Innenminister Volker Bouffier: Hundeverordnung bringt Schutz für die Bevölkerung
Eine positive Zwischenbilanz der bestehenden Hundeverordnung zog heute Innenminister Volker Bouffier. "Die strengen Auflagen und die klaren Fristen haben zu dem Ergebnis geführt, daß nunmehr wesentlich mehr Hundehalter den Behörden bekannt sind als zuvor", sagte der Minister. Entscheident für den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sei, dass sich jetzt 6.200 Hundehalter einem geregelten und überprüfbaren Erlaubnisverfahren unterziehen. Dieses liefere verwertbare Aussagen über die Aggressivität der Hunde und die Zuverlässigkeit des Halters. Somit sei auch das Dunkelfeld ein Stück weit aufgehellt und ein besserer Überblick über die Gefährdungslage möglich, so der Minister.
Aktuellen Zahlen zufolge sind inzwischen rund 2.200 Hunde in einem genormten Wesenstest auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft worden. Etwa 175 haben diesen Test nicht bestanden. Knapp 100 gefährliche Hunde sind sichergestellt worden und 64 mußten eingeschläfert werden, so die neuesten Ergebnisse. Der Minister betonte, dass es die Verordnung erst möglich gemacht habe, derart schnell und wirksam gegen gefähriche Hunde einzuschreiten und so der Bevölkerung einen wirkungsvollen Schutz zu gewähren.
Als weiteren Erfolg wertete IM Volker BOuffier, dass die gesamte Diskussion um Kampf- und gefährliche Hunde eine erhöhte Sensibilität und ein gesteigertes Verantwortugnsgefühl von Hundehaltern nach sich gezogen habe. "Wir haben erreicht, dass Hundehalter beim Führen ihrer Hunde viel mehr Rücksicht auf ihre Umgebung nehmen", so der Minister. Der Hund an der Leine sei nicht mehr die Ausnahme im Straßenbild.
Hessens IM Volker Bouffier sprach sich darüber hinaus für klare übersichtliche und einheitliche Regelungen innerhalb der BUndesrepublik aus: "Die jüngste Innenministerkonferenz hat hier deutliche Vorgaben gemacht." So enthalte auch das künftige Hessische Hundegesetz, das Anfang nächsten Jahres in den Landtag eingebracht werde, Bestimmungen, wie sie die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen haben. Gleichwohl fuße dieses Gesetz natürlich auf der derzeit gültigen Verordnung, die sich insgesamt bewährt habe, so Bouffier abschließend.
- Leute mir wird schlecht -
Der lügt, daß sich die Balken biegen.
Beckersmom
Eine positive Zwischenbilanz der bestehenden Hundeverordnung zog heute Innenminister Volker Bouffier. "Die strengen Auflagen und die klaren Fristen haben zu dem Ergebnis geführt, daß nunmehr wesentlich mehr Hundehalter den Behörden bekannt sind als zuvor", sagte der Minister. Entscheident für den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sei, dass sich jetzt 6.200 Hundehalter einem geregelten und überprüfbaren Erlaubnisverfahren unterziehen. Dieses liefere verwertbare Aussagen über die Aggressivität der Hunde und die Zuverlässigkeit des Halters. Somit sei auch das Dunkelfeld ein Stück weit aufgehellt und ein besserer Überblick über die Gefährdungslage möglich, so der Minister.
Aktuellen Zahlen zufolge sind inzwischen rund 2.200 Hunde in einem genormten Wesenstest auf ihre Gefährlichkeit hin überprüft worden. Etwa 175 haben diesen Test nicht bestanden. Knapp 100 gefährliche Hunde sind sichergestellt worden und 64 mußten eingeschläfert werden, so die neuesten Ergebnisse. Der Minister betonte, dass es die Verordnung erst möglich gemacht habe, derart schnell und wirksam gegen gefähriche Hunde einzuschreiten und so der Bevölkerung einen wirkungsvollen Schutz zu gewähren.
Als weiteren Erfolg wertete IM Volker BOuffier, dass die gesamte Diskussion um Kampf- und gefährliche Hunde eine erhöhte Sensibilität und ein gesteigertes Verantwortugnsgefühl von Hundehaltern nach sich gezogen habe. "Wir haben erreicht, dass Hundehalter beim Führen ihrer Hunde viel mehr Rücksicht auf ihre Umgebung nehmen", so der Minister. Der Hund an der Leine sei nicht mehr die Ausnahme im Straßenbild.
Hessens IM Volker Bouffier sprach sich darüber hinaus für klare übersichtliche und einheitliche Regelungen innerhalb der BUndesrepublik aus: "Die jüngste Innenministerkonferenz hat hier deutliche Vorgaben gemacht." So enthalte auch das künftige Hessische Hundegesetz, das Anfang nächsten Jahres in den Landtag eingebracht werde, Bestimmungen, wie sie die Innenminister von Bund und Ländern beschlossen haben. Gleichwohl fuße dieses Gesetz natürlich auf der derzeit gültigen Verordnung, die sich insgesamt bewährt habe, so Bouffier abschließend.
- Leute mir wird schlecht -
Der lügt, daß sich die Balken biegen.
Beckersmom