Prozess gegen Kampfhundbesitzer in Hamburg

merlin

20 Jahre Mitglied
Meldung vom 30.11.2000 21:00

Prozess gegen Kampfhundbesitzer in Hamburg

Hamburg (AP)
Vor dem Hamburger Landgericht müssen sich ab (dem morgigen) Freitag die beiden Halter der Kampfhunde verantworten, die am 26. Juni in der Hansestadt einen kleinen Jungen totgebissen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-jährigen Ibrahim K. Körperverletzung mit Todesfolge, seiner 19 Jahre alten Freundin Silja W. fahrlässige Tötung vor.

Der junge Mann war mit zwei freilaufenden Kampfhunden der Rasse American Staffordshire-Terrier unterwegs, als die Hunde plötzlich eine Mauer übersprangen und auf einen Schulhof stürmten. Dort fielen sie über den sechs Jahre alten Volkan her und bissen den Jungen zu Tode. Polizisten erschossen die Hunde. Für die Kampfhunde hatten die Behörden wegen früherer Beißereien Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet, den der Angeklagte aber ignorierte. Seine Freundin war bei dem Unglück nicht dabei, wird aber belangt, weil sie ihren gefährlich Hund dem Angeklagten mitgab, obwohl sie laut Staatsanwaltschaft wusste, dass er nicht damit umgehen konnte. Der 24 Jahre alte Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.

Der Tod des kleinen Jungen löste eine Welle der Empörung über das Halten von Kampfhunden aus. Der Zorn der Bürger führte dazu, dass in allen Bundesländern die Vorschriften für die Haltung von Kampfhunden verschärft wurden und die Tiere praktisch von den Straßen verschwunden sind.
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Die Süddeutsche Zeitung schreibt :
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VORSCHAU - Prozess gegen Halter von Kampfhunden in Hamburg

- von Christine Jähn und Mechthild Klein -

Hamburg, 29. November (Reuters) - Fünf Monate nachdem zwei Kampfhunde in Hamburg einen sechsjährigen Jungen totgebissen haben, müssen sich ab Freitag zwei Hundehalter vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft einem 24-Jährigen vor, dass er seinen American Staffordshire Terrier und den Kampfhund seiner Freundin auf einem Schulgelände im Stadtteil Wilhelmsburg frei laufen ließ. Die Tiere hatten sich vor den Augen der Schulkameraden auf den Jungen gestürzt und ihn durch Bisse verletzt. Die tödlich Attacke löste eine bundesweite Debatte über die Haltung von Kampfhunden aus, in deren Folge mehrere Bundesländer ihre Hundeverordnungen verschärften. Tierschützer kritisieren, die Bestimmungen seien zu unübersichtlich.

Die Anklage wirft dem 24-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Wegen des gleichen Vorwurfs ist seine 19-jährige Freundin angeklagt. Ihr lastet die Staatsanwaltschaft an, dass sie dem 24-Jährigen ihren Hund ohne Maulkorb und Halsband überließ, obwohl ihr die Unzuverlässigkeit des Hundes hätte bekannt sein müssen. Der Hundehalter hatte der Staatsanwaltschaft zufolge bereits mehrere Verwarnungen wegen Beißattacken seines Hundes erhalten. Augenzeugen hatten berichtet, sie hätten gesehen, wie der Mann seinen Hund auf einem Spielplatz scharf gemacht habe.

Zwei Tage nach dem Tod des kleinen Volkan erließ der Hamburger Senat eine neue Hundeverordnung, die ein generelles Kampfhundeverbot vorsieht. Danach ist die Haltung von Pitbulls, American Staffordshire Terriern und Staffordshire Bullterriern sowie Kreuzungen der drei Hunderassen nicht mehr erlaubt. Bei zehn weiteren Hunderassen ist die Haltung nur noch unter Ausnahmen möglich. Darüber hinaus wurde ein genereller Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde erlassen.

Unter dem Druck der öffentlichen Diskussion verschärften damals auch andere Bundesländer ihre Hundeverordnungen. Versuche der Innenministerkonferenz, eine einheitliche Linie unter den Bundesländern zu finden, scheiterten aber. So ist weiter umstritten, was unter einem gefährlichen Hund zu verstehen ist.

Das Verbot einzelner Hunderassen in den Ländern löste zum Teil Panikreaktionen unter Besitzern aus. Verunsicherte Hundehalter setzten ihre Tiere aus, weil sie Bußgelder fürchteten. Besitzer anderer Hunderassen fühlten sich zu unrecht mit skrupellosen Haltern, die ihre Tiere zu Waffen gemacht hatten, über einen Kamm geschert.

