Rettungshund-Weltmeister soll beschlagnahmt werden und ins Tierheim!

merlin

20 Jahre Mitglied
Rettungshund-Weltmeister soll beschlagnahmt werden und ins Tierheim!

Die Verwaltung in Eppertshausen (bei Darmstadt) will den sieben Jahre alten preisgekrönten Rettungshund „Apollo von Camito’s“ wegen eines Streits um die richtigen Papiere ins Tierheim stecken. Als „Staffordshire Terrier“ fällt der Rüde unter die Kampfhundeverordnung. Besitzer Lothar Simon (BRH) weigert sich jedoch, seinen Hund für die geforderte Wesens- und Sachkundeprüfung anzumelden. Simon legt ein ein Heft des Deutschen Hundesportverbands vor – mit einer langen Liste von Prüfungsergebnissen, die sein Vierbeiner vorweisen kann: Ausbildungen zur Trümmerrettung in Bonn und München und eine in Flächenrettung in Augsburg sind dort attestiert. In Österreich hat „Apollo“ die Prüfung als Lawinen- und Wasserrettungshund abgelegt.

Nach Simons Angaben war „Apollo“ auch in Südhessen bereits siebenmal im Einsatz: „In Schaafheim und Eppertshausen haben wir nach Suizidgefährdeten gesucht, an der A5 nach einem Vermissten, in Otzberg nach Behinderten aus der Nieder-Ramstädter Diakonie.“ Der Eppertshäuser erinnert sich außerdem an einen Einsatz in Hainburg am Main. Dort war ein Boot umgekippt. Von drei Insassen fehlte jede Spur.

Simon ist zornig über die Unbeweglichkeit der Behörden. Dass „Apollo“ 1997 mit neun anderen Hunden den Mannschaftssieg bei der „Weltmeisterschaft für Rettungshunde“ holte, beeindruckte die Ämter ebenso wenig wie „Apollos“ Lehrstunden in Kindergärten und Schulen. Vor kurzem demonstrierte Simon mit „Apollo“ im katholischen Kindergarten Eppertshausen das „richtige Verhalten gegenüber Hunden“. In den nächsten Wochen wollten Herr und Hund in einem Ober-Ramstädter Kindergarten Station machen, außerdem in einem Frankfurter Kindergarten und in einer Frankfurter Schule.

Sogar Hessens Innenminister Volker Bouffier, der für die Kampfhundeverordnung zuständig ist, kennt „Apollo“. Beide seien zusammen in der Fernsehsendung „Stadtgespräch“ des Hessischen Rundfunks aufgetreten. Der Hund lief frei, trug wie immer seine Rettungsweste und hatte keinen Maulkorb.
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Was soll man dazu sagen es sind Behörden und die sind nicht flexiebel. die Menschen die dort arbeiten geben scheinbar ihren Versand an der Pforte bei Dienstbeginn ab und holen ihn erst nach Dienstende wieder ab. Dazwischen brauchen sie ihn ja nicht. Solche Dinge wie mit dem Apollo werden immer wieder passieren, mir selbst ist es vor ein paar Jahren passiert zwar nicht mit dem Hund aber genauso sinnlos. Ich wollte damals einen Personsnbeförderungsschein (gelber Führerschein) beantragen, weil ich ehrenamtlich im Rettungsdienst arbeite und auch meinen Rettungssanitäter habe und als ich das Formular abgab bekam ich gesagt ich müsse noch eine Bescheinigung in ERster Hilfe beilegen, als ich darauf dem Beamten sagte daß ich Rettungssanitäter bin und diese Tätigkeit auch ausübe, bekam ich zur Antwort mag ja alles sein aber ich brauche genau diese Bescheinigung und nichts anderes, auch wenn die Andere Ausbildung viel vielfältiger ist. Also genau wie beim dem Apollo, und wenn der Apollo schon hundertmal das Leben des Herrn Innenminsters gerettet hätte und er genau weiß daß der Hund nicht agressiv ist, er muß den Wesenstest machen da fragt man sich ob solche Leute noch alle Tassen im Schrank haben. Oder ist es nur Geldschneiderei?

