Rechts-Tipp: Hund im Haushalt kann Kündigungsgrund sein
Köln (ddp). Viele Mietverträge untersagen, Haustiere in der Wohnung zu halten - nicht immer zurecht: «Kleintiere können nicht verboten werden», sagt der Kölner Rechtsanwalt Jörg Garben. Wünschen sich die Kinder also einen Hamster, Vogel oder Fisch, dürfen ihnen die Eltern diesen Traum erfüllen - egal was mit dem Vermieter vereinbart wurde.
Ein aufmerksamer Blick in den Mietvertrag kann sich dennoch lohnen: «Wird in einem Vertrag jegliche Tierhaltung verboten, dann ist die ganze Klausel unwirksam», sagt Garben. In diesem Fall könne sich der Mieter zum Beispiel auch einen Hund zulegen.
Untersagt ein Mietvertrag dagegen Hunde- und Katzenhaltung im Haus, sollten sich die Mieter dem Experten zufolge daran halten. Ein solches Verbot sei verbindlich und ein Verstoß könne zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
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dogsaver.de
Köln (ddp). Viele Mietverträge untersagen, Haustiere in der Wohnung zu halten - nicht immer zurecht: «Kleintiere können nicht verboten werden», sagt der Kölner Rechtsanwalt Jörg Garben. Wünschen sich die Kinder also einen Hamster, Vogel oder Fisch, dürfen ihnen die Eltern diesen Traum erfüllen - egal was mit dem Vermieter vereinbart wurde.
Ein aufmerksamer Blick in den Mietvertrag kann sich dennoch lohnen: «Wird in einem Vertrag jegliche Tierhaltung verboten, dann ist die ganze Klausel unwirksam», sagt Garben. In diesem Fall könne sich der Mieter zum Beispiel auch einen Hund zulegen.
Untersagt ein Mietvertrag dagegen Hunde- und Katzenhaltung im Haus, sollten sich die Mieter dem Experten zufolge daran halten. Ein solches Verbot sei verbindlich und ein Verstoß könne zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
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