Post vom Ordnungsamt

Hallo erstmal. Normalerweise stellt man sich vorher in der Kontaktbörse erstmal vor aber OK, hast du ja hier gleich mit gemacht.

Kann mich den anderen eigentlich nur anschließen. Zäune dein Grundstück ordentlich ein, dann passiert das nicht mehr.

Die Antwort von Antje u. Bonnie fand ich etwas übertrieben. Den Hund braucht man dir deshalb nicht gleich weg zu nehmen. Aus Fehlern lernt man bekanntlich und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

Aber sorge in Zukunft dafür, daß dein Hund "gesichert" ist.

@bokkie: was ist denn mit dir los? Verstopfung? Schlecht geschlafen? Zerreiß doch nicht gleich alle hier im Forum :lol: . Denke mal die anderen und ich haben es nur gut gemeint, also flipp net gleich aus ;) .
 
  • 20. April 2024
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Hi Scotty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Scotty schrieb:
@bokkie: was ist denn mit dir los? Verstopfung? Schlecht geschlafen? Zerreiß doch nicht gleich alle hier im Forum :lol: . Denke mal die anderen und ich haben es nur gut gemeint, also flipp net gleich aus ;) .

Neeee...nix dergleichen. Zerreissen tue ich ja auch nicht gleich alle.
Aber seher wohl einige wenn auch nur verbal auf Basis der anonymitaet des Internetzes.:rolleyes:
Aber immer erst impertinente Antworten geben ohne ausreichend qualitativ eigenstaendig ausgewertetes Hintergrundwissen ueber Poster zu haben finde ich doof.....sehr milde ausgedrueckt.

Die anderen fand ich ja gut, aber der eine der immer aus der Reihe faellt wenn es bnicht um ihn selbst geht, der regt mich einfach ein wenig auf....obwohl der Doc sagt ich muss unbedingt auf meinen Blutdruck achten:eg:

Ich bin auf nem Dorf in Niedersachsen aufgewachsen. Immer mit Hund(en)!

Unsere Tiere (selbst die Karnickel) liefen immer frer rum...auch die ganzen Hunde der Nacharschaft. Ausser dem kraehenden Hahn und dem Blumenfressendem Karnickel hat sich nie einer der Nachbarn beschwert.

und ich weiss...wir und der rest waren allesamt immens verantwortungslos.....
 
wir und der rest waren allesamt immens verantwortungslos.....

Nein, aber die Zeiten und die Einstellung vieler Menschen haben sich leider Gottes verändert... :(
 
Marion schrieb:
Nein, aber die Zeiten und die Einstellung vieler Menschen haben sich leider Gottes verändert... :(
Leider ja. Aber trotzdem musste man im Brandenburger Gesetz, obwohl es hinsichtlich der Listenhunde einfach unfassbar ist, die Leinenpflicht fallenlassen und in Berlin käme wohl keiner auf die Idee, die zahlreichen Obdachlosen darauf hinzuweisen, dass der Hund an die Leine gehört.
Ich habe den Verdacht, dass die Hunde, die leinenlos herumlaufen zumindest von kleinauf die Erziehung der anderen Hunde genossen haben und somit auch unproblematisch auf andere reagieren. Selbst die, die die Rufe ihrer HH vollständig ignorieren können meist die Signale der anderen Hunde noch gut verstehen. In den Hunderauslaufgebieten funktioniert es ja auch im Wesentlichen problemlos.
matty
 
Hallo miteinander,

es stimmt schon, dass ich etwas heftig reagiert habe. Aber das ganze ist ein Reizthema für mich. Vor drei Jahren wurde bei uns Teddy überfahren. Dieser konnte jahrelang über den Zaun springen. Ich hatte immer Probleme mit meiner Hündin, wenn sie läufig war und habe den Besitzer mehrmals gebeten, den Zaun höher zu machen.

Nun ja, obwohl wir in einer sehr ruhigen Gegend wohnen, wurde Teddy überfahren. Er würde heute noch leben, wenn der Zaum höher gemacht worden wäre oder ich mich konsequent beim Ordnungsamt beschwert hätte.. Wenn der erste Gedanke nicht dahin geht, wie mache ich das Grundstück dicht, so habe ich kein Verständnis mehr. Und ich fühle mich immer noch ein wenig mitschuldig, weil ich mit Nachbarn keinen Streit haben wollte, sondern immer das ruhige Gespräch gesucht habe.

