Rassefeststellung wird nicht anerkannt??

GariFHAIN

10 Jahre Mitglied
Hallo!

Ich habe eine laut Rassegutachten Staffordshire-Bullterrier-Beagle Mischlingshündin.
In Berlin steht der Staffordshire Bullterrier nicht auf der Liste.
Letztens wurde meine Hundesitterin vom ordnungsamt angehalten, die haben meinen Hund als "gefährlich" eingestuft und eine Anzeige geschrieben, da sie ohne Plakette und Maulkorb unterwegs war (klar, wenn sie kein Listenhund ist).
Die Rassefeststellung haben sie nicht anerkannt da das Gutachten "im Alter von 10 Monaten" ausgestellt wurde, "zu einem Zeitpunkt, als rassespezifische Ausprägungen noch gar nicht feststellbar waren".

Als Nachweis haben die MA des Veterinäramtes mir den § 5 des Berliner Hundegesetzes nahegelegt. Dort steht aber nur, was man der Behörde wann einreichen muss (Führungszeugnis, Wesenstest, Sachkundenachweis), wenn man einen gefährlichen Hund hat.

Jedenfalls soll ich jetzt meinen Hund bei der Amtstierärztin vorstellen, die die Rassezugehörigkeit kostenpflichtig ausstellt.
Darf das Amt die Richtigkeit einer Rassefeststellung von einem anerkannten Hundesachverständiger des Landes Berlin aberkennen? Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass ich zur Amtstierärztin MUSS und dass Hunde ein bestimmtes Alter erreichen müssen, damit eine Rassefeststellung überhaupt rechtliche Gültigkeit besitzt?

Freue mich über jegliche Hilfe!:)
 
  • 28. März 2024
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Hi GariFHAIN ... hast du hier schon mal geguckt?
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Frage mal bei Christine Prochnow von der ... sie kennt sich in Berlin ausgezeichnet aus!
 
Du kannst dich an Frau Prochnow von der Staff-Hilfe Berlin wenden, die kennt sich bestens mit der Gesetzeslage aus und sollte dir weiterhelfen können.



Edit: Pommel war schneller... ;)
 
Bitte bescheid sagen was bei rausgekommen ist.Drück dir die Daumen das alles ohne Probleme klappt.
 
Wenn ich mich recht entsinne, hat Piggy (hier im Forum) sogar geschrieben, dass ein Amts-TA genausowenig ein Rassegutachten erstellen darf wie ein normaler TA. Ein TA ist ein TA und kein Rassegutachter. Dazu gibt es ein Urteil... frag doch mal bei Piggy (http://forum.ksgemeinde.de/members/7988-piggy.html) nach.
 
Ich konnte ihn leider nicht helfen, der Hund ist dem Standard eines Am Staffs entsprechend. Da geht von mir aus nichts und auch ein Rassesachverständiger (Brandenburg und Bayern) hat abgelehnt. Einen Anwalt wollte er erstmal nicht nehmen und den Hund jetzt dem vet Amt vorstellen. Vielleicht hat er ja Glück...
 
Ich konnte ihn leider nicht helfen, der Hund ist dem Standard eines Am Staffs entsprechend. Da geht von mir aus nichts und auch ein Rassesachverständiger (Brandenburg und Bayern) hat abgelehnt. Einen Anwalt wollte er erstmal nicht nehmen und den Hund jetzt dem vet Amt vorstellen. Vielleicht hat er ja Glück...

Tja da war mal wieder ein oberschlauer unterwegs, und der Hund muss es ausbaden.
 
So sollte man das nicht sehen. Ich warte auf seine nächste Meldung was daraus geworden ist. ich hoffe, dass es nicht an dem geld scheitert für die Prüfungen. Viel schlimmer ist für die menschen, dass sie hier in berlin, trotz bestandener prüfung, weiter maulkorbpflicht haben. Aber das wird sich demnächst wohl ändern (0:
Habe ja nun lange genug daran gearbeitet (0:
er hatte den hund ja von einen bekannten übernommen, der ihm ein rassegutachten von herrn ... servierte! staffordshire bullterrier - beagle mischling
ich denke, der neue halter wird selbst gewusst haben, dass dem nicht so ganz ist.
der gutachter "sicherte" sich ja ab, indem er vermerkte "elterntiere bekannt". ging bloss nicht daraus hervor, ob dem eigentümer die bekannt waren oder dem gutachter, grins
 
der wird ihn erstmal wohl nicht viel nutzen in berlin
 
bin gespannt, ob er glück hat beim vet, manchmal sind sie ja auch "nett"
 
da Piggy seinen prozess auch in Berlin hatte, geh ich mal davon aus, dass die TE mit nem RA gute chancen hätte.


@ Piggy - hast du schon nen aktenzeichen?

LG
 
Verhandelt wurde am
Amtsgericht Tiergarten in Berlin unter Richterin Fischer.
Aktenzeichen: (319 OWi) 3031PLs 8687/07 (707/07


Zitat GariFHAIN: Die Rassefeststellung Haben SIE DA Nicht Anerkennungen Swiss AviationTraining Das Gutachten "im Alter von 10 monaten" AUSGESTELLT Verwaltungsgemeinschaft Würde ", zu Einem Zeitpunkt, ALS NOCH GAR rassespezifische Ausprägungen Nicht feststellbar Waren". Zitat Ende

Es schon ein Witz wenn das die Begründung ist, dass das Rassegutachten nicht anerkannt wird, denn ab dem 6. Lebensmonat eines Listenhundes haben wir in Berlin MK-Zwang. Die Rassespezifische Ausprägung ist nicht feststellbar, aber jeder OA-Mitarbeiter ist in der Lage die Rasse ab dem 6. Monat zu bestimmen und wenn der es nicht ist, dann aber der ATA. Dieses Argument des OA zerpflügt doch jeder Anwalt. Daran sieht man doch auf welch tönernen Füßen die Ablehnung des Rassegutachtens steht.
 
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