chico
Von yahoo.de
Montag 11. März 2002, 15:27 Uhr
Pitbulls dürfen in Rheinland-Pfalz kastriert werden
Koblenz (AP) Als besonders aggressiv geltende Kampfhunde müssen in Rheinland-Pfalz kastriert oder sterilisiert werden, wenn die zuständige Kommune dies verlangt. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hervor geht, erstreckt sich diese Pflicht ANZEIGE
auf alle Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Hunde dieser Rassen gelten nach der rheinland-pfälzischen Kampfhundeverordnung als unwiderlegbar gefährlich.
Im vorliegenden Fall hatte ein Hundehalter aus dem pfälzischen Ramstein-Miesenbach geklagt. Die Gemeinde hatte angeordnet, dass der sechs Jahre alte Pitbull des Mannes kastriert wird. Gegen diese Verfügung zog der Mann vor Gericht. Wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies nun jedoch auch das OVG die Klage ab.
Die Koblenzer Richter entschieden, auch wenn der Hund bislang nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sei und nicht für die Zucht eingesetzt werde, sei die Heranbildung einer gefährlichen Nachkommenschaft nicht ausgeschlossen. So könne sich der Hund einmal der Kontrolle der Halter entziehen und mit einer Hündin in Kontakt treten. Solche Gefahren dürfe die Behörde durch eine Kastration abwehren.
Aktenzeichen: 12 A 10027/02.OVG.
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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
Montag 11. März 2002, 15:27 Uhr
Pitbulls dürfen in Rheinland-Pfalz kastriert werden
Koblenz (AP) Als besonders aggressiv geltende Kampfhunde müssen in Rheinland-Pfalz kastriert oder sterilisiert werden, wenn die zuständige Kommune dies verlangt. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hervor geht, erstreckt sich diese Pflicht ANZEIGE
auf alle Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier. Hunde dieser Rassen gelten nach der rheinland-pfälzischen Kampfhundeverordnung als unwiderlegbar gefährlich.
Im vorliegenden Fall hatte ein Hundehalter aus dem pfälzischen Ramstein-Miesenbach geklagt. Die Gemeinde hatte angeordnet, dass der sechs Jahre alte Pitbull des Mannes kastriert wird. Gegen diese Verfügung zog der Mann vor Gericht. Wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies nun jedoch auch das OVG die Klage ab.
Die Koblenzer Richter entschieden, auch wenn der Hund bislang nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sei und nicht für die Zucht eingesetzt werde, sei die Heranbildung einer gefährlichen Nachkommenschaft nicht ausgeschlossen. So könne sich der Hund einmal der Kontrolle der Halter entziehen und mit einer Hündin in Kontakt treten. Solche Gefahren dürfe die Behörde durch eine Kastration abwehren.
Aktenzeichen: 12 A 10027/02.OVG.
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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller