Sachkundenachweis für Pflegestellen!?

[nur soviel erst mal :
es betrifft alle tierhilfen und orgas, die nicht staatlich gefördert werden. hinzu kommt, dass dass die Städte Hundesteuer für in Pflegestellen untergebrachte Hunde verlangen !!!

Verlangen kann!!! Kann sie auch jetzt schon!
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi Wakan ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 21 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
...lies noch mal genauer, Wakan.
Jeder hier ist dafür, daß eine gewisse Sachkunde vorhanden sein sollte bzw. geprüft wird. Es geht um die Art und Weise wie das geschehen soll.

Alexis
 
genau - es geht hier nicht einfach nur um eine einmalige sachkunde oder den einmaligen besuch eines amts-vet.
es geht im übrigen um ALLE orgas, die pflegestellen haben, nicht nur um spanische oder von sonst wo. es geht auch nicht nur um hunde, auch um katzen, alles.

hier werden für jede orga und tierhilfe kosten entstehen, die in keinem verhältnis stehen.

ausserdem weiss ich ja nicht welche orgas du persönlich kennst - die, die ich kenne, sind durchaus in der lage und mündig zu beurteilen wo sie ein tier plazieren.

es geht nicht um gewerbliche pflegestellen, sondern um private, die mehr als einen hund im jahr betreuen. d.h. hast du 2 pflegehunde im jahr => muss dir die orga dieses seminar für kanarienvögel und co. finanzieren!

es geht um ist-pflegestellen und zukünftige....alles, was nicht von der stadt geld belommt, ist davon betroffen.

können die orgas dies nicht finanzieren ist auch essig mit nothunden & pflegestellen!

(FYI=> meine versprochene mail/aufruf dazu gibts morgen. ich warte noch auf ein paar infos..)
 
Original geschrieben von Wakan
[nur soviel erst mal :
es betrifft alle tierhilfen und orgas, die nicht staatlich gefördert werden. hinzu kommt, dass dass die Städte Hundesteuer für in Pflegestellen untergebrachte Hunde verlangen !!!

Verlangen kann!!! Kann sie auch jetzt schon!

ja und das findste ok, oder wie? wenn das alle städte jetzt so machen, na prima.

by the way => es wäre auch schön, wenn jede pflegestelle ein ausgebildeter tierpfleger wäre, ist aber nicht so.:unsicher:
es sind meist privathaushalte, die vielleicht ihren pflegeaufwand bekommen, mehr nicht.

sicherlich wird auch damit schindluder betrieben und 10 hunde in einer wohnung gehalten - HALLO! aber ich finde, da ist der verein für verantwortlich und das sind ausnahmen.
was ist mit den kleinen, korrekten vereinen? - die können dann nämlich dicht machen, wenn das so umgesetzt wird. :(
 
Es erschliesst sich mir noch nicht, welche Organisaton bzw. welcher Verein diese Seminare durchführt. Die Seminare des Deutschen Tierschutzbundes werden zumindest durch die Ordnungsbehörden und Veterinärämter in NRW anerkannt. Es steht doch jeder Organisation frei, vergleichbare Seminare zu entwickel und anzubieten. Jetzt ist es natürlich zu spät. Aber welche Orga hat sich denn vorher Gedanken darüber gemacht? Jeder, der seit mindestens drei Jahren haupt- oder nebenberuflich, als auch ehrenamtlich mit einer bestimmten Tierart arbeitet, kann eine mündliche Prüfung or dem Veterinäramt ablegen (E25.-) und erhält dadurch den Sachkundenachweis für die betreffende Tierart. Beispiele: 1)Drei Jahre Gassigänger und Zwingerputzfrau/Mann im örtlichen TH-bisschen über Seuchenschutzrecht, Tierschutzrecht und übertragbare Krankheiten lesen und zur Prüfung anmelden.- Sachkunde nach §11(b-wird gerne vergessen)TSG erwiesen.
2) Drei Jahre Nebenjob im Fachgeschäft für Vögel und Nager- bisschen lesen-anmelden- Sachkundenachweis erbracht. 3) Ehrenamtliche, gelegentliche Inpflegenahme von Hunden, Katzen etc. (achtung, nie mehr als 4 Wochen zugeben) durch den Verein bestätigen lassen und zur Prüfung anmelden- Sachkundenachweis erbracht. 4) Ausbildung als Tierarzt, Tierheilpraktiker, Tierpfleger, Zoologe etc. -Sachkundenachweis erbracht. Das sind die Möglichkeiten die es bis dato gibt. Wer hat dran gedacht? Wer hat sich darüber informiert? Anstatt zu weinen und zu meckern, würde ich empfehlen, diese Prüfungen noch schnell zu machen. Ein Sachkundenachweis nach altem Recht kann durch eine neue Gesetzgebung nicht aufgehoben werden. Es sei denn, das neue Gesetz bestimmt etwas anderes. Aber 1. denkt der Rechtsgeber bestimmt nicht daran und 2. würden sich daraus hervorragende Klagemöglichkeiten ergeben.
Ich habe diesen Sachkundenachweis übrigens selbst nicht, ich regel das immer über selbstanzeigen beim OA.:D

