Red Nose Pitbull Anmeldung

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RedNosePitt

10 Jahre Mitglied
Hallo Liebe Gemeinde,

ich bin neu hier und möchte erstmal einen HALLO an euch senden :hallo:

so zur Sachlage:

ich habe mir von einem bekannten aus Berlin einen süßen Welpen ( Red Nose Pit ) geholt ich selber wohne in Münster NRW. Was ich nicht vorher wusste ist das ich Ihn nicht anmelden kann weil ich Ihn so gesehen Privat erworben/geschenkt bekommen habe. Liebe Gemeinde nicht schimpfen ich weiss selber das ich mich vorher erst erkundigen sollte keine frage das sehe ich ein. Aber wie kann ich jetzt weiter vorgehen !? der Hund ist ja schon bei mir vobei er gar nicht da sein darf ?!?
Könnt Ihr mir vllt. welche Tipps zukommen lassen wie ich das am besten regeln kann!

Ich bedanke mich an euch schonmal vorab :hallo:
 
  • 28. März 2024
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Hi RedNosePitt ... hast du hier schon mal geguckt?
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Und täglich grüßt das Murmeltier... :unsicher:

Sorry, NEIN! Dummheit muss bestraft werden... Es gibt KEINE legale Möglichkeit, den Hund hier zu halten. KEINE!

Falls dich der Gedanke umtreibt, ihn einfach als Boxermix zu melden: Vergiss den schnell wieder. Meinen ersten Hund habe ich genau so bekommen - er wurde dem Halter weggenommen, weil der ihn als Boxermix gemeldet hat. Dich muss nur einmal das Ordnungsamt sehen, dann laden sie dich zru rassebeurteilung vor und weg ist das Tier. Ich kenne etliche Fälle, in denen das so gewesen ist und in denen sich die Halter auch für schlau hielten und dachten: "Ach, das fällt schon nicht auf" :rolleyes: Das FÄLLT auf!
Und selbst wenn du das unverschämte Glück hast, nie selbst dem OA zu begegnen, reicht ein Anruf von einem deiner Nachbarn dort und die stehen vor deiner Tür. Und dann ist nicht nur der Hund weg, sondern du bekommst wenn's blöd läuft eine Anzeige, weil du gegen geltendes Recht verstoßen hast. Damit ist deine Zuverlässigkeit dahin und die darfst nie wieder einen solchen Hund hier halten...

Wie du ihn behalten kannst? Zieh um nach Niedersachsen ;) Ist ja nun nicht soooo weit weg von Münster, da gibt's solche Gesetze (noch) nicht. Da darf jeder Depp jeden Hund halten...
Du kannst natürlich versuchen, den ehrlichen Weg zu gehen und dich an dein Ordnungsamt wenden und den Fall schildern. Mit ganz ganz ganz viel Glück, gerätst du an einen kulanten Sachbearbeiter, der dir goldene Brücken baut und dir die Haltung bewilligt - bei Erfüllung aller Auflagen. Die Chance halte ich für gering und wenn du es versuchst und kein Glück hast, ist der Preis natürlich hoch - dann sind sie auf dich aufmerksam geworden und verfolgen das. Aber eine andere Möglichkeit HAST du effektiv nicht! Da kann auch kein Anwalt was tun, denn du hast eindeutig das Gesetz gebrochen...

Wenn der Umzug nach Nds nicht in Frage kommt, bring die Maus dahin zurück wo du sie her hasttest. Wobei - wohl besser nicht! Das Züchten mit Pitbulls ist in Berlin VERBOTEN! Dein Bekannter hat sich also auch strafbar gemacht und gehört angezeigt! :sauer: Und dann noch einen Welpen in ein Bundesland abgeben, in dem er nicht leben darf. Ich könnt grad so kotzen! Hoffentlich kriegen sie den dran...

Mal was anderes: Erfüllst du überhaupt alle Auflagen, die theoretisch zu erfüllen wären? Bist du volljährig? Hast du einen Sachkundenachweis? Ist dein Führungszeugnis sauber? Bei nur einem einzigen Nein, sieht es grad mal noch viel schlechter aus. Ist der Hund gechipt? Hast du eine Haftpflichtversicherung für ihn? All das wäre zu klären...

Ich könnt grad echt schon wieder... Mensch, immer müssen die armen Würmer euer Versagen ausbaden :eg: :(
 
Hi Natalie,

danke für deine Ehrliche antwort es ist so aus der kleine ist geimpft alle impfungen sind durch und gechipt habe ich den auch schon. Die Vorlagen die du mir aufgezählt hast kann ich erfüllen ALLE das ist nicht das Probl. nur wir mach ich das mit der Anmeldung.Ich habe in Erfahrung bringen können wenn ich Ihn in ein TH bringe und von dort an mich zurück vermittel würde es klappen nur ich habe keinerlei kontakte zum TH ,-(
 
Ja das ist korrekt. Einen TH-Hund dürftest du aufnehmen. Es ist aber in der Regel so, dass nicht derjenige, der den Hund ins TH bringt, ihn auch wiederbekommt ;) Ich habe Kontakt zu vielen(!) Tierheimen in NRW. Ich kenne darunter aber ehrlich gesagt kein einziges, das sich auf einen so "schmutzigen" Deal einlassen würde...

Du kannst mal nachfragen bei (sitzen in Köln) oder auch bei der staffordshire-hilfe (sitzen in Berlin). Aber mach dich drauf gefasst, dass man dich da ordentlich rund macht! Die nehmen alle kein Blatt vor den Mund...
 
