Probleme mit vorbeilaufenden Leuten

Ja, ich weiß, wir hatten auch schonmal einen Schlichter, das war ein pensionierter Richter.
Der hat allerdings wesentlich mehr Öl ins Feuer gegossen und beide Parteien noch mehr gegeneinander, aufgebracht, als geschlichtet.

Was meinst Du mit "nach 20"?

...
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Cira ... hast du hier schon mal geguckt?
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oha, da hatte ich wohl Glück gehabt!

Naja, es gibt ja Anwälte die gerne viel hin- und her schreiben obwohl es keinen Sinn mehr macht, damit verdient man Geld, und ein Richter entscheiden sollte was Gesetz ist. Dann gibts Andere die nach kurzer Zeit dem Mandant offen die Karten auf den Tisch legen ...
 
@Matthias W.

Das heißt aber, bei dir hat das Ordnungsamt auch gesagt, das ginge sie erstmal nichts an, weil zivilrechtlich?

Das würde sich ja mit @bxjunkie 's Aussage decken.

Hier bei uns gibt's ja auch noch das hier (@bxjunkie )



Vielleicht ist das eher eine erfolgversprechende Adresse?
 
Ich glaube es haben beide Parteien irgendwie recht - für die aktuelle Lärmbelästigung ist zu den Öffnungszeiten des Ordnungsamtes im Allgemeinen das OA zuständig, außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei. Bellt ein Hund also in Dauerschleife sind OA/Polizei dafür zuständig die aktuelle Ruhestörung abzustellen, wie sie es bei jeder Lärmbelästigung tun müssen (z.B. zu laute Musik in den Ruhezeiten).

Damit ist aber das Problem des Kläffens (Dauerkläffen mal ausgenommen) ansich ja noch nicht gelöst - um das abzustellen müsste man eben den Klageweg gehen.
 
Angesicht der mir bekannten bei unserem Ordnungsamt beschäftigten Leutchen wundert es mich übrigens grad mal gar nicht, dass die bei einer Ruhestörung über Tag nicht stante pede ausrücken, um die Ruhestörung abzustellen. :mies:

Ich glaube, so eine Feld-Einsatztruppe zu diesem Zweck - wie in größeren Städten - gibt es hier in dem Sinne nicht.
 
Angesicht der mir bekannten bei unserem Ordnungsamt beschäftigten Leutchen wundert es mich übrigens grad mal gar nicht, dass die bei einer Ruhestörung über Tag nicht stante pede ausrücken, um die Ruhestörung abzustellen. :mies:

Ich glaube, so eine Feld-Einsatztruppe zu diesem Zweck - wie in größeren Städten - gibt es hier in dem Sinne nicht.

Sicher, aber das wäre (in den meisten eher städtischen Gegenden) der offizielle Dienstweg. In Bremen könntest du das auch vergessen - sagen wir mal so.... die Effektivität unseres Stadtamtes füllt regelmäßig das Regionalmagazin. ;)

So als Bürger mit Problem würde ich also gleich forsch fragen, ob sie (das OA) gedenken was zu unternehmen oder ob ich sofort die Polizei rufen soll. Eine Beschwerdenummer hätte ich aber ganz gerne, wegen Klageweg und so.
 
Damit ist aber das Problem des Kläffens (Dauerkläffen mal ausgenommen) ansich ja noch nicht gelöst - um das abzustellen müsste man eben den Klageweg gehen.

Und das meinte ich ja...dauerhaft etwas in dieser Richtung abzustellen gelingt eben nicht über das OA...da werden auch keine dauerhaften Sanktionen ausgesprochen...

@lektoratte
Danke Margit für den Tipp...an einer Schlichtungsstelle hab ich gar nicht mehr gedacht, dabei haben wir die mal vor 20Jahren oder so noch genutzt...hat zwar nichts geholfen, aber das kann ja diesesmal anders sein :)
 
Stimmt, das ist mir inzwischen auch gedämmert: Das OWiG sieht, soweit ich das jetzt gesehen habe, ja nur Bußgelder vor. Auflagen wie Hund ins Haus holen oder Sicht- und Lärmschutzwand bauen müssen also auf anderem Weg erteilt worden sein. Ich hatte das nicht (mehr) so richtig auf dem Schirm. Ich wusste das ja damals nur aus den Erzählungen meiner Mutter, war nicht selbst involviert.
 
@Matthias W.

Das heißt aber, bei dir hat das Ordnungsamt auch gesagt, das ginge sie erstmal nichts an, weil zivilrechtlich?

Das würde sich ja mit @bxjunkie 's Aussage decken.

Nein, so eben nicht.
Es ging ursprünglich darum, dass Dauergekläffe eine unzumutbare Lärmbelästigung ist, die man eben nicht hinnehmen muss, was negiert wurde.

Hier braucht man nichtmal den Inhalt zu erfinden.
Dauergebelle reicht schon, wenn das jemanden nervt und er das anzeigt, darf der Hund demnächst nur noch unter Aufsicht in den Garten, wenn überhaupt.

...


