Qualzucht langsam alle Hunde betroffen

L

la loca

... wurde gelöscht.
Bitte ganz durchlesen............


Haltungs- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere.

Eine zusammengefaßte Meldung aus KHP vor einigen Tagen:

Berlin - Die Bundesregierung berät z. Z. über einen Antrag der SPD, der
Grünen und der CDU/CSU. Das in Deutschland geltende Verbot von
Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, geregelt in § 11 b des
Tierschutzgesetzes, kann nach Ansicht der Bundesregierung dadurch
ausgehebelt werden, dass völlig legal Tiere aus Qualzüchtungen nach
Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein nationales Importverbot, welches
das unterbinden würde, ist aber aus EG- und völkerrechtlichen Gründen
nicht möglich. Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu
erreichen, wäre ein Ausstellungs- und Haltungsverbot für alle Wirbeltiere
aus Qualzüchtungen.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung durch eine
Änderungsverordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung das bereits
beschlossene Ausstellungsverbot für kupierte Hunde um ein Haltungs- und
Ausstellungsverbot für Hunde aus Qualzüchtungen erweitern will.

Der Deutsche Bundestag forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine
Verordnung zu erlassen, die ein nationales Haltungs- und
Ausstellungsverbot auf alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen nach § 11b des
Tierschutzgesetzes ausdehnt.

<Zitat Ende>

Qualzüchtungen nach § 11b des Tierschutzgesetzes? Was steht denn da drin?
Hier erst einmal der § 11b im Wortlaut [1]:

§ 11 b

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder
gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß
bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst
oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den
artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und
hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.

(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder
gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß
bei den Nachkommen

a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit
Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem
Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu
Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

(3) ... (4) ...

(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit
Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich
ist, die erblich bedingten Veränderungen, Verhaltensstörungen und
Aggressionssteigerungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen und
dabei insbesondere bestimmte Zuchtformen und Rassenmerkmale zu verbieten
oder zu beschränken.

Die Absätze 1 und 2 verbieten also die Zucht von Wirbeltieren, bei denen
später mit erblichen Schäden gerechnet werden muß. Doch wer sagt, wann ein
Tier einen erblich bedingten Schaden hat? Wann leidet ein Tier unter
züchterisch manipulierten Merkmalen? Dazu wurde vom
Bundeslandwirtschaftsministerium (BML) ein Gutachten in Auftrag gegeben,
im dem der Begriff "Qualzucht" näher definiert wurde: Das Gutachten zu
Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes[2]. (Kostenlos zu beziehen
unter
[3])

Da sich das Gutachten auf alle Wirbeltiere bezieht, findet man dort nicht
nur Hunde, sondern auch Katzen, Vögel, Kaninchen usw. aufgeführt. Im
speziellen Teil über Hunde finden sich dann scheinbar nichtssagende
Merkmale wie 'Blue-dog-Syndrom', 'Chondrodysplasie' oder 'Merlesyndrom'.
Aber auch die bekannte Hüftgelenkdysplasie. Wie das Beispiel der
Haarlosigkeit
(Nackthunde) zeigt [4], sind die dortigen Ausführungen höchst umstritten
[auch 5 allerdings auf Katzen bezogen]. Aber auch der Abschnitt über die
Hypertrophie des Aggressionsverhaltens. Allein der Begriff 'Hypertrophie'
im Zusammenhang mit Verhaltensstörungen stößt bei einigen Fachleuten auf
Unverständnis. Zitat aus dem Gutachten: "Kann grundsätzlich in vielen
Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt
in bestimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier
und Pit Bull Terrier". Was soll bitteschön 'Kann grundsätzlich in
vielen...' oder '...in bestimmten Zuchtlinien...' bedeuten. Die Gutachter
empfehlen Wesenstest oder Zuchtverbot aufgrund derartiger vager Annahmen.

Nun kommt Absatz 5 des § 11b ins Spiel: Das BML wird ermächtigt
Qualzüchtungen näher zu bestimmen (besagtes Gutachten) und '...bestimmte
Zuchtformen und Rassenmerkmale zu verbieten oder zu beschränken'. Das
bedeutet, alle im Qualzuchtgutachten aufgeführten Hunderassen können
verboten werden! So geschehen durch Rechtsverordnung in Form der
Tierschutz-Hundeverordnung [6,7,8]. Bislang gilt in der
Tierschutz-Hundeverordnung (THV) nur ein Ausstellungsverbot für kupierte
Hunde. Das soll sich aber ändern. Wenn die THV auf alle Qualzüchtungen
ausweitet wird, sind rd. 150 Hunderassen betroffen, nämlich alle, die in
dem Gutachten aufgeführt sind. Darunter fallen auch beliebte Rassen wie
Dalmatiner, Boxer, Cocker-Spaniel, Schäferhunde oder Dackel.