Ich bin bestimmt nicht für die geplante Umsetzungsform dieses Gesetzes. Im Gegenteil, ich finde Gesetze nur gut, wenn sie mir nutzen. Aber viele Tierschutzorgas streiten sich lieber darüber, wer der bessere Tierschützer ist, als Informationsquellen und Gesetze zu nutzen. Wenn dasKind dann in den Brunnen gefallen ist, ist das Geschrei gross.
 
Original geschrieben von Marion
Das Gesetz tritt am 1.1.2004 in Kraft.

Es gibt kein solches Gesetz, das am 1.1.2004 in Kraft tritt!


Das heißt, das jede dieser Pflegestellen diese Seminare zur Erlangung des Sachkundenachweises besuchen muß.
Bullshit! Wie ich mich auf einen Sachkundenachweis vorbereite, ist allein meine Sache.


Es ist ein wirklich grandioser Schachzug des Tierschutzverbandes aus dieser Misere auch noch Geld zu schlagen.
Grandiose Verschwörungstheorie!


Das hat natürlich auch einen positiven Effekt für viele Tierheime, denn diese werden in der Regel von den umliegenden Städten für die Tieraufnahme großzügig unterstützt. Ich weiß, das der Tierschutzverein Erkrath in diesem Jahr eine Unterstützung von der Stadt in Höhe von € 300,00 erhalten hat. Lächerlich. Das Tierheim in Düsseldorf hat hingegen € 8.000 von der Stadt Erkrath erhalten. Und
das nur weil Erkrath kein eigenes Tierheim besitzt. Die Stadt
Meerbusch überwies eine 5-stellige Summe an das Tierheim Düsseldorf, wogegen der Tierschutzverein Meerbusch leer aus ging.
"Großzügige Unterstützungen" an TSV gehören eh ins Reich der Fabeln; im übrigen werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. TSV mit TH erhalten von den Gemeinden Geld für die Aufnahme von Fundtieren, und das ist kein Zuschuss, sondern ein Entgelt.


Man stelle sich vor, das wenn zehntausende von Pflegestellen
geschlossen werden und die Tiere in Tierheime verbracht werden, es eine gute Möglichkeit für viele Tierheime darstellt, erneut mit den Städten über erhöhte Zuwendungen zu verhandeln (Nachtigall ick hör dir trapsen).
Mann, was ein Quark! Für Abgabetiere gibt's keinen Cent von den Gemeinden.


Original geschrieben von Marion
Zudem frage ich mich auch, warum der Tierschutzbund (von dem diese Initiative wie oben gesagt ja anscheinend ausgeht) beim Sachkundenachweis für Pflegestellen ansetzt und nicht bei den regulären Haltern?
Ist mir neu, dass der Tierschutzbund gegenübern den VetÄmtern weisungsbefugt ist.

Original geschrieben von Sonic

nur soviel erst mal :
es betrifft alle tierhilfen und orgas, die nicht staatlich gefördert werden. hinzu kommt, dass dass die Städte Hundesteuer für in Pflegestellen untergebrachte Hunde verlangen !!!
Susanne, mir ist keine Orga bekannt, die staatlich gefördert wird (ohne Gegenleistung). Kannst du mir eine nennen?

Und ich kenne auch keine Stadt, die für Hunde in Pflegestellen keine Hundesteuer erhebt. Kannst du mir eine nennen?


