, Herrn Prof. Dr. Bernd
Hamer (CDU) vom 11.12.2000 nebst Pressemitteilung (Anlage 6)
4. Beschluß des Ordentlichen Parteitages der FDP Hessen vom 21.10.2000
sowie Äuße-rung des Vorsitzenden der FDP, Herrn Jörg-Uwe Hahn, vom
10/11.03.2001 im Wiesba-dener Kurier (Anlage 7 und :cool:.

Die beigefügten Unterlagen stammen von den in den jeweiligen Fraktionen
mit dem Thema befaßten Fachmännern/-frauen.

Der dem Schriftsatz des Antragsgegners vom 31.08.2000 beigefügte und aus
seinem Mini-sterium stammende Entwurf des „Gesetzes zur Abwehr der von
gefährlichen Hunden aus-gehenden Gefahren (HundeG)“, der im wesentlichen
die derzeit geltende „Gefahrenab-wehrVO gefährliche Hunde“ vom 15.08.2000
(GVBl Teil I, S. 411 ff.) perpetuiert, hat des-halb keine Chance auf
Verabschiedung im Hessischen Landtag und desavouiert Herrn Mi-nister
persönlich abermals sowohl juristisch als auch politisch.

Angezeigt ist deshalb die Rückkehr zu einer Regelung, die der früheren
„Gefahrenabwehr-verordnung über das Halten von Hunden“ vom 15.08.1997
(GVBl I, S. 279 ff.) entspricht und rasseneutral sowie
diskriminierungsfrei ist.

Im Falle einer Rücknahme der zur Zeit noch geltenden „GefahrenabwehrVO
gefährliche Hunde“ vom 15.08.00 vor einer Entscheidung des erkennenden
Gerichts werden die An-tragsteller darüber befinden, ob sie ggf. die
Feststellung der Nichtigkeit im Wege eines
Fortsetzungsfeststellungsbegehrens verfolgen, da sie den dafür allein
verantwortlichen Mi-nister nicht ohne weiteres aus seiner Verantwortung
entlassen möchten. Die Antragsteller erwarten ohnehin, daß Herr Minister
zu seinen markigen Aussagen (nachzulesen in seinen Pressemeldungen) und
„seiner“ nunmehr 2. Verordnung steht und nicht erneut einen Rück-zieher
macht.


II.

Geeignet erscheinende kynologische Sachverständige haben die Antragsteller
bereits mit ladungsfähigen Anschriften namhaft benannt. Das hohe fachliche
Renommee aller be-zeichneten Sachverständigen dürfte außer Frage stehen.
Sie sollen hier noch einmal zu-sammenfassend genannt werden:

1. Frau Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik,
Veterinärmedizinische Uni-versität, Veterinärplatz 1, A 12 10 Wien.
2. Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für
Verhaltenskunde, Institut für Haustierkunde der Christian Albrecht
Universität Kiel, Olshausenstr. 40, 24118 Kiel.
3. Frau Dr. Helga Eichelberg, Zoologisches Institut der Universität Bonn,
Poppelsdorfer Schloß, Bonn oder Mozartstr. 13, 53 919 Weilerswist.
4. Herr Prof. Dr. Otmar Distl, Institut für Tierzucht und
Vererbungsforschung der Tierärztli-chen Hochschule Hannover, Bünteweg 2,
30559 Hannover.
5. Herrn Dr. W. Bohnet, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2,
30559 Hannover.
6. Frau Dr. Doris Becker (Stv. Vors. LTK Hessen), Fritz-Erler-Str. 15,
34270 Schauenburg-Breitenbach.
7. Frau Dr. Schwetje, Frankfurter Str. 22, 64521 Groß-Gerau (LTK Hessen).
8. Frau Dr. Barbara Schöning (Vorsitzende LTK Hamburg), Lagerstr. 36,
20357 Hamburg.
9. Frau Erika Trumler, Wolfswinkel HsNr. 1, 57587 Birken-Honigessen.

Die schriftlichen Gutachten bzw. Stellungnahmen liegen bereits vor.


III.

