RLP: Bescheide immer mit sich führen?

FrauHerrmann

Hallo Zusammen,

6 Wochen, nachdem ich aufgrund unseres Bestehens des erweiterten Sachkundenachweises eine Maulkorbbefreiung und das Tragen eines Haltis - also quasi eine Halti-Genehmigung - beantragt habe, war heute endlich unser Bescheid mit der Erlaubnis im Briefkasten. Ich freue mich wahnsinnig!!!

Zwischenzeitlich hat mir eine Bekannte erzählt, dass ihr Ordnungsamt ihr gesagt hat, dass sie bereits die Haltegenehmigung immer mit sich tragen muss, wenn sie mit ihrer Hündin spazieren geht. In einem Post hier (Maulkorbzwang Gemeindeabhängig?) habe ich gelesen, dass ein/e andere/r Besitzer/in den Bescheid über die Maulkorbbefreiung ebenfalls mit sich führen muss.
Der Mitarbeiter unseres Ordnungsamtes hat diesbezüglich nichts zu mir gesagt und auch in dem Bescheid steht nichts geschrieben.

Deshalb wollte ich Euch mal fragen, wie Ihr das handhabt, bevor ich dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes wieder auf die Nerven gehe :D ich hatte die Idee ein PDF im Handy zu speichern, das ich dann im Zweifelsfall vorzeigen könnte. Denn ehrlich gesagt finde ich es schon etwas doof 5 DIN A4 Blätter mit mir rumzutragen, wenn ich eben mal ein Stündchen durch den Wald stapfen will und eigentlich nichts anderes als Kotbeutel, Handy und Hund dabei habe. Von dem mal abgesehen, will ich gar nicht wissen, wie das Schreiben dann nach 4 Wochen aussieht :D Klar, eine Kopie würde es sicher auch tun.

Im Zweifel werde ich natürlich lieber einmal zu viel beim Amt nachfragen, bevor es Ärger gibt ;)

Ich würde mich freuen, wenn Ihr Eure Erfahrungen mit mir teilt!

Liebe Grüße
FrauHerrmann
 
  • 24. April 2024
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Hi FrauHerrmann ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich wuerde den Bescheid laminieren, und bei mir haben, wenn Hund und ich ausser Haus sind. Das waere fuer mich die einfachste Loesung.
 
2 Seiten für die Haltigenehmigung. Da stehen nochmal alle Voraussetzungen drin und dass wir die erfüllen.
3 Seiten Haltegenehmigung. Auch mit allen gesetzlichen Grundlagen. Beides ist inkl. Rechtsbehelfsbelehrung. Schön getackert und gefaltet.:)

Wenn nicht kopiere ich es und stecke es in meine Kotbeutelumhängetasche :D die habe ich ja zu 95% dabei, damit ich die Häufchentüten nicht in der Hand tragen muss. Schlüssel und Handy passen da ja auch mit rein.

Aber laminieren wird da eher schwierig ;)
 
2 Seiten für die Haltigenehmigung. Da stehen nochmal alle Voraussetzungen drin und dass wir die erfüllen.
3 Seiten Haltegenehmigung. Auch mit allen gesetzlichen Grundlagen. Beides ist inkl. Rechtsbehelfsbelehrung. Schön getackert und gefaltet.:)

Wenn nicht kopiere ich es und stecke es in meine Kotbeutelumhängetasche :D die habe ich ja zu 95% dabei, damit ich die Häufchentüten nicht in der Hand tragen muss. Schlüssel und Handy passen da ja auch mit rein.

Aber laminieren wird da eher schwierig ;)

... dann halt in flexible Plastik Schutz-Dinger, damit es nicht zerfleddert ... :)
 
Naja. Ich persönlich hab meine Haltergenehmigung (allerdings nur 1 Blatt) eingescannt und am PC auf Personalausweisgröße verkleinert. Das hab ich dann ausgedruckt und einlaminiert. Das Ordnungsamt meiner Stadt fand die Handhabung klasse ^^
 
Naja. Ich persönlich hab meine Haltergenehmigung (allerdings nur 1 Blatt) eingescannt und am PC auf Personalausweisgröße verkleinert. Das hab ich dann ausgedruckt und einlaminiert. Das Ordnungsamt meiner Stadt fand die Handhabung klasse ^^

Das finde ich, ist eine super Idee! :applaus: Ich könnte das eine einfach beidseitig in der Größe bedrucken und aus dem anderen mache ich ein beidseitig bedrucktes Faltblatt. Dann ist es auseinandergefaltet nicht größer als der alte Personalausweis.

Danke für den Tipp!

Ich werde wohl sicherheitshalber aber doch nochmal auf dem Amt vorbei gehen, wenn ich es fertig habe, und fragen, ob das so in Ordnung ist.
 
Für mich wäre die Idee mit dem einscannen und auf dem Handy zeigen das äußerste der Gefühle. Sofern es kein vorzeigbares Gesetz gibt würde ich mich nicht zur Marionette des OA machen.

Viele Grüße
 
Für mich wäre die Idee mit dem einscannen und auf dem Handy zeigen das äußerste der Gefühle. Sofern es kein vorzeigbares Gesetz gibt würde ich mich nicht zur Marionette des OA machen.

Viele Grüße
Ansich sehe ich das auch so. Aaaaber...ich habe in Hessen mit meinem Nicht- Listenhund, der aber aussieht "wie", tatsächlich am End doch immer den Bescheid mitgeschleppt, der ihn als Nicht- Listenhund ausweist. Warum? Weil man, wie es so kommt, immer gerne Freitagabend irgendwo weit ab von Zuhause kontrolliert wird und wenn man nichts vorweisen kann, steht der Verdacht der illegalen Haltung im Raum.
Mit Glück lassen sie Dich gehen und Du darfst Montags aufs Amt dackeln/zumindest dort rumtelefonieren und die Sache richtigstellen. Mit Pech wollen die den Hund sicherstellen, bis Du die Nachweise erbracht hast...oder Du kannst sie überreden mit Dir heim zu fahren um die Papiere zu holen.

Kurzum...als Marionette spart man sich in dem Fall viele Nerven, wenn man einfach was aus der Tasche zieht und dann normal seinen Weg fortsetzt.
 
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