Weitere Infos stelle ich morgen ein, wenn ich mit dem Ministerium telefoniert habe.
 
wolfgang, ich habe gestern mit dem o-amt köln gesprochen (du weisst mit wem, gelle.) dort wurde mir die erweiterung der gängigen praxis bestätigt.
allerdings warte ich auch noch auf infos von reinhard von podenco federation, der die angelegenheit mit dem ministerium heute noch bespricht und vom amt-vet E und GE, die gestern nicht zu erreichen waren.
es handelt sich um eine ausführungsverordnung, die am 01.01.04 in kraft tritt und sich auf das tierschutzgesetz bezieht.
verteilt wurde diese information über den landestierschutzverband nrw, genau wie das seminarangebot.

tierheime, die von der stadt gefördert werden, soll diese regelung nicht betreffen. private tierheime und private tierhilfen, die nicht im dt. tierschutzbund sind sollen die kosten selbst tragen.

ich warte bis ich die sachen schwarz auf weiss vor mir liegen habe, dann gibt´s mehr infos.
 
meine telefonrechnung, oh je.
wir beruhigen uns jetzt alle mal, inklusive mir. ;)

södele, ich habe jetzt angerufen =>
o-amt E
amts-vet E
o-amt GE
amts-vet GE
tierschutzzentrum leverkusen (die auch diese seminare anbieten)

- und alle haben mir entweder gesagt, sie wüssten von solch einer neuen regelung nichts oder dass sie sich solch eine neuerung/ausführungsverordnung in bezug auf tierschutzgesetz § 11 nicht vorstellen könnten.

ich werde um 12 uhr nochmal beim landestierschutzverband anrufen (die haben so komische anrufzeiten) und mir dort auch nochmal eine bestätigung holen....

anschliessend werde ich nochmal mit reinhard von der podenco-federation sprechen, was er neues in erfahrung bringen konnte vom ministerium.
 
Juhu, und wie bei den LHVO blickt wieder keiner mehr durch....:eg: :eg: :eg: :verwirrt:
 
Original geschrieben von Sonic
wolfgang, ich habe gestern mit dem o-amt köln gesprochen (du weisst mit wem, gelle.) dort wurde mir die erweiterung der gängigen praxis bestätigt.
Frau H. hat mir aber eben etwas ganz anderes gesagt! Es soll evtl. eine Durchführungsverordnung zum LHundG NW erlassen werden, was aber nun gar nichts mit der Sachkunde nach § 11 TSchG zu tun hat. § 11 TSchG fällt auch nicht in die Zuständigekeit des OA, sondern des VetAmtes.


allerdings warte ich auch noch auf infos von reinhard von podenco federation, der die angelegenheit mit dem ministerium heute noch bespricht
Nun, mit dem habe ich gestern auch telefoniert und dabei den Eindruck gewonnen, dass er nicht wirklich über belastbare Infos verfügt. Ich hab ihm gesagt, dass ich das heute mit dem Ministerium kläre und diese Infos dann auch ins Podenco-Forum setze.


es handelt sich um eine ausführungsverordnung, die am 01.01.04 in kraft tritt und sich auf das tierschutzgesetz bezieht.
Ich habe heute mit dem Kynast-Ministerium (Bund) telefoniert. Dort ist nichts von einer neuen Ausführungsverordnung bekannt!

Da die Durchführung des TSchG Aufgabe der Länder ist, habe ich anschließend mit dem zuständigen Referatsleiter im Hause Höhn (NRW), Herrn Dr. Bottermann, telefoniert. Dr. Bottermann wäre für den Erlass einer solchen Verordnung zuständig (die dann aber auch nur für NRW gelten würde!) und er hat mir bestätigt, dass eine solche Verordnung weder erlassen wurde noch in Vorbereitung ist.

Original geschrieben von Sonic
meine telefonrechnung, oh je.
wir beruhigen uns jetzt alle mal, inklusive mir. ;)
Gute Idee!


ich werde um 12 uhr nochmal beim landestierschutzverband anrufen (die haben so komische anrufzeiten) und mir dort auch nochmal eine bestätigung holen....
Na, dann bin ich mal gespannt, was die dir erzählen.


anschliessend werde ich nochmal mit reinhard von der podenco-federation sprechen, was er neues in erfahrung bringen konnte vom ministerium.
Auch darauf bin ich gespannt ;) .
 