Die Zwinger der Tierheime sind seitdem mit Vierbeinern überfüllt. Große Hunde bleiben Dauergäste in vielen Heimen, weil sie kaum noch vermittelt werden können. Der Deutsche Tierschutzbund, der über 500 Tierheime in Deutschland unterstützt, kritisiert, dass die Länder sich bislang nicht auf ein bundeseinheitliches Verfahren geeinigt haben. 16 verschiedene Länderverordnungen sorgten für Verwirrung, beklagt Pressesprecher Thomas Schröder. Früher habe der Verband Hundebesitzer beraten, wenn sie ins Ausland reisten. Inzwischen müsse der Verband aufklären, wenn eine Familie mit einem Hund von einem Bundesland in das andere fahren wolle.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz mit Import- und Zuchtverboten für gefährliche Hunde sowie eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle 5,6 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Damit soll erreicht werden, dass Halter bei Zwischenfällen schnell ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden können.

Einer Zwischenbilanz der Stadt Hamburg zufolge ist die Zahl der Verstöße gegen den Leinen- und Maulkorbzwang nach der Verschärfung der Hundeverordnung deutlich zurückgegangen. Im Prozess gegen die beiden Hundehalter vor dem Landgericht soll geklärt werden, wie es zu dem Tod des kleinen Volkan im Juni kommen konnte.

kle/jcs/gwa
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 01. Dezember 2000 editiert.]
 
  • 20. April 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Habe die Nachricht heute im Radio gehört, allerdings wurde da von Pittis gesprochen. Sie werden es nie verstehen, hauptsache alle weg.
Bin ja mal gespannt was da raus kommt.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Und noch ein Beitrag:

Volkan-Prozess: Die Eltern wollen jetzt doch erscheinen
Nebenklage erwartet schwieriges Verfahren

von Jörn Lauterbach

Der "Todesfall Volkan" hat in ganz Deutschland für kontroverse Diskussionen um Zuchtmethoden, Hundehaltung und den Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden gesorgt. Doch die Große Strafkammer 4 des Hamburger Landgerichts hat sich trotz des vorhersehbaren Mediendrucks vorgenommen, daß in in Saal 237 an den vermutlich rund 10 Verhandlungstagen allein um die Schuld oder Unschuld des Halters Ibrahim K. gehen darf. "So tragisch das ganze Geschehen ist, für Juristen wird diese Verhandlung hochinteressant werden", prophezeit der Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwalt Thomas Hansen-Siedler. An seiner Seite werden am Freitag die Eltern Volkans sitzen. " Sie wollten das lange Zeit nicht", so Hansen-Siedler, "aber jetzt haben sich doch beide dazu entschlossen. Sie sind noch immer schwer traumatisiert, vielleicht kann dieser Prozess bei der Bewältigung helfen." Eine hohe Bestrafung des Halters des Kampfhundes "Zeus" will er seinen Mandanten aber im Vorfeld nicht versprechen: "Es ist schwierig vorherzusehen, wie das Gericht die Beweislage bewerten wird."
Ibrahim K. ist von der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden - bei einem Schuldspruch sind im drei Jahre Haft sicher, 15 Jahre sind maximal möglich -, seine Freunding Silja W. muß sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, die auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft sogar die Eröffnung eines Verfahrens wegen Totschlags angestrebt, aber das Amtsgericht lehnte einen entsprechenden Antrag ab.
Die Vorhersehbarkeit des tödlichen Geschehens, die für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nachgewiesen werden müsste, wollen Nebenklage und Staatsanwaltschaft durch diverse Zeugenaussagen und Fotobeweise erbringen. "Wir wissen jetzt, dass Zeus schon öfter über die Schulhofmauer gesprungen ist, auch an höheren Stellen. Und wir haben diverse Vorfälle recherchiert, die belegen, wie oft der Hund schon zugebissen hat - mehrfach waren auch Menschen betroffen." Anderslautende Schutzbehauptungen des Angeklagten könnten widerlegt werden. Ibrahim K. hatte in der polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass Zeus vorher nie über die Mauer gesprungen sei.
Im Prozess wird sein Verteidiger Michael Wulff aller Voraussicht nach einen Freispruch fordern, weil es sich bei den tödlichen Bissen um einen tragischen, aber nicht vorhersehbaren Unfall gehandelt habe. Um dies Argumentation zu stützen, gehen die Anklagevertreter davon aus, dass Wulff eigene, bislang nicht bekannate Zeugen benennen will. Strafmildernd dürfte sich auch auswirken, dass sich der Hundehalter während des Angrifs auf seinen American Staffordshire Terrir geworfen hatte, um Schlimmeres zu verhindern - allerdings ohne Erfolg.
Wenngleich dieser Prozess allein die persönliche Schuld oder Unschuld des Angeklagten ermitteln soll, werden indirekt aber auch die zuständigen Hamburger Behörden auf der Anklagebank sitzen. "Was am 26 Juni geschehen ist, liegt auf der Hand. FÜr die Eltern ist es besonders wichtig zu erfahren, wie es dazu kommen konnte - und warum die Behörden nicht eingegriffen haben, obwohl Zeus mehrfach aktenkundig geworden war", so Hansen-Siedler. Auch die zahlreichen Journalisten türkischer Zeitungen interessiert vor allem dieser Punkt. "Das Aufsehen in der Türkei war so groß, dass die Eltern nach der Beerdigung aus ihrem Heimatland flohen, um en vielen Nachfragen zu entgehen."


