Tom Clarke
10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,
Erst einmal Hallo zusammen, bin neu hier .
Zu meiner Frage, ich bin im Mai 2007 nach Andalusien ausgewandert.
Dort habe ich mir einen sogenannten "Kampfhund" gekauft als Welpe - einen braunen American Staffordshire Terrier Rüden namens Stanley.
Durch die Wirtschaftskrise in Spanien war ich leider gezwungen das Land Spanien wieder zu verlassen - also blieb erst einmal nur Deutschland zur Wahl.
Da ich aber ohne meinen Hund nirgends hingehe und ich mir dessen bewust war das die Einfuhr "gefährlicher" Hunde nach Deutschland Strafrechtlich verfolgt wird war für mich nur eine Reise mit einem Auto möglich.
Ich denke mal das keiner aus diesem Forum seinen Kampfschmuser alleine gelassen hätte - schon mal garnicht in einem Land wo der Tierschutz an letzter Stelle steht.
Hier in Hessen angekommen wollte ich Ihn regulär anmelden - nun die Frage wo er herkommt. Da er mittlerweile fast 2 Jahre alt ist konnte ich nicht sagen ich habe Ihn hier gekauft weil ich demnach eine Adresse angeben sollte von wo und ob die Zucht legal ist.
Also Spanien - ok. Das war natürlich der erste Schritt zu einer Strafanzeige wegen der Einfuhr - nehme ich auch so hin und dessen war ich mir auch bewusst.
Stanley sollte also bei mir bleiben und ich auf meine Strafe warten.
Zur Anmeldung: Wesenstest - Sachkundeprüfung - Versicherung und das Polizeiliche Führungszeugnis.
Nun kam der Anruf nach eintreffen des Führungszeugnis bei der zuständigen Gemeinde - "Ihr Führungszeugnis ist nicht sauber, 05 Körperverletzung und 07 Diebstahl - demnach können und dürfen Sie einen "GEFÄHRLICHEN" Hund der Rasse nicht halten und der Hund muss eingezogen werden" !
Meinen Gesichtsausdruck könnt Ihr Euch ja vorstellen...mein Hund weg - geht garnicht !!!
Nun zu meiner Frage - welche Möglichkeiten gibt es und vor allem in welchem Bundesland sind die Kampfhundeverordnungen nicht so schlimm wie hier in Hessen oder ist das Gemeindeabhängig ?
Nun ist es so das meine Freundin den Hund auf sich vorerst anmeldet, Sie hat auch einen Staff - aber die Sachkundeprüfung mache ich mit - was meiner Meinung nach ein Wiederspruch vom Gesetzgeber ist - entweder darf ich Ihn halten oder nicht ????
Ich danke im Vorraus für Antworten,
Liebe Grüsse Tom
Erst einmal Hallo zusammen, bin neu hier .
Zu meiner Frage, ich bin im Mai 2007 nach Andalusien ausgewandert.
Dort habe ich mir einen sogenannten "Kampfhund" gekauft als Welpe - einen braunen American Staffordshire Terrier Rüden namens Stanley.
Durch die Wirtschaftskrise in Spanien war ich leider gezwungen das Land Spanien wieder zu verlassen - also blieb erst einmal nur Deutschland zur Wahl.
Da ich aber ohne meinen Hund nirgends hingehe und ich mir dessen bewust war das die Einfuhr "gefährlicher" Hunde nach Deutschland Strafrechtlich verfolgt wird war für mich nur eine Reise mit einem Auto möglich.
Ich denke mal das keiner aus diesem Forum seinen Kampfschmuser alleine gelassen hätte - schon mal garnicht in einem Land wo der Tierschutz an letzter Stelle steht.
Hier in Hessen angekommen wollte ich Ihn regulär anmelden - nun die Frage wo er herkommt. Da er mittlerweile fast 2 Jahre alt ist konnte ich nicht sagen ich habe Ihn hier gekauft weil ich demnach eine Adresse angeben sollte von wo und ob die Zucht legal ist.
Also Spanien - ok. Das war natürlich der erste Schritt zu einer Strafanzeige wegen der Einfuhr - nehme ich auch so hin und dessen war ich mir auch bewusst.
Stanley sollte also bei mir bleiben und ich auf meine Strafe warten.
Zur Anmeldung: Wesenstest - Sachkundeprüfung - Versicherung und das Polizeiliche Führungszeugnis.
Nun kam der Anruf nach eintreffen des Führungszeugnis bei der zuständigen Gemeinde - "Ihr Führungszeugnis ist nicht sauber, 05 Körperverletzung und 07 Diebstahl - demnach können und dürfen Sie einen "GEFÄHRLICHEN" Hund der Rasse nicht halten und der Hund muss eingezogen werden" !
Meinen Gesichtsausdruck könnt Ihr Euch ja vorstellen...mein Hund weg - geht garnicht !!!
Nun zu meiner Frage - welche Möglichkeiten gibt es und vor allem in welchem Bundesland sind die Kampfhundeverordnungen nicht so schlimm wie hier in Hessen oder ist das Gemeindeabhängig ?
Nun ist es so das meine Freundin den Hund auf sich vorerst anmeldet, Sie hat auch einen Staff - aber die Sachkundeprüfung mache ich mit - was meiner Meinung nach ein Wiederspruch vom Gesetzgeber ist - entweder darf ich Ihn halten oder nicht ????
Ich danke im Vorraus für Antworten,
Liebe Grüsse Tom