Sachkundenachweis

Tyson851

Hallo Leute,

würde mich freuen wenn ihr mir helfen würdet.Wäre dankbar für paar Anregungen.
Wohne in NRW und habe vor mir einen Pitbull Terrier oder einen American Bully zuzulegen.
Habe heute die Sachkundeprüfung gemäß §6 Abs.1 Hundegesetz für das Land NRW bestanden.
Jetzt kann ich zwar große Hunde und bestimmte Rassen führen, aber so wie die Kreisveterinärrätin mir sagte,eben nicht die Hunde welches ich mir zulegen möchte.
Ich habe die Gesetzesgrundlage im Internet nachgeschlagen und lese daraus, dass es sehr wohl möglich ist diese Hunde mit der Sachkundebescheinigung führen zu können.Jetzt bin ich etwas irritiert und hoffe, dass ich hier schlauer werde.

Danke

Viele Grüße
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Tyson851 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du musst den Sachkundenachweis beim Veterinäramt machen, damit du §3 Hunde halten darfst. Der beim Tierarzt ist nur für 20/40er Hunde.

P.S.: lass das mit dem American Bully. Es sei denn du willst auf biegen und brechen einen Hund, der dir hohe Tierarztkosten verursacht.
 
Du musst den Sachkundenachweis beim Veterinäramt machen, damit du §3 Hunde halten darfst. Der beim Tierarzt ist nur für 20/40er Hunde.

P.S.: lass das mit dem American Bully. Es sei denn du willst auf biegen und brechen einen Hund, der dir hohe Tierarztkosten verursacht.
Und wenn, es hocken schon genug in TH. Weil sie wegen der Dummheit ihrer Menschen da gelandet sind. Einen echten APBT wirst du im übrigen auch nicht finden. :hallo: Das was als Pitbull so verkauft wird, sind zu 99,9% Staffmixe. (wie der Bully auch)
 
Ich habe den Sachkundenachweis beim Veterinäramt gemacht und nicht beim Tierarzt.Trotzdem wurde mir gesagt,dass ich eben nicht §3 Hunde halten darf, sondern nur §10 und halt große Hunde §11.Deswegen bin ich ja auch ein wenig irritiert.Ich habe diesen Nachweis eben nur deswegen gemacht,um §3 Hunde halten zu können.Muss aber auch dazu sagen, dass man sehr negativ gegen §3Hunde gesprochen hat.
Ja ich habe mich hier ein wenig eingelesen und auch viel über den American Bully.Werde mir einen anderen holen.
 
Ich habe den Sachkundenachweis beim Veterinäramt gemacht und nicht beim Tierarzt.Trotzdem wurde mir gesagt,dass ich eben nicht §3 Hunde halten darf, sondern nur §10 und halt große Hunde §11.Deswegen bin ich ja auch ein wenig irritiert.Ich habe diesen Nachweis eben nur deswegen gemacht,um §3 Hunde halten zu können.Muss aber auch dazu sagen, dass man sehr negativ gegen §3Hunde gesprochen hat.
Ja ich habe mich hier ein wenig eingelesen und auch viel über den American Bully.Werde mir einen anderen holen.

Ich glaube du darfst den eh nur aus dem Tierschutz übernehmen in NRW. Die werden dir dann auch sagen können ob dein Sachkundenachweis ausreicht.
 
Ich habe den Sachkundenachweis beim Veterinäramt gemacht und nicht beim Tierarzt.Trotzdem wurde mir gesagt,dass ich eben nicht §3 Hunde halten darf, sondern nur §10 und halt große Hunde §11.

Mit welcher Begründung denn bitte??! Deshalb macht man den doch beim Vetamt, damit man §3 Hunde halten darf :rolleyes:
 
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