Beckersmom
 
Ich bin ja mal gespannt. Der Verteidiger von Ibrahim weist für seinen Mandanten alle Schuld von sich. Schließlich konnte Ibrahim ja nicht wissen, daß Zeus so reagieren würde. Hm.... Hoffentlich wird in diesem Prozeß nicht wieder die potentielle Gefährlichkeit einiger Hunderassen pausenlos angeführt.

Ich warte auf das Urteil und die Urteilsbegründung,
watson
 
Gestern war ein Bericht über den Vorfall im Vorgriff auf den beginnenden Prozess im TV
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er Verteidiger schiebt alles auf den Hund,weil der in einem umzäunten Hinterhof war. Man hat den Hund in einem Video gesehen wie er einen Mann auf ner Parkbank "angemacht" hat. Der Halter hat ihn schön gewähren lassen
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Auch die ehemalige Züchterin (hat die Zucht hingeschmissen) kam zu Wort:Sie hat sich oft mit K: heftig gestritten wg.seiner "Erziehung" des Hundes . K. hat unumwunden zugegeben den Hund als Statussymbol zu halten.Sie war auch der Meinung der Hund sei mit anabolen Steroiden gedopt,denn so einen Brocken hatte sie vorher noch nicht gesehen.
Das war aber auch ein Bulle von Hund.

Dobi
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HH1 Teltext:
Im prozess um die tötliche Kampfhundattake auf den 6 jährigen Volkan am 26 Juni in Wilhelmsburg hat die mitangeklagte Freundin(19) des hundebesitzers Ibrahim.k(24)eine Mitschuld eingeräumt.

"Ich habe die Gefahr nicht genau gesehen und wohl auch verdrängt.Deshalb bin ich mitverantwortlich für den Tod des Jungen",so Silvia W.
Sie hatte dem Freund die Kampfhunde "Zeus"und "Gipsi"ohne Leine und Maulkorb zum Spazieren gehen überlassen.Die Tiere sprangen über eine Mauer und zerfleischten den Jungen.Ibrahim.k wollte sich nicht äußern.

Dies steht heute im Text von HH1.
Nicole
 
Das läuft auch schon den lieben langen Tag hier im Radio. Man sollte wirklich heute Abend mal RTL-Journal gucken....

Nicht diese Attacke war der Grund für die Verordnungen. In Schleswig-Holstein lag der Entwurf schon im April vor.

Dobi: Das habe ich auch gesehen. Da wurde von der ehemaligen Züchterin auch noch gesagt, daß dem Hund auch Drogen unter die Lefzen geschmiert wurde, damit er noch weniger Schmerz spürt.

Den Film den man da gesehen hat, ist ein Video zu einem Musikstück gewesen.

Ich hoffe nur, daß der Anwalt damit nicht durchkommt *grummel* und wohlmöglich eine Bewährungsstrafe für Ibrahim dabei rausspringt.

Traurige Grüße

Sunny the
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Melanie & Staff-Bull Darius
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[Dieser Beitrag wurde von Sunny73 am 01. Dezember 2000 editiert.]
 
Erst Pit, dann Staff..zum Schluß waren die Hunde Bullies.Ich muß immer wieder den Kopf schütteln. Na zumindest sind die Autoren innerhalb des Berichtes bei einer Rasse geblieben. Es gibt nämlich auch Berichte, wo innerhalb dieser,aus Staffs auf einmal Bullys werden oder aus Pits dann Staffs.

sunny, mh..der Grund war der Vorfall nicht, aber der Auslöse dafür, das die Verordnungen unüberarbeitet und in einem Eilverfahren erlassen worden sind.Es liegen viele Gestzesentwürfe vor, und meißt werden dann nur 10 von 100 auch zum Gesetzt gemacht. Ich denke, das dieser Vorfall in Hamburg bewirkt hat, das die Vo`s so schnell in Kraft getreten sind.

liebe Grüße



pitterinchen

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Meldung vom 01.12.2000 15:42

«Ich weiß, dass ich mit der Schuld leben muss»

Kampfhundbesitzerin gesteht zum Prozessbeginn Mitschuld am Tod von Volkan - Aussage unter Tränen Von AP-Korrespondent Claus-Peter Tiemann
Hamburg (AP)

Als die kindliche Silja W. den schrecklichsten Moment in ihrem jungen Leben schilderte, wurde es ganz still im Gerichtssaal 237 in Hamburg: Unter Tränen erzählte die wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte, wie ihr Kampfhund-Weibchen Gypsy und dessen Artgenosse Zeus am 26. Juni den sechs Jahre alten Volkan zu Tode gebissen haben und sie konnte nichts dagegen tun: «Als ich ankam, habe ich jemanden da liegen sehen. Ich habe versucht, die Hündin festzuhalten. Aber sie ist mir aus den Händen gerutscht und noch mal auf den Jungen losgegangen.»

