Hilli74
10 Jahre Mitglied
[FONT='Verdana','sans-serif']Ich will mich kurz vorstellen: mein Name ist Hildegard, ich bin 57 Jahre alt, habe immer Hunde (zwar keinen "Kampfhund", aber große Hunde) gehabt und glaube von mir sagen zu können, dass ich ein großer Hundefan bin und auch über genügend Sachverstand (Tierverstand) verfüge. Ich bin froh, Eure Seite im Internet gefunden zu haben. Ich schreibe diese Mail für meinen Sohn (der kein Internet hat), der sich, als er noch in meinem Haushalt lebte, einen Staff angeschafft hat und den über 7 Jahre zunächst in meinem, dann in seinem eigenen Haushalt gehalten hat, ohne, dass es zu irgendwelchen negativen Zwischenfällen oder zu irgendwelchen Auffälligkeiten gekommen wäre. Dies ging auch gar nicht, denn der Hund war einfach nur lieb und anhänglich. Damals war die Landeshundeverordnung hier in NRW noch nicht in Kraft! Leider ist dieser Hund verstorben. Es ist nun 1 Jahr vergangen und mein Sohn, auch selbst ein großer Hundenarr, wollte sich wieder einen Hund anschaffen. Also haben wir die Tierheime abgeklappert und haben schließlich einen Hund gefunden, den wir gern haben wollten. Es handelt sich in diesem Fall um einen Fundhund, der alles hat, was wir an einem Hund mögen, der jedoch anscheinend unter der "falschen" Rasse geboren wurde: ein Staff-Mix! Für uns kein Hindernis und für meinen Sohn schon mal gar nicht
Da es nun um einen sog. Anlagehund ging, hat mein Sohn sämtliche Schritte unternommen, die notwendig waren
1. Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung vorgelegt
2. Ablegung des Sachkundenachweises: Prüfung bestanden
3. Beantragung eines Führungszeugnisses, einwandfreies Führungszeugnis vorgelegt
Da ihm daran gelegen war, den Hund möglichst schnell aus dem Tierheim zu holen, ist er zum Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen gegangen, hat dort die Unterlagen vorgelegt, um eine Halter-Genehmigung zu bekommen. Die zuständige Sachbearbeiterin war erkrankt und ihre Vertretung war missgelaunt und missgünstig. Auf die Bitte meines Sohnes, ihm eine Halter-Genehmigung zur Abholung des Hundes aus dem Tierheim auszustellen, sagte er, dass er diese nicht erteilen könne, das müsste die Kollegin machen. Auf Drängen meines Sohnes hat dieser Sachbearbeiter dann telefonisch mit dem Tierheim abgeklärt, dass der Übergabe des Tieres nun nichts mehr im Wege stand (hierfür gibt es Zeugen), und sie könnten den Hund an meinen Sohn geben. Daraufhin ist mein Sohn zum Tierheim Dortmund gefahren und hat alle Formalitäten erledigt und durfte den Hund mitnehmen. Da es sich um einen Fundhund handelt, der erst kurze Zeit im Tierheim war, musste er sich vertraglich verpflichten, den Hund auf eine Dauer von einem halben Jahr wieder heraus zu geben, sollte sich der Vorbesitzer melden. Auf die Frage nach einer Versicherung hat das Tierheim ihm gesagt, dass der Hund über diese Zeitspanne eines halben Jahres noch über das Tierheim versichert sei. Bis dahin war alles okay und der Hund "Deejay" ist nun seit fast drei Wochen bei meinem Sohn. Ein toller Hund, der sich bestens entwickelt und sich bei meinem Sohn und seiner Familie prima eingelebt hat.
