Schadensersatz,wer kennt sich aus?

Danny1


Hallo,
am Freitag kam es zu einem echt besch...Vorfall.
Mein Freund fuhr mit unserem Hund nach dem spielen auf der Wiese mit dem Fahrrad Richtung nach Haus.
An den Weg grenzt ein Feld, dort war ein freilaufender Dalmatiner, die Besitzerin war mit ihrem Freund schon ca. 100 M weiter auf dem Hauptweg und scherte sich gar nicht um ihren zurückgebliebenen Hund.
Der Hund schoss auf unseren zu, lief vor das Fahrrad, mein Freund stürzte und die Hunde haben sich gebissen.
Auf Grund des Gebrülls meines Freundes drehten sich die Leute dann um, und kamen zurück. Aber nicht das sie versuchten ihren Hund wegzunehmen, nein die standen doof rum. Mein Freund hat versucht, die beiden zu trennen, dabei biss der andere noch in seine Hand, zum Glück hatte er Lederhandschuhe an, so das nur der Mittelfinger gequetscht wurde aber keine schlimmere Beisswunde entstand. Der Handschuh ist natürlich hin. Schlimmer ist, das unser Hund einen durchbiss in der Leftze hat und sein Nasenspiegel durchbissen wurde, der Arme hat geblutet wie nichts gutes.
Mein Freund rief mich an und ich raste mit dem Auto sofort dahin, die Besitzerin holte ihren Vater. Die Leute sahen nicht ein, das sie für die Tierarztkosten aufkommen müssen, also riefen wir noch die Polizei. Die meinte es handelt sich um eine Ordnundgswidrigkeit, aber mein Freund hätte auch nicht mit dem Hund Fahrrad fahren dürfen. Ist das so richtig? Ich habe mal nachgelesen und in §28 STVO ist das nicht unerlaubt.
Die Kostenfrage müssten wir Zivilrechtlich klären....Ich kann nicht verstehen, wie die anderen noch so uneinsichtig sein können und meinen sie hätten sich nicht fehl verhalten.
Wir sind natürlich sofort mit unserem Hund zum Tierarzt und zum Glück geht es ihm schon wieder ganz gut. Mit meinem Freund bin ich in die Klinik gefahren, der Hand geht es schon wieder so lala , nur sein Knie, auf das er gestürzt ist tut noch ziemlich weh.
Meine Frage an Euch, wie seht ihr den Fall und kennt Ihr einen guten Anwalt, in HH oder Raum Norderstedt, der sich mit soetwas gut auskennt?
 
Hi,

versuch es mal beim Wollenteit, der ist sehr gut. Auch Kersenbrook ist super.

Im Zerg Portal gibt es eine Anwaltsliste da müsstest du sie finden.

Drück euch die Daumen. Kontaktiert so schnell wie möglich einen der beiden, sie können euch helfen. Beide waren auch an den Klagen gegen die HVOs involviert.

Gruß
Meike
 
Hallo Danny,

sofern Euer Hund an der Leine gewesen ist, sehe ich persönlich das so, daß der andere für den entstandenen Schaden aufkommen muß.

Daß Hunde NICHT am Fahrrad geführt werden dürfen, ist mir weder nach StVO (das war aber noch aufm Feld und nicht auf der Straße??), noch nach diversen LHVO's bekannt (zumindest bis jetzt nicht), lediglich nach TSchG dürfen Hunde nur dann am Fahrrad geführt werden, wenn sie von Größe und Kondition her dazu in der Lage sind und das dürfte bei Deinem Hund sicher der Fall gewesen sein.

Wie Meike schon schrieb: schau mal bei ZERG nach oder setze Dich mit RA Wollenteit in Verbindung. Vielleicht bist Du ja auch noch rechtschutzversichert.

Ich drück' Euch die Daumen und gute Besserung an Euren Hund!

Sab.:)
 
Ich finde die Datenbank unter Zerg leider nicht mehr...

Ich versuch mal was rauszubekommen
 
Das einzige das mir spontan einfällt, mal bei der Anwaltskammer erkundigen...
Gefunden bei google
Sie suchen einen Fachanwalt
Sie können auch bei der Anwaltskammer erfragen ,Beratungs- und Prozesskostenhilfe

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Oder versuche es mal hier
 
- die haben eine Liste mit Rechtswanwälten
 
Hast du da den Link Marion, ich konnte es nicht finden...
 
