Rechtslage, wenn Unbefugter auf Grundstück gebissen wird

Storms

15 Jahre Mitglied
Hallo Leutz
Es gibt mal wieder ein Thema, wo es pro und kontra gibt, aber niemand so richtig bescheid weiss.
Angenommen: Ich zäune mein Grundstück ein, mache auch ein jedem Zugang von dem Grundstück Warnschilder betreffend des Hundes an.
Was passiert, wenn jemand das Grundstück ohne meine Erlaubnis betritt und vom Hund gebissen wird???

1. Die einen sagen, der Unbefugte kann dann Schmerzensgeld vom Hundehalter verlangen
2. Ein andere sagt dann wiederum, das man als Hundehalter nichts zu befürchten hat, weil man ausgiebig darauf hingewiesen und gewarnt hat.

Wie ist die Rechtslage????
 
  • 25. April 2024
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Hi Storms ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich weiss nur dass in Deutschland mal der Besitzer eines DSH verurteilt wurde weil sein Hund auf seinem Grundstück einen Einbrecher gebissen hatte...

Der Einbrecher machte Anzeige wegen Körperverletzung...

Wie das heute aussieht - keine Ahnung, sorry
 
und ich hab von einem weit entfernten Bekannten gehört, das zwei Polizeibeamte außerhalb ihres Dienstes ein Grundstück betreten hatten, weil sie zeigen wollten wie stark sie sind und gebissen wurden...aber kein Recht vor Gericht bekommen haben, weil sie ausreichend gewarnt wurden.
Daher Fakten?
 
Mit dem Warnschild solltest du fein raus sein!
Wenn man keins hat kann selbst ein Einbrecher Schmerzensgeld verlangen, wenn er gebissen wird!
Verrückte Welt...................:nee:
 
thekk14 schrieb:
Mit dem Warnschild solltest du fein raus sein!
Bist Du nicht. (Es kann auch nicht jeder lesen.)
"Raus" bist Du, wenn das Grundstück, auf dem Dein Hund herumläuft, einem Hundezwinger gleichkommt und offensichtlich mit einem Hund gerechnet werden muss!
D.h.: hoher stabiler Zaun (ca. mind. 1,70 hoch) um das Grundstück herum.
Am Zaun Warnschilder in Sichtweite, die auch von einem leseunkundigen (z.B. Kind oder Ausländer) interpretiert werden können.
Eingangstor verschlossen, bzw. nicht von aussen zu öffen.

Alle anderen Fälle (z.B. die angesprochenen Einbrecher) gehen nur dann glimpflich ab, wenn Notwehr glaubhaft nachgewiesen werden kann.
Vor einigen Wochen ging einmal der Fall einer fast vergewaltigten Frau durchs Internet. Der Vergewaltiger wurde von ihrem Hund gebissen und klagte auf Schwerzensgeld. Er bekam nicht Recht. (Das Az. dazu habe ich im Moment nicht greifbar.
Grüße Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Bist Du nicht. (Es kann auch nicht jeder lesen.)
"Raus" bist Du, wenn das Grundstück, auf dem Dein Hund herumläuft, einem Hundezwinger gleichkommt und offensichtlich mit einem Hund gerechnet werden muss!
D.h.: hoher stabiler Zaun (ca. mind. 1,70 hoch) um das Grundstück herum.
Am Zaun Warnschilder in Sichtweite, die auch von einem leseunkundigen (z.B. Kind oder Ausländer) interpretiert werden können.
Eingangstor verschlossen, bzw. nicht von aussen zu öffen.

Normalerweise sind auf den schildern ja die entsprechenden Hunde abgebildet........
 
thekk14 schrieb:
Normalerweise sind auf den schildern ja die entsprechenden Hunde abgebildet........
Dann ist es ja auch i.O.
Nur nützt halt kein Warnschild am Eingangstor (wo es meistens angebracht ist), wenn hinten jemand über den Zaun steigt.