Nun kam ein Anruf des Ordnungsamtes er solle dort vorsprechen, es wären noch Einzelheiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin zu klären. Diese tat ganz überrascht, dass mein Sohn den Hund schon bei sich hatte. Dieses sei unrechtmäßig. Das Tierheim hätte sich strafbar gemacht, ihm den Hund ausgehändigt zu haben. Er hätte ja weder eine Haltererlaubnis und schon mal gar keine Versicherung für den Hund. Das Tierheim Dortmund hätte ihm den Hund gar nicht übergeben dürfen, hieß es! Außerdem wolle sich ein Mitarbeiter des OAmtes von der Unterbringung des Hundes überzeugen. Dieser Termin hat stattgefunden. Der Mitarbeiter war vollends zufrieden, hat angekreuzt, dass es sich um ein ruhiges, freundliches Tier handelt. Er hatte keinerlei Beanstandungen oder Auflagen zu machen.
Um den Auflagen des Ordnungsamtes nachzukommen, musste eine Versicherung her (wohlweislich: eine Versicherung für einen Hund, den er über einen Zeitraum von einem halben Jahr evtl. wieder abgeben muss). In welchem Rahmen sich die Kosten für eine Haftpflicht eines "Kampfhundes" belaufen, weiß jeder, der einen solchen Hund besitzt. Mein Sohn hat bei einer Versicherung angefragt, mit dem Ergebnis 68,... € für eine Versicherung, die jedoch erst ab dem 1. des Folgemonats (also, ab 01.08.07) laufen würde. Mein Sohn hat sich beim OAmt erkundigt, ob er diese Versicherung abschließen könne. Nein, hieß es von dort aus, die Versicherung müsste ab dem Tag gelten, seitdem er den Hund übernommen hätte, ansonsten würde man ihm den Hund entziehen. Mein Sohn hat bei der Versicherung nachgefragt, ob man eine Hunde-Haftpflicht auch rückwirkend abschließen könne. Dies wurde mit dem Hinweis verneint, dass das OAmt doch wissen müsse, dass so etwas nicht möglich sei! - Ein nächstes Gespräch mit der Sachbearbeiterin bzgl. der Versicherung verlief so, dass meinem Sohn der Kragen geplatzt ist aufgrund der unsachgemäßen Äußerungen, die die Mitarbeiterin von sich gab und immer wieder drohte, den Hund abholen zu lassen. Mein Sohn hat ihr angekündigt, dass er diesen Fall des Amtsmissbrauchs öffentlich machen würde usw. ..... Die Mitarbeiterin gab zwar zu, dass es aufgrund eines "Kommunikationsproblems" zwischen Tierheim und Behörde zur Übergabe des Hundes gekommen sei, aber in Sachen "Versicherung" blieb sie darauf bestehen, dass sofort eine Versicherung her müsste. Also hat mein Sohn daraufhin eine Versicherung abgeschlossen, die die volle Deckung noch am selben Tag per Fax bestätigt hat, allerdings nicht mehr zum günstigen Preis von 68 €, sondern für 147 €!!! Naja, wie dem auch sei, mein Sohn konnte nun die noch "fehlende" Versicherung nachweisen, die er, um keine Zeit zu verlieren, per Fax mit einem Begleitschreiben an das OAmt geschickt hat. In dem Begleitschreiben hat er geschrieben, dass er nun hofft, alle Auflagen erfüllt zu haben, und er nun die Ausstellung einer Halter-Genehmigung erwartet.
Zwei Tage später bekommt er einen Anruf seines Vermieters, der zuvor eine Genehmigung zur Haltung des Hundes erteilt hat. Es würde sich ja um einen "gefährlichen" Hund handeln und dementsprechend würde er die Erlaubnis wieder zurück ziehen. Mein Sohn hat sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen wollen, der jedoch zur Zeit verreist ist und erst wieder am Dienstag im Hause ist. Wir vermuten, dass hier die Mitarbeiterin des OAmtes dahinter steckt, von denen der Vermieter entsprechend geimpft wurde. Die Dame scheint jetzt zum Rundumschlag auszuholen und will uns wohl beweisen, wer am längeren Hebel sitzt!