@wolfgang
nun ja, köln...wie war das noch? sonic würde milch geben. "hach, ein missverständnis.":unsicher:
mir wurde es jedenfalls so gesagt.

wie schon gesagt, ich rufe da gleich beim ltv nrw an, denn von denen soll die info ja angeblich kommen.

vielleicht löst sich das rätsel dann von selbst.:crazy:

p.s.: E und GE nimmt für 12 monate keine steuern für hunde aus den tierheimen. auch habe ich meine hunde nie versteuern müssen, die länger als die frist von 6 wochen bei mir waren. :)
 
Original geschrieben von Sonic
p.s.: E und GE nimmt für 12 monate keine steuern für hunde aus den tierheimen.
E gewährt Steuerfreiheit für 12 Monate, wenn ein Hund aus dem TH Essen übernommen wird, GE gewährt keine Steuerbefreiung. Betrifft aber keine Pflegehunde!


auch habe ich meine hunde nie versteuern müssen, die länger als die frist von 6 wochen bei mir waren. :)
Sind in E und GE sogar zwei Monate (wie in den meisten Gemeinden). Ist aber schon immer so, dass nach dieser Frist auch für Pflegehunde Hundesteuer zu zahlen ist. Daran kann auch keine Bundes- oder Landesverordnung etwas ändern, da jede Gemeinde ihre eigene Hundesteuersatzung hat.
 
Original geschrieben von Wolfgang

E gewährt Steuerfreiheit für 12 Monate, wenn ein Hund aus dem TH Essen übernommen wird, GE gewährt keine Steuerbefreiung. Betrifft aber keine Pflegehunde!


Sind in E und GE sogar zwei Monate (wie in den meisten Gemeinden). Ist aber schon immer so, dass nach dieser Frist auch für Pflegehunde Hundesteuer zu zahlen ist. Daran kann auch keine Bundes- oder Landesverordnung etwas ändern, da jede Gemeinde ihre eigene Hundesteuersatzung hat.

*räusper*
wolfgang, das habe ich doch gerade gesagt, oder?
"E und GE nimmt für 12 monate keine steuern für hunde aus den tierheimen."

jeder hund, der aus dem tierheim als pflegehund vermittelt wird, wird für 12 monate von der steuer befreit.
(man bekommt vom th einen pflegvertrag, keine übereignung oder sonst was..)

nach rücksprache mit dem o-amt GE ist dem auch hier so..

anyway,
ich habe 2 mal mit fr. chrusciel vom ltv nrw gesprochen, die mir die ganze schose nicht definitiv bestätigen konnte und erst mal rücksprache halten wird mit dem präsidenten. sie versprach mir hierzu auch eine stellungnahme via mail, die dann ggf. morgen veröffentlicht werden kann.

bis denne. :)
 
Original geschrieben von Sonic


*räusper*
wolfgang, das habe ich doch gerade gesagt, oder?
"E und GE nimmt für 12 monate keine steuern für hunde aus den tierheimen."


nach rücksprache mit dem o-amt GE ist dem auch hier so..
In GE gibt's eben keine Steuerbefreiung für Hunde aus dem TH. Ist jedenfalls weder in der vorgesehen noch steht davon was auf der Seite des TH Gelsenkirchen.


anyway,
ich habe 2 mal mit fr. chrusciel vom ltv nrw gesprochen, die mir die ganze schose nicht definitiv bestätigen konnte und erst mal rücksprache halten wird mit dem präsidenten. sie versprach mir hierzu auch eine stellungnahme via mail, die dann ggf. morgen veröffentlicht werden kann.
Schaun ma mal; wär aber peinlich, wenn sie ihre Aussage korrigieren müssten.

Und was sagt der gute Reinhard?
 
Führerschein für Pflegefamilien ist nötig!

Hallo aus Spanien!

es tut mir leid euch allen zu widersprechen, aber so schlimm finde ich das nicht, dass die Pflegestellen einen Fähigkeitsausweis haben müssen. Ehrlich gesagt fand ich das seit Jahren nötig und so können diese panischen und unvorbereiteten Transporte aus dem Ausland und das sinnlose Umplatzieren von Hunden verhindert werden.