Liebe Grüße

Antje
 
Es gibt doch eine ganz einfache Regelung.......
Ich als HH habe die volle Verantwortung für meinen Hund,d.h.,ich bin für sein Wohlwollen verantwortlich,für seine Sicherheit und auch dafür,das mein Hund keinen Schaden anrichtet,sei es,dass er andere Menschen oder Hunde belästigt,über die Strasse läuft etc pepe......
Heisst also,ich habe meinen Hund an der Leine zu führen,wo und wann es angebracht ist(in Wohngebieten,zur Schon und Setzzeit),habe mein Grundstück einzuzäunen,wenn ich ihn dort frei laufen lasse und m.E. nach auch,wenn sich mein Hund durch optische Reize hochpuscht durch einen blickdichten Zaun daran zu hindern.
Ich habe leider Gottes auch schon oft die Erfahrung machen müssen,dass es heisst....."ooooch,der tut nix!".....und wenig später hiess es dann...."Ach,das hatter ja noch nie gemacht!".....
Da bin ich leider als Bullterrierbesitzer immer in der schlechteren Position,weil ich die "verkehrte" Rasse an der Leine habe!
Ich finde es hingegen sehr gut,dass der Kontakt zu dem anderen HH gesucht wurde und man sich auf vernünftiger Ebene unterhalten kann,denn keine HH kann in Ruhe leben,wenn sein Nachbar es nicht will!!

Danny
 
Steinhäger,

erstmal herzlich willkommen bei uns:)

Im Grunde schließe ich mich den Hinweisen einiger user an - sichere Dein Grundstück. Das beruhigt Deine und die Nerven der Mitmenschen;)

Du kannst froh sein, daß du "nur" ein Bußgeld auferlegt bekommst. Da Dein Hund einen anderen Hund "gepackt" hat, wenn auch ohne Verletzungen, wäre auch die Verhängung eines Maulkorb- und Leinenzwangs möglich.

watson
 
watson schrieb:
Du kannst froh sein, daß du "nur" ein Bußgeld auferlegt bekommst. Da Dein Hund einen anderen Hund "gepackt" hat, wenn auch ohne Verletzungen, wäre auch die Verhängung eines Maulkorb- und Leinenzwangs möglich.
Aus Steinhägers (welch ein Nick :D ) Äußerungen

Aber das Ordnungsamt hat aus unserer Straße noch andere Hundehalter angeschrieben bezüglich unseres Hundes.

schließe ich, daß es mit dem Bußgeld nicht sein Bewenden haben muß.
 
Hallo erst mal.

Wenn Du in Bilefeld wohnst, dann wohnst Du nach meinen geografischen Kenntnissen in NRW und unterliegst demnach der LhV von NRW. Dort solltest Du dir speziell den §11

zu Gemüte führen und nicht darüber nachdenken gegen irgendwen zurückzuschießen.

Ach bokkie, wirst Du wieder mal deiner Signatur gerecht?
Noch früher saßen die Menschen auch noch auf Bäumen.
 
@ steinhäger,
die anderen haben ja schon alles gesagt. ;) (btw, 1m? Das ist NICHTS :D )

@bokkie
Super Posting. :) :)

@Scotty,
sach mal, ist mir schon oft aufgefallen, warum gehst Du die Leut eigentlich immer dermassen an wg. ihrer fehlenden Vorstellung? :unsicher:
 
Also ich versteh jetzt nicht ganz, warum Ihr Euch auf die 1m einschießt, wenn dort, wie Steinhäger ja sagte, eine Hecke dahinter hoch genug ist, soll der Zaun ja wohl nur das Durchschlüpfen verhindern, allerdings sollte er das dann natürlich auch überall.
 
Hallo zusammen,

mal so ganz nebenher:

Wir haben im letzten Jahr gebaut und nen riesen Grundstück ... irgendjemand erzählte mir, daß ich mit einem großen Hund das Grundstück von Gesetzeswegen einzuzäunen habe und dabei auf die größe des Hundes zu achten habe - was natürlich bei über 100 lfm Zaun auch finanziell ne heftige Sache ist ! Ich war dann vor Ort auf dem Bauamt und habe mir dort sagen lassen, daß es diese Auflagen nicht gäbe aber nochmal zum OA solle was die dazu sagen ! Unser netter, sehr angagierter Herr für Hundeangelegenheiten bestätigte dieses, gab jedoch zu bedenken daß ich mal bei der Hundehaftpflichtversicherung nachhaken solle, wie das dort aussehe wenn was passiert! Kurzum : Aus der Sicht der Versicherung und natürlich zur Schadensbegleichung wenn was passiert, hat das Grundstück so gesichert zu sein, daß nichts passieren kann !!! Und nun ein Beispiel wann die Versicherung sich quer stellt :( (Aussage der Versicherung) Ist das Grundstück mit einem Zaun zwar gesichert aber Nachbars Goldi überspringt die Hürde und dadurch kommt es zur Beißerei, kann der Nachbar die angefallenen Tierarztkosten einfordern, weil man nicht dafür sorge getragen hat, daß Nachbar´s Hund nicht aufs Grundstück kommt !!! Jedoch trägt dieses nicht die Versicherung !!! Man hat sein Grundstück so zu sichern, daß weder der eigene Hund schaden anrichten kann noch fremde Hunde.

