Sachkundenachweis für Pflegestellen!?

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Hallo,


Ich komme gerade von einem überregionalen Treffen mehrerer
Tierschutzvereine aus dem Großraum Düsseldorf auf der dieses Thema
besprochen wurde und nach Wegen gesucht wurde um etwas dagegen zu
unternehmen. Das Gesetz tritt am 1.1.2004 in Kraft.


Zunächst einmal wurde von einem Rechtsanwalt ganz eindeutig
klargestellt, das dieses Gesetz auch die privaten Pflegestellen
betrifft.


Private Pflegestellen sind demnach auch die Pflegestellen die Hunde
bis zur Vermittlung aufnehmen. Unabhängig davon ob der Hund jetzt aus
einem Tierhein kommt oder direkt aus Spanien oder anderen Ländern.
Das heißt, das jede dieser Pflegestellen diese Seminare zur Erlangung
des Sachkundenachweises besuchen muß. Auf diesen Seminaren wird unter
anderem die Haltung von Tierheimtieren gelehrt. Somit muß jeder der
einem Hund eine Pflegestelle zur Verfügund stellt auch wissen wie man
mit Hamstern, Kaninchen, Kanarienvögel, Schidkröten etc. umgehen muß.
Nach Erlangung dieser Sachkunde wird die Pflegestelle vom
Kreisveterinäramt begutachtet und für geeignet oder nicht geeignet
befunden.


Das ist in letzter Konsequenz der Tod für tausende von Pflegestellen
von Tierschutzvereinen und vor allem auch für spanische Hunde.
Welcher Tierfreund der eine Pflegestelle für einen Hund bereitstellt
hat die Zeit und die Bereitschaft ein solches Seminar zu besuchen.
Wer versorgt in dieser Zeit die Pflegehunde?
Wer bekommt nach dem Jahresurlaub von seinem Chef noch mal eine Woche
Urlaub um dieses Seminar zu besuchen?
Und vor allem, wer bezahlt den zahlreichen Pflegestellen die keinem
Verein angehören dieses Seminar.


Es ist ein wirklich grandioser Schachzug des Tierschutzverbandes aus
dieser Misere auch noch Geld zu schlagen. Tausende von Tierschützer
werden diese Seminare besuchen um ihre Tierschutzarbeit weiter führen
zu können. Alle anderen Pflegestellen werden geschlossen und die
Hunde werden dann mit Sicherheit in die Tierheime verbracht.


Das hat natürlich auch einen positiven Effekt für viele Tierheime,
denn diese werden in der Regel von den umliegenden Städten für die
Tieraufnahme großzügig unterstützt. Ich weiß, das der
Tierschutzverein Erkrath in diesem Jahr eine Unterstützung von der
Stadt in Höhe von € 300,00 erhalten hat. Lächerlich. Das Tierheim in
Düsseldorf hat hingegen € 8.000 von der Stadt Erkrath erhalten. Und
das nur weil Erkrath kein eigenes Tierheim besitzt. Die Stadt
Meerbusch überwies eine 5-stellige Summe an das Tierheim Düsseldorf,
wogegen der Tierschutzverein Meerbusch leer aus ging.


Man stelle sich vor, das wenn zehntausende von Pflegestellen
geschlossen werden und die Tiere in Tierheime verbracht werden, es
eine gute Möglichkeit für viele Tierheime darstellt, erneut mit den
Städten über erhöhte Zuwendungen zu verhandeln (Nachtigall ick hör
dir trapsen).


Was aber wird aus den kleinen Tierschutzvereinen? Sie dürfen die
Tiere entgegen nehmen, vielleicht noch kastrieren und dann an ein
Tierheim überstellen. Immense Kosten werden auf die Tierschutzvereine
zukommen ohen auch nur die Aussicht darauf, das die entstandenen
Kosten auch nur annähernd durch eine Schutzgebühr für eine
Vermittlung gedeckt werden. Vermittlung findet ja dann wegen der
fehlenden Pflegestellen auch nicht mehr statt.


Das wäre der Tod für viele kleine Tierschutzvereine.


Jetzt aber übertrage man diese Perspektive auf all die kleinen
Tierschützer und Tierschutzvereine die im Ausland vor Ort sich bis
zur Erschöpfung für die Hunde und Katzen aufopfern. Viele von Ihnen
sind auf Pflegestellen angewiesen.
Ist das auch der vielleicht gewollte langsame Tod auch für den
Tierschutz in Spanien?


Ein Aufschrei sollte durch die Reihen der Tierschützer gehen. Es muß
etwas dagegen unternommen werden, denn es trifft so ziemlich jeden
von Euch.


