Post vom OA

Tanny

KSG-Klempner™
Habe ich heute bekommen!

Sehr geehrte Frau ......

für Ihren Dobermann werden Sie zur erhähten Hundesteuer veranlagt!

Ebenso wie Sie haben wir in den vergangenen Wochen die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.2002 bezüglich der Gefahrentiervo. des Landes Niedersachsen aufmerksam verfolgt!
Die jeweiligen Presseinformationen, Berichte in den Medien und auch die Auffassung der am Rechtsstreit beteiligten Personen differieren sehr stark!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes liegt und jetzt vor! Wir prüfen derzeit, welche notwendigen Schlussfolgerungen für die steuerluche Veranlagung zur Hundesteuer zu ziehen sind!

Haben sie Bitte Verständnis dafür, dass aus diesem Grunde noch keine Korrekturen von Bescheiden und damit evtl. verbundene Rückzahlung vorgenommen werden.

Wir versichern Ihnen, dass die Veranlagung zur Hundesteuer entsprechend der gültigen Rechtslage erfolgen wird!

Auf Ihrem Hundesteuerkonto besteht zur zeit ein Rückstandd in Höhe von ....... einschließlich...............

Diesen Betrag stunden wir Ihnen widerruflich bis zum 31.12.2002. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Am 15.11.2002 ist von Ihnen zunächst ebenfalls keine Zahlung zu leisten!

Mit freundlichen Grüßen

Unser Oberbürgermeister!
 
Spinnen die jetzt?
Für Dobis musste man vorher auch nur den "normalen" Satz zahlen.Bin gespannt ob die das durchziehen und noch weitere Hunderassen,(Rottis?) von Hannover ausgehend aus Rache für den verlorenen Prozess des Landes Niedersachsen, dazukommen.Was dann die Rassehundvereine und Züchter sagen werden,wenn sie evtl. Schwierigkeiten bekommen ihre Welpen unterzubringen?
Aber Du wirst uns bestimmt auf dem Laufenden halten,ob die Ankündigung ein Windei war oder nicht.
 
Das BVerfG wird sich noch lange nicht mit der VDH-Klage befassen, von welchem Urteil sprechen die also???
Gruß
bones
 
Hi Bones,
Die sprechen von dem Urteil des BVerG, dass die LHVO in Nds. im Wesentlichen für nichtig erklärt hat :u.a. keine Dobis und Rottis mehr in Anlage 2. Somit kein Maulkorb und Leinenzwang mehr.
Nachtrag:und von erhöhter Hundesteuer waren sie sowieso nie betroffen.
Deswegen verstehe ich auch den ganzen Vorgang nicht.

<small>[ 26. Oktober 2002, 15:51: Beitrag editiert von: Dobi ]</small>
 
Wenn die wollen, können sie sogar für Schäferhunde erhöhte Steuer erlassen, da diese unabhängig von den Verordnungen ist
frown.gif
 
Hey Dobi!!!

Also ich mußte für meinen Dobermann erhöhte Hundesteuer, also Kampfhundesteuer zahlen! Du nicht???

Klär mich auf!!!
 
Nö,in Garbsen waren und sind Hunde der Kat II nicht von der erhöhten Steuer betroffen.Da die Hundesteuer aber Gemeindesache ist,kann es sein das Du in Hannover die erhöhte Steuer zahlen musst(est? ).Eventuell wollen sie Dich ja wg. des Gerichtsurteils nicht mehr so zur Ader lassen.Ich würd den Sachbearbeiter mal anrufen der dir geschrieben hat.Vielleicht weiss der schon mehr.
 
Da kannste cht mal sehen... da wohnste nur ein paar mal um die Ecke weiter und schon sieht das alles gleich ganz anders aus!!! Ist doch eigentlich beschiss oder???

Kann mich noch dran erinnern, das meine Freundin, die in Soltau/Fallingbostel wohnt, in Schwarmstedt... die zahlen egal für was für einen Hund 50 DM (noch zu den zeiten)...

Können die sich denn icht einfach mal einigen, am besten den ganzen ****** mit den SoKas lassen!!!
wallbash.gif
 
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