Probleme Vermieterzusage

Magoon

So nun ist es soweit.Wir sind kurz davor uns einen Amstaff aus dem Tierschutz zu holen.Termin für die Sachkundeprüfung ist schon festgelegt auf nächste Woche und auch das polizeiliche Führungszeugnis wird beantragt.Auch kein Problem.Jetzt will der Tierschutzbund aber eine Vermieterzusage.JOA hab ich mir gedacht,kein Problem.vorher meine Nachbarn gefragt.Sind ja nur zwei weitere Parteien im Haus.Die NAchbarn haben nichts dagegen.Sie würden es uns sogar schriftlich geben.
Ich also voller Optimismus heute ab zum Vermieter und meine Satz runtergeleiert:
In dem Mietvertrag steht ja drin,dass man eine Absprache mit dem Vermieter von Nöten ist wenn man ein Tier halten möchte, was über dei Grösse von Kleintieren hinaugeht.Da ich oft Leute mit Hunden gesehen habe,die auch in der Genossenschaft wohnen,dürfte es doch kein Problem sein uns ein Haltung zu genehmigen.Ich habe bereits alle Nachbarn um Erlaubnis gefragt und keiner hatte etwas dagegen...
Ja denkste.
Er sagte mir dann:
Es gibt generell keine Haltergenehmigungen.Alle,die einen Hund halten machen das auf eigenes Risiko.Solange sich keiner beschwert ist dies kein Problem.Aber wenn,dann bekommen sie von uns ein Schreiben.So lange nichts passeirt,kein Problem.Nur schriftlich werden sie es nicht von mir bekommen.

Als ich dann meinte,es ist ja wirklich schade dass man sich wegen so einer Kleinigkeit nach ner neuen Bleibe umschauen muss,lachte er nur höhnisch und meinte: Wenn sie meinen ein Tier halten zu müssen....

So jetzt hab ich das Problem: Würde ich mir einen Hund vom Züchter anderer Rasse holen,wäre alles kein Ding.Aber will einen Hund aus dem TIerschutzbund,speziell den Amstaff,so will der Tierschutzbund eine Zusage.
Der Vermieter duldet also die Hundehaltung,indem er sagt solange es keinen Ärger gibt, aber gibt es nicht schriftlich.
Er kommt natürlich mit dem Argument: Wenn einer der Mieter, auszieht und jemand mit Hundehaarallergie einzieht,dieser dann die Treppe putzen muss.Und das sei dann nicht möglich.
 
  • 23. April 2024
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Hi Magoon ... hast du hier schon mal geguckt?
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War bei uns auch so, daß wir eine Vermietergenehmigung vorlegen mußten in der auch die Rasse des Hundes aufgeführt war.

Wäre denn ein Umzug grundsätzlich möglich für Dich?

Es ist schon klar, daß man einen Hund auch woanders als aus dem Tierschutz übernehmen kann. Nur die Hunde dort brauchen eben ein zuverlässiges Zuhause für das man größtmögliche Sicherheiten vorlegen muß. Nichts ist schlimmer als für einen solchen Hund für ein paar Wochen einen Platz zu haben und dann wegen etwaiger Schwierigkeiten wieder zurück zu müssen.
Ein verantwortungsvoller Vermittler fordert solche Unterlagen, es spricht also durchaus für Deine Vermittler.

Hast Du die Nachbarn auch von der Rasse des Hundes in Kenntnis gesetzt der bei Dir einziehen wird?

Ich wünsch Dir und dem Hund, daß Ihr eine gute und schnelle Lösung für das Problem findet *daumendrück*.
 
Umzug ist finanziell zur Zeit schwer möglich.Wohne erst seit 6 Monaten in dieser Wohnung.Und es ist die 2te dieses Jahr weil ich mit meiner Freundin und ihrer Tochter zusammengezogen bin.Also das Geld für einen Umzug ist alle.Mann sagt ja nicht umsonst 2mal umziehen ist wie einmal alles verbrennen.
Ich weiss auch nicht wo ich eine Wohnung bei uns in der Stadt finden soll,die mir gut gefällt und die Vorraussetzungen erfüllt.Im Moment wohne ich sehr schön in der Nähe vom Wald.Und auch so gefällt es mir sehr gut hier.Kann aus dem FEnster raus über dasgnaze Tal blicken.2 Städte :love:

alles schwierig :(
bin jetzt echt geknickt
 
Kann Dein Geknicktsein gut verstehen.