Vergesst Eure unterschiedlichen Standpunkte für eine Weile und
arbeitet nur einmal zusammen. Die Sache ist es auf jeden Fall wert
und anschließend kann wieder jeder seine eigenen Standpunkte
vertreten. Es muß doch zum Kuckuk möglich sein nur einmal gemeinsam
einen Weg zu gehen.


Das Thema wird diskutiert im Forum


Gruss Reinhard



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  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Oh Gott, das würde ja eine Katastrophe.
Ich bin fassungslos.Wer denkt sich einen solchen Schwachsinn aus?????
Gruß
Cathrin
 
Ist ein bisschen versteckt, ich denke das hier




Ganz unten gibt es den Menüpunkt Gehe zu und dort kann man noch andere Foren auswählen.
 
Ein einwöchiges Seminar????
Ich glaub, ich hör nicht richtig!!!!Das können wohl die wenigsten wahrnehmen und bezahlen!!!:sauer: :sauer: :sauer:
 
Ich persönlich finde einen Sachkundenachweis nicht schlecht - wenn wir ihn hier generell für alle Hundehalter fordern, dürfen auch Pflegestellen nicht ausgenommen werden.

Auf der anderen Seite sehe ich aber auch die Probleme der Tierschutzvereine wie oben geschrieben - die Frage ist, ob ein für alle Seiten annehmbarer Kompromiß gefunden werden kann?

Warum muß jemand, der nur als Pflegestelle für einen Hund zur Verfügung steht, z.B. etwas über Nager etc. lernen?

Zudem frage ich mich auch, warum der Tierschutzbund (von dem diese Initiative wie oben gesagt ja anscheinend ausgeht) beim Sachkundenachweis für Pflegestellen ansetzt und nicht bei den regulären Haltern? Ist die Sachkunde nicht notwendig, wenn ich für das Tier die Verantwortung bis an das Ende seines Lebens trage?

Ich bin gespannt, wie das weitergeht...
 
Original geschrieben von Marion
Ich persönlich finde einen Sachkundenachweis nicht schlecht - wenn wir ihn hier generell für alle Hundehalter fordern, dürfen auch Pflegestellen nicht ausgenommen werden.




Direkt gegen einen Sachkundenachweis bin ich auch nicht.Warum aber muss man dafür ein einwöchiges(!!!!)Seminar besuchen.Man könnte ja beispielsweise auch eine Broschüre ertsellen, die einem Lehrbuch gleicht.Oder ähnliches!!!!
 
wer hat sich dort nur solch eine schwachfug ausgedacht?!

dagegen muss doch was getan werden.....
 
und vor allem wie ist das denn, wenn ich einen sachkundenachweis (anlage 1, gemäss lhv) habe und pflegestelle machen will?
kann ich das dann nicht, weil ich mich nicht mit schildköten und co auskenne? zählt der dann nicht oder wie??
höm?
 
mir ist, als pflegestelle ja jetzt alles aus dem gesicht gefallen.
bedeutet das u.a. das auch der sachkunde, den die hundehalter jetzt schon haben ungültig ist und durch dieses seminar erneuert werden muß ?
also ich werde den obigen text mal kopieren und durch meinen verteiler jagen.
leute, ich hoffe wir können da was tun.

gruß von einer echt geschockten alex
 
vor allem mit diesem gesetz werden alle tierhilfen und tierschutzvereine für debil erklärt und als nicht mündig pflegestellen zu qualifizieren hingestellt!!
:sauer:

eine unverschämtheit!
 
DRINGEND

weiss jemand, wo ich den gesetzestext dazu finden kann?

marion??

(p.s. : dieses podenco forum lädt und lädt. macht die seite nicht auf)
 
Ich erlaube mir mal, den Eingangspost aus dem betreffenden Thread vom Podenco-Forum hier einzustellen:

Folgendes Schreiben vom Landestierschutzverband NRW e.V. habe ich gerade vor mir liegen:

Zitat Anfang:

Seminar "Sachkundenachweis für Tierheimpersonal" gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes zu § 11


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem kommenden Jahr werden die aufsichtsführenden Behörden, in der Regel die Veterninärämter, verstäkt die Sachkundenachweise bei allen Einrichtungen mit Tierhaltung überprüfen. Darunter fallen auch die Tierheime und die Pflegestellen von Tierschutzvereinen, welche regelmäßig Tiere in wechselnder Besetzung betreuen. Den Sachkundenachweis können Interessenten in einem 1-wöchigen Seminar an der Akademie für Tierschutz in Neubiberg erwerben.

Zitat Ende.

Aber das ist noch nicht alles. Dieser Sachkundenachweis gilt entspr. § 11 aber dann auch für alle privaten Pflegestellen mit wechselnder Tierbesetzung.

