Pressegespräch am 27.10.2000
gegen Hundegesetzentwurf des Berliner Senats bestehen erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken
1. Es gibt 2 Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit der
Rasseverbotsliste. Hier wird die Begründung des Bayerischen
Verfassungsgerichtes abgelehnt, dass es rechtens ist, dass von Rassen wie
Deutscher Schäferhund, Rottweiler etc. zwar die selbe abstrakte
Gefährlichkeit ausgeht wie von den verbotenen Hunderassen, diese aber
tolerierbar ist, weil die Menschen hier mit diesen Hunderassen vertraut
sind.
2. In Baden Württemberg ist die Rasseliste als verfassungswidrig außer
Kraft gesetzt worden GG Art 3 Abs.1, in Bremen und Hessen wurden die
Kampfhundeverordnungen vor kurzem dahingehend außer Vollzug gesetzt, dass
Hunde mit erfolgreichem Prüfungsabschluss vom Maulkorbzwang befreit
wurden, in Berlin reichen nicht einmal international anerkannte
Therapiehundeprüfungen zur Maulkorbbefreiung Betroffener: Weichmann Tel.:
4711 966
3. Das Verbot von Hunderassen richtet sich ausschließlich gegen
ausländische und selten gehaltene Hunderassen, die lediglich 14% aller
Hundebisse in Berlin verursachen. In Teilen Frankreichs ist die dort
seltene Hunderasse Deutscher Rottweiler verboten, während bei uns in
einigen Bundesländern die selten gehaltene französische Bordeauxdogge
verboten ist. Aus populistischen und aktionistischen Gründen werden immer
die Hunderassen verboten, „deren Verbreitungsgrad vergleichsweise gering
ist, um auf diese Weise den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
(Gutachten: verfassungswidrig)
Weitere aktuelle Entscheidungen und Merkwürdigkeiten:
· in Frankfurt/O wurde der Klage des Besitzers eines
Bullterrier-Dackel-Mischlings auf Befreiung von der Kampfhundeverordnung
stattgegeben
· eine EU-Initiative Deutschlands, Hunderassen zu indizieren ist
gescheitert
· das Steiermärkische Verfassungsgericht hat Hunderassenverbote für
verfassungswidrig erklärt, auch in der Schweiz wurden diese abgelehnt
· in den Bundesländern sind jeweils unterschiedliche Hunderassen nach
folgendem Muster verboten: Anlage
· es ist Realsatire einen Staffordshire Bullterrier zu indizieren,
eine Hunderasse,
1. die etwa so groß ist wie ein kräftiger Dackel
2. die in England den gleichen Status hat wie hier der Deutsche
Schäferhund
3. von der Tiere aus Berlin als international anerkannte Therapiehunde im
Einsatz sind und
4. die in Berlin noch nie an einem Beißvorfall beteiligt war?
Die Forderungen der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus decken sich mit den
Forderungen der Fachleute:
Sachkunde/Zuverlässigkeitsnachweis, Heimtierzuchtgesetz,
Kennzeichnungspflicht
gegen Hundegesetzentwurf des Berliner Senats bestehen erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken
1. Es gibt 2 Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit der
Rasseverbotsliste. Hier wird die Begründung des Bayerischen
Verfassungsgerichtes abgelehnt, dass es rechtens ist, dass von Rassen wie
Deutscher Schäferhund, Rottweiler etc. zwar die selbe abstrakte
Gefährlichkeit ausgeht wie von den verbotenen Hunderassen, diese aber
tolerierbar ist, weil die Menschen hier mit diesen Hunderassen vertraut
sind.
2. In Baden Württemberg ist die Rasseliste als verfassungswidrig außer
Kraft gesetzt worden GG Art 3 Abs.1, in Bremen und Hessen wurden die
Kampfhundeverordnungen vor kurzem dahingehend außer Vollzug gesetzt, dass
Hunde mit erfolgreichem Prüfungsabschluss vom Maulkorbzwang befreit
wurden, in Berlin reichen nicht einmal international anerkannte
Therapiehundeprüfungen zur Maulkorbbefreiung Betroffener: Weichmann Tel.:
4711 966
3. Das Verbot von Hunderassen richtet sich ausschließlich gegen
ausländische und selten gehaltene Hunderassen, die lediglich 14% aller
Hundebisse in Berlin verursachen. In Teilen Frankreichs ist die dort
seltene Hunderasse Deutscher Rottweiler verboten, während bei uns in
einigen Bundesländern die selten gehaltene französische Bordeauxdogge
verboten ist. Aus populistischen und aktionistischen Gründen werden immer
die Hunderassen verboten, „deren Verbreitungsgrad vergleichsweise gering
ist, um auf diese Weise den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.
(Gutachten: verfassungswidrig)
Weitere aktuelle Entscheidungen und Merkwürdigkeiten:
· in Frankfurt/O wurde der Klage des Besitzers eines
Bullterrier-Dackel-Mischlings auf Befreiung von der Kampfhundeverordnung
stattgegeben
· eine EU-Initiative Deutschlands, Hunderassen zu indizieren ist
gescheitert
· das Steiermärkische Verfassungsgericht hat Hunderassenverbote für
verfassungswidrig erklärt, auch in der Schweiz wurden diese abgelehnt
· in den Bundesländern sind jeweils unterschiedliche Hunderassen nach
folgendem Muster verboten: Anlage
· es ist Realsatire einen Staffordshire Bullterrier zu indizieren,
eine Hunderasse,
1. die etwa so groß ist wie ein kräftiger Dackel
2. die in England den gleichen Status hat wie hier der Deutsche
Schäferhund
3. von der Tiere aus Berlin als international anerkannte Therapiehunde im
Einsatz sind und
4. die in Berlin noch nie an einem Beißvorfall beteiligt war?
Die Forderungen der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus decken sich mit den
Forderungen der Fachleute:
Sachkunde/Zuverlässigkeitsnachweis, Heimtierzuchtgesetz,
Kennzeichnungspflicht