Hattest Du denn in Deiner Nachbarschaft auch auf die Rasse Deines Hundes hingewiesen?

Das Einzige, das was bringen könnte in meinen Augen, wäre ein ganz offenes Gespräch mit den Vermittlern, sie müssen entscheiden.
Allerdings ist auch mit einem Ja von denen das Problem nur verschoben nicht wirklich gelöst fürchte ich.
Denn Dein Vermieter kann jederzeit etwas gegen Deine Hundehaltung unternehmen. Gäbe es Probleme, dann müßtest Du wahrscheinlich eine neue Wohnung suchen, bzw. den Hund wieder abschaffen.
 
Ein verantwortungsvoller Vermittler fordert solche Unterlagen, es spricht also durchaus für Deine Vermittler.
Das sehe ich aber etwas anders.
Eine solche Vermieterzusage hat doch ohnehin nur einen begrenzten Wert für die derzeitige Wohnungssituation.
Zieht der neue Hundehalter mit seinem Hund aus dem Tierschutz um, so kümmert sich später auch niemand mehr um eine Genehmigung des Hauswirtes.
Zum anderen: man kann als Vermittlungsorganisation auch "päpstlicher als der Papst" sein.

Zum Wohnungsproblem: Hier hat ein Mieter nahezu immer ein Restrisiko. Kaum ein Vermieter (erst recht keine Wohnungsgesellschaft) wird ein verbrieftes Recht zur Hundehaltung einräumen, ohne sich ein Hintertürchen (z.B. Lärmbelästigung, Gefährdung o.ä.) offenzuhalten.
Konsequenz: will ich mir als Mieter einen größeren Hund zulegen, muss ich in letzter Konsequenz auch willig und in der Lage sein, notfalls die Wohnung zu wechseln.
Grüße Klaus
 
Ich würde deinen Vermieter mal nach dem Grund fragen, warum er dir keine schriftliche Bestätigung geben will. Hat er vielleicht Angst, dass Schäden entstehen könnten und er auf den Kosten sitzen bleibt? Gut, dass Mieter einziehen könnten, die die Allergien haben, kann ja sein.

Aber das finde ich doch ein wenig überspitzt. Derjeige muss ja nicht mit dem Hund zusammen in einer Wohnung leben. Und wenn es so wäre, dann hätten die anderen Mieter mit den Hunden ja auch ein Problem...sollen die Hunde dann weg?! Nur weil jemand mit Hundehaarallergie einzieht?

Vor allem ist es auch für deinen Vermieter viel sicherer wenn er schriftlich etwas in der Hand hat. Seine Aussage....".Das geht in Ordnung solange es keinen Ärger gibt." sagt ja auch nicht besonders viel aus. Was ist denn seiner Meinung nach Ärger mit dem Hund?! Macht er Ärger wenn er mal jault wenn er allein ist? Oder macht er Ärger wenn wenn er andere Menschen anbellt oder nur vor Freude anspringt? Oder macht er vielleicht erst Ärger er Sachen beschädigt? Das ist alles eine Ermessenssache und ich als Vermieter würde sowas lieber schriftlich festhalten als mündliche Zusagen zu geben....

Wir haben es in unserem Mietvertrag schriftlich festgehalten. Unter anderem auch einen Passus, dass Schäden die unser Hund verursacht von uns getragen werden müssen. Außerdem haben wir eine Ergänzung geschrieben, als feststand, dass wir uns einen Bulli Mischling aus dem Tierheim holen, da wir auf der sicheren Seite seien wollten, was das Einverständnis bei einem Listi angeht.

Ich muss aber auch sagen, wir haben echt Glück gehabt mit unserer Vermieterin...die mag unseren Hund auch sehr gern und hat, auch in Bezug auf die "Soka"Problematik keinerlei Vorurteile. :D

Ich wünsch dir viel Glück bei der Sache und drück dir die Daumen. Vielleicht lässt sich dein Vermieter ja doch noch auf eine schriftliche Vereinbarung ein.
 
Bei uns ist es auch so. Habe auch keine Genehmigung, aber die Hunde sind erlaubt.
Wenn Hunde schon im Haus vorhanden sind, ist es,ich glaube irgendwie, ein Gewohnheitsrecht.
Und beim Gewohnheitsrecht kann der Hund nicht einfach abgeschoben werden, nur wenn er Mieter belästigt, oder Beschwerden kommen.

