P R E S S E E R K L Ä R U N G
Hamburger Hundeverordnung verfassungswidrig
Die Hamburger Hundeverordnung ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Dies
hat ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit des
Hamburger Rechtsanwaltsbüros Günther/Heidel/Dr. Wollenteit/Hack ergeben.
Das Rechtsgutachten ist im Auftrag der Interessengemeinschaft
verantwortungsbewußter Hundehalter erstellt worden, die sich für eine
grundsätzliche Überarbeitung der Hundeverordnung einsetzt. Die
Interessengemeinschaft unterstützt auch zwei Sammelklagen, mit denen die
Rechtsgültigkeit der Bestimmungen der Hamburger Hundeverordnung geklärt
werden soll.
Das Gutachten kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen:
1. Die Anknüpfung der Gefahrenvermutung an eine Rasseliste verstößt gegen
den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).
2. Die unwiderlegliche Gefahrenvermutung für drei der inkriminierten
Hunderassen verstößt gegen das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1
Grundgesetz).
3. Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für drei betroffene
Hunderassen verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht sowie den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Die Aussagen des Rechtsgutachten haben Relevanz für alle
Landeshundeverordnungen, die - wie in Hamburg - die Gefährlichkeit von
Hunden rassespezifisch definieren und an die Rassezugehörigkeit bestimmte
Rechtsfolgen knüpfen.
Das Gutachten unterstreicht die Forderung der Interessengemeinschaft
verantwortungsbewußter Hundehalter, die sich dafür einsetzt, dass statt
des Verbots bestimmter Rassen, konsequenter beim Hundehalter angesetzt
wird. Mensch und Hund müssen vor gewissenlosen Hundehaltern geschützt
werden, die ihre Hunde mißbrauchen oder aggressiv machen.
Es ist nicht einzusehen, dass aufgrund der Versäumnisse von Politik und
Verwaltung nun einzelne Hunderassen ausgerottet werden sollen und
unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert werden - ohne jede
Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde erbringen zu
dürfen.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verunsicherung unter betroffenen
Hundehaltern legt Rechtsanwalt Dr. Wollenteit ein Merkblatt zum
Rechtsschutz gegen die Hamburgische Hundeverordnung vor.
Rechtsgutachten und Merkblatt können bezogen werden über das
Rechtsanwaltsbüro Günther/Heidel/Wollenteit/Hack:
Mittelweg 150
20148 Hamburg
Tel.: 040-278494-0
Fax: 040-278494-99
eMail: [email protected]
============================
Wir bitten um den Hinweis, dringend Spenden zu überweisen auf:
Anderkonto Rechtsanwalt A. Trawöger
Verwendungszweck: Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter
Hundehalter
Kontonummer: 200 25 17 BLZ: 20030000
Vereins und Westbank
Die Spendengelder werden ausschließlich für Gutachten und Anwaltskosten
verwendet!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Stanger
eMail für Rückmeldungen: [email protected]
Hamburger Hundeverordnung verfassungswidrig
Die Hamburger Hundeverordnung ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Dies
hat ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit des
Hamburger Rechtsanwaltsbüros Günther/Heidel/Dr. Wollenteit/Hack ergeben.
Das Rechtsgutachten ist im Auftrag der Interessengemeinschaft
verantwortungsbewußter Hundehalter erstellt worden, die sich für eine
grundsätzliche Überarbeitung der Hundeverordnung einsetzt. Die
Interessengemeinschaft unterstützt auch zwei Sammelklagen, mit denen die
Rechtsgültigkeit der Bestimmungen der Hamburger Hundeverordnung geklärt
werden soll.
Das Gutachten kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen:
1. Die Anknüpfung der Gefahrenvermutung an eine Rasseliste verstößt gegen
den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).
2. Die unwiderlegliche Gefahrenvermutung für drei der inkriminierten
Hunderassen verstößt gegen das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1
Grundgesetz).
3. Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für drei betroffene
Hunderassen verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht sowie den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Die Aussagen des Rechtsgutachten haben Relevanz für alle
Landeshundeverordnungen, die - wie in Hamburg - die Gefährlichkeit von
Hunden rassespezifisch definieren und an die Rassezugehörigkeit bestimmte
Rechtsfolgen knüpfen.
Das Gutachten unterstreicht die Forderung der Interessengemeinschaft
verantwortungsbewußter Hundehalter, die sich dafür einsetzt, dass statt
des Verbots bestimmter Rassen, konsequenter beim Hundehalter angesetzt
wird. Mensch und Hund müssen vor gewissenlosen Hundehaltern geschützt
werden, die ihre Hunde mißbrauchen oder aggressiv machen.
Es ist nicht einzusehen, dass aufgrund der Versäumnisse von Politik und
Verwaltung nun einzelne Hunderassen ausgerottet werden sollen und
unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert werden - ohne jede
Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde erbringen zu
dürfen.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verunsicherung unter betroffenen
Hundehaltern legt Rechtsanwalt Dr. Wollenteit ein Merkblatt zum
Rechtsschutz gegen die Hamburgische Hundeverordnung vor.
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Mittelweg 150
20148 Hamburg
Tel.: 040-278494-0
Fax: 040-278494-99
eMail: [email protected]
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Verwendungszweck: Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter
Hundehalter
Kontonummer: 200 25 17 BLZ: 20030000
Vereins und Westbank
Die Spendengelder werden ausschließlich für Gutachten und Anwaltskosten
verwendet!
Mit freundlichen Grüßen
Mike Stanger
eMail für Rückmeldungen: [email protected]