Probleme bei Adoption (Tierheim)

MrsGarrison

Hallo liebe Leute :) Mein Freund und ich sind neu in diesem tollen Forum und hoffe mit unserem 'Problem' hier ein paar gute Tips und Ratschläge bekommen zu können...

Folgende Situation: Wir/Ich sind ungefähr seit einem halben Jahr ungefähr 3 mal pro Woche im saarbrücker Tierheim um Gassi zu gehn, etwa seit 4 Monaten interessieren wir uns für einen Rüden (laut Angaben Staff-Mix, ca.3 Jahre) der mit seiner Mutter (ebenfalls Staff-Mix laut deren Angaben, ca.8 Jahre) dort sitzt. Sie kamen auf Anordung des Ordungsamtes, da der Halter die Hunde oft unangeleint laufen ließ und diese 'wilderten'(?).
Es soll aber keine Beißvorfälle gegeben haben.
Wir führten zunächst ein Gespräch mit vielen lieben, engagierten Ehrenamtlichen bis wir ein Gespräch mit der 1. Vorstandsvorsitzenden hatten. :rolleyes:
Abgesehn davon das wir keine Freunde dort suchen, sondern einen Hund adoptieren möchten, hätte dieses erste Vermittlungsgespräch seitens dieser Dame etwas netter ausfallen können. Aber das ist dort wohl ein anderes Thema...
Bei dem Gespräch wurde unser Interesse registriert und ein Interessenten-Formular dort im Büro ausgefüllt.
Seit diesem Tag ist dort nichts mehr passiert bzw die nette Frau ist selten anzutreffen und wenn doch sollte man sie doch besser nicht ansprechen und mit Vermittlung belasten...
Das eigentliche Problem ist so banal das ich mich schon wieder aufs neue ärgere gerade :p
Der Hund ist ein Staff-Mischling, seine Mutter (die seit 14 tagen ein neues Zuhause hat :)) ebenfalls. Das sagt das Tierheim. Das Tierheim sagt uns aber auch man möchte bitte eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen, welche die Haltung von Listenhunden erlaubt obwohl sie fast im selben Atemzug sagen er sei ein Staff-Mix.
Der Vermieter (von einer Wohnungsgesellschaft) willigte telefonisch zur Hundehaltung ein und verwies uns an eine Dame dieser Wohnungsgesellschaft die dieses Formular ausstellen sollte.
In diesem Schreiben stand im Endeffekt folgendes: ...wir genehmigen Ihne vorbehaltlich des jederzeitigen Wiederrufsrechtes Die Haltung eines Hundes (außer einem Listenhund) in ihrer Wohnung in...
Im Tierheim sagte man uns das man diese Bescheinigung zur Haltung von Listenhunden aber bräuchte obwohl es ein Mischling ist. Laut saarländischer Hundeverordnung wäre das aber Schwachsinn. Er ist kein Listenhund und fertig. Bescheinigung für generelle Hundehaltung muss da eig. reichen.
Tierheim sagt Nö, könnte ja sein dass jemand im Haus Angst hat und sich beim Vermieter beschwert und man den Hund dann wieder abgeben müsste. Solche banalen Gründe wurden uns vorgetragen, da ist scheinbar niemand irgendwie rechtlich informiert. So Vermietungsgesellschaft sagt Hund ja aber keiner der gelisteten Rassen. Es steht dem eig nichts mehr im Wege außer inkompetente Tierheimmitarbeiter...
Die Vorraussetzungen für die Haltung des Schmusebärchens erfüllen wir...genug Kohle, genug Platz, genug Zeit und seit längerem auch ne Menge Geduld :p
Man hört immer noch nichts vom Tierheim und wir warten weiterhin und bleiben hartnäckig aber ein schlechter Scherz ist das dort schon. Habr ihr Tips, Erfahrungen, ähnliches ...?
Danke schonmal!
Lg :D
 
  • 29. März 2024
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Hi MrsGarrison ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

so ganz verstehe ich deine Frage nicht. Das Tierheim meint er sei ein Listenhund und sie möchten eine Genehmigung vom Vermieter zum Halten von einem Listenhund. Ich denke, da gibts von deiner Seite aus nichts zu diskutieren, bring solch ein Schreiben an oder eben nicht.

Dann würde ich mal meinen du brauchst noch einen Sachkundenachweis und ein entsprechendes Polizeiliches Führungszeugnis. Das zu den Formalitäten.

Dann muß natürlich noch das Tierheim der Meinung sein du/ihr seit geeignet für diesen Hund.

