Reisen mit Haustieren
unter folgendem Link sind u. a. die neusten Infos zum Reisen mit Haustieren in der EU zu finden:
-----
Quelle:
Service:
Reisen mit Haustieren wird einfacher
Jillian EVANS (GRÜNE/EFA, UK)
Gemeinsamer Entwurf nach Billigung des Vermittlungsausschusses über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates
Dok.: A5-0102/2003
Verfahren: Mitentscheidung (3. Lesung), ***III
Aussprache: 09.04.2003
Annahme: 10.04.2003 (mit 278:8:4 Stimmen)
Das Europäische Parlament hat den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss angenommen. Durch diesen wird es Haustierbesitzern ermöglicht, in Zukunft einfacher mit ihren Haustieren innerhalb der EU zu verreisen. Haustiere können demnächst von einem Mitgliedsland in ein anderes gebracht werden, sofern eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Ausnahmen gibt es jedoch für Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland.
Die Hauptpunkte des Kompromisses sind:
Während einer Übergangszeit von acht Jahren werden zwei verschiedene Kennzeichnungssysteme zugelassen: eine Tätowierung sowie ein elektronisches Kennzeichen (Transponder). Danach ist nur noch die Kennzeichnung durch elektronische Kennzeichen zulässig. Hierbei handelt es sich um eine Forderung des EP.
Für Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland gilt eine 5-jährige Übergangsperiode. Diese kann nur im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens verlängert werden, was einer Forderung des EP entspricht.
Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland können ihre Quarantänesysteme beibehalten, wenn Haustiere direkt aus einem Land eingeführt werden, in dem es noch die Tollwut gibt. Bei einer Einfuhr aus Ländern, bei denen Tollwut kontrolliert ist, genügt es, das Ergebnis eines Tests sechs Monate nach Impfung vorzulegen.
Durchführungsbestimmungen, welche die Kommission im Rahmen des Komitologieverfahrens erlassen kann, wurden auf technische Bestimmungen und Übergangsbestimmungen beschränkt.
Weitere Informationen:
Richard Freedman
(Brüssel) Tel.: (32-2) 28 41448
e-mail: [email protected]
Werde heute noch an Herrn Freedmann mailen ob das auch unseren Pitti betrifft.
Gruß
Kirsten
unter folgendem Link sind u. a. die neusten Infos zum Reisen mit Haustieren in der EU zu finden:
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Quelle:
Service:
Reisen mit Haustieren wird einfacher
Jillian EVANS (GRÜNE/EFA, UK)
Gemeinsamer Entwurf nach Billigung des Vermittlungsausschusses über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates
Dok.: A5-0102/2003
Verfahren: Mitentscheidung (3. Lesung), ***III
Aussprache: 09.04.2003
Annahme: 10.04.2003 (mit 278:8:4 Stimmen)
Das Europäische Parlament hat den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss angenommen. Durch diesen wird es Haustierbesitzern ermöglicht, in Zukunft einfacher mit ihren Haustieren innerhalb der EU zu verreisen. Haustiere können demnächst von einem Mitgliedsland in ein anderes gebracht werden, sofern eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Ausnahmen gibt es jedoch für Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland.
Die Hauptpunkte des Kompromisses sind:
Während einer Übergangszeit von acht Jahren werden zwei verschiedene Kennzeichnungssysteme zugelassen: eine Tätowierung sowie ein elektronisches Kennzeichen (Transponder). Danach ist nur noch die Kennzeichnung durch elektronische Kennzeichen zulässig. Hierbei handelt es sich um eine Forderung des EP.
Für Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland gilt eine 5-jährige Übergangsperiode. Diese kann nur im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens verlängert werden, was einer Forderung des EP entspricht.
Schweden, das Vereinigte Königreich und Irland können ihre Quarantänesysteme beibehalten, wenn Haustiere direkt aus einem Land eingeführt werden, in dem es noch die Tollwut gibt. Bei einer Einfuhr aus Ländern, bei denen Tollwut kontrolliert ist, genügt es, das Ergebnis eines Tests sechs Monate nach Impfung vorzulegen.
Durchführungsbestimmungen, welche die Kommission im Rahmen des Komitologieverfahrens erlassen kann, wurden auf technische Bestimmungen und Übergangsbestimmungen beschränkt.
Weitere Informationen:
Richard Freedman
(Brüssel) Tel.: (32-2) 28 41448
e-mail: [email protected]
Werde heute noch an Herrn Freedmann mailen ob das auch unseren Pitti betrifft.
Gruß
Kirsten