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la loca
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Magdeburg/S.-A., 27.3.02
Sachsen-Anhalt nimmt Kampfhunde noch stärker an die Leine. Die bisherige Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden solle ab Juni durch strengere Bestimmungen abgelöst werden, kündigte Innenminister Manfred Püchel (SPD) am Dienstag in Magdeburg an. Eingeführt werde unter anderem eine Meldepflicht für Kampfhunde. Diese Tiere müssen außerdem einen Erkennungschip erhalten und unfruchtbar gemacht werden. Die Halter haben eine Zuverlässigkeitsprüfung abzulegen, müssen ihre Sachkunde nachweisen und eine Haftpflichtversicherung über eine Million Euro abschließen. Püchel verwies darauf, dass ein Verstoß gegen die Regularien mit 5000 Euro Strafe belegt werden kann.
Neben dem American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier wurde auch der Bullterrier in die Liste aufgenommen. Diese vier Rassen und ihre Kreuzungen sollen nach Püchels Willen aussterben. Eine Schlachtung der Tiere lehne er ab. „Kein Hund der genannten Rassen muss allein auf Grund der Einführung des Haltungsverbotes getötet werden“, betonte Püchel. Es gelten aber strenge Regeln zur ausbruchsicheren Unterbringung. Das Führen eines gefährlichen Hundes zusammen mit einem anderen Tier ist verboten. Ein gefährlicher Hund darf nur mit Maulkorb und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in Kirchen, Kindergärten, Schulen, auf Liegewiesen und Badeplätzen sowie in Haupteinkaufsbereichen haben die Tiere nichts zu suchen.
Ergänzend dazu:
Mitteldeutsche Zeitung
In Sachsen-Anhalt wird die Haltung so genannter Kampfhunde grundsätzlich verboten. Neben American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier, gilt das Verbot künftig auch für Bullterrier und Kreuzungen, kündigte Innenminister Manfred Püchel (SPD) an. Sie müssen unfruchtbar gemachten werden, die Züchtung und der Handel sind bereits untersagt. Püchel geht davon aus, dass die betroffenen Tiere im Land langfristig aussterben werden.
Diese Rassen würden einen Großteil schwerer Bissverletzungen verursachen, bemerkte der Minister. Durch die neue Verordnung, die Anfang Juni in Kraft tritt, soll der Schutz der Bevölkerung erhöht werden. Auch andere Länder würden ihre Vorschriften überarbeiten. Püchel hob hervor, dass kein Hund der betroffenen Rassen getötet werden müsse. Das Verbot gelte zum Beispiel nicht für Hunde, die bereits gehalten werden.
Nach der neuen Verordnung müssen gefährliche Hunde angemeldet werden und einen Chip unter der Haut tragen. Die Regelungen sehen zudem strengere Auflagen für die Halter vor. "Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen", sagte der Minister. Von der Haltung der Hunde ausgeschlossen werden danach zum Beispiel Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, keinen festen Wohnsitz nachweisen können, nach der Vorschriften des Waffengesetzes als unzuverlässig gelten oder wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft sind.
Für Kampfhunde wird eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie müssen ausbruchsicher gehalten werden. Er gefährlicher Hund muss einen Maulkorb tragen und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Die Tiere dürfen nicht zu bestimmten Veranstaltungen wie Sportereignisse und Volksfeste oder an Orte wie Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren, Badeanstalten und Spielplätze mitgenommen werden.
saludos jeanny y la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Sachsen-Anhalt nimmt Kampfhunde noch stärker an die Leine. Die bisherige Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden solle ab Juni durch strengere Bestimmungen abgelöst werden, kündigte Innenminister Manfred Püchel (SPD) am Dienstag in Magdeburg an. Eingeführt werde unter anderem eine Meldepflicht für Kampfhunde. Diese Tiere müssen außerdem einen Erkennungschip erhalten und unfruchtbar gemacht werden. Die Halter haben eine Zuverlässigkeitsprüfung abzulegen, müssen ihre Sachkunde nachweisen und eine Haftpflichtversicherung über eine Million Euro abschließen. Püchel verwies darauf, dass ein Verstoß gegen die Regularien mit 5000 Euro Strafe belegt werden kann.
Neben dem American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier wurde auch der Bullterrier in die Liste aufgenommen. Diese vier Rassen und ihre Kreuzungen sollen nach Püchels Willen aussterben. Eine Schlachtung der Tiere lehne er ab. „Kein Hund der genannten Rassen muss allein auf Grund der Einführung des Haltungsverbotes getötet werden“, betonte Püchel. Es gelten aber strenge Regeln zur ausbruchsicheren Unterbringung. Das Führen eines gefährlichen Hundes zusammen mit einem anderen Tier ist verboten. Ein gefährlicher Hund darf nur mit Maulkorb und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in Kirchen, Kindergärten, Schulen, auf Liegewiesen und Badeplätzen sowie in Haupteinkaufsbereichen haben die Tiere nichts zu suchen.
Ergänzend dazu:
Mitteldeutsche Zeitung
In Sachsen-Anhalt wird die Haltung so genannter Kampfhunde grundsätzlich verboten. Neben American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier, gilt das Verbot künftig auch für Bullterrier und Kreuzungen, kündigte Innenminister Manfred Püchel (SPD) an. Sie müssen unfruchtbar gemachten werden, die Züchtung und der Handel sind bereits untersagt. Püchel geht davon aus, dass die betroffenen Tiere im Land langfristig aussterben werden.
Diese Rassen würden einen Großteil schwerer Bissverletzungen verursachen, bemerkte der Minister. Durch die neue Verordnung, die Anfang Juni in Kraft tritt, soll der Schutz der Bevölkerung erhöht werden. Auch andere Länder würden ihre Vorschriften überarbeiten. Püchel hob hervor, dass kein Hund der betroffenen Rassen getötet werden müsse. Das Verbot gelte zum Beispiel nicht für Hunde, die bereits gehalten werden.
Nach der neuen Verordnung müssen gefährliche Hunde angemeldet werden und einen Chip unter der Haut tragen. Die Regelungen sehen zudem strengere Auflagen für die Halter vor. "Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen", sagte der Minister. Von der Haltung der Hunde ausgeschlossen werden danach zum Beispiel Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, keinen festen Wohnsitz nachweisen können, nach der Vorschriften des Waffengesetzes als unzuverlässig gelten oder wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft sind.
Für Kampfhunde wird eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie müssen ausbruchsicher gehalten werden. Er gefährlicher Hund muss einen Maulkorb tragen und an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Die Tiere dürfen nicht zu bestimmten Veranstaltungen wie Sportereignisse und Volksfeste oder an Orte wie Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren, Badeanstalten und Spielplätze mitgenommen werden.
saludos jeanny y la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de