RLP-Tierheim übernimmt Listi aus anderem Bundesland

Budges66482

15 Jahre Mitglied
Wie im Titel schon geschrieben wurde...

Ist es ohne Probleme möglich dass ein TH in RLP Listie´s aus anderen Bundesländern übernimmt?

Wurde das bisher mal gemacht? Was sagt Herr Kuhn dazu?

Einem Herr Kuhn müsste da auch klar sein, dass so die interne Anweisung, dass man keinen Listie aus einem anderen Bundesland übernehmen darf, umgangen werden kann. ;):unsicher:

Hat hier jemand Erfahrungsberichte?
 
  • 18. April 2024
  • #Anzeige
Hi Budges66482 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ich lese hier immer wieder Herr Kuhn...

Ist er mittlerweile der Gesetzgeber von RLP und mir ist da was entgangen ;)?
 
Tja, diese Frage kann Hr. Kuhn leider nicht beantworten.....ich weiß das aus 1. Hand ;)
Deshalb hat er diese Anfragen (es gibt mehrere) ans Innenministerium weitergeleitet, da liegen sie jetzt seit fast 8 Wochen und setzen sicher Staub an.
Ob was dabei rumkommt?
Ich denke nicht, das würde mich stark wundern, denn nirgendwo steht, daß die Übernahme von Hunden aus anderen Heimen verboten wäre.
 
Hi,

nein das geht nicht. Kuhn hat da schon mal quergeschlagen als ein RLP TH einen Hund aus NRW tauschen wollte. Ein Listi hoch kein Problem aber anderer Listi ins Heim nach RLP Grosses Problem.

Gruss
 
Mit welcher Begründung wurde das abgelehnt? Nicht mal ein Hr. Kuhn kann mal grad so machen wie er will. Er muss sich auch an Gesetze und Regelungen halten.:unsicher:
 
Hi,

nein das geht nicht. Kuhn hat da schon mal quergeschlagen als ein RLP TH einen Hund aus NRW tauschen wollte. Ein Listi hoch kein Problem aber anderer Listi ins Heim nach RLP Grosses Problem.

Gruss

....und da hat das Tierheim gekuscht?
Da hat er sich sicher gefreut....

Auf Anfragen von div. Tierschutzvereinen hatte er keine Antwort diesbezüglich parat.....weil nirgendwo steht, das dies verboten ist.
Alle Anfragen diesbezüglich wurden vor Kurzem ans Innenministerium weitergeleitet und da liegt es nun.....
Es gibt kein Gesetz, daß dies verbietet....das konnte nämlich Hr. Kuhn nicht belegen.

Man muß sich auch nicht alles von Hr. Kuhn bieten lassen.
Probieren tut er es, aber die Frage ist: Ist es gerechtfertigt? Muß man das einfach so hinnehmen?
 
Hi,

jepp TH hat gekuscht. Und frag nicht wie. Aber von Listivermittlung verstehen die eh nicht soviel.. könnte dir da echt stories erzählen.
 
Ist bei uns ehrlich gesagt oft nicht anders.
Angeblich konnten Leute einen von der Stadt eingezogenen Staff nicht aufnehmen. Sie hätten die Auflagen erfüllt. Das ADD hätte dann angeblich vorgegeben, dass vor sämtliche Fenster Gitter müssten. :kindergarten: Mal von der Umzäunung des Gartens ganz abgesehen.

Auch hier wurde gekuscht!

Wer nicht kämpft, der hat schon verloren!
 
Den Leuten wird als mal ein Sch.eiß erzählt....also ehrlich..... :rolleyes:
 
Hallo,

es dürfen keine in RLP als gefährlich geltende Hunderassen nach RLP eingeführt werden, auch nicht in ein Tierheim. Ich hatte diesbezüglich vor längerem ein Gespräch mit Herrn Kuhn. Er verbot uns als Tierheim nochmal einen gefährlichen Hund aus einem anderen Bundesland aufzunehmen. Er beruft sich dabei auf die "Durchführung des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG)", die das Landeshundegesetz von RLP sozusagen kommentiert bzw. die Durchführung bestimmt. (Schicke ich bei Bedarf gern per Mail zu.)

Darin steht u.a. zum berechtigten Interesse:
Der Begriff des berechtigten Interesses ist eng auszulegen,...
Es liegt auch dann regelmäßig vor, wenn ein in einem rheinland-pfälzischen Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung in Rheinland-Pfalz gehaltener gefährlicher
Hund an eine Privatperson abgegeben werden kann.

Ich höre immer wieder, dass sich Gerichte damit befassen, ob ein Gesetz so eng ausgelegt werden darf, aber von Ergebnissen oder Urteilen habe ich noch nichts gehört. Vielleicht weiß jemand was Aktuelles?