Gruß Kerstin
 
Heute morgen sah ich die Hunde, die versuchten, die Opfer der Lawinenabgänge in Österreich zu retten.
Wenn ich danach solche Meldungen sehe, krieg ich einfach nur noch das Kotzen!

Wütend
Alexis

asthanos.gif
 
Hi Alexis,

denk dran: ein Kampfi buddelt aus, sieht unsere Königin und buddelt wieder zu - ende aus

Liebe Grüße
watson
 
hallo Merlin,

auch an Dich die Frage: Wo kommt dieser Artikel her, wo kriege ich das Original. DRINGEND!
Einige Politiker haben reges Interesse daran!

Danke
Beckersmom
Bulli03441@aol.com
 
Der Hund gehört einer bestimmten Rasse an und somit hat sich der Halter auch an die z. Zt. geltenden Verordnungen zu halten. Ein Rettungshund ist außerhalb seiner "Arbeitszeit" (lt. S-H Vo) genauso ein Hund wie jeder andere auch und wird auch so behandelt.

Sorry, auch wenn ihr jetzt auf mir rumhackt, aber wozu soll es Ausnahmen geben? Entweder Alle oder keiner. Unsere Behörden sind nun mal so, daß sie ihrem Weg nachgehen und keinen Schritt nebenher tun (dürfen). Wenn dieses Tier ins Tierheim kommt (gekommen ist) dann ist es einzig und allein Schuld des Halters (Ignoranz).

Trotzdem befürworte ich das Handeln der Behörden nicht, denn diese ausführliche Ausbildung bestätigt im Grunde ja eine fachgerechte Ausbildung von Hund und Halter.

Lieben Gruß
SUNNY

Melanie & Staff-Bull Darius
ICQ-# 49667891
Mail: SunnyHH@gmx.net
http://www.sunny73.de.vu
 
Hallo sunny,

genau darum geht es ja: Daß der Halter und sein Hund durch die Ausbildung schon längst ihre Kompetenz auf der einen Seite und ihre Wesensstärke auf der anderen Seite bewiesen haben.
Hier liegt ein ungeheurer Fall von Behördenwillkür vor, die hinzunehmen ich nicht bereit bin.
Es geht ja schon das Gerücht, daß Apollo jetzt abgeschoben werden soll, weil er durch seine Krankheit jetzt 'im Ruhestand' ist und keine Lorbeeren mehr holen kann!
Meine persönliche Meinung ist, daß sich Rettungshunde generell aufgrund ihrer Ausbildung als wesensfest erwiesen haben!

Alexis

asthanos.gif
 
Hi Alexis,

natürlich ist der Hund allein schon durch die Ausbildung als "wesensfest" befunden worden, trotzdem wird in einigen Bundesländern eben eine solche Ausbildung nicht als Beweis akzeptiert (darf nicht) Das ist keine Behördenwillkür, sondern wenn eine Verordnung vorschreibt, daß ein Wesenstest absolviert werden muß, und eine Begleithundprüfung nicht ausreicht (z. B.) dann MUSS der Halter dieses Hundes auch zum Wesenstest. So ist das nun mal mit unseren Behörden. Wenn ich nach Hamburg mit einem Bullterrier gehe, der einen Wesenstest in Nds. bestanden hat, heißt es noch lange nicht, daß der bestandene Wesenstest in Hamburg auch Gültigkeit hat.

Oder wenn die Behörden z. B. nur noch den neuen Führerschein in Scheckkartenformat akzeptieren und man trotzdem noch mit dem alten Führerschein rumfährt, wird die Behörde sich auch nicht auf eine Diskussion einlassen. Das ist der NORMALE Weg der Behörden in Deutschland, staubig und verdammt lang...

Lieben Gruß
SUNNY

jarswim1a.gif
Melanie & Staff-Bull Darius
ICQ-# 49667891
Mail to: SunnyHH@gmx.net
http://www.sunny73.de.vu
 
Hi Sunny,

und sind wir gewillt diesen Weg der deutschen Behördenwillkür zu gehen? Nein!!!
Warum auch? Es ist Willkür und ich bin nicht bereit diese widerspruchslos hinzunehmen. Ich weiß, daß Du es auch nicht bist - Du kämpfst,

watson
 
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