Rainer Priggen (MdL Grüne) zu den Hundeverordnungen

Buddha

20 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe heute diese Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels bekommen. Ich denke, wir sollten Ihrem Aufruf folgen.
NIE WIEDER GRÜN!!!!

Mit Rotti-Grüßen
Buddha

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
DUMPFBACKEN STERBEN NICHT AUS ODER:

NOCH EIN BSE - FALL in NRW! FORTGESCHRITTENES STADIUM! :(((
..........................



Reiner Priggen MdL

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW
Einige grundsätzliche Dinge zur Landeshundeverordnung aus meiner
Sicht:

Die Hundeverordnung der Umweltministerin ersetzt die alte
Gefahrhundeverordnung, von der mir in einer Fachanhörung im Landtag
eine Reihe von Ordnungsamtsleitern aus nordrhein-westfälischen
Kommunen mitteilten (und das steht auch bis heute von Niemandem
widersprochen im Raum), dass diese alte Gefahrhundeverordnung in der
Praxis nicht umsetzbar war. De facto musste ein Hund mehrfach gebissen
haben -und diese Vorfälle mussten auch den Ordnungsämtern bekannt
sein- erst dann konnte gegen die verantwortungslosen Hundehalter
vorgegangen werden. Insofern war diese Verordnung nicht umsetzbar und
bot keinen ausreichenden Schutz für Bürgerinnen und Bürger. Ich
erinnere daran, dass es zu sehr bedauerlichen, tödlichen Unfällen
verursacht von Hunden gekommen ist. Die Fälle in Gladbeck und Hamburg
waren sicherlich diejenigen, die die meisten Diskussionen in der
Öffentlichkeit verursacht haben. Danach bestand zurecht von Seiten der
Bevölkerung die Erwartung, dass die Politik die Grundlagen dafür
schafft, dass in Zukunft das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung
verringert wird. Ich sage ausdrücklich, verringert, weil wir uns
sicherlich darüber einig sind, dass man derartige Unfälle auch bei
allergrößter Sorgfalt nie völlig wird ausschließen können. Es wird
immer verantwortungslose Elemente geben, die in unsachgemäßer Form mit
Tieren umgehen und es wird bedauerlicherweise auch immer wieder
Zwischenfälle geben, die nicht vorhersehbar waren.

Deswegen war es Aufgabe der Umweltministerin, dafür zu sorgen, dass
das Gefährdungspotenzial so weit es irgend ging, verringert wurde. Das
war Anlass für die Hundeverordnung und damit die Novellierung der
alten Gefahrhundeverordnung. Die Umweltministerin hat dabei als ein
grundlegendes Prinzip die so genannte "Beweislastumkehr" eingeführt.
Das heißt, es müssen jetzt die Halter von Hunden der Rasselisten 1 und
2 und von Hunden, die größer als 40 cm und schwerer als 20 kg sind,
unterschiedliche Nachweise erbringen.

Gerade die Hundeverordnung NRW zeichnet sich aber dadurch aus, dass
Menschen, die einen Hund, der mit einem gefährlichen Potenzial in die
Rasseliste eingestuft wird, dennoch von Auflagen befreit werden
können, wenn sie nachweisen, dass dieser Hund ungefährlich und gut
ausgebildet ist. Ich weiß, dass für Hundehalter, die vernünftig mit
ihren Tieren umgehen, im Moment eine zusätzliche Belastung an formalen
Behördengängen und an dem Erbringen notwendiger Nachweise entsteht.
Nach all den Zwischenfällen halten wir dies jedoch für eine zumutbare
Maßnahme, um damit weitest möglich diejenigen, die unsachgemäß und mit
für andere Menschen gefährlichen Zielen Hundehaltung betreiben, davon
auszuschließen. Die neue Hundeverordnung bietet dafür die rechtliche
Grundlage. Sicherlich ist es auch in Zukunft so, dass sie von den
Ordnungsämtern in den Kommunen umgesetzt werden muss. Nur kann sich
jetzt niemand mehr darauf zurückziehen, er hätte keine ausreichende
rechtliche Handhabe, um gegen unzuverlässige und für die Mitmenschen
bedrohliche Hunde umzugehen.

