Rechtliche Frage zu "gefährlichen" Hunden

@lektoratte
kommt mir alles bekannt vor. nur sage ich nicht, du schaffst das in 4-6 wochen. Ich brauchte 6 monate :unsicher:

Ich habe seit 20 jahren Am. staffs und Pitbulls. Die schlimmste erfahrung war, als meine beiden in eine Pferdekoppel gerannt sind und mein Rüde die Pforderpfote zertreten wurde, bis auf 2 zehen mußten alle amputiert werden. :heul: Sie mögen auch keine Kühe und anderes Getier. Ich war froh, dass er noch lebt. Und was macht der Trottel? Würde jeden Tag auf´s neue in eine Koppel rennen. :( Schmerz hin oder her.

Man kann schwer was sagen, ohne die vorgeschichte deines hundes komplett zu kennen. Hunde müssen sich nicht verstehen und mit jedem spielen. Das er gesichert ist, ist gut. Ich glaube trotzdem nicht, dass es ein hoffnungsloser fall ist.

Und was das rechtliche angeht, habe ich eine komplett andere meinung und dabei bleibts. Ich habe Gerichtsprozesse erlebt, geklagt, bis hin zum Oberverwaltungsgericht und auch kein Problem gehabt, Klage gegen eine Stadt zu führen. :p

LG Liberty
 
  • 18. April 2024
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Hi Liberty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Liberty schrieb:
Und was das rechtliche angeht, habe ich eine komplett andere meinung und dabei bleibts. Ich habe Gerichtsprozesse erlebt, geklagt, bis hin zum Oberverwaltungsgericht und auch kein Problem gehabt, Klage gegen eine Stadt zu führen. :p

Und das waren alles Fälle, bei denen die Hunde in ihrer Aversion gegenüber dem anderen Hund, Menschen umgeworfen haben ;) ?

Und inwiefern siehst du es denn anders;
- bzgl. der fahrlässigen Körperverletzung
- des Schadensersatzes/Schmerzensgeldes
- der Einstufung als gefährlicher Hund?

@ lektorratte:
wollte auch nochmal sagen, dass ich es schön finde, wie du dich für deinen Hund einsetzt. Ich hoffe, dass ihr beide das "irgendwann" noch schafft.
Aus meiner subjektiven, menschlichen Sicht sehe ich den Vorfall auch als Unglück, mit dem man nicht hätte rechnen müssen.
 
alle rechtliche Aspekte hier aufzuführen wird wohl ein bißchen viel und ist auch nicht sinn der sache :D

1. es gibt für jedes Gesetz oder Ordnungsverfügung eine Durchführungsverordnung zur Verwaltungsvorschrift
2. die begriffsbestimmung eines gefährlichen hundes ist deeeeeeeeeehnbar, warum?
na, weil es eine abstrakte gefahr und eine konkrete Gefahr gibt und genau dieser Unterschied macht einen hund zum gefährlichen Hund oder eben nicht.:D das weiß ich deshalb, weil ich Anwälte hatte, die Dr. für Verwaltungsrecht sind und das doooofe OAmt dann sehr blöde geguckt hat und MIR Schadensersatz zahlen mußte. :D

3. und genau diese konkrete Gefahr, kann ich nicht bei lektorattes hund nicht erkennen und deshalb sage ich, rechtlich wegen maulkorb i.o. :D anders ohne maulkorb. Das die andre Person hingefallen ist, ist lediglich eine abstrakte gefahr und keine konkrete. Amtsdeutsch ist schwer, aber gut.

LG Liberty ;)
 
Hallo Liberty...

falls ich doch noch einen Anwalt brauchen sollte, komme ich gerne auf dich zurück. :D

Ich würde im Augenblick sagen, gegen die abstrakte Gefahr des Hinfallens war der Hund im konkreten Fall nur abstrakt, aber konkret mangelhaft gesichert....:lol:

Da die betroffene Frau einen (mindestens) 50 kg schweren Berner Sennenhund an der Leine führte, den sie nicht losgelassen hat, als die beiden Hunde sich keilend ins Gebüsch sprangen oder eher rollten, mag es übrigens durchaus sein, dass sie, wie meine Trainerin behauptet, über ihren eigenen Hund (oder eher hinter ihm her) gefallen ist. Was natürlich nichts heißen muss. Das wäre trotzdem nicht passiert, wenn meiner nicht gewesen wäre, und macht das Erlebnis für sie nicht weniger unangenehm. :(