Ob das jetzt den Weg über das OA oder die Polizei machen muss, war erstmal nebensächlich, denn es wurde sofort bestritten, dass man überhaupt die Möglichkeit hat selbst dagegen vorzugehen und zwar auf den Absatz hier.

Hier braucht man nichtmal den Inhalt zu erfinden.
Dauergebelle reicht schon, wenn das jemanden nervt und er das anzeigt, darf der Hund demnächst nur noch unter Aufsicht in den Garten, wenn überhaupt.

...

Dann folgte:

Nein auch das OA kümmert sich um solche Dinge nicht...du kannst den Vermieter informieren, die Hausverwaltung oder eben den Eigentümer selber...dann über Rechtsanwalt...und es ändert auch nichts ob ich die einzige wäre oder mehrere Nachbarn das nervt (höchstens wirke ich dadurch glaubwürdiger)...und nein ein Bellprotokoll ist kein Problem, du hast es aber anders dargestellt und das ist nicht richtig...mehr habe ich nicht gesagt...


Natürlich kann es dann auch dazu kommen, dass man einen Rechtsanwalt einschalten und das durchfechten muss, was bei einer Anzeige ein ganz normales Unterfangen ist.
Diese unnötige Pingeleigkeit, zusammen mit der Negativbewertung, erweckte zwangsläufig den Eindruck, als wenn ich völligen Unsinn erzählt hätte, was nicht der Fall war.

Zusammen mit den vergangen Aktivitäten, die sich ausdrücklich auf eine negative Wahrnehmung meiner Beteiligung hier im Forum beschränken, nervte das dann einfach nur.
Jemanden mit einer Elefantenhaut hätte das möglicherweise nicht angefochten, aber die habe ich nunmal nicht.

Was mir jetzt aufgeht ist, dass Claudia wahrscheinlich Dauerbellen im Mietshaus meinte, während ich (und auch die anderen?) Eigentum und dauerhaftes Gekläffe von fremden Hunden, in anderen Gärten sprachen.
Bei unzumutbarer Lärmbelästigung im Mietshaus muss selbstverständlich der eigene Vermieter eingeschaltet werden, das war hier doch aber gar nicht das Thema.

...
 
Zitat:
Ob das jetzt den Weg über das OA oder die Polizei machen muss, war erstmal nebensächlich, denn es wurde sofort bestritten, dass man überhaupt die Möglichkeit hat selbst dagegen vorzugehen und zwar auf den Absatz hier.Zitat Ende



Dann folgte:




Natürlich kann es dann auch dazu kommen, dass man einen Rechtsanwalt einschalten und das durchfechten muss, was bei einer Anzeige ein ganz normales Unterfangen ist.
Diese unnötige Pingeleigkeit, zusammen mit der Negativbewertung, erweckte zwangsläufig den Eindruck, als wenn ich völligen Unsinn erzählt hätte, was nicht der Fall war.



...
Nein das stimmt so nicht...
Du hast das gepostet:
Cira schrieb:
Hier braucht man nichtmal den Inhalt zu erfinden.
Dauergebelle reicht schon, wenn das jemanden nervt und er das anzeigt, darf der Hund demnächst nur noch unter Aufsicht in den Garten, wenn überhaupt.
...

Daraufhin hab ich das hier geantwortet, was sich auf den letzten Satz bezieht, nämlich dass das OA oder die Polizei (da wo man Anzeige erstattet) eben nicht so einfach bestimmen kann das der Hund nicht mehr in den Garten oder nur unter Aufsicht raus darf...
bxjunkie schrieb:
Na so einfach und schnell geht das nun auch nicht ;) Ich weiß das zufällig weil ich 1.hier gerade so ein Problem habe (Nachbarshund ist ein Kläffer) und 2. sind das nicht mal Eigentümer, ich schon...und trotzdem müßte ich ein Protokoll der Bellerei erstellen etc. und mit anzeigen ist da auch nichts, da Zivilrecht...

Und das hast du negiert...und was das mit Pingeligkeit etc. zu tun hat erschliesst sich mir nicht, genauso wenig wie man dann jemanden so angehen muß...aber das Thema ist auch durch bei mir...ich wollte nur klarstellen das es sich so wie du es nun schilderst nicht zugetragen hat.

Und Dauergebelle im Mietshaus meinte ich auch nicht, es ging um den Garten wo der Hund ständig bellt...da es ein anderes Haus ist, höre ich ihn wenn er in der Wohnung ist gar nicht.
 
Es gibt Unterschiede . Wenn ein Hund aus Wachsamkeit bellt oder ob er wegen Überforderung bellt Aus Angst oder Dominanz.
Ich selber kenne einen erbärmlichen fall Hund kommt immer an den Zaun wegen allem macht ein riesen tamtam. Wenn ich an den Zaun hingehe und mit ihm rede dann rollt er sich zusammen und ist der größte schisser. Ein anderer wiederum kläfft und geht zurück und das bellen geht in gejaule über. Der nächste bellt bleibt am Zaun und es geht in zorniges knurren über....jeder Besitzer müsste für eine Lösung suchen...Individuell
 
Ja, das ist wie bei allen anderen Problemen beim Hund auch.
Pauschal irgendeinen Rat befolgen, das geht meist daneben und zu Lasten des Hundes.
 
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