Ergänzend werden noch folgende Unterlagen beigefügt:

1. Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen: „Rasseeinteilung, Wesensprüfung und
Heimtier-zuchtgesetz“ vom 19.08.2000 - Anlage 9.
2. Aufstellung „Tödliche Beißvorfälle in Deutschland ab 1968 (Stand März
2001) - Anlage 10.
3. Aufstellung „Bissvorfälle nach dem 26.06.2000 - Anlage 11.
4. Recherche zur Beißkraft „Hunde mit mächtigem Biß“ - Anlage 12.

Ausdrücklich betont sei, daß es hier nicht darum geht, andere
Hunde(rassen) zu verteufeln, sie an den Pranger zu stellen oder die
Aufmerksamkeit auf sie zu lenken, sondern schlicht darum, mit Legenden,
Mythen und Unwahrheiten aufzuräumen, die politische Populisten aus Gründen
eigener Profilierung in unverantwortlicher Weise verbreiten. Dem Kernsatz
Frau Dr. Feddersen - Petersen

„Es gibt keine „gefährlichen Hunderassen“ ..... es gibt gefährliche
Hundeindividuen.“ (so in „Rasseeinteilung, Wesensprüfung und
Heimtierzuchtgesetz“ vom 19.08.2000, S. 1)

ist zuzustimmen und bei jeder sachgerechten Regelung hieran anzuknüpfen.

Sollte das erkennende Gericht weitere Angaben zur Sach- oder Rechtslage
oder die Be-zeichnung oder Beibringung weiterer Beweismittel für
erforderlich erachten, so wird um ei-nen entsprechenden richterlichen
Hinweis gebeten. Weiterer Vortrag zur Sach- und Rechts-lage sowie die
Bezeichnung ergänzender Beweismittel bleibt vorbehalten.

Das Abschlußzitat heute stammt von Hermann Hesse:
„Heute liegt die politische Vernunft nicht mehr dort, wo die politische
Macht liegt. Es muß ein Zustrom von Intelligenz und Intuition aus
nichtoffiziellen Kreisen stattfinden, wenn Kata-strophen verhütet oder
gemildert werden sollen.“

Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Kopie an: Antragsteller
Anlage(n:(

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Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874268


Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht Wiesbaden
Mainzer Str. 82 - 88

65175 WIESBADEN
18. März 2001
volker/chico/strafan/anzwies-doc.
Fax: 0611 - 792 - 223
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]
Telefon (Mo.-Fr. 08.00 - 17-.00 Uhr)
Moc-Rosu
05631 - 58 14 32
Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund mir vorliegender glaubhafter Informationen bitte ich Sie um
Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel, ein
Strafverfahren einzuleiten

gegen: 1. Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, Herrn Wilkens
2. acht namentlich nicht bekannte Polizeibeamte

wegen: allen rechtlichen Gründen, insbesondere der vorsätzlichen Begehung
von
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB), Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
- Rechtsbeugung (§ 336 StGB).

hier: Vorgehen gegen Frau Vera Moc-Rosu (63) am 27.02.2001 in Hofheim

Begründung:

Frau Vera Moc-Rosu, 63 Jahre, von zierlicher Gestalt, Alten- und
Krankenpflegerin i.R., wohnhaft in Kantstr. 50, 65719 Hofheim, hat im
September 99 einen aus dem Wurf des Hundes ihrer Nichte stammenden
Mischlingshund (wahrscheinlich Dogo-Argentino + Labra-dor +
Staffordshire-Mix) aus dem Tierheim Fechenheim übernommen, nachdem der
Vorbe-sitzer das Tier aus persönlichen Gründen ins Tierheim verbracht
hatte.

Dieser Hund mit Rufnamen „Paul“ hatte bei einem „Taskforce-Mann“,
langjährigen Polizi-sten und anerkannten Sachverständigen, Herrn Andreas
Georgi, Wichtegasse 2, 35647 Brandsoberndorf (Tel.: 06085 - 16 82) einen
hervorragenden Wesenstest bestanden.