Na, wie auch immer - ich hoffe, das passiert mir sobald nicht wieder...
 
lektoratte schrieb:
Hallo Liberty...

falls ich doch noch einen Anwalt brauchen sollte, komme ich gerne auf dich zurück. :D

Ich würde im Augenblick sagen, gegen die abstrakte Gefahr des Hinfallens war der Hund im konkreten Fall nur abstrakt, aber konkret mangelhaft gesichert....:lol:

Da die betroffene Frau einen (mindestens) 50 kg schweren Berner Sennenhund an der Leine führte, den sie nicht losgelassen hat, als die beiden Hunde sich keilend ins Gebüsch sprangen oder eher rollten, mag es übrigens durchaus sein, dass sie, wie meine Trainerin behauptet, über ihren eigenen Hund (oder eher hinter ihm her) gefallen ist. Was natürlich nichts heißen muss. Das wäre trotzdem nicht passiert, wenn meiner nicht gewesen wäre, und macht das Erlebnis für sie nicht weniger unangenehm. :(

Na, wie auch immer - ich hoffe, das passiert mir sobald nicht wieder...

@lektoratte

:D :D :D :D jeb, genauso ist deine Argumentation richtig!!!! :D :zufrieden: genau das meinte ich :cool: . natürlich hoffen wir, dass es nicht wieder zu einer derartigen Situation kommt! ;) Aber eben wenn, bist du jetzt ja sehr gut vorbereitet, für den fall der fälle.

LG Liberty :D
 
Liberty,
Es ist ein wenig schwer mit dir zu diskutieren, wenn du einfach "irgendwas" erzählst, aber überhaupt nicht auf meine eigentlichen Fragen eingehst.

Die da wären; waren die Fälle die du gesehen hast ähnlich oder gleich gelagert?

Auf was genau beziehst du dich, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht?

Im Übrigen ist eine konkrete Gefahr in der Regel eine solche, die bei normalen Weiterverlauf der Dinge mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für das Schutzgut führen kann.
(Der betrunkene Autofahrer provoziert aufgrund seiner Trunkenheit eine gefährliche Situation, die fast zu einem Unfall führt).
Eine abstrakte Gefahr ist eine solche, die nach allgemeiner Lebenserfahrung zu einer konkreten Gefahr werden kann.
(Der betrunkene Autofahrer fährt auf einer verlassenen Straße, ohne Gefährdung anderer).

Nun ist die Frage, ob bei einem 40 kg Hund einzig die Möglichkeit des Zahn"einsatzes" den Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefahr ausmacht?
 
@Lana

am besten du machst einen termin mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, es ist mir echt zu mühsam mit dir. Überlass doch die Begriffsbestimmung den Anwälten, wenn du mir nicht glaubst o.k.

Deiner konkreten Gefahr, die unbedingt sehen willst, fehlt etwas: und zwar:

das objektiv zu erwartende Geschehen und die damit hinreichende
Wahrscheinlichkeit einer Verletzung, DA DER HUND EINEN MAULKORB GETRAGEN HAT. :rolleyes: deshalb ist eine eben keine KONKRETE GEFAHR gewesen, sondern lediglich eine ABSTRAKTE GEFAHR.

Das hinfallen der Person hatte wiederum nichts mit einer konkreten Gefahr zu tun, sondern ist ABSTRAKT.

und gut LG Liberty :unsicher:
 
Lassen wir das.
Du kannst oder magst keine Antworten geben und liest stattdessen nur was du lesen möchtest. Nirgendwo habe ich geschrieben, dass ich den Hund als "gefährlichen Hund" einstufen möchte, sondern dass andere dieses eventuell tun könnten.
Im Verwaltungsrecht kenne ich mich ein wenig aus, nicht aber was das Spezielle im Bereich der Landeshundegesetze angeht. Deshalb auch mein Fragezeichen am Ende des Satzes auf was sich die "Gefahr" bezieht, nur auf die Zähne oder auch auf das, was der Hund mit Maulkorb, Krallen und Körpergewicht hätte anstellen können. Ich weiß es nicht ;) .
Auch lässt du die strafrechtliche und zivilrechtliche Seite plötzlich gänzlich unter den Tisch fallen. Denn selbst, wenn der Hund nicht als "gefährlich" eingestuft werden kann, bleiben diese Sachen immer noch bestehen.
Der Satz, der mich ein wenig geärgert hat, war dieser "Rein rechtlich alles Bestens!" Denn das eben ist ganz objektiv gesehen falsch, und ein wenig unfair dem gegenüber, der dieses glaubt und eventuell ins offene Messer läuft.
;)
 