Ich kenne Windhunde (Galgos und Podencos!!) die bereits 4 Mal die Pflegefamilie gewechselt haben
- weil es zu lange gedauert hat und die Pflegeeltern nicht darauf eingestellt waren
- weil das Tier problematisch ist
- Weil sich der vorhandene Hund nicht mit dem Neuen verträgt
- weil es mit der Adoption nicht klappte
- usw.

Genauso muss verhindert werden, dass eine hilfsbereite Familie die Gesundheit der vorhandenen Tiere und evt. sogar der Familie riskiert. In so einen Seminar wird sicherlich auch auf die Risiken hingewiesen und die sind nicht gering bei ungeimpften Tieren. Viele Pflegeeltern haben absolut keine Idee und wollten einfach nur helfen. Dass kann auch mal ganz kräftig in die Hose gehen!!

Wisst ihr eigentlich, wieviel Vorbereitung alleine aus medizinischer Sicht ein Spanienhund braucht bis er nach D kann?
Also, wenn ein Hunde bei uns in der Auffangstation in Spanien ankommt, passiert folgendes:

- Da sind erst mal 14 Tage "Quarantaine" angesagt um raus zu finden ob das Tier eine ansteckende Krankheit ausbrütet. Leider ist es sehr oft der Fall, dass ein ausgesetztes Tier durch den Stress etc ein reduziertes Imunsystem hat und man so nicht mal impfen kann!!! Und das wäre aber dringendst nötig, denn fast kein Jagdhund hat mehr als eine Tollwutimpfung und nicht mal die Hunde vom Züchter sind anständig geimpft.
- Bereits am Ankunftstag wird das Tier auf alle Mittelmeerkrankheiten getestet
- Nach Ablauf der 14 Tage Frist, die übrigens vor allem zum Aufpäppeln dient, wird entschieden ob das Tier bereits geimpft oder kastriert werden kann. Normalerweise wird erst geimpft und 14Tage später dann kastriert.

Wenn also ein Hund an einem Tag geimpft und 2 Tage später transportiert wird, so kann das ohne Weiteres eine durch Stress hervorgerufene schwere Impfreaktion bedeuten, die nicht oft zum Tode des Tieres führt. Pflegefamilien werden mit solchen Problemen oft konfrontiert und nicht wenige Tierheime erklären unbefangen, dass man mit den Impfdaten etwas „schummeln“ müssen. Es ist nur logisch, dass es mindestens 4-6Wochen geht, bis ein Tier überhaupt transportfähig ist.
Die Hunde können sehr gut direkt aus Spanien vermittelt werden, solange sie gut veterinärmedizinisch vorbereitet werden.

Wir erhalten täglich Emails und Anrufe von Pflegefamilien, die überhaupt keine Ahnung hatten auf was sie sich eingelassen haben als sie von anderen Vereinen Hunde übernommen haben. Da wurden/werden Galgos und Podencos zu Leuten gegeben, die noch nie einen Hund hatten. Dort angekommen hat der Hund erstmal extremen Durchfall und die Pflegeeltern müssen wohl oder übel zum Vet. Dabei finden sie auch noch heraus, dass das Tier nicht genügend geimpft ist und dass kein zuverlässiger Leishmaniosetest gemacht wurde. Die Schnelltests die in vielen Tierheimen gemacht werden, sind nicht sicher. Es sollte ein IFI (Imunofluoresnenz-Test) oder mindestens ein E.L.I:S.A gemacht werden. Und dann muss nicht selten die Pflegefamilie all die Vet-Kosten aus eigener Tasche bezahlen...

Wir vergeben absichtlich keine Windhunde in Pflegefamilien, da wir diesen sensiblen Tieren den Umstellunsstress einfach ersparen wollen und die Umstellung für jeden Hund eine Reduktion der Abwehrkräfte bedeutet.

Und es muss aus nicht jeder Hund ums Verrecken raus aus Spanien. Die Tierheime hier sind sehr fähig und können die Hunde bis zur Vermittlung behalten. Bei unseren Galgos funktioniert das sehr gut.

Abgesehen davon werden ab 2007 alle Tierheime in Spanien darauf verzichten zu euthanasieren – Wisst ihr was das heisst?
Nochmals über 100'000 Hunde jedes Jahr die ins Ausland „müssen" .

