Sachkundenachweis fragen?

  • 26. April 2024
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Hi corestyle ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn ich mich recht erinnere, dann war das NRW ...
findest Du den Fragenkatalog für NRW.
 
Brauchst Du den Fragenkatalog, den auch der Amtstierarzt hat, oder reicht für Deinen Hund ein "normaler" Sachkundenachweis? Denn je nach Prüfer (z.B. IRJGV, BHV...) unterscheiden diese sich.

Hier ist ein Online Übungsbogen vom
 
Brauchst Du den Fragenkatalog, den auch der Amtstierarzt hat, oder reicht für Deinen Hund ein "normaler" Sachkundenachweis? Denn je nach Prüfer (z.B. IRJGV, BHV...) unterscheiden diese sich.

Hier ist ein Online Übungsbogen vom

Ein "normaler" Sachkundenachweis???:verwirrt: Gibt es bei den Nachweisen etwa einen Unterschied???
 
Ein "normaler" Sachkundenachweis???:verwirrt: Gibt es bei den Nachweisen etwa einen Unterschied???
es gibt den Sachkundenachweis für §11 Hunde (den kannst du zB beim TA machen) und den erweiterten Sachkundenachweis für § 3 + § 10 Hunde (den kannst du beim VetAmt/Amtstierarzt machen).

Hier ist ein Online Übungsbogen vom
das ist nicht der "normale" Sachkundenachweis :unsicher: nein: der unterscheidet sich nie, es ist seit Jahren derselbe.
 
Also,ich hab den Sachkundenachweis nach §10LHundG NRW bzw.§4 LHV NRW (so steht es zumindest auf der Karte )..Ist aber nur zur Haltung eines Hundes "Bestimmter Rasse".
Muss ich den Sachkundenachweis nochmal machen wenn ich zb.einen "gefährlichen Hund" halten möchte???
Diese ganzen Gesetze und Verordnungen verwirren mich schon seit langem :(
 
Also,ich hab den Sachkundenachweis nach §10LHundG NRW bzw.§4 LHV NRW (so steht es zumindest auf der Karte )..Ist aber nur zur Haltung eines Hundes "Bestimmter Rasse".
Muss ich den Sachkundenachweis nochmal machen wenn ich zb.einen "gefährlichen Hund" halten möchte???
Diese ganzen Gesetze und Verordnungen verwirren mich schon seit langem :(

Hunde "bestimmter Rassen" + "gefährliche" Hunde = erweiterter Sachkundenachweis. Nein, brauchst du nicht :)
 
@Darla: Danke für die Info..Haben uns schon ganz lange durch die Gesetze gelesen aber irgendwie kam ich da nicht auf einen grünen Zweig:(

Aber noch eine Frage:Meine Karte ist noch auf Buc ausgestellt,die würde doch wenn ich evtl.einen neuen Hund bekomme dann auf den Hund ausgestellt oder???

Der Nachweis ist doch "für immer" oder? Habe von manchen gehört das man den wiederholen muss?:verwirrt:
 
ich habe damals ein Schriftstück bekommen (die "Karte" gabs bei uns nur für den Hund, für die MK und Leinenbefreiung), am Besten du fragst mal beim zuständigen OA nach und legst die Bescheinigung vor.

Viele Ämter nehmen es auch mit der "Hundelosen"-Zeit sehr ernst: wenn du mehr als 3 Monate (bin mir nicht mehr ganz sicher) keinen Hund hattest, dann musst du den Sachkundenachweis eventuell wiederholen. Aber auch da solltest du sich beim zuständigen Amt erkundigen :)
 
Hier ist ein Online Übungsbogen vom
das ist nicht der "normale" Sachkundenachweis :unsicher: nein: der unterscheidet sich nie, es ist seit Jahren derselbe.

Normal ist wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Aus meiner Sicht, da ich nur einen großen Hunde (20/40) habe, ist der SKN, den man beim Tierarzt, im Verein etc machen kann der "normale". Hier unterscheiden sich die Prüfungsfragen voneinander. Selbst bei den richtigen Antworten gibt es Unterschiede.

Sobald es um den SKN für "Gefährliche Hunde" oder "Hunde bestimmter Rassen" geht (§3 und §10 LHundG NRW), kann man diesen ausschliesslich beim Amtstierarzt machen. Teilweise wird dieser dann auch "Große Sachkunde", "erweiterte Sachkunde", "SoKa Sachkunde", "Sachkunde für Listenhunde" etc. genannt.

