Pressemitteilung
Mensch Umwelt Tierschutz
- Die Tierschutzpartei -
Wald-Michelbach, der 08. November 2004
Tierschutz oder Tiernutz mit Verfassungsrang?
Seit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002, mit Wirkung vom 01. August 2002, wird der Schutz der Tiere, Mitgeschöpfe laut unserem angeblich „besten Tierschutzgesetz der Welt“ abgewickelt, so Jürgen Gerlach, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei. Er nennt hierbei stellvertretend drei Beispiele, die in diesem Jahr für Schlagzeilen gesorgt haben und noch sorgen:
1. Exekutive und Judikative nehmen die Tatsache, dass der Tierschutz seit zwei Jahren Staatsziel in Deutschland ist, überhaupt nicht zur Kenntnis. Bei der Aufdeckung von Tierquälereien großen Ausmaßes werden diejenigen gerichtlich verfolgt, welche die Verbrechen aufdeckten – nicht jedoch diejenigen, welche die Verbrechen begingen, wie am Beispiel der Firma Covance, Münster, sehr deutlich wird.
2. Die Legislative macht sich selbst dadurch lächerlich, dass sie zwar Gesetze zum Schutz der Tiere erlässt, aber den Tieren verwehrt, diese gesetzlichen Rechte auch gerichtlich durchsetzen zu können, wie am Beispiel der vom Bundesrat, vor allem durch die „Erzkonservativen“, abgelehnten Einführung des Verbandsklagerechts für den Tierschutz zu erkennen ist. Damit hat auch die Aufnahme des Tierschutzes in unser Grundgesetz praktisch keine Wirkung.
3. Mühsam und jahrelang erkämpfte Bestimmungen zugunsten des Tierschutzes werden boykottiert oder drohen sogar mit Zustimmung sogenannter Tierschützer unter dem Druck der „Tiernutzer- und Tierquälerlobby“ zurückgenommen zu werden. Der Schutz unserer Mitgeschöpfe und ethische Grundsätze werden auf den Altar des Profits geopfert, wie die erpresserische Haltung der Tierausbeuter in der Umsetzung der Legehennenverordnung beweist. Am 26. November 2004 will der Bundesrat seine Entscheidung fällen.
Jürgen Gerlach verdeutlicht, dass diese drei Beispiele noch lange nicht alle in Deutschland anstehenden Skandale umfasst. Er verweist hierbei unter anderem auf die staatlich angeordnete Ausrottungspolitik für einige ausländische Hunderassen, die mit großer Akribie unter dem Deckmantel eines angeblichen Schutzes von Menschen und Tieren seit vier Jahren verstärkt und völlig wirkungslos betrieben wird, sowie auf die tierschutzwidrigen Genehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten).
Die Tierrechtsbewegung steht vor einer Weichenstellung. Sie muss den Weg gemeinsam gehen, um zunächst wenigstens ein Mindestmaß an Tierrechten durchzusetzen, oder sie gibt sich selbst auf. Im jetzt aktuellen Fall der Legehennenverordnung muss sie, Jürgen Gerlach wiederholt, gemeinsam den Politikern zeigen, dass sie die neue Legehennenverordnung auf dem Weg des letztendlichen Verzichts von Tierausbeutung unbedingt fordert und nicht Vorschlägen folgt, die selbst der Deutsche Tierschutzbund auf dem Weg zurück zur Käfighaltung (vornehm Klein-volierenhaltung) mit trägt.
Mensch Umwelt Tierschutz
- Die Tierschutzpartei -
Wald-Michelbach, der 08. November 2004
Tierschutz oder Tiernutz mit Verfassungsrang?
Seit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002, mit Wirkung vom 01. August 2002, wird der Schutz der Tiere, Mitgeschöpfe laut unserem angeblich „besten Tierschutzgesetz der Welt“ abgewickelt, so Jürgen Gerlach, Bundesvorsitzender der Tierschutzpartei. Er nennt hierbei stellvertretend drei Beispiele, die in diesem Jahr für Schlagzeilen gesorgt haben und noch sorgen:
1. Exekutive und Judikative nehmen die Tatsache, dass der Tierschutz seit zwei Jahren Staatsziel in Deutschland ist, überhaupt nicht zur Kenntnis. Bei der Aufdeckung von Tierquälereien großen Ausmaßes werden diejenigen gerichtlich verfolgt, welche die Verbrechen aufdeckten – nicht jedoch diejenigen, welche die Verbrechen begingen, wie am Beispiel der Firma Covance, Münster, sehr deutlich wird.
2. Die Legislative macht sich selbst dadurch lächerlich, dass sie zwar Gesetze zum Schutz der Tiere erlässt, aber den Tieren verwehrt, diese gesetzlichen Rechte auch gerichtlich durchsetzen zu können, wie am Beispiel der vom Bundesrat, vor allem durch die „Erzkonservativen“, abgelehnten Einführung des Verbandsklagerechts für den Tierschutz zu erkennen ist. Damit hat auch die Aufnahme des Tierschutzes in unser Grundgesetz praktisch keine Wirkung.
3. Mühsam und jahrelang erkämpfte Bestimmungen zugunsten des Tierschutzes werden boykottiert oder drohen sogar mit Zustimmung sogenannter Tierschützer unter dem Druck der „Tiernutzer- und Tierquälerlobby“ zurückgenommen zu werden. Der Schutz unserer Mitgeschöpfe und ethische Grundsätze werden auf den Altar des Profits geopfert, wie die erpresserische Haltung der Tierausbeuter in der Umsetzung der Legehennenverordnung beweist. Am 26. November 2004 will der Bundesrat seine Entscheidung fällen.
Jürgen Gerlach verdeutlicht, dass diese drei Beispiele noch lange nicht alle in Deutschland anstehenden Skandale umfasst. Er verweist hierbei unter anderem auf die staatlich angeordnete Ausrottungspolitik für einige ausländische Hunderassen, die mit großer Akribie unter dem Deckmantel eines angeblichen Schutzes von Menschen und Tieren seit vier Jahren verstärkt und völlig wirkungslos betrieben wird, sowie auf die tierschutzwidrigen Genehmigungen zum betäubungslosen Schlachten (Schächten).
Die Tierrechtsbewegung steht vor einer Weichenstellung. Sie muss den Weg gemeinsam gehen, um zunächst wenigstens ein Mindestmaß an Tierrechten durchzusetzen, oder sie gibt sich selbst auf. Im jetzt aktuellen Fall der Legehennenverordnung muss sie, Jürgen Gerlach wiederholt, gemeinsam den Politikern zeigen, dass sie die neue Legehennenverordnung auf dem Weg des letztendlichen Verzichts von Tierausbeutung unbedingt fordert und nicht Vorschlägen folgt, die selbst der Deutsche Tierschutzbund auf dem Weg zurück zur Käfighaltung (vornehm Klein-volierenhaltung) mit trägt.