Das Problem sehe ich gar nicht darin, daß Dein Hund "Nix tut" sondern darin, daß Du schneller zu Auflagen kommst als Du gucken kannst, denn wie heißt das so schön

§3 Absatz 3
Im Einzelfall gefährliche Hunde sind:
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben.

Wird Dein Hund nun so eingestuft, gilt automatisch

§ 5
Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.

lg
Melli
 
Für den Labi gilt aber unabhängig von der Einstufung als "gefährlicher Hund" nach §3(3) die Einstufung nach der 20/40 Regel als großer Hund gem. §11 des LhG und es muß sowieso eine Haftpflicht sein, neben der Sachkunde usw. und genau an der Zuverlässigkeit würde im Weiderholungsfall gezweifelt und der Hund würde eingezogen. da hilft dann kein jaulen mehr. Und wenn ich lese, dass sich das OA schon bei den benachbarten HH erkundigt, gehe ich davon aus, dass genau dieser Fall eintreten wird.

Ach ja: §11(6:(
Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

dagegen wurde dann ja zumindest schon mal verstoßen.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Ach bokkie, wirst Du wieder mal deiner Signatur gerecht?
Noch früher saßen die Menschen auch noch auf Bäumen.


Solange du von deinem den Weg herabgefunden hast,
ist alles in Butter.;)

Bin ich meiner Signatur nicht immer gerecht?

Gruss
bokkie
 
Christy schrieb:
@Scotty,
sach mal, ist mir schon oft aufgefallen, warum gehst Du die Leut eigentlich immer dermassen an wg. ihrer fehlenden Vorstellung? :unsicher:

Was heisst hier dermaßen? Ich hatte es "damals" vergessen mich vorzustellen und habe das erst lange Zeit später gemacht, was mir sehr peinlich war :rotwerd: . Ich kann manchmal sehr pingelich sein:rolleyes: :verlegen: . Damit will ich jedoch keinen anmachen oder so. Warum bekommen eigentlich so viele Leute in letzter Zeit meine Beiträge in den falschen Hals :verwirrt: ( nicht nur hier)? In Zukunft werde ich mir das verkneifen und sehr pingelich auf meine eigenen Beiträge achten, daß sie so geschrieben sind, daß man sie unmöglich falsch auffassen kann :p :lol: .
 
Scotty schrieb:
Was heisst hier dermaßen? Ich hatte es "damals" vergessen mich vorzustellen und habe das erst lange Zeit später gemacht, was mir sehr peinlich war :rotwerd: . Ich kann manchmal sehr pingelich sein:rolleyes: :verlegen: . Damit will ich jedoch keinen anmachen oder so. Warum bekommen eigentlich so viele Leute in letzter Zeit meine Beiträge in den falschen Hals :verwirrt: ( nicht nur hier)? In Zukunft werde ich mir das verkneifen und sehr pingelich auf meine eigenen Beiträge achten, daß sie so geschrieben sind, daß man sie unmöglich falsch auffassen kann :p :lol: .

:D Schade:p
 
SvenK schrieb:
Und nun ein Beispiel wann die Versicherung sich quer stellt :( (Aussage der Versicherung) Ist das Grundstück mit einem Zaun zwar gesichert aber Nachbars Goldi überspringt die Hürde und dadurch kommt es zur Beißerei, kann der Nachbar die angefallenen Tierarztkosten einfordern, weil man nicht dafür sorge getragen hat, daß Nachbar´s Hund nicht aufs Grundstück kommt !!! Jedoch trägt dieses nicht die Versicherung !!! Man hat sein Grundstück so zu sichern, daß weder der eigene Hund schaden anrichten kann noch fremde Hunde.