BHV und IRJGV richten sich z.B. nach diesen Fragen:
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Darla:
Nach Rücksprache mit dem OA habe ich die Antwort erhalten, dass es untypisch sei, dass man beim Amtstierarzt nur den SKN für §11 LHundG NRW macht. Die Gebühr für meinen SKN §3 und §10 LHundG NRW war tatsächlich 25 Euro. Und zwar berechnet nach:

"Kostenentscheidung"
Die Verwaltungsgebühr für diese Bescheinigung wird gemäß Tarifstelle 18a,1.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung vom 05.08.80 (GV.NW S.924 /SGV. NW.2011) auf 25,- EURO festgesetzt.

:hallo:
 
Sobald es um den SKN für "Gefährliche Hunde" oder "Hunde bestimmter Rassen" geht (§3 und §10 LHundG NRW), kann man diesen ausschliesslich beim Amtstierarzt machen. Teilweise wird dieser dann auch "Große Sachkunde", "erweiterte Sachkunde", "SoKa Sachkunde", "Sachkunde für Listenhunde" etc. genannt.

Es ist noch früh, der Kaffee wirkt noch nicht ganz. Und der "Ändern Knopf" ist verschwunden.

Den SKN für "Gefährliche Hunde" §3 LHundG NRW kann man ausschliesslich beim Amtstierarzt machen. §6 Abs. 2 LHundG NRW.

Den SKN für "Hunde bestimmter Rassen" §10 LHundG NRW kann man auch abweichend davon bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle machen. §10 Abs. 3 LHundG NRW.

Wie die Fragen bei dem "anerkannten Sachverständigen" aussehen, kann ich noch nicht sagen, werde mich aber erkundigen.

Da ich gerade selbst mit dem Thema Sachkunde zu kämpfen habe (Meine erweiterte Sachkunde wurde von meinem Verein nicht anerkannt und musste erneut die Sachkunde nach deren Vorgaben machen), bin ich daran auch interessiert durch diesen Wust der Vorschriften, Verordnungen und Gesetze durchblicken zu können.
 
Darla:
Nach Rücksprache mit dem OA habe ich die Antwort erhalten, dass es untypisch sei, dass man beim Amtstierarzt nur den SKN für §11 LHundG NRW macht. Die Gebühr für meinen SKN §3 und §10 LHundG NRW war tatsächlich 25 Euro. Und zwar berechnet nach:

"Kostenentscheidung"
Die Verwaltungsgebühr für diese Bescheinigung wird gemäß Tarifstelle 18a,1.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung vom 05.08.80 (GV.NW S.924 /SGV. NW.2011) auf 25,- EURO festgesetzt.

:hallo:
ist doch gut, dann brauchste das schon mal nicht mehr zu machen (nettes OA mit netten Preisen :D)
 
Wollte jetzt keinen neuen Fred aufmachen.

Ich mache morgen die Sachkunde beim Amtsvet in NRW und hab jetzt auf den hier immer wieder eingestellten Fragekatalogen geübt.
Ich bin da etwas verwirrt, was die Fragen angeht. Ich finde sie teilweise zu einfach, also ich möchte jetzt nicht angeben oder so, aber ich hab ganz andere Fragen erwartet.:verwirrt:
Kann mir bitte jemand sagen, ob wirklich nur das
gefordert wird ?

Wieviele Fragen werden den gestellt und wieviel darf ich falsch haben ?

Also ich hoffe auf jeden Fall das ich sie besteh, bin aber auch ein großer Prüfungsängstler und früh morgens auch noch nicht richtig auf Zack.:rolleyes:

Also falls ich doch an den falschen Test geübt habe,bitte schnell Bescheid geben.
Zusätzlich hatte ich noch diesen

 
ja, das sind die Fragen für den Sachkundenachweis. Sei doch froh, das du sie einfach findest :D......so soll es ja auch sein ;)

Viel Erfolg :hallo:
 
Super, danke für die Antworten.
Ich dachte schon das wären die Fragen, für die Sachkunde vom Tierarzt.
Also ich hoffe auch das ich das morgen schaffe, nur gegen 8 Uhr stehe ich meistens noch auf dem Schlauch.:D
 
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