R.-P.: Zwei wildernde Hunde zu Kampfhunden erklärt.

Moe

20 Jahre Mitglied
Dalmatiner und Münsterländer sind gefährliche Hunde nach dem
Hundegesetz"

Pirmasens/R.-P., 28.12.01

Das Hobby von Kurt Werner sind seine beiden Pferde und seine beiden Hunde. Die
Pferde sind auf dem Hombrunnerhof untergebracht. Jeden Tag, erzählt er, sei er mit den
Tieren im Wald in der Umgebung des Hofes unterwegs. Ein Pferd reitet er, das andere
führt er mit. Auch seine Hunde, ein Dalmatiner und ein Münsterländer, seien immer dabei.
Ein Hund sei angeleint, der andere laufe nebenher. Aber: "Momentan bin ich nicht
besonders glücklich mit meinem Hobby", klagt er.

Am 6. Dezember sei er durch den Wald oberhalb des Hombrunnerhofes geritten.
"Plötzlich fiel, nach meiner Schätzung in einer Entfernung von 50 bis 60 Metern, ein
Schuss. Das war um 14 Uhr." Er habe sich umgesehen, konnte aber niemanden sehen.
Nach drei bis fünf Minuten sei ein weiterer Schuss gefallen. "Nach diesem Knall stieg
mein Reitpferd, ich wurde abgeworfen und stürzte auf den Waldweg. Das Begleitpferd
riss sich los und rannte davon." Er habe bei der Polizeiinspektion deswegen Strafantrag
wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt. Seiner Meinung nach sei es
unverantwortlich, dort um die se Zeit zu schießen. "Ich weiß, dass in der Umgebung des
Hombrunnerhofes viele Reiter unterwegs sind. Angenommen, das Pferd, vom Schuss
erschreckt, geht durch. Da können schlimme Unfälle geschehen."
Dieser Vorfall, so Kurt Werner, sei eine Fortsetzung dessen, was ihm bereits widerfahren
sei. Er werde ständig von Peter Kiefer, dem zuständigen Förster, wegen seiner beiden
Hunde kontrolliert. Man werfe ihm vor, er lasse seine Hunde streunen. "Auf dem
Hombrunnerhof lasse ich sie springen. Es ist allerdings schon vorgekommen, dass sie in
den Wald rennen, wenn sie eine Spur wittern." Er habe von der Kreisverwaltung einen
Bußgeldbescheid bekommen, weil sie beobachtet worden seien, wie sie ein Reh gehetzt
hätten. Diesen Bescheid finde er in Ordnung. "Ich passe jetzt auf. Schließlich will ich
nicht, dass sie eventuell abgeschossen werden." Jetzt aber habe er von der
Stadtverwaltung ein Schreiben bekommen, seine Hunde seien als "gefährliche Hunde
nach dem Hundegesetz" anzusehen. Man habe ihm zur Auflage gemacht, dass er sie
anleinen müsse, sie müssten gechipt werden, einen Maulkorb tragen und sich einer
Wesensprüfung unterziehen lassen. "Es sind zwei liebenswerte Hunde, tun Kindern,
Katzen oder Hühnern nichts", charakterisiert Kurt Werner seine Hunde.
"Wir haben Kurt Werner schon öfter mündlich verwarnt. Er darf seine Hunde nicht
streunen lassen", erklärt Kiefer. In seinem Fall sei das so, dass man zuerst die Hunde sehe
und etwa fünf Minuten später tauche er mit seinen Pferden auf. Der Forst habe Anzeigen
von zwei Pirschbezirksinhabern unabhängig voneinander, zu verschiedenen Zeitpunkten
erhalten, dass die Hunde Rehe verfolgt hätten. "Daraufhin haben wir handeln müssen."
"Der Wald wird von vielen genutzt", sagt Forstamtsdirektor Werner Kremer, "Jogger,
Biker, Wanderer, Reiter oder Jäger." Jeder dürfe das, wenn er es im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeit täte. So dürfe man auch seinen Hund frei laufen lassen. "Die
Hunde dürfen sich aber nicht unkontrolliert entfernen. Sie müssen auf einen Pfiff sofort
zurückkommen, auch wenn sie 50 Meter weit weg sind."
Wegen der Schüsse am 6. Dezember hat Peter Kiefer bei seinen Jägern recherchiert. Ein
Jagdgast habe zwei Kontrollschüsse auf eine Windwurffläche abgegeben, weil ihm sein
Gewehr runtergefallen sei und er kontrollieren wollte, ob es noch in Ordnung sei. Er habe
sich auf einem Hauptweg befunden. Nach Einschätzung von Kiefer sei dieser Weg zirka
100 Meter entfernt von dem gewesen, den Kurt Werner benutzt habe. Von dort habe er
weder Werner noch die Pferde sehen können. "Ein Jagdgast darf, nach Absprache mit
dem Förster, Wild schießen", erklärt Kremer. "Es steht nirgends geschrieben, zu welcher
Zeit er das tun muss. Er kann durchaus den ganzen Tag jagen, auch um 14 Uhr."
Selbstverständlich werde der Jäger sicherstellen, dass keine Person in der Nähe sei. Auf
keinen Fall dürfe der Jäger mutwillig schießen, beispielsweise um jemand zu erschrecken.
Wenn das nachweisbar sei, verliere der Betreffende seinen Jagdschein und die
Jagdmöglichkeit im Forst auf Lebenszeit. "Und Hunde werden auf gar keinen Fall
abgeschossen, weder vom Jagdgast noch vom Förster. Das machen wir nicht."
"Wir sind vom Forst informiert worden", sagte Dunja Maurer vom Presseamt der
Stadtverwaltung auf Anfrage. "Die Hunde sind mehrfach und von Zeugen gesehen
worden, wie sie Wild gehetzt haben. Damit fallen sie unter die
Gefahrenabwehrverordnung für gefährliche Hunde." Die Mitteilung der Verwaltung an
Kurt Werner habe auch dahingehend gelautet. "Was wir in jedem Fall nachprüfen
werden, ist, ob die Hunde gechipt sind und ob er der Aufforderung, sie einer Prüfung zu
unterziehen, nachgekommen ist." Falls Kurt Werner etwas dagegen einwenden wolle,
könne er sich an die Stelle wenden, die der Stadt die Informationen gegeben hat.


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