Ruhrpott Hundesteuer!!!

Biggi

Hallo!!!

Ich hatte es vorhin schon mal im Chat angesprochen...die neue Hundesteuer in MH!!!
Leider habe ich ja selbst keinen Hund....das ich somit nicht die Ahnung habe, aber auch ich...sehe den Unterschied....!!!

"Normaler Hund": 252 DM*
zwei "Normale Hunde": je 288 DM*
ab drei "Normalen Hunden": je 324 DM*

* pro Tier


Jetzt aber: Der "Gefährliche Hund"

2016 DM PRO JAHR UND HUND!!!


Bildet Euch mal Eure eigene Meinung!!!

Auszug aus :

Letzte Ratsitzung

Dritte Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung

Dritte Änderungssatzung vom 20.12.2000
zur Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1998
in Form ihrer Zweiten Änderungssatzung vom 19.04.2000

Gemäß der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. vom 02.09.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NRW. S. 245), und der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW., S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.1999 (GV. NRW., S. 386), hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr in seiner Sitzung am 14.12.2000 die folgende Satzung beschlossen:


Artikel 1:

Änderung des § 2

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a) nur ein Hund gehalten wird: 252,00 DM
(ab dem 01.01.2002: 120,00 Euro)
b) zwei Hunde gehalten werden: 288,00 DM je Hund
(ab dem 01.01.2002: 138,00 Euro)
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden: 324,00 DM je Hund
(ab dem 01.01.2002: 156,00 Euro).

Für die Haltung von gemäß § 2 der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde vom 30.06.2000 (Landeshundeverordnung-LHV NRW) als gefährlich geltenden Hunden beträgt die Steuer jährlich 2.016,00 DM (ab dem 01.01.2002 1.020,00 Euro) je gehaltenem Hund.

(2) ...

(3) Über die Begriffsbestimmung des Absatzes 1 hinaus gelten Hunde der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge als gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung: Bullterrier, Pitbull-Terrier, Mastino Napolitano, Fila Brasiliero, Bordeaux Dogge, Mastino Espanol, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu.


Artikel 2:

Änderung der §§ 4 und 5

In den jeweiligen Absätzen 3 werden die Worte "von Kampfhunden (§ 2 Abs. 3)" durch die Worte "von gefährlichen Hunden nach § 2" ersetzt.


Artikel 3:

Änderung des § 6

Im Absatz 2, Satz 1 und im Absatz 4 wird die Bezeichnung "Abt. Gemeindliche Steuern" gegen "Abt. Gemeindesteuern" ausgetauscht.

Artikel 4:

Änderung des § 9

Im Absatz 1, Satz 3 werden die Worte "eines Kampfhundes (§ 2 Abs. 3)" durch die Worte "eines oder mehrerer gefährlicher Hunde nach § 2" ersetzt.
In den Absätzen 1, 2 und 3 wird die Bezeichnung "Abt. Gemeindliche Steuern" gegen "Abt. Gemeindesteuern" ausgetauscht.


Artikel 5:

Änderung der §§ 10 und 11

§ 10 wird ersatzlos gestrichen; der bisherige § 11 wird damit zu § 10.


Artikel 6:

§ 11

Diese Satzung tritt zum 01.01.2001 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die durch diese Satzung geänderten Bestimmungen ihre Wirkung.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Dritte Änderungssatzung vom 20.12.2000 zur Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1998 in Form ihrer Zweiten Änderungssatzung vom 19.04.2000 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 der BekanntmVO öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 3 der BekanntmVO i. V. m. § 7 Abs. 6 GO wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigever-fahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

oder

d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Mülheim an der Ruhr vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeich-net worden, die den Mangel ergibt.


Mülheim an der Ruhr, den 20.12.2000


Der Oberbürgermeister

D r . B a g a n z

P.S. Im letzten Stadtanzeiger....wurde außerdem darauf hingewiesen:

- das alle Außendienstmitarbeiter verstärkt auf Hunde ohne Steuermarke zu achten hätten.

- Das nach den Bestimmungen jeder Hundehalter verpflichtet wäre, die Haltung eines solchen Hundes dem Zentralmanagement,Abteilung Gemeindesteuer, anzuzeigen.

- Die Definition eines gefährlichen Hundes ergibt aus dem Satzungstext in Verbindung mit §2 der Landesverordnung.

Mir fällt dazu momentan nichts mehr ein!!!!

Ungerecht!Traurig!Wütend!


Biggi
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi Biggi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 33 Personen
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Was soll man denn da noch sagen.

Wenn sie es nicht schaffen unsere Hunde über die Wesensteste zu sondieren, dann eben über die erhöhte Steuer. Wer kann sich das schon leisten ????

Traurig das dabei die Tiere auf der Strecke bleiben. Schaut man sich derzeit nur mal die überfüllten Tierheime an, wer will da schon einen Kampfi haben ??

In diesem unserem Land stimmt ja vieles nicht mehr, warum sollen denn dann ausgerechnet wir gerecht behandeln werden.

Gruss
ninja1.gif

Mark
 
Hallo Mark,

wer sich dann solche Hunde noch leisten kann?
Na, Zuhälter und ähnliche; für die dürfte durch eine solche Erhöhung der 'Wert' ihrer 'Statussymbole' sogar noch steigen.
Es trifft wie immer die Falschen!

Langsam verzweifelnd
Alexis

asthanos.gif
 
Der Hintergedanke läßt mich darauf schließen, daß einige Politiker (wenn auch nur auf Kommunalebene) wohl doch nachdenken: Für einige Jahre werden die Stadtkassen toll aufgefüllt und in spätestens 15 Jahren hat sich des Kampfhundeproblem von selbst erledigt. Denn viele können sich auf Dauer die, wahnsinnig hohen, finanziellen Zusatzbelastungen nicht leisten. Also bleiben nur einige wenige Hunde der verpönten Rassen übrig
frown.gif
(.
watson
 
Original erstellt von Biggi:
Hallo!!!

Ich hatte es vorhin schon mal im Chat angesprochen...die neue Hundesteuer in MH!!!
Änderung des § 2

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

Zum Thema Hundesteuern kann ich nur sagen das ist gemein.
Die Hundebesitzern von den wirklich sogenannten Kampfhunden,
lachen doch über das Geld. Die Besitzer von lieben und gut erzogenen
Kampfhunden die haben doch zu leiden. Denn dieser Preis ist doch für
viele Hundebesitzern zu viel. Mir tun diese Leute leid denn die
Hundeversicherrung kommt ja auch noch dazu.
Christa



westies
 
Hi Leude
Habe heute erfahren das bei uns von 1200.- gemunkelt
wird also gehts bei mir von 60.- auf 1200.- wie rechnen die das maldummfragundamkopfkratz.

Ballu
 
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