Wie soll man sich dagegen wehren? Kann man gegen ein Gutachten
Rechtsmittel anwenden wie bei einem Gesetz oder einer Verordnung? Nein.

Das Qualzuchtgutachten wurde in Zusammenarbeit mit Veterinärmedizinern
erstellt. Aber dennoch sind sie die einzigsten, die diesen Irrsinn Einhalt
gebieten können. Jetzt werden standhafte Tierärzte gebraucht. Aber wo
liegt das Problem? Ist es [9]? Oder der Spatz in der Hand...?

Weitere Informationen am
20.06.01 um 20:30 Uhr
in unserer Sendung 'Hunde in Berlin - Spezial'
zum Thema Bundesgestz
im Offenen Kanal Berlin.
Gäste im Studio:
Rechtsanwalt Wildner,
der VDH und ...

Guido Zörner
eNail: g.zoerner@berlin.de


[1]

[2]


[3]

[4]

[5]

[6]www.verbraucherministerium.de/tierschutz/tierschutzbericht_2001/zusammen.htm#h3


[7]

[8]
[9]
 
Hi la loca.

Hab schonmal danach gefragt, aber keine Antwort erhalten:

Bitte bitte, wo finde ich einen Link, wo ich das Qualzuchtgutachten nachlesen kann?
Überall wird auf dieses Gutachten verwiesen, doch es ist einfach nirgends zu finden!

Gruß
tessa


dobi%FCbermauer.gif
 
Anfordern beim #Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat Tierschutz.
Es handelt sich um ein Heft vpm Januar 2000:
Gutachten zur Auslegung von §11 b des Tierschutzgesetztes (Verbot von Qualzüchtungen)
Ich werde demnächst noch einiges zu diesem Thema
veröffentlichen.

la loca
 
Liebe Hundehalterinnen, Hundehalter, Hundefreunde und auch Hundegegner!

Wie Ihr alle sicherlich aus den Medien erfahren habt, tragen unser Bemühungen die ersten Früchte. Gerichte haben entschieden, dass die Verordnungen falsch, ungerecht und unsachlich sind. Der Staat gibt aber nicht auf. Er versucht weiterhin Deutschland mit aller Macht hundefrei zu bekommen. Die neueste Idee von Frau Künast ist die Tierschutz- hundeverordnung vom 02.05.01. Erfreulich ist, dass die Haltung von Hunden mehr geregelt ist und viele Dinge, gerade im Bereich der Zwingerhaltung. für die Hunde verbessert werden. Leider ist im § 11erwähnt, dass bei den Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen ist.
Lt. § 11 b des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden
verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auf treten.
Wir Klagen gegen Landeshundeverordungen, gegen Bundesgesetze und nun sollten wir schnell gegen die Tierschutzhundeverordnung klagen, da unsere Hunde wieder „Killer“ sein sollen. Wir brauchen Unterstützung, sowohl mental als auch materiell.
Und nun ein kleiner Hinweis für die, die immer noch glauben, dass sie nicht betroffen sind.
Die Qualzüchtungen sollen nach § 11 b auch verboten werden.
Das Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes beinhaltet viele unterschiedliche Probleme, die bei der Zucht auftreten, viele davon sind seit Jahren bekannt und werden auch schon seit langem beachtet. Leider will „man“ (unsere Gesetzgeber) jetzt alles was mit Hunden in Verbindung gebracht werden könnte, als negativ und qualgezüchtet
in Verruf bringen. Ich finde es klasse, dass HD-belastete Hunde nicht verpaart werden sollen,
auch größere Zwinger habe ich mir schon immer gewünscht. Meiner Meinung nach sind die
Zwinger immer noch zu klein, außerdem ist es schön, wenn wir für 10 Zuchthunde eine Betreuungsperson benötigen, aber 10 Zuchthunde will ich nicht haben. Ist das dann noch Liebhaberei einer Rasse? Ich wünsche mir Menschen, für die Hunde keine Ware sind und
die LiebhaberInnen einer Rasse sind und diese erhalten wollen. Geld sollte mit Zucht niemand verdienen, es sollte ein Hobby sein.
Wir reden über das Verbot von folgenden Rassen:
Dobermann, Deutsche Dogge, Irish Setter, Pudel, Teckel, Yorkshire Terrier, Bobtail,
Cocker Spaniel, Englische Bulldogge, Sennenhunde, Mops, Rottweiler, Collies, Shelties, Boxer, Chihuahua, Pekinese, Bernhardiner, Chow-Chow, Deutscher Schäferhund,
Leonberger, Mastiff, Neufundländer, Retriever u.s.w..
Deutschland soll hundefrei werden – wie könnt Ihr noch schlafen, während wir Angst um unsere Hunde haben und von Alpträumen geplagt werden???
Nun wollen CDU/CSU, SPD und Grüne, dass die Haltung und Ausstellung von Hunden aus
Qualzüchtungen verboten wird (Antrag Drucksache 14/6052).
Diese Änderung soll umgehend in die Tierschutz-Hundeverordnung übernommen werden, die erst am 01.09.01 in Kraft treten soll. Bestandsschutz soll es natürlich geben, HaHa!!!