Du kannst natürlich versuchen, den ehrlichen Weg zu gehen und dich an dein Ordnungsamt wenden und den Fall schildern. Mit ganz ganz ganz viel Glück, gerätst du an einen kulanten Sachbearbeiter, der dir goldene Brücken baut und dir die Haltung bewilligt - bei Erfüllung aller Auflagen.

Das ist der Weg, den ICH versuchen würde.

Das Risiko, dass sie Dir den Hund wieder wegnehmen, ist zwar da, aber in diesem Fall geringer, als wenn sie Dich später irgendwann mit einem "Boxer-Mix" erwischen und feststellen, dass das ein Kat-1-Hund ist.
 
ja ich kann da mal nachfragen danke dir dafür

Das es so ein schmutziger deal ist weiss ich nicht es geht ja um wohl des hundes oder meinst du nich !?
 
Naja.... Nicht so schön, aber nicht zu ändern..... Hast du Kontakte in Niedersachsen? Ich würde bevor ich das mit dem OA kläre, erstmal schauen ob du jemanden findest der ihn dir in Niedersachsen abnimmt. Entweder solange bis du eine Lösung hast oder eben in ein neues Zuhause.....
 
@Shayna0110 das war auch meine überlegung nur ich kenn niemanden in Niedersachsen das ist echt doof .-(
 
eine hündin hätte ich sofort unterbringen können.
beim rüden brauche ich etwas. muss mal meine fühler ausstrecken ;) kannst mir ja mal deine email addy oder tele nr. per pn schicken. die kann ich dann weiterleiten an einen interessenten.
 
also der soll nicht von mir weg vermittelt werden den will ich ja behalten m.) nur zu info
 
wie soll das denn dan ablaufen ?
wenn du die genehmigung zum halten nicht bekommst, was ich stark annehme... ???
 
Es kommt immer drauf an wie das OA so drauf ist.
Ich muss wirklich gestehen , obwohl ich denke mich auszukennen , das ich nicht wusste das man für AmBull Kat.2 bei uns auch eine Vorab Haltegenehmigung braucht + Pol.Führungszeugnis. Heisst , ich hatte den Curtis auch schon hier , als mir die OA Dame das "gesteckt" hat.Der Unterschied ist halt , das er aus dem Tierschutz ist , und nicht Privat erworben. Bei mir hat das dann alles Reibungslos nachträglich geklappt.
 
Hi

ja aus dem Tierschutz ist es kein problem das klappt dann auch ohne weiteres
hattest ja also fast das gleiche problem wie ich nur das du glück hattest weil er aus dem tierschutz stammt ,-))
 
Trotzdem verstehe ich es zumindest in meinem Fall immer noch nicht ganz.
Mir wurde gesagt , das hier zwischen "gefährlichen" Hunden , und "Hunden bestimmter Rassen" keine Unterschiede mehr gemacht werden , was die Auflagen und vorab Haltegenehmigung betrifft.
Nun dachte ich zumindest immer , das du hier einen Hund "bestimmter Rassen" auch von Privat oder vom Züchter nehmen kannst , einen "Hund Gefährlicher" Rassen nicht.
Hier zählt ja nun Rottweiler,AmBull , zu den bestimmten Rassen.Jetzt geht jemand zu einem Züchter und möchte einen Rottweiler.Die Hunde sind sagen wir mal 10-12 Wochen ... Abgabebereit.Dann sagt der Interessent zum Züchter .... ich würde gerne einen nehmen .... ich komme dann in 1,5 Monaten wieder , wenn ich meine Vorabhaltegenehmigung habe ? Da stimmt doch irgendwas nicht ? :verwirrt:
 
Trotzdem verstehe ich es zumindest in meinem Fall immer noch nicht ganz.
Mir wurde gesagt , das hier zwischen "gefährlichen" Hunden , und "Hunden bestimmter Rassen" keine Unterschiede mehr gemacht werden , was die Auflagen und vorab Haltegenehmigung betrifft.
Nun dachte ich zumindest immer , das du hier einen Hund "bestimmter Rassen" auch von Privat oder vom Züchter nehmen kannst , einen "Hund Gefährlicher" Rassen nicht.
Hier zählt ja nun Rottweiler,AmBull , zu den bestimmten Rassen.Jetzt geht jemand zu einem Züchter und möchte einen Rottweiler.Die Hunde sind sagen wir mal 10-12 Wochen ... Abgabebereit.Dann sagt der Interessent zum Züchter .... ich würde gerne einen nehmen .... ich komme dann in 1,5 Monaten wieder , wenn ich meine Vorabhaltegenehmigung habe ? Da stimmt doch irgendwas nicht ? :verwirrt:
dauert das bei euch so lange? ich bin damals mit den Unterlagen hin: pol. Führungszeugnis, Vermietergenehmigung - obwohl ich die nicht brauchte, + großer SKN. Die Erlaubnis erhielt ich innerhalb von 2 Tagen per Post.
Allerdings haben die mir die Erlaubnis wohl ua so schnell erteilt, weil ich vorher schon einen §3 Hund ohne Vorkommnisse gehalten habe, so sagte es der OA Mitarbeiter :).
 
Mir schwillt der Kamm :motz::motz::motz: Nicht nur, dass Nds. bereits überfüllt ist mit solchen Deppen, nun wird dieser Kuh - Handel auch noch von hier unterstützt ???? :verwirrt:
Des Weiteren gibt es in Nds. zwar keine Rasselisten mehr, aber dennoch viele Städte und Gemeinden, die SoKa's höher besteuern !! Informiert euch vorher, wo ihr ihn sauber macht ;)
Da muss man sich nicht wundern, wenn dieses Legoland sich wieder eine neue Sauerei in Sachen HVO einfallen lässt !! :rot::rot::rot:
 
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