Am ersten Tag des Prozesses gegen die 19 Jahre alte Frau und ihren Freund Ibrahim K. gestand Silja W. ihre Mitschuld ein. Ihr wegen des schlimmeren Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge angeklagter Freund Ibrahim K. verweigerte die Aussage.

Der Fall des toten Volkan hatte ganz Deutschland erschüttert: Der 24-jährige Ibrahim K. war mit den zwei frei laufenden Kampfhunden Gypsy und Zeus der Rasse American Staffordshire Terrier am 26. Juni im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg unterwegs. Die Hunde übersprangen plötzlich eine 1,50 Meter hohe Mauer und rannten auf einen Schulhof zu einer Gruppe spielender Kinder. Sie fielen über Volkan her und bissen den Jungen zu Tode. Ibrahim K. und später auch seine Freundin versuchten, die Tiere zu bändigen, aber ohne Erfolg. Polizisten erschossen die Hunde.

Die Vernehmung von Silja W. machte schnell klar, dass sie und ihr Freund Ibrahim K. mit den beiden Kampfhunden völlig überfordert waren und dass sie die Tiere möglicherweise sogar scharf gemacht hatten. Beide Hunde durften oft frei herumlaufen und kamen mit anderen Hunden nicht zurecht. Zeus, der Hund von «Ibo», wie Ibrahim K. nur genannt wurde, trug öfter schwere Stahlketten um den Hals, um die Nackenmuskeln zu trainieren. Silja W. trainierte auf dem Schulgelände, wo die Hunde später zubissen, mit ihrer Hündin Gypsy. «Viele Menschen haben Angst vor den Hunden gehabt», erzählt sie, deshalb habe sie die Tiere auch meist an der Leine geführt.

Auflagen der Behörden

Wohl nicht oft genug, denn die Tiere bissen zu. Im Frühjahr ordneten die Behörden deshalb strenge Auflagen an: Zeus und Gypsy mussten Maulkörbe tragen und an der Leine gehalten werden. Ibrahim K. durfte nur noch mit einem Hund zur Zeit ausgehen. Am 26. Juni beachteten die Angeklagten keine einzige dieser Auflagen.

Der Hauptangeklagte Ibrahim K. gab sich am ersten Verhandlungstag cool: Er verweigerte die Aussage, saß im grauen Hemd und mit Vollbart ungerührt neben seinem Anwalt. Silja W. dagegen zeigte tief erschüttert ihre Schuld: «Ich fühle die Schuld, und ich weiß, dass ich mit der Schuld leben muss.» Zu den im Gerichtssaal nur drei Meter entfernt sitzenden Eltern von Volkan sagte sie, sie hoffe sehr, dass diese die Kraft fänden, mit dem ganzen Schmerz zu leben. Oft konnte die 19-Jährige nicht weitersprechen, weil sie so sehr weinen musste.
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Meldung vom 01.12.2000 16:24

Kampfhundbesitzerin gesteht Mitschuld am Tod von Volkan ein

Prozessbeginn in Hamburg - Paar vor Gericht
Hamburg (AP)

Zu Beginn des Prozesses um den im Juni von zwei Kampfhunden totgebissenen sechsjährigen Jungen in Hamburg hat eine der beiden Angeklagten ein Geständnis abgelegt: Die 19 Jahre alte Silja W. sagte unter Tränen vor dem Hamburger Landgericht: «Ich bin mitverantwortlich dafür, dass der kleine Volkan jetzt tot ist.» Die junge Frau war Halterin eines der Hunde und muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Hauptangeklagte, ihr Freund Ibrahim K., verweigerte die Aussage.

Ibrahim K., dem der andere Hund gehörte, muss sich wegen des schwerwiegenderen Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Sein Anwalt Michael Wulff erklärte am Rande des Prozesses, er gehe von einem Freispruch aus.

Der 24-Jährige mit dem Spitznamen «Ibo» war mit den zwei frei laufenden Kampfhunden Gypsy und Zeus der Rasse American Staffordshire Terrier am 26. Juni im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg unterwegs. Die Hunde übersprangen plötzlich eine 1,50 Meter hohe Mauer und rannten auf einen Schulhof zu einer Gruppe spielender Kinder. Sie fielen über Volkan her und bissen den Jungen zu Tode. Polizisten erschossen die Hunde.

