Hallo,
die Frage kann ich nicht beantworten.
Ich wollte noch diese Fragen dazutun:
- Hat es jemand schriftlich, daß das Urteil aufgrund der Klage der beiden Tierschutzvereine (Lüneburg und Hannover) rechtskräftig ist, d.h. kann jemand bestätigen, daß für das AZ 11K4333/00 keine revision eingelegt wurde und die Revisionsfrist abgelaufen ist?
Inhalt des erstinstanzlichen Urteils ist im Wesentlichen, daß der Maulkorbzwang für geprüfte Hunde auch der Liste 1 entfällt.
Ich war vor einer Woche mit Sheila auf unserem zuständigen Polizeirevier und die waren erstaunlich freundlich und sagten, Hunde aller Rassen bräuchten mit Wesenstest keinen Maulkorb mehr (PR Hannover Südstadt).
Die Urteile, gegen die Revision eingelgt wurde, sind diejenigen des Vereins Hund und Halter und der Dobermannleute.
ciao
Andreas