Am Dienstag, dem 27.02.2001, gegen 13.00 Uhr ging Frau Moc-Rosu mit einer
Nachbarin, Frau Scholz, mit deren Hund (Dogge-Rottweiler-Mischling) ins
benachbarte Feld spazieren. Auf diesem Feld begegneten die beiden Damen
einer Frau mit einem freilaufenden Dackel, der sich extrem aggressiv gegen
die beiden großen Hunde aufführte.

Frau Moc-Rosu hatte nach den ersten gegenseitigen „Dominanzbekundungen“
der beiden Rüden ihren Hund an die Leine genommen, man habe sich noch kurz
nett mit der Dame unterhalten, und jeder sei dann seiner Wege gegangen.
Von einer Beisserei oder ähnli-chem sei nie etwas zu sehen gewesen,
geschweige denn darüber gesprochen worden. (Zeugin - Frau Scholz).

Am Nachmittag unternahm dann Frau Moc-Rosu mit Ihrem Hund einen weiteren
Spazier-gang, jetzt mit Herrn Scholz, von dem sie ca. gegen 17.00 Uhr nach
Hause zurückkehrten (Frau Moc-Rosu pflegt auf nachbarschaftlicher Basis
den älteren Herrn Scholz / Vater von der vorbezeichneten Frau Scholz).

Zu diesem Zeitpunkt standen bereits zwei Polizisten vor der Tür von Frau
Moc-Rosu, die sie informierten, daß eine Anzeige vorliege. Es habe
angeblich einen Beissvorfall mit ihrem Hund gegeben. Frau Moc-Rosu wies
dies zurück und bot Zeugen, Wesenstest, Versiche-rungsnachweis,
Steuermarke an, was die Beamten ablehnten. Die Beamten bestanden auf einer
Hausdurchsuchung, was Frau Moc-Rosu nach einer kurzen telefonischen
Rechtsbera-tung ablehnte.

Die Beamten riefen daher Verstärkung und ca. gegen 20.30 Uhr waren
insgesamt 8 Beam-te und der Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, ein Herr
Wilkens, anwesend.

Frau Moc-Rosu bot Herrn Wilkens noch einmal alle Unterlagen an und bot ihm
ebenfalls an, daß er sich selbst von dem friedlichen und unverletzten
Zustand des Hundes „Paul“ über-zeugen könne, was dieser ablehnte. Auch er
bestand auf einer Hausdurchsuchung durch seine Beamten und als dies Frau
Moc-Rosu erneut ablehnte, „stürmte“ die Polizeieinheit die Wohnung. Ein
richterlicher Durchsuchungsbeschluß wurde nach den mir vorliegenden
In-formationen nicht vorgelegt und war offensichtlich nicht vorhanden.
Ebenso wenig lag eine „Gefahr im Verzug“ i.S.d. Art. 13 II GG vor. Somit
liegt offenbar eine Verletzung des Art. 13 I GG vor (vgl. BVerfG vom
20.02.2001 - 2 BVR 1444/00 - unter

Als die Beamten den Hund „testen“ wollten, wollte die Hundehalterin dabei
sein, was die Polizei aber ablehnte. Als Frau Moc-Rosu sich dann gegen den
Willen der Polizeibeamten in ihr eigenes Wohnzimmer zu ihrem Hund begeben
wollte, fesselten die Polizeibeamten die 63-jährige Frau mit Handschellen
und trugen die sich nun wehrende aufgeregte Frau an Armen und Beinen die
Treppe herunter und nahmen sie vorläufig fest (ohne sie über ihre Rechte
aufzuklären). Hierbei erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen
(Quetschun-gen, Prellungen an den Armen und Ellbogen (Ärztliches Attest
liegt vor). Während des Her-unterschleppens rief einer der Polizisten nach
der Schilderung von Frau Moc-Rosu „Was, Sie wollen mich beißen? Da kriegen
Sie gleich noch eins obendrauf“. Frau Moc-Rosu be-streitet diesen Vorwurf.
Sie habe zu keinem Zeitpunkt einen Polizisten „beißen“ wollen.