Ich kriege es nicht richtig zusammen, sorry !
 
Ein verantwortungsvoller Vermittler fordert solche Unterlagen, es spricht also durchaus für Deine Vermittler.
Das sehe ich aber etwas anders.
Eine solche Vermieterzusage hat doch ohnehin nur einen begrenzten Wert für die derzeitige Wohnungssituation.
Zieht der neue Hundehalter mit seinem Hund aus dem Tierschutz um, so kümmert sich später auch niemand mehr um eine Genehmigung des Hauswirtes.
Zum anderen: man kann als Vermittlungsorganisation auch "päpstlicher als der Papst" sein.
Ja ich verstehe was Du meinst. Trotzdem glaube ich, daß diese Unterlagen die man vorlegen sollte, ihren Sinn haben. Vielleicht wird mancher Unbedarfte schon mal bei der Einholung der Vermietererlaubnis (was für gewöhnlich einer der ersten Schritte ist) darauf aufmerksam, mit welchen Problemen er die nächste Zeit konfrontiert wird, weil er einem Hund dieser Rassen ein Zuhause geben will.
Da wird so mancher nette Nachbar unerwartet plötzlich sein wahres Gesicht zeigen.
 
Ich muss aber auch sagen, wir haben echt Glück gehabt mit unserer Vermieterin...die mag unseren Hund auch sehr gern und hat, auch in Bezug auf die "Soka"Problematik keinerlei Vorurteile.
Das ist jedoch der große Unterschied!
"Magoon" schrieb oben: "Da ich oft Leute mit Hunden gesehen habe,die auch in der Genossenschaft wohnen, ...."
Sie hat also einen Mietvertrag mit einer Genossenschaft und nicht mit einer Privatvermieterin.
Der/die zuständige Sachbearbeiter/-in der Wohnungsverwaltung wird nur schwer ein Risiko eingehen wollen. Denen kommt es vordringlich darauf an, die Wohnungen komplett vermieten zu können. Wird dann eine Wohnung frei, so könnte sich z.B. ein neuer Mieter an vorhandenen Hunden stören.
Grüße Klaus
 
Also eine schriftliche Zusage wird es wohl nicht geben.Soviel steht fest.Da würde nur Umziehen helfen.Aber findet mal ne Wohnung,die die Vorraussetzungen erfüllt...
 
Hallo Magoon,

das alles klingt nicht sehr gut. Hier wurden ja schon sehr viele gute Hinweise gegeben. Vor allem auf den Bezug der Aussage einer Halteerlaubnis seitens des Sachbearbeiters der Genossenschaft. Ebenso ist zu bedenken, dass Du von nachbarlicher Stimmung abhängig sein könntest. Und diese kann sich sehr schnell gegen Dich richten.
In meinem langen Leben habe ich diesbezüglich schon einiges erlebt.

Konkret sieht es bei Dir so aus, das Du von zuvielen Unwägbarkeiten abhängig bist.
Holst Du Dir Deinen Traumhund, lebst Du in ständiger Unsicherheit. Wird Dir auf Grund dessen die Wohnung gekündigt, was dann? Du schreibst von Freundin mit Kind, wären diese bereit einen Wohnungswechsel mit all seinen Konsequenzen durchzuführen?
Das hieße im Klartext Schulwechsel, Wechsel der Freunde und des sozialen Umfeldes ect. ect. Würdet Ihr das alles ertragen ?

Mit dieser Unsicherheit würde ich nicht leben wollen. Meine Entscheidung würde dann gegen einen Hund unter diesen Umständen ausfallen. Wie schon in einem obigen Beitrag angesprochen, wäre es für das Tier eine Katastrophe nach x beliebiger Zeit eventuell wieder in ein Heim zu müssen.

Ich verstehe Deine Liebe zu dieser Rasse voll und ganz. Ich selbst bin ihr ja verfallen. Aber Liebe bedeutet manchmal auch zu verzichten.

Die Alternative wäre eine Patenschaft eines Hundes aus dem Tierheim. Hier hättest Du zwar eingeschränkt, aber ohne Risiko die Möglichkeit etwas für Staff & Co zu tun ohne irgenwelche negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Das wird ja schon von vielen Hundefreunden so gemacht die ebenfalls keine Möglichkeit der Haltung haben.