Lieben Gruß,
Susan
 
Zur Zeit gibt es hierzu weder eine gerichtliche Verfügung noch ein rechtskräftiges Urteil.
Herr Kuhn hat mir, als ich einen Nachfolger für unseren Rocky suchte, sehr geholfen, als ich ihn hierzu ansprach.
Er war wesentlich an der Vermittlung unseres Jacky beteiligt, der aus einem Tierheim in RLP stammte.
Ich bin sicher nicht immer seiner Meinung und habe auch schon einmal den Klageweg bestritten. Dennoch war er mir gegenüber fair und hilfsbereit.


@ susann

Nancy geht es gut. Die beiden Hunde sind dicke Freunde.
 
SusanK:
Hr. Kuhn hat auch nicht die Weisheit mit dem Löffel gefressen.

Fakt ist:
Es gab mehrere Anfragen im Herbst 2008 von Tierheimen diesbezüglich und er konnte diese NICHT beantworten, weil er nicht belegen konnte, in welchem Gesetz ein Verbot diesbezüglich steht.
Ich habe dies alles schriftlich.....
Deshalb hat er es ans Innenministerium abgegeben, wo diese Anfragen seit ein paar Wochen liegen
Sollte auch vom Innenministerium keine gescheite Antwort diesbezüglich kommen, sollten sich die Tierheime überlegen zu handeln und nicht die Hände in den Schoß zu legen.
 
Hi Midivi,

ich glaube wir wissen alle, dass Herr Kuhn sehr gegen die Kampfschmuser ist und dementsprechend natürlich alle Register zieht, um sie aus dem sauberen RLP rauszuhalten. ;) Das heißt keinesfalls, dass ich seine Meinung teile. Aber er ist nunmal der "Ober-Guru" in RLP, was das Halten gefährlicher Hunde betrifft und er sitzt am längeren Hebel.

Fakt ist doch, dass es vom Innenministerium (noch?) keine Antwort diesbezüglich gibt, wahrscheinlich werden die sich aber auch auf diese Ausführungsbestimmungen des Hundegesetzes berufen. Wenn dem so ist, bleibt nur der Weg der Klage. Es muß also jemand einen Hund aus einem Tierheim außerhalb von RLP zu sich nehmen und dann die Halteerlaubnis einklagen. Doch wer tut einem Hund und sich selbst die Ungewissheit an zu verlieren??

Lieben Gruß,
Susan
 
Fakt ist doch, dass es vom Innenministerium (noch?) keine Antwort diesbezüglich gibt, wahrscheinlich werden die sich aber auch auf diese Ausführungsbestimmungen des Hundegesetzes berufen.
So und was steht da?
Da steht in Punkt 3.1.8 das nur RLP-Hunde eine Genehmigung bekommen.
Wenn aber Tierheim XY einen Hund aus Was-weiß-ich-W zu sich her holt und dann vermittelt, dann ist dieser ja aus RLP.
Ich bin doch als Tierheim niemand, den Punkt 3.1.8 in irgendeiner Form betrifft.
Ich will ja keine Haltegenehmigung für den Hund.
Der eigentliche Interessent hat doch keine Ahnung, ob der Hund nun direkt aus RLP kommt oder aus Buxtehude....
Für den Interessent ist es ein RLP-Hund.....ganz nüchtern gesehen.

Der deutsche Tierschutzbund hat doch z. Bsp. auch gerade ALLE angeschlossenen Tierheime aufgerufen Kampfis und ältere Hunde aus Berlin zu übernehmen.
Der Rundbrief hierzu steht auch irgendwo hier im Forum.

Wenn dem so ist, bleibt nur der Weg der Klage. Es muß also jemand einen Hund aus einem Tierheim außerhalb von RLP zu sich nehmen und dann die Halteerlaubnis einklagen. Doch wer tut einem Hund und sich selbst die Ungewissheit an zu verlieren??
Klagen laufen zur Zeit von einigen Leuten gegen Punkt 3.1.8
Frag mal den Hr. Weidemann von Hund-und-Halter
Hier im Forum ist auch jemand, der bereits einen Hund aus *grübel* NRW hat und sich nun gegen diesen Punkt wehrt. Nutze mal die Suchfunktion.

Auch ein Tierheim kann sich durchaus einen Rechtsbeistand holen....man muß wirklich nicht alles schlucken, was einem so vor die Füße geschmissen wird.