Gleich zu Beginn der Verhandlung gestand Silja W. ihre Mitverantwortung: «Ich fühle die Schuld, und ich weiß, dass ich mit der Schuld leben muss.» Zu den im Gerichtssaal nur drei Meter entfernt sitzenden Eltern von Volkan sagte sie, sie hoffe sehr, dass diese die Kraft fänden, mit dem ganzen Schmerz zu leben. Oft konnte die 19-Jährige nicht weitersprechen, weil sie so sehr weinen musste.

Noch während des Angriffs der Hunde hatte die junge Frau von einem Kind erfahren, was passiert war, und war zum Schulhof gelaufen. Sie habe noch versucht, ihren Hund festzuhalten, sei aber zu schwach gewesen: «Dann konnte ich sie nicht mehr halten. Sie ist mir aus den Händen gerutscht und ist noch mal auf den Jungen losgegangen.»

Für die Kampfhunde hatten die Behörden wegen früherer Beißereien Leinen- und Maulkorbzwang angeordnet, den der Angeklagte aber ignoriert hatte. Seine Freundin war bei dem Unglück zunächst nicht dabei, wird aber belangt, weil sie ihren gefährlichen Hund dem Angeklagten mitgegeben hatte, obwohl sie laut Staatsanwaltschaft wusste, dass er nicht damit umgehen konnte. Silja W. sagte, sie und ihr Freund hätten die Tiere schon früher oft frei herumlaufen lassen. Sie wirkte vor Gericht ausgesprochen kindlich und machte nicht den Eindruck, als könne sie einen Kampfhund beherrschen. Der 24-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.

Der Tod des kleinen Jungen hatte eine Welle der Empörung über die Kampfhundehaltung ausgelöst. Der Zorn der Bürger führte dazu, dass in Deutschland die Vorschriften für die Haltung von Kampfhunden deutlich verschärft wurden und die Tiere praktisch von den Straßen verschwunden sind.
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Es ist das eingetreten was ich befürchtet habe, ein erneuter Sinneswandel der Presse. Die Worte "Bestie", "Killerhund", "Kampfmaschine" usw. tauchen wieder vermehrt in den Berichterstattungen auf. Unterstützt wird es von der Verteidigungsstrategie des Ibrahim K.. Wie sagte sein Anwalt doch so "schön"? Sein Mandant wäre unschuldig. Er hätte zwar gewußt, daß diese Hunde potentiell gefährlich seien, habe aber die Gefahr unterschätzt. Er könne nichs dafür, daß diese Hunde diese Gefährlichkeit in sich tragen. Und so weiter, blablabla...
Ich kann nur hoffen, daß im Prozess die Gefährlichkeit des Angeklagten ausreichend gewürdigt wird. Gib ihm eine Katze, er wird auch diese so mißhandeln, daß sie sich mit Krallen und Zähnen zukünftig gegen jeden Menschen wehren wird.
Die Taktik der Verteidigung wird uns um Monate zurückwerfen.

bin sauer
watson
 
Hi Watson,
na vergiss mal nicht, dass der ärmste ja hier in Deutschland bestimmt eine schwere Kindheit gehabt hat, und eigentlich ist er ja auch nicht gefährlich, nur unverstanden oder so ... grrrr ... und dann noch diese angeblich so bekannte Hundekennerin, die ja auch die Gefährlichkeit der Hunde bestätigen will ...

Samaya
 
Hallo Samaya,

erinnere mich bitte nicht an diese so bekannte Verteidigungstaktik bei Verbrechern. Eine schwere Kindheit? Ich muß lachen!!!
Hier der neue Bericht über den Prozeß,

watson


Zum Prozeß in Hamburg


Fünf Monate nach dem tödlichen Kampfhundeangriff auf den sechsjährigen Volkan in Hamburg hat am Freitag vor dem Landgericht die juristische Aufarbeitung des Geschehens begonnen.

"Ich hätte das Tier gar nicht halten dürfen." Die Einsicht von Silja W. kommt fünf Monate zu spät. Am 26. Juni starb der sechsjährige Türke auf einem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg. Siljas Staffordshire-Hündin Gipsy und der Pitbull-Terrier Zeus ihres Freundes Ibrahim K. brachten dem Kind die tödlichen Bisswunden bei.

Die 19-jährige Silja W. räumte gleich zu Beginn des ersten Verhandlungstages eine Mitschuld an dem schrecklichen Geschehen ein, das seinerzeit bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Sie habe "nicht rechtzeitig erkannt", dass ihre Staffordshire-Hündin für Menschen gefährlich geworden war, sagte sie. Es tue ihr "unendlich Leid". Sie hoffe nur, dass Volkans Eltern die Kraft finden werden, "mit dem großen Schmerz zu leben". Die Eltern vernahmen, noch immer tief von Trauer gekennzeichnet, im Gerichtssaal die von einem Dolmetscher übersetzten Worte. Auf die Frage, warum sie sich nicht bereits früher entschuldigt habe, sagte Silja: "Ich habe nicht das Recht, die beiden um Verzeihung zu bitten."