Grundsätzlich wird sich auch nicht jeder mögliche Einzelfall pauschalieren lassen.
Gehe einmal davon aus:
Dein Grundstück ist tatsächlich abgesichert, wie von mir oben beschrieben.
Ein 7 jähriges Kind klettert über den Zaun, um an Deinen Apfelbau zu kommen und wird gebissen. Ich möchte dann kein Hundehalter sein, da bei einem Kind sicher argumentiert wird, dass es zu Verboten noch nicht das rechte Verständnis hat.
(Zum Glück sind unsere Kangale extrem kinderlieb. ;) )
Grüße Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Dann ist es ja auch i.O.
Nur nützt halt kein Warnschild am Eingangstor (wo es meistens angebracht ist), wenn hinten jemand über den Zaun steigt.

Grundsätzlich wird sich auch nicht jeder mögliche Einzelfall pauschalieren lassen.
Gehe einmal davon aus:
Dein Grundstück ist tatsächlich abgesichert, wie von mir oben beschrieben.
Ein 7 jähriges Kind klettert über den Zaun, um an Deinen Apfelbau zu kommen und wird gebissen. Ich möchte dann kein Hundehalter sein, da bei einem Kind sicher argumentiert wird, dass es zu Verboten noch nicht das rechte Verständnis hat.
(Zum Glück sind unsere Kangale extrem kinderlieb. ;) )
Grüße Klaus

Mein Zaun ist nicht mal einen Meter hoch. Thekk beisst zum Glück nicht von daher reicht der aus.
Hab nur ein Schild mit seinem Kopf drauf und der Aufschrift: " Bellende Hunde beissen nicht! Hast du mich schon mal Bellen gehört? " ( Denn er bellt auch nie...:()
 
thekk14 schrieb:
Hab nur ein Schild mit seinem Kopf drauf und der Aufschrift: " Bellende Hunde beissen nicht!
O.K. Dann werde ich auch ein Schild mit dem Kopf von unserem Zeycan anbringen.
(Das ist übrigens der friedlichste Hund, den ich kennengelernt habe. Auf dem Bild lacht oder gähnt er mich nur an.)
Grüße Klaus
 

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..Danke für die vielen Aussagen...so richtig scheint es aber nichts zu geben und letzendlich sieht es so aus..als wenn das alles so eine Sache ist, die im Auge des Betrachters liegt...
Wem glaubt man mehr..Einbrecher oder Kampfschmuser zum Beispiel.
Am besten ist wohl, man baut einen riesigen Zaun um das Grundstücke und mal ein riesigen Hund mit bösem Blick und Zähne fletschendem Maul drauf + Warnschilder..

Aber was mach dann ein Blinder der sich verläuft??..*grins*
 
Storms schrieb:
Wem glaubt man mehr..Einbrecher oder Kampfschmuser zum Beispiel.
Das ist doch sicher keine ernstgemeinte Frage. ;) Natürlich dem KS.
Nein, im Ernst: käme tatsächlich einmal ein Einbrecher, wäre es mir herzlich egal, was mit ihm passiert. Ich persönlich würde ihn ja auch nicht freundlich begrüssen, sondern "auf die Finger klopfen".
Und dann? Ist das Notwehr oder Rauflust?
Grüße Klaus
 
..Rauflust natürlich Klaus..wo du dann einen Anzeigen wegen Körperverletzung bekommst ::)))

Gruss
Ines
 
kangalklaus schrieb:
O.K. Dann werde ich auch ein Schild mit dem Kopf von unserem Zeycan anbringen.
(Das ist übrigens der friedlichste Hund, den ich kennengelernt habe. Auf dem Bild lacht oder gähnt er mich nur an.)
Grüße Klaus

:uhh: Ich wette die meisten Leute sehen auf dem Bild einen hochgefährlichen Hund.:lol:
Was so ne momentaufnahme ausmachen kann....

Storms schrieb:
Aber was mach dann ein Blinder der sich verläuft??..*grins*

Du wirst dein Grundstück wohl nie gegen alles und jeden sichern können, aber wenn es mal zu einem "ernstfall" kommen würde, würde glaub ich kein Richter dich verdonnern, wenn du ausdrücklich auf eventuelle Gefahren hingewiesen hast.
 
Storms schrieb:
..Rauflust natürlich Klaus..wo du dann einen Anzeigen wegen Körperverletzung bekommst ::)))
Richtig Ines.