Einen Tag später ein Schreiben vom OAmt. In freudiger Erwartung der Halter-Genehmigung große Enttäuschung und Zorn über den Inhalt dieses Schreiben: Es werden die Paragraphen aufgeführt, die bei illegaler Haltung eines Hundes zur Anwendung kommen, dass die Übergabe des Hundes durch das Tierheim schlichtweg "falsch" war und dass man sich vorbehält, ihm den Hund zu entziehen, dabei sei er mitwirkungspflichtig. Zudem - und das ist schlichtweg erfunden und entspricht nicht den Tatsachen - wird meinem Sohn vorgeworfen, dass er schon den vorherigen Hund illegal gehalten hätte!!! Ganz abgesehen von der Tatsache, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, könnte man diesen Vorwurf als begründet ansehen, wenn es zu früheren Zeiten zu irgendeinem Zwischenfall oder zu irgendeiner Auffälligkeit gekommen wäre. Aber so (?!) Einem fällt wirklich nichts mehr dazu ein, außer: "das Imperium schlägt zurück" und dass eventuell der Hund einem Kommunikationsproblem zum Opfer fällt.
Das letzte Wort ist noch nicht darüber gesprochen. Wir hoffen noch immer, dass sich die Mitarbeiterin des OAmtes gnädig zeigt und eine Halter-Erlaubnis erteilt. Aber es wird einem verdammt schwer gemacht, einem Hund aus dem Tierheim ein gutes und liebevolles Zuhause zu geben. Oder muss ein Hund der "falschen" Rasse auch zwangsläufig ein "falsches" Hundeleben hinter Gittern führen?
Gestern habe ich all meine Wut gut verstaut und habe ganz lieb mit der Dame vom OAmt telefoniert. Ich habe sie gefragt, was mein Sohn denn noch tun sollte, um denn endlich die Halter-Genehmigung zu bekommen. Und wisst Ihr, was sie geantwortet hat, er bekommt die Genehmigung! Er bekommt sie jedoch erst dann, wenn er eine Kopie der Original-Versicherungspolice vorlegt. Ich habe gleich daraufhin wieder mit der Versicherung telefoniert, die mittlerweile auch kein Verständnis mehr für die "Dame vom Amt" aufbringen können, da sie ja postwendend die versicherungsmäßige Deckung per Fax bestätigt haben. Also warten wir jetzt auf die Versicherungspolice.
Heute sollte ein Termin mit dem Vermieter stattfinden. Bislang hat sich der Vermieter nicht wieder gemeldet. Noch liegt meinem Sohn ja nichts gegenteiliges vor, er hält ja noch die schriftliche Erlaubnis von ihm in der Hand. ......
Wir werden weiter abwarten müssen und die Füße stille halten. Aber es ist eine Schande, wie die Leute vom Amt ihre Machtstellung ausnutzen.
Für Anregungen, Ratschläge oder Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele liebe Grüße
Hilli
Da es nun um einen sog. Anlagehund ging, hat mein Sohn sämtliche Schritte unternommen, die notwendig waren
1. Erlaubnis des Vermieters zur Hundehaltung vorgelegt
2. Ablegung des Sachkundenachweises: Prüfung bestanden
3. Beantragung eines Führungszeugnisses, einwandfreies Führungszeugnis vorgelegt
Da ihm daran gelegen war, den Hund möglichst schnell aus dem Tierheim zu holen, ist er zum Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen gegangen, hat dort die Unterlagen vorgelegt, um eine Halter-Genehmigung zu bekommen. Die zuständige Sachbearbeiterin war erkrankt und ihre Vertretung war missgelaunt und missgünstig. Auf die Bitte meines Sohnes, ihm eine Halter-Genehmigung zur Abholung des Hundes aus dem Tierheim auszustellen, sagte er, dass er diese nicht erteilen könne, das müsste die Kollegin machen. Auf Drängen meines Sohnes hat dieser Sachbearbeiter dann telefonisch mit dem Tierheim abgeklärt, dass der Übergabe des Tieres nun nichts mehr im Wege stand (hierfür gibt es Zeugen), und sie könnten den Hund an meinen Sohn geben. Daraufhin ist mein Sohn zum Tierheim Dortmund gefahren und hat alle Formalitäten erledigt und durfte den Hund mitnehmen. Da es sich um einen Fundhund handelt, der erst kurze Zeit im Tierheim war, musste er sich vertraglich verpflichten, den Hund auf eine Dauer von einem halben Jahr wieder heraus zu geben, sollte sich der Vorbesitzer melden. Auf die Frage nach einer Versicherung hat das Tierheim ihm gesagt, dass der Hund über diese Zeitspanne eines halben Jahres noch über das Tierheim versichert sei. Bis dahin war alles okay und der Hund "Deejay" ist nun seit fast drei Wochen bei meinem Sohn. Ein toller Hund, der sich bestens entwickelt und sich bei meinem Sohn und seiner Familie prima eingelebt hat.
