Hardraht wertet Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden als Erfolg
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Dresden (ddp-lsc). Innenminister Klaus Hardraht wertet das sächsische «Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden» als Erfolg. Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. September 2000 sei die Neigung, sich einen gefährlichen Hund anzuschaffen, erkennbar zurückgegangen, erklärte Hardraht am Donnerstag in Dresden. Auch die vom Bund erlassenen Einfuhrverbote hätten zur Entschärfung des Problems beigetragen. Sein Ziel sei es, sich möglichst bis zum Herbst mit den anderen Innenministern auf eine Muster-Gefahrhunderegelung zu verständigen, erklärte der Minister. Damit könnten einheitliche Regeln im Bundesgebiet geschaffen werden.
In Sachsen gibt es kein absolutes Verbot bestimmter Hundesrassen. Stattdessen gilt für die Gruppe der Pitbull Terrier sowie die Rassen American Staffordshire Terrier und Bullterrier eine Gefährlichkeitsvermutung, die durch einen Wesenstest widerlegt werden kann. Der Wesenstest kann bei einem von 24 öffentlich bestellten Sachverständigen vollzogen werden und kostet etwa 340 Mark, wie das Innenministerium mitteilte. Bislang sind den Sachverständigen 331 Hunde vorgestellt worden. 90 Prozent davon haben den Wesenstest bestanden und gelten als nicht gefährlich.
Wurde der Wesenstest nicht bestanden, benötigt der Besitzer eine Erlaubnis zum Halten des gefährlichen Hundes. Diese setzt neben dem Mindestalter von 18 Jahren die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters voraus. Zudem muss eine besondere Haftpflichtversicherung und eine ausbruchsichere Unterbringung für den Hund vorgewiesen werden. Bislang seien 65 dieser so genannten Hundeführerscheine beantragt worden. In fünf Fällen wurden sie nach Angaben des Ministeriums nicht erteilt, 20 sind bereits ausgegeben worden. Das Ministerium machte erneut darauf aufmerksam, dass sich diejenigen strafbar machen, die einen gefährlichen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis halten. Auch die Zucht oder der Handel mit gefährlichen Hunden seien verboten.
(ddp)
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Dresden (ddp-lsc). Innenminister Klaus Hardraht wertet das sächsische «Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden» als Erfolg. Seit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. September 2000 sei die Neigung, sich einen gefährlichen Hund anzuschaffen, erkennbar zurückgegangen, erklärte Hardraht am Donnerstag in Dresden. Auch die vom Bund erlassenen Einfuhrverbote hätten zur Entschärfung des Problems beigetragen. Sein Ziel sei es, sich möglichst bis zum Herbst mit den anderen Innenministern auf eine Muster-Gefahrhunderegelung zu verständigen, erklärte der Minister. Damit könnten einheitliche Regeln im Bundesgebiet geschaffen werden.
In Sachsen gibt es kein absolutes Verbot bestimmter Hundesrassen. Stattdessen gilt für die Gruppe der Pitbull Terrier sowie die Rassen American Staffordshire Terrier und Bullterrier eine Gefährlichkeitsvermutung, die durch einen Wesenstest widerlegt werden kann. Der Wesenstest kann bei einem von 24 öffentlich bestellten Sachverständigen vollzogen werden und kostet etwa 340 Mark, wie das Innenministerium mitteilte. Bislang sind den Sachverständigen 331 Hunde vorgestellt worden. 90 Prozent davon haben den Wesenstest bestanden und gelten als nicht gefährlich.
Wurde der Wesenstest nicht bestanden, benötigt der Besitzer eine Erlaubnis zum Halten des gefährlichen Hundes. Diese setzt neben dem Mindestalter von 18 Jahren die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters voraus. Zudem muss eine besondere Haftpflichtversicherung und eine ausbruchsichere Unterbringung für den Hund vorgewiesen werden. Bislang seien 65 dieser so genannten Hundeführerscheine beantragt worden. In fünf Fällen wurden sie nach Angaben des Ministeriums nicht erteilt, 20 sind bereits ausgegeben worden. Das Ministerium machte erneut darauf aufmerksam, dass sich diejenigen strafbar machen, die einen gefährlichen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis halten. Auch die Zucht oder der Handel mit gefährlichen Hunden seien verboten.
(ddp)