Die Hilflosigkeit der jungen Frau, Probleme zu bewältigen, scheint denn auch mit Auslöser für die letztendlich tragischen Ereignisse zu sein.

Alarmsignale, dass sie ihren American Staffordshire Terrier nicht mehr im Griff hatte, gab es schon vor dem Unglückstag von Wilhelmsburg. So biss sich das Tier mit einem anderen Hund, fiel eine Frau an und attackierte ein Mädchen. Damals habe die Halterin überlegt, ob sie das Tier, welches sie als Welpe im Alter von 5 Wochen bekommen hatte, abschaffen sollte. "Ich habe es nicht getan, ich habe so sehr an dem Hund gehangen, aber es wäre richtig gewesen", sagte sie vor Gericht.

Einige Zeit trug ihr Hund daraufhin einen Maulkorb, doch als der verschlissen war, lief das bissige Tier wieder ohne Korb umher. Wie sie denn ihr Tier erzogen habe, wollte der Richter wissen. Als die Angeklagte antwortete, stellte sich heraus, dass die Angeklagte ihr Tier offenbar nicht unter Kontrolle gehabt hatte. Sie und ihr Freund seien zuletzt mit den Tieren immer weniger in die Öffentlichkeit gegangen, weil die Menschen Angst vor den Hunden gehabt hätten. Die Angeklagte bestätigte, dass ihr Freund seinem Hund gelegentlich eine schwere Eisenkette über den Nacken hängte, um das Tier weiter zu kräftigen.

Die beiden Angeklagten bedienen die klassischen Klischees von Kampfhundehaltern. Beide gingen keiner Arbeit nach, verbrachten die meiste Zeit gemeinsam in der Wohnung. Mit den Hunden ließ sich offenbar das Ego aufpolieren, wenn sie "unter Freunden unangeleint" für Respekt sorgten.

Eigentlich, so sagte die 19-Jährige aus, wollten die beiden an jenem Tag einkaufen gehen, ohne die Hunde. Die mussten schnell noch Gassi geführt werden, was Ibrahim erledigte. Er sei mit beiden Hunden unangeleint auf den an das Schulgelände angrenzenden Hof gegangen, sagte Silja W. aus. Als die Hunde auf die spielenden Schulkinder aufmerksam wurden, sprangen sie über eine anderthalb Meter hohe Mauer und stürzten sich auf die Schüler. Dabei brachte die Hündin Volkan zu Fall und biss ihn in den Kopf. Später stürzte sich auch noch der Rüde von Ibrahim auf den Jungen.

Sie sei in ihrer Wohnung gewesen, als ihr gemeldet wurden, die Hunde griffen Kinder an, berichtete die 19-jährige Angeklagte. Sie sei auf den Schulhof gelaufen und habe versucht, ihren Hund von dem Kind wegzureißen, sei aber zu schwach gewesen. Sie habe ihn einmal kurz losbekommen, "doch dann konnte ich sie nicht mehr halten", sagte W. dem Gericht. Das Tier habe sich wieder auf den am Boden liegenden Jungen gestürzt. Dann habe sie nur noch geschrien: "Erschießt die Hunde", sagte die Frau. Mit Schüssen aus einer Dienstpistole setzte die gleichfalls alarmierte Polizei einen Schlusspunkt unter das Schreckensszenario. Das Gericht muss nun herausfinden, welche Verantwortung die beiden Halter tragen, deren Tiere zu Kampfmaschinen entarteten.
Ibrahim K. selbst machte keine Aussage. Er sei bedroht worden, deshalb wolle er abwarten, hieß es. Am kommenden Verhandlungstag sei aber mit seiner Aussage zu rechnen. Sein Verteidiger sagte, er halte die Vorwürfe nicht für gerechtfertigt, da das Verhalten der Hunde nicht vorhersehbar gewesen sei. Daher rechne er mit einem Freispruch.
 
Wenn ich das schon höre: das Verhalten der Hunde sei nicht vorhersehbar gewesen .... Für was sich Anwälte so alles hergeben!
 
Die Rechtsprechung ist eben so, daß jeder Angeklagte das Recht auf einen Anwalt hat. Sieh Dir mal die Prozeße gegen Kinderschänder an. Dann weiß man, wofür sich Anwälte alles hergeben, leider.

watson
 
Ja klar Watson, ich habs mir nur grade mal so richtig bewusst gemacht ... Anwälte, die um des Erfolges und des Ansehens wegen solche Fälle haben und gewinnen wollen, ... was mag in denen vorgehen???

Samaya
 
Wenn Ibrahim aussagen würde, dann wäre die Verteidigungstaktik seines Anwalts dahin.

