Rechtliche Frage ... Länderübergreifend

edgar&meggie

10 Jahre Mitglied
hallo allerseits .....mal ne frage ...war sicher schon mal irgendwo gestellt ...


ich spielte vor kurzem mit dem gedanken mir zu meiner pittbull hündin noch nen " spielgefährten " in form eines american bulldogs zuzulegen .

hier in rhp ist der bulldog kein listenhund .......also " dürfte " ich den halten/führen ....nen zweiten listenhund nicht .

wie siehts denn aus wenn ich umziehen würde oder nur auf besuch / zeit mal in einem land ( hessen .z.b ) rumspazieren würde mit beiden ....und beide sind plötzlich listenhunde ..

iss mir schon klar , das die jeweils dem bundesland zugehörige regel greift ....so an und für sich ....aber gibts da urteile drüber ?
oder auslegungen ...etc ?
 
  • 20. April 2024
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Hi edgar&meggie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,
du darfst einen gefährlichen und einen ungefährlichen Hund zusammen bei uns in RLP führen - kein Thema.
Du darfst auch 10 Pitbulls halten - kein Problem, du mußt dann aber mit jedem Hund alleine spazieren gehen.
Wenn du nach Hessen oder BW oder sonst wo hin fährst, würde ich immer vorab im zuständigen Innenministerium nachfragen. Wir sind ja dann nur Gast in dem Bundesland. Meistens bekommst du 'ne Ausnahmegenehmigung.
Ich durfte z. Bsp. mit meiner Bulli-Mix Hündin ohne Maulkorb nach Hessen, obwohl sie ja keinen Wesenstest hatte.
PJ aus Mannheim hat auch div. Ausnahmeregelungen.
Wenn du dort allerdings wohnst, ist das wieder ein ganz anderes Ding, da mußt du dich an die dortigen Auflagen halten.

Weißt du übrigens schon, das man AmStaff, Staffbull und Pitbull nun in RLP vom Maulkorb befreien kann?
Wenn nicht, dann klick mal hier:
Die ganze Zeit war ja nur ein Gentle Leader möglich, bzw. eine kpl. Befreiung bei Krankheit.
Jetzt kannst du ohne Mauli laufen, wenn du eine BH oder den erweiterten Sachkundenachweis machst.
 
hi .....ne art " ausnahmegenehmigung " vom o-amt ging hier über den ganz kurzen dienstweg ....und leinenzwang hab ich " inoffiziell " auch keinen .....

vorteil ....kuhkaff ...

laut aussage ausm o-amt ....haben wir in der vg ca 42 gemeldete kampfhunde ...und seit 1990 nur 3 beissvorfälle die alle vom selben hund verursacht wurden .....irgendso ein mix aufm schrottplatz ....ergo ....freilaufender wachhund der mal nen " einbrecher " gejagt hat ...

und da sieht das o amt nich ein ( gut so ) das sie sich stress ans bein nageln wegen einem ****loch mit nem wachhund und 42 " kampfhund" besitzern die keine auffäligkeiten haben .

ich muss aber sagen ...ich hab den hund seit er 4 wochen alt ist ( flaschenkind ) also seit 04/ 99 ....alle hier hatten nie angst vorm hund oder so .....als die kacke 2000 passiert ist ...wars mal 4 wochen turbulenter ...aber seitdem wieder nix mehr ....

*aufholzklopp*

eddie
 
Midivi schrieb:
Hallo,

Ich durfte z. Bsp. mit meiner Bulli-Mix Hündin ohne Maulkorb nach Hessen, obwohl sie ja keinen Wesenstest hatte.


Das liegt daran, dass es in Hessen keine Maulkorbpflicht mehr gibt - auch nicht für ungetestete Hunde ;)

Anzumerken wäre noch, dass auch in Hessen ein gelisteter Hund nur einzeln geführt werden darf.
 
hallo zusammen,
also als ich damals meinen staff hatte und meinen pit bull mußte ich erst getrennt gehen,ich hab mich nach ner zeit mit dem ordnungsamt geeinigt das wenn mein verein was schreibt das beide hunde in der ausbildung etc sind darf ich auch mit beiden auf die str....
nun ist mein staff leider nicht mehr,schnief...
hab nun den pit bull und ein mini bulli und da in hessen der mini noch nicht auf der liste steht hab ich momentan keine probleme
lg nadine,hera&zicke
 
Beckersmom schrieb:
Das liegt daran, dass es in Hessen keine Maulkorbpflicht mehr gibt - auch nicht für ungetestete Hunde ;)

Anzumerken wäre noch, dass auch in Hessen ein gelisteter Hund nur einzeln geführt werden darf.

Das war ja auch kurz nach dem Verordnungskäse damals ;)
 
Hi,
also um den Hund in RLP wg. Krankheit vom MK zu befreien, ist nicht ganz einfach! Mache diese Erfahrung gerade :p. Der Hund MUSS Atemnotzustände od. sonst Atemnot in irgendeiner Weise haben, sonst geht da nix - so ist es zumindest bei unserer Gemeinde.

Was die Haltung u. Führung angeht ist mir keine Vorgabe bekannt. Ich darf hier auch mit 2 Listenhunden spazieren gehen, dafür gilt hier generell Leinenzwang für Listis! Dass hier eine Begrenzung auf 1 Listenhund festgelegt sein soll ist mir absolut unbekannt.


Als wir vor 1 1/2 Jahren in Urlaub waren - Egloffstein hies dier Ort, aber frag nicht mehr welches Bundesland :(, hab ich direkt auf der Verwaltung dort angerufen u. gesagt, dass der Hund hier vom MK-Befreit ist u. da bekam ich zur Antwort, dass ich ihn dann dort auch SO führen dürfte.
 
Im TH Mainz sagen sie aber auch immer, das nur ein Listi pro Erwachsenem im Haushalt gemeldet sein darf und auch jeder Erwachsene nur einen Hund ausführen darf. Weiß nicht ob das schonwieder so ne Kommunensache ist. Die Listen sind ja in RLP auch nicht einheitlich :(
 
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