Der Hammer ist aber das dieses Seminar € 50,00 kostet sowie für die Verpflegung € 23,00 zu entrichten sind. Die Gebühren sind dann vom zuständigen Verein zu tragen. Abgesehen von der einen Woche Urlaub die man sich nehmen muß. Was ist aber mit den privaten Pflege- und Vermittlungsstellen mit wechseldem Tierbesatz?

Wer weiß mehr darüber?
Macht das ganze Sinn?
Will man so die privaten Pflegestellen schließen und so den notleidenden Tierheimen neuen Umsatz bescheren?
Und nicht zuletzt werden die Seminaristen von denen ich nicht glaube das sie Gratis arbeiten, ein gutes Zubrot verdienen.

Das Seminar endet natürlich mit einer schriftlichen Prüfung.

Her mit Eurer Meinung!!

Gruss Reinhard

 
Und wie soll ich eine Woche in Neubiberg zubringen wenn ich zuhause 3 Hunde habe??!!!
 
Original geschrieben von Sonic
weiss jemand, wo ich den gesetzestext dazu finden kann?

marion??

(p.s. : dieses podenco forum lädt und lädt. macht die seite nicht auf)




Tierschutzgesetz:
Achter Abschnitt:
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11
(1)Wer...
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
...die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen, die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat, die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen ...
 
Original geschrieben von Tina





Tierschutzgesetz:
Achter Abschnitt:
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11
(1)Wer...
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung hält, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
...die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen, die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat, die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen ...

Das hört sich aber ganz anders an.Nichts von einwöchigem Seminar.Ich denke, ein Gespräch bei der zuständigen Behörde und eventuell eine Besichtigung der Wohnung wäre ja wohl jedem zuzumuten.


) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
...die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat

Diesen Teil verstehe ich allerdings nicht genau.Bin ich durch meine Ehrenamtliche Tätigkeit im TH qualifiziert??
 
...sieht für mich so aus als ob die Erlaubnis nicht erteilt wird wenn du noch keine Tiere hattest.
Hattest du schon welche ('sonstiger Umgang') kann die Erlaubnis erteilt werden.

Alexis
 
ich habe mich gerade mit reinhard von der podenco-federation unterhalten und ich kann euch sagen, dass ich den tränen nahe bin.

ich werde heute abend alle infos durchs netz schicken.

nur soviel erst mal :
es betrifft alle tierhilfen und orgas, die nicht staatlich gefördert werden. hinzu kommt, dass dass die Städte Hundesteuer für in Pflegestellen untergebrachte Hunde verlangen !!!

wohin soll das führen?
spinnt mal den gedanken weiter.
haben wir bald spanische verhältnisse?!

:heul:

mehr heute abend....
 
Ic kopiere mal meine Antwort aus dem Podencoforum hier hinein.

Da muss ich mich als Neuling erstmal outen. Wenn das Gesetz Konsequenzen haben wird, dann doch hauptsächlich durch mangelhafte Konsequenz der Tierschutzvereine. Gerade die im mediteranen Raum aktiven Tierschutzvereine sollten ausschliesslich Pflegestellen mit entsprechender Sachkunde in Anspruch nehmen. Allein um zu gewährleisten, dass Leishmaniose und Co. rechtzeitig erkannt und therapiert werden können. Eine Sachkundeprüfung, nach § 11TSG ist doch auch ein Sicherheitsplus für die Vereine und die Tiere.
Bevor das Gesetz verabschiedet wurde, war es nicht viel anders. Die § 11 TSG- Regelung galt schon lange. Zumindest in NRW, Niedersachsen und Schlewig Holstein (Angaben verschiedener Veterinär- und Ordnungsämter bzw. der zuständigen Ministerien. Es galt/gilt folgende Regelung:Wer dauerhaft oder regelmässig für einen, oder mehrere Tierschutzorganisationen als Pflegestelle arbeitet, braucht einen Sachkundenachweis nach § 11 TSG. Die Sachkunde gilt als erwiesen, wenn die betreffende Person über eine Ausbildung im tierpflegerischen- oder veterinärmedizinischen Bereich verfügt. Der Sachkundenachweis kann mittels einer mündlichen Prüfung erworben werden, wenn die betreffende Person den haupt- oder nebenberuflichen bzw. ehrenamtlichen Umgang mit der zu pflegenden Tierart über eine Zeitraum mindestens 3 Jahren nachweisen kann.
Das sich die meisten Tierschutzvereine und potenziellen Pflegestellen nicht informieren und diese, oder andere Gelegenheit nutzen, kann dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden. Anders ausgedrückt: Hätte man sich vorher drum gekümmert, gäbe es dieses Gesetz wohlmöglich garnicht. Das man den Status einer tierheimähnlichen Einrichtung erlangt, wenn man professionell mit Tieren umgeht, liegt doch auf der Hand. Und professioneller Umgang erfordert nun einmal auch eine gewisse Sachkunde.
 
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