In Bezug auf schlechte Kindheit: Bitte vergesst nicht, daß er ein diskriminierter Ausländer ist *grummel*

Man kann nur hoffen, daß der Richter etwas Hundeverständnis mitbringt....

Traurige Grüße

Sunny the
littleangel.gif
erm.gif


Melanie & Staff-Bull Darius
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Mail to: [email protected]
http://www.sunny73.de.vu
 
Hi Samaya,

auf jeden Fall bekommen diese Anwälte danach oft viele Klienten mit ähnlichen Fällen, es ist eben publikumswirksam
frown.gif
(.
Manchmal frage ich mich auch, in welchem Dreck Anwälte wühlen müssen,

watson
 
Hi Watson,

schade, dass ich nicht die Emailadresse des Anwaltes hab ... ob der sich auch nur einmal den kleinsten Gedanken gemacht hat, was er damit anrichtet für soviel Hunde und Hundehalter??? Ich mein, was für ein Früchtchen dieser Ibo ist, wird er ja wohl ganz genau wissen, ist ja auch offensichtlich genug ... naja wahrscheinlich interessierts ihn auch nicht, Hauptsache Publicity:(

Samaya

Samaya
 
Hamburger Prozess:
Kampfhundbesitzer vor Gericht ohne Reue


Hamburg - Ohne ein Wort des Bedauerns hat im Hamburger Prozess um die
tödliche Kampfhundattacke auf den sechsjährigen Volkan am Freitag der
angeklagte Hundebesitzer ausgesagt.

Der 24-Jährige schilderte, wie sein Kampfhund "Zeus" und die Hündin seiner
Freundin, "Gipsy", am 26. Juni auf einem Schulgelände den Jungen vor den
Augen seiner Mitschüler zerfleischt hatten. Laut Staatsanwaltschaft trägt der
24-Jährige die Hauptverantwortung für den Tod des Kindes und ist wegen
Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, seine 19-jährige Freundin wegen
fahrlässiger Tötung.

"Ich hab versucht, sie wegzukriegen, hab ihnen das Maul aufgerissen und sie
nach hinten geschmissen", sagte der Mann über seine vergeblichen Bemühungen,
die beiden Tiere von dem kleinen Volkan wegzureißen. Ein ausdrückliches
Schuldanerkenntnis oder Worte des Bedauerns für die Eltern des Jungen, die an
diesem zweiten Prozesstag nicht die Verhandlung verfolgten, blieben
allerdings aus.

Im Gegensatz zu dem mehrfach vorbestraften 24-Jährigen hatte dessen Freundin
bereits am ersten Verhandlungstag ihre Schuld eingeräumt. "Ich hätte den Hund
gar nicht halten dürfen. Deshalb bin ich mitverantwortlich, dass der Junge
jetzt tot ist", hatte sie unter Tränen gesagt. An Volkans Eltern gewandt
hatte die 19-jährige beteuert: "Es tut mit unendlich leid".

Er habe das blutende Kind noch hochgenommen und versucht, wegzurennen, die
Hunde seien aber an ihm hochgesprungen, beschrieb der Angeklagte die
dramatischen Ereignisse auf dem Schulhof im Stadtteil Wilhelmsburg. Er wurde
von den Kampfhunden umgeworfen und sie fielen wieder über den Sechsjährigen
her. Als Polizisten beide Hunde erschossen hatten, war Volkan nicht mehr zu
retten: Der Junge erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

Der 24-Jährige war nach eigener Aussage an dem Unglückstag mit den beiden
Kampfhunden spazieren gegangen, obwohl er die Hunde nur einzeln ausführen
durfte. Zeugen hatten bei der Polizei ausgesagt, dass er die Tiere trotz
Maulkorbzwang für "Zeus" und Leinenzwang für beide frei laufen ließ. Dem
widersprach der Angeklagte vor Gericht. "Zeus" sei an der Leine gewesen,
lediglich "Gipsy" habe er abgeleint, damit sie kurz ihr "Geschäft" erledigen
konnte.

Als er die Hündin seiner Freundin kurz aus den Augen ließ, sei sie dann über
die Mauer auf das Schulgelände gesprungen. Er habe "Zeus" zurückgelassen und
sei "Gipsy" sofort gefolgt. Dort habe er gesehen, wie die Hündin gleich auf
Volkan zulief, den Jungen umwarf und in den Kopf biss.

"Ich habe ihr mit den Händen das Maul aufgerissen und sie zurückgeworfen,
dann war plötzlich Zeus da und biss und ich warf ihn auch weg, dann kam Gipsy
zurück und es ging dann immer hin und her und sie bissen immer wieder, immer
in den Kopfbereich", sagte der Angeklagte.

