SVielha
Sag mir bloß nicht, daß Du die ganzen schwachsinnigen Regelungen für sinnvoll hälst.
Und dann kommt noch dazu, daß jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat, wodurch man nicht weiß, ob man plötzlich ein "Verbrecher" ist, weil der Hund z.B. keinen Maulkorb trägt.
Da wird allen ernstes vom Bürger verlangt, sich genau zu informieren, wenn er von einem Bundesland ins Nächste fährt.
Außerdem gilt der Wesenstest im einen BL aber nicht im Anderen. Wo ist da den die Rechtssicherheit?
Hier böse (HH) da gut (S-H) und in (HE) wieder schlecht.
Klar heute großer Hund, morgen kleiner Hund, weil 1 kg abgenommen.
Was für ein Schwachsinn. Das tut schon richtig weh! AUA
Und "kleine" Hunde können ohne Leine rumlaufen.
Na toll.
Wird ja immer schlimmer.
Und dann kommt noch dazu, daß jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat, wodurch man nicht weiß, ob man plötzlich ein "Verbrecher" ist, weil der Hund z.B. keinen Maulkorb trägt.
Da wird allen ernstes vom Bürger verlangt, sich genau zu informieren, wenn er von einem Bundesland ins Nächste fährt.
Außerdem gilt der Wesenstest im einen BL aber nicht im Anderen. Wo ist da den die Rechtssicherheit?
Hier böse (HH) da gut (S-H) und in (HE) wieder schlecht.
Na dann muß dann immer seinen Hund auf Diät setzen, wenn er bei 39 cm ist.(1) Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Klar heute großer Hund, morgen kleiner Hund, weil 1 kg abgenommen.
Was für ein Schwachsinn. Das tut schon richtig weh! AUA
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Und "kleine" Hunde können ohne Leine rumlaufen.
Na toll.
Wird ja immer schlimmer.