Hallo!
Wechsel die Versicherung, denn bei der Beschreibung habe ich den Eindruck, daß das eine von den Drückeberger-Versicherungen ist.
Diese Schilderung der Versicherung ist ein Widerspruch in sich selbst.
Das Grundstück soll für den eigenen Hund ausbruchsicher eingezäunt sein. Gleichzeitig soll man dafür Sorge tragen, daß Nachbars Hund nicht auch noch rüberhoppst? Und was ist mit dem Grundstück vom Nachbarshund? Muß der Hundehalter etwa nicht dafür sorgen, daß sein Hund nicht ausbüchst? Und müßte dann, sollte es wegen seiner mangelnden Grundstückssicherung zu einem Vorfall kommen, auch versicherungstechnisch dafür geradestehen müssen?
Es gibt Hunde, die schaffen einen 3 m Zaun und wenn ich Pech habe, gehören die meinem Nachbarn. Bin ICH jetzt verpflichtet, dafür zu sorgen, daß sie nicht auf mein Grundstück rumhüpfen, oder mein Nachbar?
Also irgendwie finde ich das sehr merkwürdig.
Viele Grüße
Trollmama
 
Von mir darfst du kein Mitleid erwarten. Ich kann es gut verstehen, wenn der Hund ein oder zweimal ausbüxt. Aber selbst das wäre mir schon zu viel.

Wenn ich es nicht gewährleisten könnte, das mein Hund nicht ausbüxt würde ich Ihm einen Zwinger bauen, oder an die Kette lege, oder ähnliches. Das Grundstück auf dem Hunde gehalten werden, sollte meiner Meinung nach befriedet (umzäunt) sein. Dann kann man nämlich auf solche Sanktionen verzichten.

Ich hoffe du lernst aus der ganzen Geschichte. Auch wenn ich mit dir hart ins Gericht gehe, würde es mich freuen wenn du das Posting objektiv betrachtest.

MfG Aristoteles :hallo:

P.S.: Herzlich willkommen in der KSG :hallo:

Hallo Aristoteles,

Ich kann deine Meinung hinsichtlich der Befriedung nachvollziehen. Ich habe 2 Hunde die gern mal ausbüchsen. Einer davon ist blind und stellt damit eine besondere Gefahr für sich selbst, aber auch z.B Radfahrer dar, wenn er sie nicht rechtzeitig hört. (Ich wohne auf dem Land und mein Grundstück ist ca. 4 Hektar groß, weshalb eine Umfriedung nicht so einfach zu realisieren ist. Leider helfen deine Tipps an meinem Wohnort (Spreewald) nicht wirklich. Die Gemeinde hat zudem eine Satzung für diesen bestimmten ländlichen Bereich (Streusiedlungen) erlassen nach welcher das Errichten von Einfriedungen und Zäunen verboten ist. Im Grunde genommen widerspricht diese Satzung der HundeHVO wo ganz klar eine Befriedung gegen das Ausbrechen verlangt wird. Ich habe das Ordnungsamt auch auf die Gesetzeskonkurrenz hingewiesen, denn es kann nicht sein, dass eine Gemeindesatzung ein Landesgesetz aushebelt. Im Amt interessiert man sich aber nicht für meine Rechtsmeinung. Ich soll einen Bauantrag stellen der dann zurück an die Gemeinde geht und um Zustimmung gebeten wird, die man aber verweigern wird, wie ich von anderen Fällen weiß.
Ich müsste jetzt, damit mir kein Hund ausbüchst, jeden in einen Zwinger innerhalb meines Hauses einsperren damit wenn es an der Tür klingelt und ich öffne, ich mich nicht strafbar mache. Dein Posting würde ich gern objektiv sehen und mich gesetzmäßig verhalten. Deshalb bitte ich mal um einen objektiven Lösungsvorschlag. Meist ist man ja, wenn man selbst betroffen ist, betriebsblind und kommt nicht auf das Einfachste.
Schon mal vielen Dank.
 
Spreestrom - das Thema ist aus 2006!!! :verwirrt:
 
Hallo Aristoteles,


Ich müsste jetzt, damit mir kein Hund ausbüchst, jeden in einen Zwinger innerhalb meines Hauses einsperren damit wenn es an der Tür klingelt und ich öffne, ich mich nicht strafbar mache. Dein Posting würde ich gern objektiv sehen und mich gesetzmäßig verhalten. Deshalb bitte ich mal um einen objektiven Lösungsvorschlag. Meist ist man ja, wenn man selbst betroffen ist, betriebsblind und kommt nicht auf das Einfachste.
Schon mal vielen Dank.

oder man kann seine Hunde auch einfach erziehen, oder warum sollten die den zur Tür raus nur weil es klingelt?

Sorry, aber deine Einstellung ist das Problem und wie ABE schon schrieb, das Thema ist 10 Jahre alt!
 
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