Gruß
Matthias
 
Nee, im Saarland sind StaffMIXE eben keine Listenhunde. Aber ich denke das Tierheim will sich dahingehend dennoch absichern, weil der Staff in dem Hund eben zu sehen ist und Vermieter nach der Optik gehen.
 
naja, das schreibe ich ja, selbst wenn es rechtlich nicht 100% korrekt ist, das TH das aber so möchte (weshalb auch immer, die werden schon ihre Gründe haben) dann ist das auch so und dann gibts halt auch nichts zu diskutieren.
 
Also ich fürchte auch, da ist nichts zu machen. Wenn das Tierheim ausdrücklich die Genehmigung zur Haltung eines Listenhundes möchte, geht da auch kein Weg daran vorbei.
Das Tierheim möchte sich im Sinne des Hundes absichern.
 
Vorschlag...da Ihr keine Listenhunde in der Wohnung halten dürft und der Hund auch bei Euch auch kein Listenhund IST...bringe eine Bescheinigung das DIESER Hund bei Euch gehalten werden darf. ;) Am besten schreibst Du das selbst und legst es dem Vermieter/der Gesellschaft zur Unterschrift vor.
Darin steht dann das die Haltung von Staffordshire Terrier- Mischling "XY" aus dem Tierheim Saarbrücken, geboren am xyz in der Wohnung erlaubt wird. Legst dem Vermieter noch ein nettes Bild bei vom Hundchen mit Weihnachtsschleife um den Hals.
Fertig. ;)
 
Also ich muss ja sagen das ich Johannas Idee wirklich gut finde. Ich würde es so versuchen. :)
 
Jaja...die Saarbrücker...:p

Tja,selbst Staff-Mixe,wenn auch im Bundesland nicht gelistet,gelten als Listenhunde.
Somit ist das Tierheim im Recht.
Wenn die Gesellschaft diese Hunde-Rassen nicht haben möchte,hast du wirklich ein Problem.
Versuch es doch mal mit Johanna's Tipp,vielleicht bringt es was.
Eine andere Möglichkeit seh ich leider nicht.
 
Saarland stehen Staffmix nicht auf der Liste, also ist auch kein Listenhund. Das man mit Staffmix trotzdem auffällt ist ein andere Sache.
Wenn sonst alles in Ordnung ist verstehe ich das TH nicht.
 
Doch,es bleibt ein Listenhund ,leider !
Vermieter können Staff-Mixe verbieten,auch wenn sie nicht in dem Bundesland gelistet sind.
Städte können erhöhte Steuer verlangen,auch wenn die Tiere in dem Bundesland nicht auf der Liste sind.
Und Züge/Busse können die Mitnahme verweigern.
Ist halt so....
 
Mit mein Vermieter habe ich kein Problem mit Staffmix, hier müssen alle Hunde egal wie gross oder klein im Haus oder Grünanlage auf der Leine und Hundekot muss entfernt werden. Ich halte mich auf die Auflagen. Ein "nette" Nachbar hatte zwar mal angegeben das mein neue Hund ein Staffmix sei, aber es hat ihm nichts genützt.
Solange bis mich an die Auflage halte, ist es egal was für ein Rasse ich habe. Hund ist Hund meint mein Vermieter.
Vermieter ist aber HH, hat Rottis.
 
Danke für die Antworten :)
Dass das TH sich absichern möchte in dem Sinne kann ich voll und ganz verstehen. Würde auch vermeiden wollen das der Hund wieder ins Tierheim zurückmuss aber mal im Ernst. Da ist diese Bescheinigung absolut keine Garantie. Garantie wäre leider in dem Falle unser Wort welches natürlich so nicht zählt...
Habe ja schon geschrieben dass das TH diese Bescheinigung möchte falls mal jemand Angst haben könnte zb. im Treppenhaus. Daraus werde ich nicht schlau. Jemand hat Angst, ich zeige ihm die Bescheinigung und dann hat er keine Angst mehr. Das erschließt sich mir nicht, in keinster Weise. Und wenn Staff mixe hier im Saarland nicht gelistet sind es eben solange keine bis sie gelistet werden. Ein Sachkundenachweis wurde vom TH nicht angeordnet da es ja ein Staff-mix ist, also bräuchte man den nicht. Aber Bescheinigung vom Vermieter für Listenhund. Ich sehe das mittlerweile nicht mehr als Absicherung zum Wohl des Hundes sondern nur noch als Unwissenheit und Angst sich irgendeinen Schuh damit anuziehen, leider. Die Idee von Crabat finde ich gut, werde das gleich mal alles besprechen.
danke vorerst....
 