Unser Ziel sollte mehr denn je sein, in Spanien und all den anderen südlichen Ländern was zu verändern und nicht einfach weiter Hunde rausschleppen, das hilft auf die Dauer hier nimandem. Im Gegenteil, die Spanier rechnen schon damit, dass wir ihnen dieses Problem abnehmen!!

Wir sollten uns mal alle überlegen, was wir tun können, um die Zukunft der spansichen Hunde zu verbessern.

Mit Gruss aus Spanien

Mo Swatek


 
Zu meiner Vorrednerin muss ich sagen:

Über das Für und Wieder von Pflegestellen kann man sich streiten, aber ich kenne genügend Direktadoptionen aus Spanien die gründlich in die Hose gegangen sind. Und nicht selten haben wir dann welche dieser Hunde übernommen, weil die anderen Vereine diese Hunde nicht aufnehmen konnten/wollten.

Desweiteren kann ich behaupten, dass ALLE meine ehemaligen Pflegehunde sehr, sehr glücklich in ihren neuen Familien leben und den Umzugsstress gut überstanden haben.
 
Sollte man nicht beim Thema bleiben und die Frage klären, ob dieser "ominöse" Sachkundetest nun verlangt wird, oder nicht?

Einen Diskurs über das "pro & contra" einer Vermittlung von Hunden aus dem Ausland -und sei es "vorerst nur in Pflegestellen" kann man sicher in einem separaten Thema führen.

Sab.
... die Wolfgang für die Bemühungen einer Klärung dankt.
 
@wolfgang:

reinhard hat die mail, die ich nach dem telefonat mit ltv nrw geschickt hatte, mit der bitte um stellungnahme auch bekommen.
er kann sich dann ja einbringen.
ich warte übrigens immer noch auf diese aufforderung zum seminar via jpg-datei von ihm...:unsicher:

@sab :
bitte schön.
wolfgang tut dies genauso gerne wie ich. ;)
 
öhm pro galgo sei mir nich bös, aber meinste nich du denkst ein wenig zu sehr ego ?
es gibt auch genug pflegestellen die hunde aufnehmen die keine spanier sind. wenn dann betriffts diese auch. außerdem scheints dich ja eh nicht zu betreffen, da ihr ja direkt vermittelt, was ich aus erfahrung nicht sooooo empfehlen würde. aber das steht ja auf nem anderen blatt.

gruß alex (grummel)
 
an wolfgang u sonic.....
dankeschön fürs rumtelefonieren und auf dem laufenden halten. lieb von euch.

gruß alex
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Sachkundenachweis für Pflegestellen!?“ in der Kategorie „Allgemeines“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

F
Ich kenne auch einige, die auf mehr als 5 Hunde kommen, weil sie alte TS Hunde aufnehmen. Und bei Listenhunden höchstens 2. Man kanns auch übertreiben.
Antworten
3
Aufrufe
268
Dunni
Dunni
L
Eher nein.. Ich bin ein naturwissenschaftlicher/mathematischer Totalausfall :rolleyes:. Formelsammlungen aus den jeweiligen Fächern konnte ich dir fast alle auswendig, da bin ich echt gut drin, runterbeten. Was mir aber so garnix geholfen hat, weil ich null Peilung hatte welche dieser Dinger ich...
Antworten
30
Aufrufe
3K
Candavio
R
Vielleicht lässt sich die eine oder andere davon auch mit Logik oder Information über die Fakten klären. Reines Auswendiglernen von Antworten, ohne zu wissen, was Sache ist, ist halt im Zweifel zu wenig.
Antworten
9
Aufrufe
2K
snowflake
S
G
BlackCloud ist kein Problem war nur kurz etwas verwirrt :)
Antworten
5
Aufrufe
3K
Gelöschtes Mitglied 35966
G
A
Meinst Du den § 11-Schein? Ich finde es ehrlich gesagt gar nicht so schlecht, dass nicht mehr jeder Depp, der mal einen Hund gesehen hat, eine HuSchu aufmachen darf. Was sich da oft an geballter Inkompetenz getummelt hat... zum Weglaufen. Vereine mit ehrenamtlichen Trainern betrifft das ja...
Antworten
1
Aufrufe
820
Miramar
Zurück
Oben Unten