Nach den Schilderungen der anwesenden Nachbarn führte sich die Polizei
dabei auf wie ein Stasi-Kommando. Die aufgeregten Nachbarn, u.a Herr und
Frau Peter und Ingrid Meu-rer, die sich für Frau Moc-Rosu einsetzen
wollten, wurden mit Drohungen und Gebrüll in ih-re Wohnungen
„zurückbefohlen“, dem 80-jährigen Nachbarn Scholz, der alles
fotografierte, wollte man die Kamera einziehen. Erst als er beteuerte, daß
kein Film in der Kamera sei, ließ man von ihm ab, nicht ohne ihm vorher zu
drohen, daß er mit massiven Schwierigkeiten zu rechnen habe, falls doch
noch Bilder auftauchen würden.
Der Hund „Paul“, der sich - so selbst die eingesetzten Beamten -
ungewöhnlich ruhig und friedlich verhielt und keinerlei Anstalten machte,
seine Besitzerin oder seine Wohnung zu verteidigen - wurde dennoch sofort
eingezogen und ins Tierheim verbracht. Frau Moc-Rosu erhielt mittlerweile
eine Strafanzeige der Polizei wegen Widerstandes gegen
Vollstrek-kungsbeamte (§ 113 StGB).

Als Frau Moc-Rosu mit ihrer Anwältin ein klärendes Gespräch mit dem
Ordnungsamtsleiter führen wollte, verweigerte dieser die Herausgabe des
Hundes mit dem Hinweis auf den noch fehlenden Sachkundenachweis der
63-Jährigen. Wenn sie die Sachkunde erbringe, werde er weiter darüber
nachdenken. (Hinweis: Ohne den betreffenden Hund kann man keinen
Sachkundenachweis machen, und ohne den Sachkundenachweis kann die Frau den
Hund nicht bekommen - der „Hauptmann von Köpenick“ läßt grüßen !).

Frau Moc-Rosu steht für entsprechende Rückfragen gerne zur Verfügung unter
der Tel-Nr.: 06192/ 287310.

Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, daß es
sich bei Frau Moc-Rosu nach den mir vorliegenden Informationen um eine
gepflegte ältere Dame handelt, die bisher in ihrem Leben noch nie mit dem
Gesetz in Konflikt geraten ist. Die zuständige Poli-zeibehörde in Hofheim
verweigerte jede Auskunft zu dem Vorfall.

Frau Moc-Rosu wußte nicht genau, was in ihrem Mischlingshund als Rasse
„drinsteckt“. Beurteilung von Tierärzten und Sachverständigen, die zum
Teil Monate auseinander lagen, differierten heftig. So meldete dann Frau
Moc-Rosu ihren Hund als Mischlingshund an und absolvierte vorsorglich
einen Wesenstest bei dem Sachverständigen Georgi, der auch die absolute
Gutmütigkeit des Tieres bestätigte.

Sollten die von Ihnen von Amts wegen anzustellenden Ermittlungen den
vorstehenden Sachverhalt bestätigen, so dürften die handelnden Amtsträger
oben genannte Tatbestände verwirklicht haben und hierfür öffentlich
anzuklagen sein. Rechtfertigungsgründe für ein derart unverhältnismäßiges
und exzessives Einschreiten sind nicht ersichtlich. Auch die
Ge-fahrenabwehrVO gefährliche Hunde vom 15.08.00 (Hess. GVBl Teil I, S.
411 ff.) scheidet als Rechtfertigungsgrund aus.

Erinnert sein in diesem Zusammenhang an Herrn Staatsminister Volker
Bouffier, der mehr-fach die Öffentlichkeit zur Denunziation von
Hundehaltern „verdächtiger Hunde“ aufgefor-dert hatte und gleichzeitig die
Behörden angewiesen hatte, in Verdachtsfällen „gnadenlos“ durchzugreifen.
Der Vorfall ist eine direkte Folge solcher Aufforderungen und Anweisungen
und steht in keinem Verhältnis zu dem Gebot der Wahrung der
Verhältnismäßigkeit der Mit-tel !

Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig den Eingang dieser Anzeige unter
Mitteilung des Akten-zeichens und unterrichten mich über den Stand Ihrer
Ermittlungen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Kopie an: RA Arbeits-/Infokreis „Kampfhund“, Hunde-IGs & Verbände
Anlage(n:( -
 
  • 29. März 2024
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