§ 223 Stgb Körperverletzung:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Aber:

§ 230 Strafantrag
(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Stirbt die verletzte Person, so geht bei vorsätzlicher Körperverletzung das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über.

Und was sagt uns das?;)

Aber zum Glück gibt es ja noch:

§ 859 BGB, Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Und zu dieser Gewaltanwendung gehören eben auch meine 5 Hunde, da ich keine Baseballschläger habe. :D
Man sieht also: Zumindest Gewalteinbrecher, die mir etwas wegnehmen wollen, haben in Deutschland schlechte Karten.

Anders sieht es natürlich bei friedlichen Zufallsbesuchern wie Postboten, Schornsteinfegern und Zeugen Jehovas aus. Doch die klettern auch nicht über Zäune.
Grüße Klaus
 
Und zu dieser Gewaltanwendung gehören eben auch meine 5 Hunde, da ich keine Baseballschläger habe. :D
Man sieht also: Zumindest Gewalteinbrecher, die mir etwas wegnehmen wollen, haben in Deutschland schlechte Karten.


...aber ich glaube du musst dann erst mal nachweisen, das er Einbrecher dir was wegnehmen wollte...oder willst du ständig mit ner Digicam nachts ins Bett gehen???
*schmunzel*
 
kangalklaus schrieb:
Anders sieht es natürlich bei friedlichen Zufallsbesuchern wie Postboten, Schornsteinfegern und Zeugen Jehovas aus. Doch die klettern auch nicht über Zäune.
Grüße Klaus

Na bei letzteren wär ich mir da nicht sicher...
Und denk mal an die Herren von der GEZ...;)
 
Storms schrieb:
...aber ich glaube du musst dann erst mal nachweisen, das er Einbrecher dir was wegnehmen wollte...oder willst du ständig mit ner Digicam nachts ins Bett gehen???
*schmunzel*
Na ja, ich denke dass ein Mensch, der sich mit Gewalt Einlass verschafft, zu mir keine Liebesbeziehung aufnehmen möchte, dürfte auch einem Richter klarzumachen sein.
Sooo attraktiv bin ich dann auch nicht. :D
(Und neben mir im Bett liegt meine Frau, vor dem Bett mindestens einer der Hunde. Alles ohne Kamera solange mein Erinnerungsvermögen noch funktioniert.)

:hallo: Klaus
 
...lach..ich glaub soviele schwule Einbrecher gibt es ja wohl nicht...*malannehmentu*

Aber zum Thema GEZ-Leute, das kann stimmen, die haben schneller den Fuß in der Tür als du die Tür zu hast..aber ich denke mal selbst da reicht ein grosser Hundekopf und bissle Zähnchenzeigen, das die es nicht darauf anlegen würden...

Ines
 
thekk14 schrieb:
Na bei letzteren wär ich mir da nicht sicher...
Doch, bin ich. Die ZeugenJ. kommen (kamen) ja immer zu zweit. Das Grundstückstor haben sie jedoch nie durchschritten, wenn die Hunde draussen waren.

thekk14 schrieb:
Und denk mal an die Herren von der GEZ...;)
Die haben bei mir nichts zu suchen. Ich wohne auf dem "platten Land".
Nachrichten: gibts beim Bäcker und Frisör
Musikübertragungen: dafür haben wir Kirchenchor und Männergesangverein.
Sportsendungen: dafür sorgt der örtliche Boselverein
Kriminalstorry's: dafür ist der Dorfschupo zuständig
Kultur: gibts beim jährlichen Schützenfestumzug.
Also wozu TV oder Radio? :D
:hallo: Klaus

Storms schrieb:
...lach..ich glaub soviele schwule Einbrecher gibt es ja wohl nicht...*malannehmentu*
Na ja, es soll auch weibliche Kriminelle geben.;)
Grüße Klaus
 
..aber dann bist du schlecht informiert..zukünftig sollst du für deinen Internetfähigen Rechner oder dein Internetfähiges Handy auch Gebühren monatlich bezahlen und du willst doch nicht behaupten, das du die Buchstaben, die hier ankommen auf dem Monitor meißelst oder ?:)
 
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