Auch in Niedersachsen,wo es ja garkeine Liste gibt,habe ich schon gehört,das verschiedene Rassen von Vermietern verboten wurden.
Und mal im Ernst,wenn du die Bescheinigung nicht bringst,würde ich persönlich auch von einer Vermittlung absehen.
Sorry !
 
@MrsGarrison (cooler Name übrigens)
Du verstehst nicht, dass ein Staffmix in Deutschland immer ein Listenhund ist, obwohl er in eurem Bundesland keiner ist. Das hängt mir dem bundesweitem Importverbot für die 4 Rassen (Pit-Bull, Amstaff, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier inklusive Mixe) zusammen. Das Importverbot ist ein Bundesgesetz und das schlägt Landesrecht.

Das bedeutet, dass auch in Bundesländern wo es keine Rasselisten gibt, diese Hunde und Mixe als "Listenhunde" gelten. Das mag für die Haltung in dem Bundesland keine Auflagen bedeuten, das betrifft aber nicht die anderen Bereiche des Lebens. So gibt es z.B. zahlreiche Gerichtsurteile, die sich auf das Mietrecht und "Listenhunde" beziehen - grundsätzlich stimmen sie alle darin überein, dass Listenhunde einer besonderen Erlaubnis bedürfen, bzw. Vermieter diese Hunde - trotz erlaubter Hundehaltung - nicht dulden müssen und euch deshalb kündigen können. Auch reicht bei Listenhunden allein der Anblick dieser Hunde, um als Beeinträchtigung/Belästigung für die anderen Mieter zu gelten.

Deshalb fordern Tierheime ausdrücklich eine Genehmigung zur Haltung eines Listenhundes vom Vermieter, damit das Tierheim und der Hundehalter wenigsten etwas auf der sicheren Seite sind.
Dein Tierheim ist also nicht voller Spinner, die die eigenen Gesetze nicht kennt, sondern dein Tierheim arbeitet sehr verantwortungsvoll, weil sie eben auf diesen besonderen Passus - den ihr eben nicht bekommen habt, denn eure Wohnungsgesellschaft verbietet Listenhunde - bestehen.

Wenn ohr Glück habt, klappt der Tipp von Crabat, wobei ich nicht sicher bin, ob das "rechtlich" sicher ist, wenn in diesem Schrieb mit Foto nicht eben och erwähnt wird, dass es sich um einen Listenhund handelt. Denn die Gesellschaft kennt sicherlich auch die entsprechenden Gerichtsurteile und will keinen Stress mit anderen Mietparteien. Da wäre es hilfreich, wenn ihr der Hausverwaltung den Schrieb mit dem Foto und gleichzeitig den Unterschriften der anderen Mietparteien mitschickt, wo draufsteht, dass die anderen Parteien kein Problem mit diesem Hund hätten.
 
Hallo aus der Nachbarschaft und aus einem Nachbar-Tierheim :hallo:

Ich schließe mich Frau M. an ;)

Auch ich vermittele Listenhunde (wenn es im Saarland auch offiziell keiner ist) nicht in Mietobjekte, wo die Haltung eines solchen Hundes nicht generell erlaubt ist. Ob das jetzt Saarland ist oder auch beispielsweise Niedersachsen. Allgemein vermittele ich 1000x lieber in Eigentum, weil oftmals eben Probleme vorprogrammiert sind.

Mal im Ernst. Glaubt ihr denn wirklich, dass der Vermieter bzw. derjenige, der dieses Schreiben aufgesetzt hat, NUR von einem reinrassigen Staff oder Pit spricht? Nein, mit Sicherheit nicht.
Ich hätte da auch mit einem Am. Bulldog oder einem Bullterrier Bammel, dass es nach Einzug auch heißt "oh nee, genau solche Hunde meinten wir auch damit".

Der Begriff Kampfhund oder Listenhund schließt umgangssprachlich "solche" Rassen ein. Kein Vermieter in Deutschland wird sich wirklich schlau gemacht haben, welche Rassen in seinem Bundesland auf der Liste stehen.

