Hallo,
die Angelegenheit läuft ab morgen zweigleisig weiter.
1. Gegen den Beschluss des OVG Koblenz wird Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz (= VGH Koblenz) eingelegt.
Dort
wird
dann endgültig entschieden, wer zuständig ist. Der VGH kann entweder das
OVG für
zuständig erklären, so dass dort weiterverhandelt wird, oder er steigt
selber in
das Verfahren ein. Um letzteres ohne Zeitverzögerung zu ermöglichen, wird
2. gleichzeitig der gesamte Vorgang inklusive Eiltantrag dem VGH
vorgelegt, so
dass dieser im Falle seiner Zuständigkeit sofort loslegen kann.
Wir rechnen auf jeden Fall mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.
Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnung Rheinland-Pfalz
I. A. Bernd Schwab
die Angelegenheit läuft ab morgen zweigleisig weiter.
1. Gegen den Beschluss des OVG Koblenz wird Beschwerde beim
Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz (= VGH Koblenz) eingelegt.
Dort
wird
dann endgültig entschieden, wer zuständig ist. Der VGH kann entweder das
OVG für
zuständig erklären, so dass dort weiterverhandelt wird, oder er steigt
selber in
das Verfahren ein. Um letzteres ohne Zeitverzögerung zu ermöglichen, wird
2. gleichzeitig der gesamte Vorgang inklusive Eiltantrag dem VGH
vorgelegt, so
dass dieser im Falle seiner Zuständigkeit sofort loslegen kann.
Wir rechnen auf jeden Fall mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.
Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnung Rheinland-Pfalz
I. A. Bernd Schwab