es ist rechtlich in ordnung, eben weil es keine konkrete gefahr gibt. herr gott noch mal. ;)

LG Liberty :rolleyes:
 
Liberty schrieb:
es ist rechtlich in ordnung, eben weil es keine konkrete gefahr gibt. herr gott noch mal. ;)

Langsam mag ich auch nicht mehr.
Das wird nicht richtiger, auch wenn man es mehrmals wiederholt.

Um rechtliche Folgen fürchten zu müssen, müssen die in den Gesetzen beschiebene Merkmale vorliegen.

- Um einen Hund gemäß des LHundG NRW als "gefährlich" einzustufen, muss der Hund "im Einzelfall als gefährlich" auffallen.
Ob das hier vorliegt kann ich nicht 100% sagen, kenne mich da zuwenig aus. Es mag sein, dass du recht hast und dem nicht so ist, möglich ist alles;) .

- Um eine fahrlässige Körpverletzung durchzubekommen, brauchen wir eine Verletzung (Abschürfungen, Prellungen beim Sturz), diese muss fahrlässig verursacht worden sein.
Irgendwelche "gefährlichen" Hunde spielen hier nur beim Fahrlässigkeitsmaßstab eine Rolle.
Selbst wenn ich meinen Hund aus dem Fenster werfe und er trifft jemandem am Kopf und verletzt ihn, wird dies eine fahrlässige Körperverletzung darstellen.
Ebenso, wenn mein Hund freilaufend jemanden aus Freude anspringt und ihm den Kopf gegen die Nase haut und diese bricht.
Ob hier bei unserem Fall eine Fahrlässigkeit vorliegt, kann man so oder so sehen, unmöglich ist es aber nicht.

- Um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch aus der Tierhalterhaftung zu haben, muss das Tier einen Schaden verursacht haben.
Das Verhalten des Tieres muss eine "tierspezifische Gefahr" darstellen.
Heißt, wenn ich meinen Hund aus dem Fenster werfe, muss ich nicht aus diesem Gesetz haften (aber aus einem anderen).
Anders ist es beim Nasenbeinbruch durch meinen freudigen Hund, denn das ist gerade auch ein hundetypisches Verhalten.
Dass der Hund einen Maulkorb trug ist hierbei nebensächlich, denn er hat die Frau auch auf andere Weise schädigen können. Es ist auch nebensächlich, ob es fahrlässig war gerade diese Leine zu benutzen.

Mehr sag ich jetzt auch nicht mehr.
 
@Liberty
Bitte achte auf Deinen Tonfall. Lana hat bislang sehr viel Geduld und Sachlichkeit bewiesen, was man von Dir hier nicht behaupten kann. Daran ändern auch die Smilies nichts.
 
@Giladu


wenn, dann alles bewerten, hinsichtlich lana´s "Sachlichkeit" und nicht nur meins:

Zitat: Liberty,
Es ist ein wenig schwer mit dir zu diskutieren, wenn du einfach "irgendwas" erzählst, aber überhaupt nicht auf meine eigentlichen Fragen eingehst.


LG Liberty :)
 
lektoratte schrieb:
...@a&a
Mist, das mit den gefressenen Posts kenn ich nur zu gut. Schade. :(
Aber danke für den Keks... den konnte ich gut gebrauchen. :)
Nerven liegen tatsächlich bisschen blank hier, und das nicht erst seit gestern. Mittlerweile geht's schon wieder, aber die letzten 2 Jahre waren insgesamt einfach recht stressig. Irgendwann geht's an die Substanz.

Aber ich hab den Eindruck, du kennst das Problem... oder zumindest ein ähnliches.