Nach der tödlichen Kampfhundeattacke auf Volkan hatten mehrere Bundesländer
in großer Eile neue Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Hunden
erlassen. Was in einem Bundesland angeordnet wurde, hat im Nachbarland oft
aber keine Gültigkeit. So verbietet Hamburg "grundsätzlich" die Haltung der
Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull
und deren Kreuzungen, weil "die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets
vermutet" wird.

Noch rigider ist Nordrhein-Westfalen. Hier gilt jeder Hund ab einer
Schulterhöhe von 40 Zentimetern und 20 Kilogramm Gewicht als Gefahr. Der
Besitzer muss Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen, die Hunde sind in der
Öffentlichkeit anzuleinen.

"Zeus" hatte allein im Monat vor dem Angriff auf das Kind innerhalb von
wenigen Tagen drei Mal andere Hunde angefallen. Die Behörden hatten ihm
deshalb einen Maulkorb verordnet. Auf die Frage des Richters, warum der
Angeklagte trotzdem keinen gekauft habe, sagte er, Billig-Maulkörbe ab 20
Mark seien für seinen Hund nicht geeignet gewesen. Ein Maulkorb für Zeus,
"der auch gut aussah", hätte 160 Mark gekostet, und das Geld habe er nicht
gehabt.
 
Neues vom Hamburger Prozeß

Im Kampfhundprozess vor dem Hamburger Landgericht sind die ehemaligen Hundebesitzer Ibrahim K. und Silja W. am Freitag erneut belastet worden. Die 29-jährige Besitzerin eines Beagle schilderte am sechsten Prozesstag die Attacke von Siljas Staffordshire-Hündin Gipsy auf ihren Hund. Bei dem Vorfall im Mai habe die unangeleinte Gipsy ihren Hund angefallen und dem Beagle dabei ein Stück des Ohres abgerissen. Eine 19-jährige Freundin von Silja W., die den Hund Gipsy öfter ausführte, sagte ebenfalls Belastendes aus. Sie erzählte, dass die Hündin beim Gassigehen schon ein Mal mit einem Satz über die Mauer zum Schulhof gesprungen war.
Im Prozess um die tödliche Kampfhundattacke auf den sechsjährigen Volkan müssen sich die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise fahrlässiger Tötung verantworten. Das Gericht muss unter anderem klären, ob Ibrahim K. wusste, dass die Kampfhunde zuvor schon die Mauer zwischen dem Hof und dem Schulgelände, wo das Unglück geschah, überwunden hatten. Er hatte ausgesagt, die Hunde seien völlig unerwartet über die Begrenzung gesprungen.
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Ibrahim K. hat den Pitbull scharf gemacht"

Im Kampfhundprozess vor dem Landgericht ist der Hauptangeklagte Ibrahim K. (24) erneut schwer belastet worden. Zeugen sagten gestern aus, dass K. seinen Pitbull-Rüden "Zeus", der im Juni den sechsjährigen Volkan getötet hat, geschlagen und bewusst aggressiv gemacht habe. Die Erzieherin Manuela Bodenstein sprach von "Tierquälerei".
Etwa vor einem Jahr habe sie Ibrahim K. beobachtet, wie er auf "Zeus" mehrfach eingetreten habe. Dabei habe der Hund unterwürfig mit ausgestreckten Pfoten am Boden gelegen. Nach ihrer Aufforderung, das Treten zu unterlassen, sei sie mit den Worten: "Halt dein Maul, sonst hetze ich die Hunde auf dich" bedroht worden. Eine weitere Zeugin: "Wenn Zeus nicht das tat, was Ibrahim K. wollte, wurde er geschlagen."
"Wir sind über einen Zaun gesprungen. Links lag das Kind, rechts ein Mann auf einem Hund, etwas weiter weg eine Frau auf einem zweiten Hund", schilderte Polizist Michael Lohse gestern das Bild, das sich den Beamten bot, die als Erste am Tatort eintrafen. Zehn bis 20 Kinder seien noch auf dem Rasen gewesen. "Ich habe sie angebrüllt, sie sollen ins Schulgebäude gehen. Dann habe ich einen Erste-Hilfe-Kasten geholt", so der 36-Jährige. Auf dem Rückweg sei er den Schaulustigen dann förmlich auf den Rücken gesprungen, um wieder über den Zaun zu kommen.
"Ich wollte dem Kind helfen, aber für so etwas bin ich nicht ausgebildet", sagte Lohse, der bei dem Jungen blieb, während sein Kollege zu den Hundehaltern lief. "Die Situation war klar. Ich habe mich entschieden, die Hunde zu erschießen. Es war offensichtlich, dass der Mann und die Frau kaum noch Kraft hatten, die Tiere zu halten", sagte Polizist Michael Schack.
Der Prozess wird am 29. Dezember fortgesetzt. (kab/ddp)



[Dieser Beitrag wurde von merlin am 04. Januar 2001 editiert.]
 
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