Ich bitte auch zu berücksichtigen, dass die sicherlich zeitweilig
spannungsgeladene Situation zwischen Hundehaltern und anderen Menschen
nicht verursacht worden ist durch die Hundeverordnung unserer
Umweltministerin, sondern durch diese z.T. tödlichen Zwischenfälle und
die Berichterstattung darüber in den Medien. Davon ausgehend ist es
sicherlich gemeinsame Aufgabe von Hundehaltern und der Politik, dafür
zu sorgen, dass wieder ein Stück mehr an Sicherheitsgefühl zwischen
den Menschen mit und ohne Hund entsteht. Ich meine, dazu kann die
Hundeverordnung, bei aller Mühe, dies sie jetzt auch für den Einzelnen
mit sich bringt, beitragen.

Man kann sicherlich mit mir darüber streiten, ob der eine oder andere
Hund notwendigerweise auf der Rasseliste 2 steht, ob man auf die
Rasseliste 2 verzichten könnte und dann z.B. Dobermänner und
Rottweiler ebenfalls der Rasseliste 1 zuschlagen, wie das zum Teil in
anderen Bundesländern geschieht oder ob nicht auch der Deutsche
Schäferhund auf diese Liste gehört. Egal, ob wir die eine oder andere
Hunderasse von den Listen streichen, würde sich jedoch an der
grundsätzlichen Problematik nichts ändern. Ich sehe im Moment keine
vernünftige Alternative, die besser als die jetzige Verordnung die
notwendigen Problemlagen lösen würde. Unser Ziel ist es, jetzt
möglichst zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, weil es
natürlich nicht besonders sinnvoll ist, in 16 Bundesländern
unterschiedliche Hundeverordnungen zu haben. Danach müsste man in
Abstimmung mit der Bundesregelung und mit den in NRW gemachten
Erfahrungen die Landeshundeverordnung überarbeiten.

Niemand -weder unsere Umweltministerin noch die Landtagsfraktion der
GRÜNEN- hat ein Interesse daran, Hundehalter zu schikanieren, warum
sollten wir auch? Ich glaube nur, dass ähnlich wie beim Vorgehen der
Ministerin gegen BSE auch in dieser Frage eine konsequente Haltung
mittelfristig die beste Garantie darfür bietet, dass bestimmte
Gefährdungspotenziale reduziert werden.

Ich finde auch, dass die Vereinbarungen, die das Umweltministrium mit
mittlerweile 15 Zuchtverbänden über die Abnahme der Prüfungen
getroffen hat, ein weiterer richtiger Schritt sind,
verantwortungsvollen Züchtern und ihren Verbänden ein Mehr an
Verantwortung und Beteiligung einzuräumen und damit auch illegalen und
Hinterhofzüchtern, die ausschließlich auf den schnellen Profit aus
sind, das Handwerk zu legen.

Vielleicht sind nicht alle mit meiner Position inhaltlich
einverstanden, ich bitte aber zu berücksichtigen, dass wir als
Politiker den Abwägungsprozess zwischen den Interessen der sich
bedroht fühlenden Menschen und den Interessen derjenigen, die einen
Hund halten möchten, leisten müssen. Das ist keine einfache Aufgabe
und es wäre uns am liebsten, wenn wir keine derartigen Zwichenfälle
hätten und keine Hundeverordnung brauchten. Aber die Realität ist
leider nicht so.

----------

aber er hat ja ne Adresse! :(((

Post: Herrn
Reiner Priggen
MdL
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf


Telefon: 0211/884-2295
0211/884-2859 (Mitarbeiter: H.-D.Heidenreich)

Telefax: 0211/884-3503


E-Mail: [email protected]

Der " Mensch" hat übrigens am 4.2.01 Geburtstag, vielleicht sollten
wir ihm alle unsere "Glückwünsche" übermittelt auf den Postkarten, die
das Elend unserer Hunde wiedergeben. Postkarten mit dem Thema gibt es
ja genug, damit der "Mensch" einen "nachdenklichen" Geburtstag feiern
kann. :((((((((
 
  • 26. April 2024
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Hallo Buddha,

du weißt doch: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !

Er ist aber mit keinem Wort darauf eingegangen, daß es ein Zuchtverbot für 13 Hunderassen in NRW gibt. Warum sollte man mit wesensgeprüften Hunden nicht züchten dürfen? *dummbin?*

Das mit der Geburtstagskarte ist eine tolle Idee. Werde mir gleich das Passende bei Dogsaver raussuchen
smile.gif


Liebe Grüße

Beckersmom
minidaisy.jpg
 
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