Laßt uns schnell gegen diesen Irrsinn kämpfen, bevor es zu spät ist!!!

Viele Menschen denken, dass HundehalterInnen irgendwie anders sind,
ja wir sind anders, aber nicht kriminell, gefährlich und assozial.
Helft uns gegen aggressive Halter und deren Hunde anzugehen,
denn das haben sich alle Regierungen und Polizisten bis jetzt nicht getraut.

Wir lieben unsere Hunde, egal welcher Rasse sie angehören und wir werden
für sie kämpfen, auch wenn es das letzte ist, was wir für unsere Lebensgefährten tun können.

Eure la loca
 
DeutscherBundestag Drucksache14/6052
14.Wahlperiode 16.05.2001


Antrag

der Abgeordneten Marianne Klappert, Heino Wiese, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Ernst Bahr, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Rainer Brinkmann (Detmold), Christel Deichman, Peter Dressen, Annette Fasse, Iris Follak, Günter Graf, Monika Griefahn,
Reinhold Hemker, Gustav Herzog, Iris Hoffmann, Eike Maria Hovermann, Barbara Imhof, Ilse Janz, Ute Kumpf, Werner Labsch, Holger Ortel, Silvia Schmidt, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Karsten Schönfeld, Reinhard Schultz,
Antje-Marie Stehen, Reinhold Strobl, Jella Teuchner, Matthias Weisheit, Lydia Westrich,
Dr. Norbert Wieczorek, Dr. Wolfgang Wodarg, Waltraud Wolff, Heidi Wright, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD, der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Albert Deß, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Helmut Lamp, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus Lippold (Offenbach), Meinolf Michels, Franz Obermeier, Norbert Schindler,Annette Widmann-Mauz, Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen


Haltungs- und Ausstellungsverbot für qualgezüchtete Tiere

Der Bundestag wollte beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das in Deutschland geltende Verbot von Qualzüchtungen bei Wirbeltieren, geregelt in
§ 11b des Tierschutzgesetzes, kann dadurch ausgehebelt werden, dass völlig legal Tiere
aus Qualzüchtungen nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Ein nationales
Importverbot, welches das unterbinden würde, ist aber aus EG- und völkerrechtlichen
Gründen nicht möglich.

Ein geeignetes Mittel, das angestrebte Ziel dennoch zu erreichen, ist ein Haltungs- und
Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere aus Qualzüchtungen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt.

dass die Bundesregierung durch eine Änderungsverordnung zur Tierschutz-
Hundeverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das bereits beschlossene
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde um ein Haltungs- Ausstellungsverbot von
Hunden aus Qualzüchtungen erweitern will.


III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1.die Beratungen mit den Ländern zügig fortzuführen, damit die Änderungsverordnung zur Tierschutz-Hundeverordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.

2.basierend auf § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Tierschutzgesetzes umgehend eine
Verordnung zu erlassen, die ein nationales Haltungs- und Ausstellungsverbot auf alle
Wirbeltiere aus Qualzüchtungen nach § 11b des Tierschutzgesetzes ausdehnt.

3.bei der Änderungsverordnung nach Ziffer 1 und der beabsichtigten Verordnung nach
Ziffer 2 für alle Wirbeltiere sicherzustellen, dass qualgezüchtete Tiere, die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haltungsverbot bereits in Deutschland gehalten
werden, von dem Haltungsverbot nicht erfasst werden.

