Meldung vom 09.11.2000 12:03
Regierung will Haltung von Kampfhunden einschränken
Berlin (dpa) - Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen will die Bundesregierung die Haltung von gefährlichen Kampfhunden drastisch einschränken und Verstöße mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren belegen.
Das am späten Mittwochabend in den Bundestag in erster Lesung eingebrachte «Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde» soll die bereits von einigen Ländern erlassenen Verordnungen ergänzen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern und Staffordshire-Bullterriern grundsätzlich zu verbieten. Damit folgt die Bundesregierung einer Vereinbarung der Innenmininisterkonferenz vom 28. Juni. Die Einfuhr anderer gefährliche Hunde, für die es in den Ländern Beschränkungen gibt, ist genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung soll künftig mit Zustimmung des Bundesrates ferner per Rechtsverordnung vorschreiben können, dass bestimmte Hunde nur noch über speziell eingerichtete Grenzkontrollstellen eingeführt werden dürfen. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Bundesregierung ferner ermächtigt werden, auch das Züchten anderer gefährlicher Hunde zu verbieten oder zu beschränken.
Um den zuständigen Behörden die Überwachung zu ermöglichen, soll das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Kontrolleure dürfen die Wohnungen von Hundehaltern betreten. Die Kontrolle von Geschäftsräumen und Transportmitteln wird während der Betriebszeiten erlaubt, bei dringenden Gefahren auch zu anderen Zeiten. Grundsätzlich hält der Entwurf fest: «Der Auskunftspflichtige hat die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen zu dulden.»
Verstöße gegen das Einfuhrverbot und die Genehmigungspflicht können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies gilt auch bei Verstößen gegen landesrechtliche Zucht- und Handelsverbote.
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Regierung will Haltung von Kampfhunden einschränken
Berlin (dpa) - Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen will die Bundesregierung die Haltung von gefährlichen Kampfhunden drastisch einschränken und Verstöße mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren belegen.
Das am späten Mittwochabend in den Bundestag in erster Lesung eingebrachte «Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde» soll die bereits von einigen Ländern erlassenen Verordnungen ergänzen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einfuhr von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern und Staffordshire-Bullterriern grundsätzlich zu verbieten. Damit folgt die Bundesregierung einer Vereinbarung der Innenmininisterkonferenz vom 28. Juni. Die Einfuhr anderer gefährliche Hunde, für die es in den Ländern Beschränkungen gibt, ist genehmigungspflichtig. Die Bundesregierung soll künftig mit Zustimmung des Bundesrates ferner per Rechtsverordnung vorschreiben können, dass bestimmte Hunde nur noch über speziell eingerichtete Grenzkontrollstellen eingeführt werden dürfen. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Bundesregierung ferner ermächtigt werden, auch das Züchten anderer gefährlicher Hunde zu verbieten oder zu beschränken.
Um den zuständigen Behörden die Überwachung zu ermöglichen, soll das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden. Kontrolleure dürfen die Wohnungen von Hundehaltern betreten. Die Kontrolle von Geschäftsräumen und Transportmitteln wird während der Betriebszeiten erlaubt, bei dringenden Gefahren auch zu anderen Zeiten. Grundsätzlich hält der Entwurf fest: «Der Auskunftspflichtige hat die mit der Überwachung beauftragten Personen zu unterstützen und die Maßnahmen zu dulden.»
Verstöße gegen das Einfuhrverbot und die Genehmigungspflicht können mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies gilt auch bei Verstößen gegen landesrechtliche Zucht- und Handelsverbote.
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