Nun kam ein Anruf des Ordnungsamtes er solle dort vorsprechen, es wären noch Einzelheiten mit der zuständigen Sachbearbeiterin zu klären. Diese tat ganz überrascht, dass mein Sohn den Hund schon bei sich hatte. Dieses sei unrechtmäßig. Das Tierheim hätte sich strafbar gemacht, ihm den Hund ausgehändigt zu haben. Er hätte ja weder eine Haltererlaubnis und schon mal gar keine Versicherung für den Hund. Das Tierheim Dortmund hätte ihm den Hund gar nicht übergeben dürfen, hieß es! Außerdem wolle sich ein Mitarbeiter des OAmtes von der Unterbringung des Hundes überzeugen. Dieser Termin hat stattgefunden. Der Mitarbeiter war vollends zufrieden, hat angekreuzt, dass es sich um ein ruhiges, freundliches Tier handelt. Er hatte keinerlei Beanstandungen oder Auflagen zu machen.
Um den Auflagen des Ordnungsamtes nachzukommen, musste eine Versicherung her (wohlweislich: eine Versicherung für einen Hund, den er über einen Zeitraum von einem halben Jahr evtl. wieder abgeben muss). In welchem Rahmen sich die Kosten für eine Haftpflicht eines "Kampfhundes" belaufen, weiß jeder, der einen solchen Hund besitzt. Mein Sohn hat bei einer Versicherung angefragt, mit dem Ergebnis 68,... € für eine Versicherung, die jedoch erst ab dem 1. des Folgemonats (also, ab 01.08.07) laufen würde. Mein Sohn hat sich beim OAmt erkundigt, ob er diese Versicherung abschließen könne. Nein, hieß es von dort aus, die Versicherung müsste ab dem Tag gelten, seitdem er den Hund übernommen hätte, ansonsten würde man ihm den Hund entziehen. Mein Sohn hat bei der Versicherung nachgefragt, ob man eine Hunde-Haftpflicht auch rückwirkend abschließen könne. Dies wurde mit dem Hinweis verneint, dass das OAmt doch wissen müsse, dass so etwas nicht möglich sei! - Ein nächstes Gespräch mit der Sachbearbeiterin bzgl. der Versicherung verlief so, dass meinem Sohn der Kragen geplatzt ist aufgrund der unsachgemäßen Äußerungen, die die Mitarbeiterin von sich gab und immer wieder drohte, den Hund abholen zu lassen. Mein Sohn hat ihr angekündigt, dass er diesen Fall des Amtsmissbrauchs öffentlich machen würde usw. ..... Die Mitarbeiterin gab zwar zu, dass es aufgrund eines "Kommunikationsproblems" zwischen Tierheim und Behörde zur Übergabe des Hundes gekommen sei, aber in Sachen "Versicherung" blieb sie darauf bestehen, dass sofort eine Versicherung her müsste. Also hat mein Sohn daraufhin eine Versicherung abgeschlossen, die die volle Deckung noch am selben Tag per Fax bestätigt hat, allerdings nicht mehr zum günstigen Preis von 68 €, sondern für 147 €!!! Naja, wie dem auch sei, mein Sohn konnte nun die noch "fehlende" Versicherung nachweisen, die er, um keine Zeit zu verlieren, per Fax mit einem Begleitschreiben an das OAmt geschickt hat. In dem Begleitschreiben hat er geschrieben, dass er nun hofft, alle Auflagen erfüllt zu haben, und er nun die Ausstellung einer Halter-Genehmigung erwartet.