4.im Rahmen der Europäischen Union und des Europäischen Übereinkommens zum
Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987 (BGBI II 1991 S. 401 ff.) des
Europarates auf ein Verbot der Qualzüchtung von Tieren hinzuwirken.


Berlin, den 16. Mai 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

Deutscher Bundestag Drucksache 14/3505
14. Wahlperiode 06.06.2000

Antrag
der Fraktion der CDU/CSU


Importverbot für qualgezüchtete Tiere

Der Bundestag wollte beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich

1.gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 Tierschutzgesetz durch Rechtsverordnung den Import qualgezüchteter Wirbeltiere zu verbieten;

2.darauf einzuwirken, dass das Europäische Übereinkommen zum Schutz von
Heimtieren um ein Import- und Handelsverbot qualgezüchteter Wirbeltiere
ergänzt wird.


Berlin, den 31. Mai 2000

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion


Begründung:
Nach dem Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes vom
Januar 2000 gibt es eine Vielzahl von Qualzüchtungen. In Deutschland ist nach
§ 11b des Tierschutzgesetzes die Qualzucht von Wirbeltieren mit Ausnahme für
wissenschaftliche Zwecke verboten; ein entsprechendes Verbot gibt es weder in
der EU noch weltweit. Nach der derzeitigen Rechtslage besteht jedoch kein
Verbot des Imports qualgezüchteter Wirbeltiere, insofern erfolgt zurzeit völlig
legal die Einfuhr qualgezüchteter Tiere nach Deutschland. Da das nationale
Zuchtverbot auf diese Weise umgangen wird, müssen unverzüglich die Lücken
im nationalen und europäischen Recht geschlossen werden.
 
Ähm,kann mir das mal jemand erklären?????
Kann es dann passieren,daß ich vielleicht nächstes Jahr keinen Rottiwelpen kaufen kann??????

Bitte klärt mich mal auf,bin wahrscheinlcih zu blöd dafür.
biggrin.gif


Danke schonmal im voraus.

Bis dahin Sera und Dino
 
Du hast recht wenn dieses am 01.09. geschiet das so sein wird.

la loca
 
Hi la loca!!!!

Meintest Du mit der Antwort mich????

Ich habe versucht,daß Qualzuchtgutachten zu bekommen,aber finde es nirgendwo.

Bis dann Sera und Dino
smile.gif
 
Hallo Sera !

Selbstverständlich kannst Du auch im nächsten Jahr noch einen Rotti-Welpen kaufen , wenn Du die Bestimmungen der HVO erfüllst.
Ich habe das Qualzuchtgutachten vorliegen , weiß also, wovon ich rede !
Du kannst es Dir kostenlos online bestellen unter

Lieben Gruß von Vera

rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
solange nur unsere ²kh² rassen zu ben betroffenen zählten, waren wir eine minderheit die gegen diesen willkürlichen irrsinn kämpfte,
mittlerweile sind fast alle hundehalterbetroffen,den einzigen vorteil den wir dadurch haben ist das wir keine minderheit mehr sind und an wählerpotential dazugewinnen.nur und nur durch wahlen haben wir die macht diesen irrsinn zu stoppen ich brauch wohl nicht mehr zu betonen das die fdp die einzige parteil ist , die sich gegen rasselisten ausspricht meine stimme haben sie.

wir könnten ja mal im forum me anstimmung starten wer was wählen würde und dann dieses den parteien zukommen zu lassen

gruß pepper
 
Hallo Pepper !

Du hast recht , jedoch mit einer nicht unwesentlichen Einschränkung !
Es gab bereits vor Inkrafttreten der HVOn Hundehalter , die sich für die sogenannten "Kampfhunderassen" eingesetzt haben , obwohl sie selbst keinen dieser Hunde hielten !!!

Vera

rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
Nochmal für alle
die informationen hat eine Freundin (Tierschützerin) mit Größter Mühe zusammengesammelt.
Teile dieser Unterlagen hat sie bei der SPD angefordert(schriftlich).
Politiker suchen ander lücken um Deutschland Hundefrei zu bekommen.
Ich denke wir sollten dieses ernst nehmen und etwas dagegen tun bevor es zu spät ist (denn wir haben noch bis zum 01.09.01 zeit).
Begreift es doch entlich ALLE Hunderassen dann Betroffen.
Eure la loca
 
