Scharf geschossen um Hund zu schützen

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Sera und Rest

... wurde gelöscht.
Scharf geschossen um Hund zu schützen


Siegen/Wilnsdorf/NRW, 23.11.01

Für den 67-Jährigen, der mit seinem Hund durch den Wilnsdorfer Hauberg stromerte, war es eine vertrackte Situation. Zwar kannte er drei der vier Schäferhütehunde, die da mit langen Zungen auf ihn zugesprungen kamen. Und die drei kannten ihn und seinen »kaltschnäuzigen« Begleiter, nicht aber der vierte. Und der sorgte für Aufregung. Im Folgenden trug des Rentners Hund Blessuren davon – »er hat fast geschrien wie ein Kind«, erklärte der ältere Herr vor der Berufungskammer des Landgerichts Siegen. Dort fand er sich jetzt wieder, jedoch aus anderen Gründen.
Zwei Tage nach dem Vorfall nämlich hatte er einen geladenen Revolver in die Tasche gesteckt und in der Nähe der Hunde einen Warnschuss abgegeben, um seinen Hund zu schützen. Was aber Justitias Waagschalen arg ins Schwanken brachte, war die Tatsache, dass er zwar eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Waffenschein besaß. Übel für den passionierten Jäger: Ihm wurde der Jagdschein entzogen, die Waffen konfisziert. Das Amtsgericht Siegen verdonnerte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 80 DM.

Den Sachverhalt räumte der Rentner ein. Auch den Verstoß gegen das Waffengesetz, den der Gesetzgeber hart ahndet. Zu Recht, wie später selbst Verteidiger Hans-Joachim Henke in seinem Plädoyer bemerkte: »Schusswaffen sind mit die gefährlichsten Waffen in den Händen des Bürgers.« Aber Henke wollte mit der Berufung eine erheblich geringere Strafe für seinen Mandanten erreichen.

»Warum haben Sie denn keine Anzeige gegen den Hundehalter erstattet?« wollte Staatsanwalt Peter Buschbaum wissen. »Das hätte ich besser mal gemacht«, gab der Angeklagte zu, der auf die Anzeige verzichtet hatte, weil er den Hundehalter kannte. »Seit 18 Jahren bin ich da mit meinen Hunden spazieren gegangen. Und die anderen Hunde kannten uns. Man ist sich aus dem Weg gegangen.« Ob ihm das Geschehen sehr zugesetzt habe, wollte Buschbaum wissen. Der Rentner nickte. »Und warum haben Sie nicht zum Telefon anstatt zur Waffe gegriffen?« fragte der Staatsanwalt weiter. Sein Gegenüber schüttelte den Kopf: Er habe ja auch noch zur falschen Waffe gegriffen. Für seine Schreckschusspistole habe ihm die Munition gefehlt.

»Er ist ein in Ehren ergrauter Bürger und Jäger«, stellte Rechtsanwalt Henke fest, selbst ein Jünger des Waidwerks. Durch das Amtsgerichtsurteil werde er aus seiner »sozialen Umwelt« ausgegrenzt. Dass er nicht mehr jagen dürfe, treffe ihn hart, »und ich kann mich da reindenken«. Henke forderte eine »angemessene Geldstrafe«. Buschbaum blieb vorsichtiger. Er meinte, eine »gelinde Abänderung« des Urteils sei gerechtfertigt, da das Amtsgericht seinerzeit auf einen minderschweren Fall erkannt, dem aber im Urteil nur unzureichend Rechnung getragen habe.

Auf 120 Tagessätze zu 80 DM änderte die Kammervorsitzende Elfriede Dreisbach das erstinstanzliche Urteil in ihrem Urteil ab. Der Rentner sei erst »in hohem Alter« mit dem Gesetz in Konflikt geraten, habe sich in einer Ausnahmesituation befunden und vor Gericht Reue gezeigt. Allerdings sei die Tat als solche »nicht ungefährlich« gewesen, »auch, wenn er die Waffe beherrscht«.

Bis dann Sera


Quelle:

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