Hatten meine Eltern mit ihrem letzten Hund (DSH/Labbi/Deutsch-Kurzhaar-Mix) auch. Wenn der Wild sah, konnte man nur noch die Leine schnell einmal um den nächsten Baum wickeln oder sich selbst mit einer Hand an demselben festklammern - wenn man schnell genug war, und ein Baum in der Nähe war. Sonst hatte man ein Problem. Der ist dann ähnlich ausgeklinkt wie Garri, und kriegte nichts mehr von seiner Umgebung mit. Wenn man das Pech hatte und hinfiel, wurde man hinterhergeschleift. Dass er so kaum vorwärts kam, hat er gar nicht registriert.
Das war wirklich stressig.

Und es wusste auch damals bei uns niemand so richtig ne Lösung dafür. Einer von so einem Hundesportverein (Bekannter eines Nahbarn) schlug mal Teletak vor, aber das wollten meine Eltern nicht. Ansonsten fiel dem auch nichts ein.
Der Hund sah aus wie ein dreifarbiger Labbi mit etwas zu langen Hinterbeinen (der war hinten höher als vorn), und insgesamt ein bisschen zu moppelig - und fühlte sich wie ein Galgo oder Podenco. Wenn sich was von ihm wegbewegte, legte sich im Hirn der Schalter um und er rannte los. Anstrengend...

Ich schätze, ich hole mal meine Keksdose, und dann machen wir ein gemeinsames virtuelles Kekseessen. ;)

Schade, daß es nur virtuell geht.
Bist aber schon eine Ecke weg.

Ich steuer mal 'nen selbstgebackenen Kuchen (den einzigen, den ich kann) und Milchkaffee bei :)

Das Problem ist, daß alle immer erzählen, man muß die Aufmerksamkeit des Hundes auf sich lenken und schon ist alles gut... ja nee, is' klar :unsicher:

In dem Augenblick, wo das Hebelchen sich umlegt, können andere Leute Discs werfen, ich könnte Nora mit einer Keule erschlagen... ihre Aufmerksamkeit würde ich nicht bekommen.
Das ist ultimatives Hohldrehen vom Feinsten und ich bezweifle, daß ich es in diesem Leben und bei diesem Hund in der Griff bekomme.

Also bleibt der Hund wie er ist und ich gebe weiterhin *my very best*, damit sowohl Nora als auch die Rehe/Hasen/Eichhörnchen/Katzen/etc. ein schönes Leben haben :)
 
a & a schrieb:
In dem Augenblick, wo das Hebelchen sich umlegt, können andere Leute Discs werfen, ich könnte Nora mit einer Keule erschlagen... ihre Aufmerksamkeit würde ich nicht bekommen.

:lol: Das ist mit Micky das allerselbe!!
 
Ja, hier auch.:rolleyes:

Bloß nicht ganz so extrem bei Wild wie bei Artgenossen.

[Schokoladen-Nuss-Zucchini-Muffins-rumreich.] - Noch jemand einen?

:torte:
 
Muffins? Gerne:)

a & a schrieb:
In dem Augenblick, wo das Hebelchen sich umlegt, können andere Leute Discs werfen, ich könnte Nora mit einer Keule erschlagen...

Ich kenne das aus den wilden Zeiten meiner Lisa auch zur genüge. Ich habe im zwei Wochen Takt die Karabiner an den Leinen ausgewechselt - zur Sicherheit, gerissen hat's nur einen und da hat Madame sich bei einer Hatz auf eine Katze vor einen Bus geschmissen (der konnte zum Glück noch bremsen).

Heute ist sie alt und krank und körperlich gar nicht mehr dazu in der Lage so auszurasten. Tja, und was soll ich sagen: Irgendwie denke ich oft mit Wehmut an die Zeiten zurück, in denen ich mich auch schon mal auf den Hintern setzen musste, um auf nassem Gras nicht von den Beinen gerissen zu werden. Heute wirkt sie regelrecht erleichert, wenn ich ihr zu verstehen gebe, dass die Schafe/Hühner/Hasen (was auch immer) hinterm Zaun sie nicht zu interessieren haben.

Lisa kommt übrigens auch aus dem Tierheim Köln-Zollstock. Ob die da was im Trinkwasser haben?:) Wobei mein leider verstorbener Rex war da ganz anders und der ist ja aus demselben Tierheim zu mir gezogen...
 
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