Fehler sind gewollt und zur Belustigung der Leser da.
la loca
 
Hallo, Sera,

Du fragst, ob Du im nächsten Jahr noch Rotti - Welpen kaufen kannst. Ich muß Bickrotti widersprechen, die selbstsicher (gestützt auf das Qualzuchtgutachten) Deine Frage mit "ja" beantwortet.
Entscheidend, was politisch (=gesetzmäßig) geschieht ist das auf das Gutachten aufbauende Gesetz bzw. die Verordnung, nicht das Gutachten.Das ist nur die Ausgangsbasis.
Danach wäre (wenn die weiter oben von Lalo dargestellten Anträge der SPD, Grünen und CDU/CSU das Züchten, das Importieren und das Halten von Rottweilern verboten.
Das Prob beim Rotti ist nicht die kupierte Rute. Der Rotti fällt u.a. (!!) unter die Qualzucht, weil er an einem "Stummelschwanz" leidet, der - so wird das Gutachten von den Politikern gelesen - genetisch bedingt, also nicht korrigierbar ist. Solche Qualzuchten unterliegen dem absoluten Zucht, Ausstellungs-, Import- und Haltungsverbot.
Aus die Maus für den Rotti.
So wird es auch mindestens den im Gutsachten direkt genannten 41 + 4 Hunderassen gehen. (Die 4 bezieht sich auf die Terrierrassen, die in einem besonderen Abschnitt im Gutachten als genetisch bedingt aggressiv erwähnt werden.)

Es wird, Zeit, daß wir auch gegen die Tierschutz - HundeVO antreten. Sie betrifft nun wirklich ca. 150 Rassen.
Ich warne Neugierige: Seid nicht zu vertrauensvoll gegen die Politiker. Die lassen Euch nur kaltlächelnd an sich ran, damit Ihr nahe genug für die Klinge seid, die sie Euch dann in den Bauch rammen!!

Ted
Dobermann3
 
Danke Ted für deine Hilfe.
Ich hoffe einige werden jetzt wach.
la loca
 
Hallo Ted !

Es ist absolut schade und unnötig , sich der Praktiken der Blöd-Zeitungs-Journaille zu bedienen !
Hast Du das Qualzuchtgutachten überhaupt gelesen ? Wenn nicht , wovon ich ausgehe , empfehle ich es Dir wärmstens , um solcherart Falschaussagen , wie von Dir getätigt , von vornherein zu vermeiden .
Weißt Du überhaupt , was der Begriff Qualzucht beinhaltet ???
Qualzucht ist die GEZIELTE ZUCHT auf tierschutzrelevante Merkmale .
Das der Rotti auf Stummelrute gezüchtet wird , ist ja wohl der größte Witz.
Also : Wer lesen kann , ist klar im Vorteil !
Informier Dich bitte , bevor Du hier solche Enten in die Welt setzt und unangemessene Unsicherheit verbreitest ! Den gleichen Appell richte ich an la loca !!!

Vera

rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
Nun verstehe ich nur noch Bahnhof.
Also laut meines Wissens,wurde die Rute beim Rotti kupiert ,was aber seit 1998 verboten ist.
Was ist denn dann beim Rotti Qualzucht?????

Bis dahin Sera und Dino
 
Erstens: entscheidend für die Regelung ist NICHT das Gutachten!!!! Sondern die sich daraus ergebenden GESETZE verdammt noch mal!
Aber trotzdem:

"Vorkommen
Kmnick- und Kotrkenzieherschwanz treten sporadisch oder familiär gehäuft bei Fran.-Bulldogge, Eng.-Bulldog, Mops, Teckel u.a. auf, STUMMELSCGHWANZ bei Bobtail, Cocker Spaniel, Entlebucher Sennenhund, ROTTWEILER u.a. (Wegner, 1995)" Zitat Ende.
Das war nicht die Bildzeitung, Bick, das war das Gutachten in seiner Eindeutigkeit auf Seite 16.
Gruß
Ted
Dobermann3

P.S.: Ich kann nur sagen: Das Gutachten ist letztendlich NICHT ENTSCHEIDEND!
entscheident sind die Gesetze!! Un die werden ab 01.09.2001 Gültigkeit erlangen und werden über das Gutachten WEIT HINAUS GEHEN!!!
Also nix BILD, sondern reale Politik - eine gefährliche noch dazu!
 
Hi Ted ich glaube wir werden leider nicht verstanden.
schade...................

la loca
 
oh doch ihr werdet schon verstanden *seufz* ich sehe das ganze ebenso als einen versuch sämtliche hunde aus deutschland zu entfernen.

blinky.gif
 
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