Schleppleine welche Länge

Aber da er weiß das/wann er an der Leine ist ballert er eben nicht (mehr) voll rein. In gewisser Weise ist er also erzogen.
Alex wäre auch kein zweites Mal rein gebrettert, die war kuriert. Sogar so sehr, dass sie beim Anlegen der Schlepp mit hängendem Kopf bei Fuß trottete. Die Schlepp war damit gestorben, denn das konnte ja nicht der Sinn der Sache sein. Aber sie wusste von da an auch immer, wann sie an jedweder Leine war, auch bei Wildsichtung.
 
  • 25. April 2024
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Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wir waren heute das erste Mal mit der 20m-Schlepp unterwegs. Der Mann hat eine türkise ausgesucht und ich mache mich über ihn lustig. Er hat Jacke, Hundegeschirr und Schleppleine aufeinander abgestimmt :D Das Handling ging erstaunlich gut, andererseits ist das auf recht ebenem Waldboden nun auch keine Herausforderung.
 
Du könntest auch Deine Gassi-Strecke überdenken. Weil z. B. Staßen und dazugehörige Gräben/Böschungen nicht zur "freien Landschaft" gehören ;) Kann man im Gesetz nachlesen, ich müsste es jetzt aber auch raus suchen.
Wenn Du also einen Hund hast, der nur auf den Wegen läuft und sicher abrufbar ist, wäre das doch vielleicht eine Alternative?

Gilt das auch für z.B. Plattenwege/Feldwege die durch Felder etc. führen? Ich werde da nämlich regelmäßig auch vom Jäger angesprochen, dass ich den Hund anzuleinen habe. Ich entgegne dann immer, dass mein Hund auf den Wegen bleibt und abrufbar ist, aber dann kommen so Argumente wie im Knick abgelegte Jungtiere, Brut- und Setzzeit...
 
Hier in Niedersachen ist das im NWaldLG geregelt.

§ 2
Wald und übrige freie Landschaft

(1) 1 Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. 2 Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.

(2) Nicht zur freien Landschaft gehören

1.
Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,

2.
Gebäude, Hofflächen und Gärten,

3.
Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie

4.
Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
 
Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,

Da liegt dann in der Feldmark der Hase im Pfeffer. Diese Wege sind Wirtschaftswege und darum nicht "für den öffentlichen Verkehr bestimmt" im Sinne des Gesetzes.

Hier weisen an den meisten auch Schilder darauf hin, in NDS bei mir zuhause nicht.
 
Heißt also: wenn ich mit meinem PKW auf dem Weg/der Straße fahren darf, darf ich meinen Hund da auch frei laufen lassen?!
Und wenn es ein Weg nur für Bauern und Jäger/Forstarbeiter ist, darf ich den Hund nicht laufen lassen?!
 
Ich hatte damals bei meiner kleinen eine 25m Leine, die nicht nur unhandlich sondern auch recht schwer für 14kg Hund waren (Biothane Leine). Am besten nimmt man bei der Länge eine Kabeltrommel mit :D ich habe sie dann auf 15m runter gekürzt und das war perfekt, genug Freiheit für den Hund und stressfreies handling für mich.
Aufmerksam sollte man allerdings bei jeder Länge sein, meine 30kg Hündin hat mich schon mit ''nur'' 7m Anlauf umgehauen...
 
Ich habe mir gestern eine 15 Meter Schleppe von Hun.... zu meiner 5 Meter Schleppe geholt. Die ist richtig gut. Etwas dünner als meine bisherige und gummiert und ohne Schlaufe. Bin begeistert. Das handling musste ich allerdings echt lernen. Amy hat es von anfang super gemacht aber ich bin mit dem langen Ding nicht klar gekommen. Nun klappt es super. Daher Erweiterung auf 15 Meter.:D
 
Ich bin bei 30 kg Podenco an 20m Schlepp, mit Anlauf von hinten, geflogen.

Ist mir auch passiert, nur hat der Hund nicht ganz 30 kg. Mehr wie 10 Meter gäbe es hier nie weider außer es ist ein kleiner Hund. Ich lag damals lange flach mit heftigen Zerrungen und Prellungen.
 
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