Zwei Tage später bekommt er einen Anruf seines Vermieters, der zuvor eine Genehmigung zur Haltung des Hundes erteilt hat. Es würde sich ja um einen "gefährlichen" Hund handeln und dementsprechend würde er die Erlaubnis wieder zurück ziehen. Mein Sohn hat sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen wollen, der jedoch zur Zeit verreist ist und erst wieder am Dienstag im Hause ist. Wir vermuten, dass hier die Mitarbeiterin des OAmtes dahinter steckt, von denen der Vermieter entsprechend geimpft wurde. Die Dame scheint jetzt zum Rundumschlag auszuholen und will uns wohl beweisen, wer am längeren Hebel sitzt!
Einen Tag später ein Schreiben vom OAmt. In freudiger Erwartung der Halter-Genehmigung große Enttäuschung und Zorn über den Inhalt dieses Schreiben: Es werden die Paragraphen aufgeführt, die bei illegaler Haltung eines Hundes zur Anwendung kommen, dass die Übergabe des Hundes durch das Tierheim schlichtweg "falsch" war und dass man sich vorbehält, ihm den Hund zu entziehen, dabei sei er mitwirkungspflichtig. Zudem - und das ist schlichtweg erfunden und entspricht nicht den Tatsachen - wird meinem Sohn vorgeworfen, dass er schon den vorherigen Hund illegal gehalten hätte!!! Ganz abgesehen von der Tatsache, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, könnte man diesen Vorwurf als begründet ansehen, wenn es zu früheren Zeiten zu irgendeinem Zwischenfall oder zu irgendeiner Auffälligkeit gekommen wäre. Aber so (?!) Einem fällt wirklich nichts mehr dazu ein, außer: "das Imperium schlägt zurück" und dass eventuell der Hund einem Kommunikationsproblem zum Opfer fällt.
Das letzte Wort ist noch nicht darüber gesprochen. Wir hoffen noch immer, dass sich die Mitarbeiterin des OAmtes gnädig zeigt und eine Halter-Erlaubnis erteilt. Aber es wird einem verdammt schwer gemacht, einem Hund aus dem Tierheim ein gutes und liebevolles Zuhause zu geben. Oder muss ein Hund der "falschen" Rasse auch zwangsläufig ein "falsches" Hundeleben hinter Gittern führen?
Gestern habe ich all meine Wut gut verstaut und habe ganz lieb mit der Dame vom OAmt telefoniert. Ich habe sie gefragt, was mein Sohn denn noch tun sollte, um denn endlich die Halter-Genehmigung zu bekommen. Und wisst Ihr, was sie geantwortet hat, er bekommt die Genehmigung! Er bekommt sie jedoch erst dann, wenn er eine Kopie der Original-Versicherungspolice vorlegt. Ich habe gleich daraufhin wieder mit der Versicherung telefoniert, die mittlerweile auch kein Verständnis mehr für die "Dame vom Amt" aufbringen können, da sie ja postwendend die versicherungsmäßige Deckung per Fax bestätigt haben. Also warten wir jetzt auf die Versicherungspolice.
Heute sollte ein Termin mit dem Vermieter stattfinden. Bislang hat sich der Vermieter nicht wieder gemeldet. Noch liegt meinem Sohn ja nichts gegenteiliges vor, er hält ja noch die schriftliche Erlaubnis von ihm in der Hand. ......
Wir werden weiter abwarten müssen und die Füße stille halten. Aber es ist eine Schande, wie die Leute vom Amt ihre Machtstellung ausnutzen.
Für Anregungen, Ratschläge oder Hinweise wäre ich Euch sehr dankbar.
Viele liebe Grüße
Hilli