Er hat mir persönlich nämlich damals auch geschrieben, das er nicht GLAUBT (!!), das eine Übernahme eines Kampfis aus einem anderen Tierheim aus XY möglich wäre.
Ich habe ihm daraufhin geschrieben, das mich nicht interessiert, was er GLAUBT (!!), sondern das ich Fakten sehen möchte.
In welchem Gesetz steht dies? Schwarz auf Weiß bitte....
Daraufhin wusste er keine Antwort und hat meine Anfrage und die anderen Anfragen von anderen Vereinen an das Innenministerium geleitet.
Ich hätte auch einfach sagen können: Oh Danke für die Antwort und hätte es so hinnehmen können.

Ich komme mit dem Kuhn in der Regel ganz gut aus, er ist auch in div. Dingen hilfsbereit, das kann ich gar nicht anders sagen.
Aber er hat auch Ansichten, mit denen kann ich so gar nicht umgehen und dazu gehört genau auch dieser Punkt.
 
Wenn dem so ist, bleibt nur der Weg der Klage. Es muß also jemand einen Hund aus einem Tierheim außerhalb von RLP zu sich nehmen und dann die Halteerlaubnis einklagen. Doch wer tut einem Hund und sich selbst die Ungewissheit an zu verlieren??
Klagen laufen zur Zeit von einigen Leuten gegen Punkt 3.1.8
Frag mal den Hr. Weidemann von Hund-und-Halter
Hier im Forum ist auch jemand, der bereits einen Hund aus *grübel* NRW hat und sich nun gegen diesen Punkt wehrt. Nutze mal die Suchfunktion.

Das müsste der Link dazu sein: http://forum.ksgemeinde.de/allgemei...tenhunde-aus-anderem-bundesland-nach-rlp.html
 
Tataaaaaa, mal was erfreuliches.... :D:D


Dass die Rassisten im rheinland-pfälzische Innenministerium mit ihrer rechtswidrigen Einstellung eines Tages auf die Fresse fallen, war zu erwarten. Deswegen gab es auch die interne Anweisung, notfalls auch Hunde aus anderen Bundesländern zuzulassen, wenn dadurch ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht vermieden werden kann. Hier haben die Schergen des Herrn Kuhn offenbar nicht aufgepasst. Was lange währt, wird endlich gut!

Villiers
 
Ich mach's jetzt offiziell, da ich die Hündin eh Anfang nächster Woche hier in die Tiervermittlung setzen werde, sobald wir Fotos geschossen haben und es ja auch eigentlich kein Geheimnis ist.....


Nachdem ich seit Dezember vergeblich auf eine Antwort auf meine Anfrage beim ADD und beim Innenministerium gewartet habe, haben wir nun gehandelt.

Wir sind schließlich dem deutschlandweiten Tierschutz verpflichtet und wenn wir helfen können, dann helfen wir.

Seit Mittwoch ist eine Pitbull-Mischlings-Hündin aus Bayern bei uns, die wir gemäß Landeshundegesetz RLP weitervermitteln werden.

Unser Ordnungsamt, Hr. Kuhn und auch das Innenministerium RLP wurden von mir am Donnerstag gleich über die Fakten per Email informiert.

Es wird also nix gemauschelt!!!

Wir warten jetzt einfach mal ab, ob eine Reaktion kommen wird....oder auch nicht....
 
:applaus:Hi,

ist zwar jetzt off topic aber:

@Midivi: finde es super wie euer TH sich für Listis einsetzt. Und auch wahrscheinlich nicht immer den einfachsten Weg geht. Ist leider nicht die Regel.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „RLP-Tierheim übernimmt Listi aus anderem Bundesland“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Andreas Lindig ist übrigens nicht nur "Funktionär", sondern war viele Jahre Tierheimleiter in Trier, macht seit über 30 Jahren Tierschutz. Der weiß wovon er redet.
Antworten
1
Aufrufe
212
embrujo
embrujo
Grazi
Nach einem Monat in seiner neuen Familie läuft immer noch alles bestens. Auch mit dem bereits vorhandenen Hund klappt es problemlos und Koro scheint nun viel glücklicher und ausgeglichener zu sein. Die Papiere sind unterschrieben… und Koro ist nun offiziell vermittelt! :freudentanz...
Antworten
3
Aufrufe
522
Grazi
J
Schau mal hier Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
1
Aufrufe
778
embrujo
embrujo
yvox
Ich kann nix beitragen, aber wünsche euch wirklich alles Gute und daß ihr das gemeinsam durchsteht. Ich hatte ebenfalls vor den Tests regelmäßig ähnliche Ängste, die zwar nie wirklich rational waren, aber ich weiß einigermaßen, wie du dich fühlst. Ihr macht das schon irgendwie.
Antworten
32
Aufrufe
2K
guglhupf
guglhupf
Zurück
Oben Unten