Du befindest Dich mit 25 Jahren noch am Anfang des Lebens, somit besteht kein Grund eine vorschnelle Entscheidung unter diesen Umständen zu treffen. Die Rasse wird es noch lange geben, dafür setzen sich hier genug Leute ein und vielleicht schaffen wir es alle einmal gemeinsam gegen diese unsinnigen Gesetze vorzugehen die ja noch nicht einmal bundeseinheitlich sind.

Bei der Entscheidung die Du triffst soll es ja vor allem um das Wohl des Tieres gehen.

In diesem Sinne wünsche ich Dir , dass Du eine weise Entscheidung triffst

viele Grüße
Jörg Häcker
 
Hallo,

wir haben in Leverkusen auch in einer Genossenschaftswohnung gewohnt und hier war das genauso geregelt. Grundsätzlich konnte man sich einen Hund holen. Jedoch wurde dies von der Genossenschaft nie schriftlich gegeben. Und dies benötigen ja die Tierheime und Tierschutzvereine.

Liebe Grüße

Katja
 
Mit dieser Unsicherheit würde ich nicht leben wollen. Meine Entscheidung würde dann gegen einen Hund unter diesen Umständen ausfallen.
:zufrieden: Volle Zustimmung!
Grüße Klaus

Stimme dem auch zu.

Ich kann es absolut nachvollziehen, daß das Tierheim eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter sehen will.
Das ist bei uns auch so.
Ohne die Rasseangabe bei sog. Kampfhunden geht bei uns gar nix, da reicht auch nicht "Hundehaltung erlaubt", das ist uns bei solchen Hunden zu wenig.
 
Wenn vom Vermieter keine Schriftliche Zusage kommt, wirst du ein Problem haben.
Stell dir vor du hast den Hund und der Verieter sagt Hund Ja*No Sokas* dann kannste den Hund abgeben oder Ausziehen
bei uns hat auch das ganze Haus unterschrieben und dann habe ich die Zusage des Vermieters schriftlich bekommen mit dem Vermerk* wenn sich ein Mieter beschwert oder bedroht fühlt, muß der Hund Weg*
Zum Glück wird Lotte im ganzen Haus gemocht.
Ich wünsche dir viel Glück damit du doch noch ein Kampfschmuser halten kannst
 
Letztendlich geschieht das ja nur, weil man verhindern will, dass der Hund wieder im Tierheim landet...

Ich verstehe den Punkt einer schriftlichen Genehmigung. Die Menschheit macht sich leider erst dann Situationen bewußt, wenn eine Unterschrift geleistet wird, als mal schnell "ja ja" zu sagen.

Auf der anderen Seite kann sich die Stimmungslage bei Vermietern auch schnell ändern und somit ist diese schriftliche Haltungserlaubnis immer auch nur ein Ausschnitt.
 
Bei uns ist es auch so. Habe auch keine Genehmigung, aber die Hunde sind erlaubt.
Wenn Hunde schon im Haus vorhanden sind, ist es,ich glaube irgendwie, ein Gewohnheitsrecht.
Und beim Gewohnheitsrecht kann der Hund nicht einfach abgeschoben werden, nur wenn er Mieter belästigt, oder Beschwerden kommen.

Ich kriege es nicht richtig zusammen, sorry !

Ja aber soweit ich weiß zieht das auch nicht mehr , wenn du nen Listie hast...
da brauch sich nur einer beschweren er hat ANgst vorm Hund und schon darf der wieder ausziehen...
Ich würde es wirklich nur unter den Umständen machen das ich was schriftliches in der Hand habe wo die Rasse auch mit drinsteht...
Timpe hats ja wirklich treffend formuliert...
Und nur mal so am Rande es gibt auch Züchter die sowas gerne sehen wollen und das kann ich auch gut nachvollziehen und finde das gut...
 
[FONT=HElvetica,] Stillschweigende Duldung [/FONT]
Wenn der Vermieter über einen längeren Zeitraum die Tierhaltung stillschweigend geduldet hat, so sieht die Rechtsprechung dies als Ausdruck seiner Zustimmung an, die er nicht ohne triftigen Grund zurücknehmen kann.

Würd ich nochmal abklären
 
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