Wenn das Tierheim jetzt nach eurer Auffassung handeln würde, würde der Hund also zu euch vermittelt werden.
Dann gibt es wegen Nachbarn Ärger, der Auszug des Hundes wird verlangt.
Und dann?
Meint ihr dann wirklich, dass ihr mit einem Wisch kommt, auf dem steht, dass es nur ein Mix ist, der im Saarland gar nicht gelistet ist und die Welt ist wieder in Ordnung? Mit Sicherheit nicht und wenn ihr überhaupt den Weg bis zu Gericht geht (was ich aus eigener Erfahrung sagen kann, dass die meisten Übernehmer lieber den Hund zurück bringen als sich auf so ein Theater einzulassen), dann heißt es spätestens dort, dass der Vermieter Recht bekommt.

Für mich gibt es hier nicht viel Alternativen:

Hund persönlich vorstellen bzw. genau für diesen Hund VOR Übernahme eine explizite Genehmigung geben lassen
Sich für eine andere Rasse entscheiden, die optisch nicht die eines Listenhundes entspricht
Oder aber umziehen

Ich verstehe eure Denkweise da schon. Aber lasst euch von Leuten, die da öfters mit zu tun haben den Rat geben, dass das Tierheim in diesem Fall wirklich zum Wohle des Hundes entscheidet. :hallo: Und vermutlich auch zu eurem Wohl. Denn ich bin sicher: Die Rückgabe würde euch auch das Herz brechen und eine Wohnungssuche mit so einem Hund ist auch kein Zuckerschlecken. Denn wenn ihr da wieder angibt, dass es ein nicht gelisteter Mix ist, könnt ihr schnell vorm gleichen Problem stehen.
 
Wie ich schon geschrieben hab, ich habe mit mein Vermieter kein Problem mit mein Staffmix, aber mit einigen "netten" Nachbarn schon.
Es ist auch in Saarland nicht ganz einfach ein Staffmix zu halten. Einige warten direkt darauf, das sie mir ein Fehlverhalten nachweisen können.
Daher ist meine Hündin immer auf der Leine, im Haus sogar ganz kurz auf der Leine, das niemand angeben kann, das er/sie sich vor ihr bedroht fühlt.
Sie gehorcht sehr gut, freilaufen lasse ich sie aber nur auf der Hundewiese oder bei Freunden im Garten.
Langsam, sie ist jetzt über 3Jahre bei mir, ändert sich die Einstellung der Leute, es gibt aber immer noch genug Menschen die sie nicht leiden können. Sie ist sehr lieb und trotzdem ist es nicht einfach sie zu halten.
Bis ich sie nicht gehabt hab, konnte ich mir nicht vorstellen mit wie viel Vorurteile gegenüber dieser Rassen gibt.
Daher überlegt euch gut, ob ihr euch wirklich ein Staffmix haben wollt.
Wenn eure Vermieter diese Rassen nicht erlaubt, würde ich d. Hund nicht aus TH holen und mir auch kein andere Staffmix holen.
LG
 
Ich hatte schon mal eine situation, lange vor es listenhunde und co gab, da haette es machtig probs gegeben wenn ich kein hunde erlaubnis im mietvertag gehabt haette. Vondaher, vollstes verstaendnis.
 
Ich finde das TH handelt absolut richtig.
Ich würde niemals vermitteln, wenn ich nichts schriftliches vorliegen habe, das Listenhunde erlaubt sind.

Ich vermittel gerade einen Miniatur Bullterrier, auch da verlange ich eine entsprechende Vermietergenehmigung, sonst platzt "der Deal", da gibt es auch keine Diskussion drüber.
Der Mini ist übrigens nirgendwo gelistet!

Fazit: Tierheim macht alles richtig
 
... Solche banalen Gründe wurden uns vorgetragen, da ist scheinbar niemand irgendwie rechtlich informiert. So Vermietungsgesellschaft sagt Hund ja aber keiner der gelisteten Rassen. Es steht dem eig nichts mehr im Wege außer inkompetente Tierheimmitarbeiter...

Diese Aussagen hier finde ich übrigens sehr dreist und frech und würde ich das über mich bzw. unser Tierheim in einem Forum von Interessenten in so einem Fall lesen, wäre die Sache für mich evtl. schon gegessen.
Denn wie hier auch ganz gut zu lesen ist, seid ihr die Ahnungslosen.:unsicher:

Midivi hat wirklich nochmal ein gutes Beispiel gebracht: Minibullterrier steht in Deutschland nirgendwo auf der Liste, aber dennoch ist er optisch für viele Leute der Inbegriff eines Listenhundes. Ergo würde auch sicherlich er unter euer Haltungsverbot fallen.

Im Grunde ist der Begriff also weit dehnbar. Ob das für manchen schon beim American Bulldog oder bei der Bordeauxdogge losgeht, muss man wohl im Einzelfall sehen.
 
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