Original geschrieben von SabineW

Daß Hunde NICHT am Fahrrad geführt werden dürfen, ist mir weder nach StVO (das war aber noch aufm Feld und nicht auf der Straße??), noch nach diversen LHVO's bekannt (zumindest bis jetzt nicht), lediglich nach TSchG dürfen Hunde nur dann am Fahrrad geführt werden, wenn sie von Größe und Kondition her dazu in der Lage sind und das dürfte bei Deinem Hund sicher der Fall gewesen sein.
Ich drück' Euch die Daumen und gute Besserung an Euren Hund!
Sab.:)

Ich kenn das auch nur so, das bis zu 2 Hunde am Fahrrad ausdrücklich erlaubt sind! Lediglich an Kraftfahrzeugen ists generell verboten, Hunde nebenher laufen zu lassen.

gruß PJ
 
eine bekannte schwört auf einen gewissen herrn Waldemann........der fährt auch durch ganz deutschland....kennt sich super mit dem LHG aus....hat sich daruaf spezialisiert........
 
So, hier die Adressen:

Dr. Wollenteit Ulrich RA 20148 Hamburg 040 - 278 494 -0 25
Graf Kerssenbrock, Dr. Trutz RA 24114 Kiel 0431 - 66 69 900 32
Hanske Martin RA 30195 Hannover 0511 - 32 22 22 27

Die kann ich wirklich empfehlen, kenne den "Grafen" und Hanske von unserer Klage in SH
 
Mit dem Fahrrad besonders vorsichtig Gassi führen

Köln - Wenn Fahrradfahrer ihren Hund an der Leine mitnehmen, müssen sie dabei besonders vorsichtig sein. Stürzt der Hundehalter, kann er auch dann nicht auf Schadensersatz pochen, wenn ein anderer Hund in den Unfall verwickelt war. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: U 185/00) macht der Anwalt-Suchservice in Köln aufmerksam.

In dem Fall war ein Mann mit dem Fahrrad unterwegs und führte seinen Mischlingshund an der Leine mit, die fest um den Lenker gewickelt war. Von einem anderen freilaufenden Hund provoziert, zerrte der Mischling an der Leine und riss sein Herrchen samt Rad um. Der beim Sturz verletzte Mann verklagte den Halter des freilaufenden Hundes auf Schadensersatz. Die Richter folgten der Argumentation des Klägers jedoch nicht.

Zur Begründung hieß es, dass Tierhalter zwar grundsätzlich für die von ihren Schützlingen verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen werden könnten. Wird ein Schaden jedoch von einem zweiten Tier, das dem geschädigten gehöre, mit verursacht, müsse der Halter sich das ebenso wie sein eigenes Fehlverhalten anrechnen lassen. Demnach hat der Radler «im höchsten Maße leichtsinnig» gehandelt: Obwohl er gesehen habe, dass sich ein fremdes Tier näherte, fuhr er mit seinem am Lenker angeleinten Hund unbeirrt weiter. Nach Ansicht der Richter hätte er jedoch anhalten und absteigen müssen.

© dpa und DNN-Online erschienen am 02.10.2003, 16:27 Uhr

 
Danke für Eure Tips.
Ich habe auch bei dem Herrn Henkenjohann nachgefragt und der hat mich vorerst auf ein Urteil des OLG Köln verwiesen. Wonach es nicht so gut aussehen würde.

U r t e i l



Vorsicht bei Gassigehen

Köln – Wenn Fahrradfahrer

ihren Hund an der Leine

mitnehmen, müssen sie da-

bei besonders vorsichtig

sein. Stürzt der Hundehal-

ter, kann er auch dann

nicht auf Schadensersatz po-

chen, wenn ein anderer

Hund in den Unfall verwi-

ckelt war. Das hat das Ober-

landesgericht Köln entschie-

den (Aktenzeichen: U 185/00).



Quelle: Nordwest-Zeitung-Wesermarsch

16.08.03


Mal schauen, was dabei heraus kommt.
Herr Henkenjohann wollte sich aber noch einmal melden und wir werden gewiss zum Anwalt gehen.
In der Hauptsache geht es uns auch um die Kosten des Tierarztes und darum, dass diese Hundehalter einen Denkzettel bekommen. Vielleicht werden sie ja noch schlauer. Ich würde ja schon eine Geldstrafe zu Gunsten eines Tierheimes als erfolg ansehen.
Ich ahlte Euch auf dem Laufenden.

gruss

Danny
 
Original geschrieben von staff-boxer-mam
eine bekannte schwört auf einen gewissen herrn Waldemann........der fährt auch durch ganz deutschland....kennt sich super mit dem LHG aus....hat sich daruaf spezialisiert........

ich denke, du meinst
RA lars weidemann
ist in mühlheim a.d. ruhr ansässig.
telefonnummer bei der auskunft oder via pn bei mir.
 
Themen zusammengeführt, damit sich die Diskussion nicht auf beide Threads verteilt.
 
Danke Wolfgang und Danny, wobei ich dazu eine Frage hätte:

in dem zitierten Urteil ging es um einen Fall, in dem der Hund den Radler (=eigenes Herrchen) umgerissen hat. In dem von Danny geschilderten Fall aber soll der freilaufende Hund in das Fahrrad des anderen Hundebesitzers gelaufen sein und somit den Sturz verursacht haben.

Ist das nicht ein Unterschied?

Sab.
 
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